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Organspenden: Freiwilligkeit versus nötige Hilfe?

„Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist eine Kernfrage des Menschseins. Diese Kernfrage soll, diese Kernfrage darf nicht der Staat für den Menschen beantworten.“ Heribert Prantl
(iz). Jenseits des politischen Alltagsgeschäftes und des Lagerstreites gibt es grundlegende Fragen, die einer gemeinsamen, verbindlichen Klärung auf gesellschaftlicher und politischer Ebene bedürfen. Dazu gehört eine Regelung zur sogenannten Organspende. Und die Zahlen sprechen eindrücklich dafür, dass es hier Lösungsbedarf gibt. Jährlich ­sterben in Deutschland 1000 Menschen, die aussichtslos auf ein Spenderorgan warten.
Wie aus Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht, übersteigt der Bedarf bei Empfängern die Menge der verfügbaren Spenderorgane um ein Vielfaches. Je nach betreffendem Organ können die Differenzen zwischen dem Dreifachen und über dem Zehnfachen liegen. Nach Angaben der gleichen Institutionen seien im letzten Jahr nur 797 Menschen bereit gewesen, sich als Organspender registrieren zu lassen.
Nach Ende der politischen Sommerpause hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine „Widerspruchslösung“ ausgesprochen. Demnach soll jeder als Organspender gelten, bis die Person – oder ihre Angehörigen – dem widersprechen. Nur so könne die Organspende „zum Normal“ werden, sagte der CDU-Politiker der „Bild“. Bis jetzt ist die Entnahme potenzieller Organe in Deutschland nur rechtmäßig, wenn ihr Spender vorab ausdrücklich seine Zustimmung erklärt hat. Bereits im Mai dieses Jahres hatte sich der Deutsche Ärztetag für die Widerspruchslösung stark gemacht. In Europa wenden bereits 18 Länder dieses Prinzip an. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, stimmt zu. Spahns Vorschlag sei eine „sehr gute Idee“.
Die Neueste Zürcher Zeitung (NZZ) bewertete den Vorstoß kritisch. Sie weis zu Recht darauf hin, dass eine Organspende bisher eine freiwillige Handlung sei. „Selbst Minister Spahn räumt ein, dass der Staat damit in die Freiheit des Einzelnen eingreifen würde. Aus liberaler Warte ist der Unterschied zwischen der Zustimmungs- und der Widerspruchslösung jedenfalls gewaltig“, schrieb sie am 3. September. Der Körper solle erst einmal kein öffentliches Gut sein, über das der Staat nach dem Tod verfügen könne. Stattdessen sprach sich der NZZ-Autor für ein Modell auf Gegenseitigkeit aus, das der Schweizer Ökonom Blankart vorgeschlagen habe. Demnach solle für Empfänger auch eine Rolle spielen, ob sie vor ihrer Erkrankung eine Spende-Erklärung abgegeben hätten. Das Prinzip solle die Motivation erhöhen.
„Die Frage nach Organspenden ist kein rein medizinisches Thema geblieben, vielmehr hat sie genauso soziopolitische und theologische Bedeutung gewonnen. Die Muslime in Deutschland müssen als Teil dieser Gesellschaft Stellung zu diesem Thema beziehen“, schrieb M.Z.S. Halabi bereits 2013 in einer Stellungnahme des Zentralrats der Muslime zu „Organ- und Gewebespende aus islamischer Sicht“.
Bereits vor einigen Jahren behandelte die „Islamische Zeitung“ in einer mehrteiligen Reihe verschiedene Aspekte der medizinischen Ethik. Darin wurden auch Fragen der Transplantationsmedizin behandelt. Darin schrieb unser Autor, dass die Entnahme eigener Gewebeteile und ihre Verpflanzung an anderer Stelle des Körpers (die sogenannte Autotransplantation) unproblematisch sei. Das gleiche gelte – mit Ausnahme des Schweins – auch für die Übertragung tierischer Organe (Xenotransplantation), sofern diese nach islamischen Regeln geschlachtet seien. Allerdings gehe es bei letzterem Fall um ein neues Gebiet, sodass es an verbindlichen Meinungen noch mangelt.
Soweit es sich um die Entnahme und Einpflanzung der Organe von anderen Menschen handelt, seien verschiedene Aspekte zu beachten. Festzuhalten sei, dass im Islam die Rettung von Leben als Gebot gesehen werde. Im Qur’an heißt es: „Und wenn jemand einen Menschen am Leben erhält, so ist es, als hätte er die Menschen allesamt am Leben erhalten.“(Al-Ma’ida, Sure 5, Vers 32) M.Z.S. Halabi stimmt diesem Aspekt zu: „Schutz des Lebens zählt zu den fünf allgemein anerkannten Hauptzielen des Islam, die er durch die Vorschriften seiner Lehre zu erreichen versucht.“ Dieses Recht auf Leben gelte für jeden Menschen. Einen Bezug hierzu stellte auch der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, während der berühmten Abschiedspredigt auf seiner letzten Pilgerfahrt her: „Oh ihr Menschen, euer Vermögen, eure Ehre und euer Leben ist unter euch so heilig wie dieser Tag und dieser Monat und dieser Ort.“
Blut- und Organspenden sowie Knochenmarkspenden würden von Gelehrten, so der IZ-Autor, ganz überwiegend als positive und empfehlenswerte Handlungen betrachtet. Vorrangiges Kriterium dafür sei die Freiwilligkeit und Zustimmung beider Seiten. Im Falle von Verstorbenen müsse die Zustimmung der Angehörigen eingeholt werden, „sofern sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht gegen eine Organentnahme ausgesprochen hat“. Hierfür müsse der Tod der betreffenden Person zweifelsfrei festgestellt werden. Außerdem müsste die Spende medizinisch indiziert sein. Der Handel mit Organen müsse allerdings „als verwerflich“ betrachtet werden.
Auch heute gibt es innermuslimisch noch keine einheitliche Position. Wie Cefli Ademi vom Lehrstuhl für Islamische Theologie an der Universität Münster Anfang September auf Nachfrage des Evangelischen Pressedientstes (epd) sagte, gebe es hierzu „verschiedene islamrechtliche Meinungen“, ob Muslime ihre Organe überhaupt spenden dürften. „Das Meinungsspektrum reicht von unzulässig bis hin zu stark empfohlen“, erklärt Ademi. Laut Angaben des Münsteraner Theologen gebe es derzeit kein muslimisches Land, in dem Organspende untersagt oder geregelt sei.
Stimmen, die Organspenden ablehnten, bezögen ihre Rechtfertigung aus der im Qur’an beschriebenen Menschenwürde. Demnach sei der Körper „eine Leihgabe Gottes“. Über sie habe der Mensch keine Verfügungsgewalt. Allerdings, so Ademi, gebe es gleichermaßen auch islamische Juristen, welche die Transplantation von menschlichen Organen erlauben oder vielmehr für empfohlen hielten. „Sie stützen sich auf diverse islamrechtliche Grundsätze, etwa dass der Mensch aufopferungspflichtig sei und Schaden stets abzuwenden habe.“
Zu den Stimmen, die eine freiwillige Organspende für begrüßens- wenn nicht wünschenswert halten, gehört Celil Yalinkilic. Yalinkilic ist Vorsitzender für religiöse Wegweisung bei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). Zur von Jens Spahn angestoßenen Debatte erklärte die IGMG in einer Mitteilung, in welcher die Organspende begrüßt wurde, dass man der Widerspruchslösung kritisch gegenüber stehe. „Wir plädieren für mehr Aufklärung und Sensibilisierung für die freiwillige Organspende.“
Die islamische Lebensweise sei davon geprägt, Notleidenden und Hilfsbedürftigen zu helfen. „In diesem Sinne ist die Organspende Hilfe in einer Notsituation.“ Einem Menschen so zur Genesung zu verhelfen, sei vergleichbar mit der Heilung durch ärztliche Behandlung oder Pflege. Deshalb sei die Organspende, so Yalinkilic, nicht nur erlaubt, sondern vielmehr erwünscht.
Wie andere muslimische Stimmen zuvor wird in der IGMG-Pressemitteilung allerdings kein grenzenloses Vorgehen bei der Transplantationsmedizin gutgeheißen. So wie Einhelligkeit darüber besteht, dass der kommerzielle Handel mit menschlichen Organen verwerflich sei, so ist die Freiwilligkeit auf allen Seiten Vorbedingung. Da der Körper, auch nach unserem Verscheiden, unantastbar sei, könne diese Regel nach Ansicht von Celil Yalinkilic „nur durch ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen“ aufgehoben werden.
Wird die von Jens Spahn angeregte Lösung mit den Grundsätzen des muslimischen Denkensverglichen, dann wird ein Widerspruch augenfällig. „In diesem Sinne ist die geplante ‘Widerspruchslösung’ in der Debatte um die Organspende zu betrachten. Sie geht vom grundsätzlichen Einverständnis zur Organspende aus, obwohl die betroffene Person sich nicht ausdrücklich erklärt hat. Die Regel von der Unantastbarkeit des Körpers wird damit von der Regel zur Ausnahme degradiert.“ Stattdessen plädiert die IGMG für mehr Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung für die freiwillige Organspende. „Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten, unter anderem kultur- und religionssensible Informationskampagnen. Die Möglichkeiten hierzu wurden bisher nicht ausgeschöpft.“

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Ist die ­Arbeiterklasse ­ruiniert?

(iz). Im April dieses Jahres hat Kendrick Lamar Duckworth als erster ­Rapper den Pulizer-Preis für Musik erhalten. Es war das erste Mal, dass jemand, der nicht aus dem klassischen Genre oder des Jazz stammt, mit diesem Preis ausgezeichnet wurde. Hip Hop ist heute das beliebteste Musikgenre, was zu bedeuten hat, dass Menschen auf dem amerikanischen Kontinent wie auch in Afrika, Europa und Asien sich mit der Message der Lieder identifizieren können. Es bedarf also einer tieferen Analyse, um zu verstehen, warum es bei so vielen ­Individuen weltweit Anklang findet.
Ezra Pound sagte einmal, dass „Dichter die Antennen der menschlichen Spezies“ seien. Um daher die Psychologie eines Zeitalters und seiner Orte zu verstehen, muss man seinen Blick auf die Künstler richten – Dichter, Dramaturgen, Maler und Sänger.
Die Geschichte der Afro-Amerikaner ist eine des Betrugs. Sie ist spezifisch, jedoch denke ich, dass sie eine universelle Botschaft innehat. Während des Zweiten Weltkrieges war die globale Arbeiterklasse von der Aussicht gepusht, die Ketten der Unterdrückung zu sprengen und sich auf eine gleichberechtigte Stufe mit der Oberschicht zu stellen. Dieses Gefühl wurde in der Musik von Größen wie Chaka Khan, Bob Marley, Mariam Makeba, Nina Simone und anderen zum Ausdruck gebracht.
Jedoch erlebte man in den 1980ern den Kollaps der Sowietunion und folglich den Tod dieser Ideen. Das ideologische Vakuum wurde durch Thatcherismus und der Wirtschaftspolitik Ronald ­Reagans, auch Reagonomics genannt, gefüllt. Es war die komplette Macht­über­gabe der politischen Elite an die Bankhäuser. Nach dem Zusammenbruch der Utopie des Proletariats gab es nur noch ein ideologisches Valhalla und der Einzug in dieses war den Reichen vorbehalten. Doch die politische Elite bestand darauf, dass jeder in diese Reihen treten könne, wenn er nur hart genug arbeitete.
Die Realität konnte für die durchschnittlichen Afro-Amerikaner jedoch nicht weiter von diesem Versprechen entfernt sein. Ein enormer Aufwand wurde durch die US-Regierung betrieben, um sicherzustellen, dass für die meisten Schwarzen das kapitalistische Wunderland nur ein Traum bleiben sollte. John McKnight stellt uns hier den Begriff des „Redlining“ vor, der beschreibt, wie weiße Vorstädte dadurch gegründet wurden, dass man Schwarzen systematisch den Zugang zu diesen Wohnorten verwehrte, indem sie keine Kredite zum Hauskauf bekamen und sich somit ein Leben in diesen Vierteln nicht leisten konnten. Dies schob Schwarze in die sogenannten Ghettos ab. In den Ghettos wurden Spirituosengeschäfte und Spielhallen in Massen eröffnet, ein Mittel zur Degradierung von Communities.
Dies war nicht das erste Mal, dass die schwarze Bevölkerung der USA betrogen wurde. Abraham Lincoln versprach durch die Abschaffung der Sklaverei eine gleichberechtigte Gesellschaft. Jedoch zeigen historische Fakten, dass die ­früheren Sklaven von der landwirtschaftlichen Sklaverei zur Lohnsklaverei getrieben wurden.
In diesem Kontext hat Kendrick Lamar sein Album komponiert. Er behandelt darin die traumatische Geschichte seines Volkes und stellt bedeutsame und schwerwiegende Fragen: Bedeutet dieser andeuernde Betrug an den Schwarzen, dass sie ewig verdammt sind? Wenn nicht, wie können sie sich von diesen Fängen lösen und Heilung erlangen?
Der erste Titel, Blood, behandelt zwei fundamentale Kräfte, die sich durch das Album ziehen: „Ist es Bösartigkeit oder Schwäche?“ Sie beide sind Reaktionen auf die Unterdrückung der nicht-weißen Amerikaner. Die Ghettos brachten eine Kaltschnäuzigkeit und eine Rohheit in den Menschen hervor, um überleben zu können. Sie wurden zu Gangstern, die sich in Gewalt ausdrücken, etwa gegen Frauen, Schwächere usw. Dieses Thema findet sich in Songs wie Humble, Element oder XXX wieder.
Den Aspekt der Schwäche im Kontrast zur Härte behandelt er in Songs wie Yeah, Fear und Love. Es geht in diesen Stücken darum, dass man öffentlich nicht als schwach angesehen will und schlichtweg Stärke zeigen muss, um auf der Straße überleben zu können. Gleichermaßen beschreibt er aber auch das Verlangen nach echter Intimität, welche im Alltag zu kurz kommt. So formen Schwäche und Boshaftigkeit einen Teufelskreis. In Fear spricht Kendrick über seine Kindheit und wie seine Eltern ihm das Gefühl vermittelten, schwach zu sein. Dies erweckte Furcht in ihm – ein Gefühl, welches, wenn es nicht behandelt wird, sich in anderer Form manifestieren kann: Wut. Das Lied Element geht auf diese Emotion ein.
Ein Mensch, der sich in einem solchen Zustand befindet, schwingt immer von einem Extrem zum anderen und scheint keinen Ausweg finden zu können. Die Schlussfolgerung wäre somit, dass man sich in einem ewigen Elend befindet.
Deswegen fragt Lamar: Sind die Afro-Amerikaner verflucht? Eine Frage, die sich schon viele Denker vor ihm gestellt haben. Doch was ist die Antwort? Der letzte Titel des Albums, Duckworth, versucht, die Themen, die sich durch diese musikalische Reise ziehen, zu vereinen. Es geht darin um die wahre Geschichte, wie jemand plante, ein KFC Restaurant zu überfallen, in dem Lamar’s Vater Ducky arbeitete. Der Raubüberfall hätte in dem Tod seines Vaters enden können, jedoch hat seine Großzügigkeit den Täter davon abgehalten, den Überfall durchzuziehen. Eine Art Katharsis fand statt, denn der Teufelskreis der Gewalt und Gegengewalt, der Armut und des ­erbarmunglosen kapitalistischen „Überlebenswillens“ nach Reichtum und Eigen­nutzen wurde durch Barmherzigkeit durchbrochen.
Diese Geschichte trägt eine universelle Lehre in sich. Das aktuelle kapitalistische Spielfeld resultiert in einer Welt, in der wenige Reiche die ganze Welt kontrollieren. Sie haben so viel wie die halbe Weltbevölkerung insgesamt. Das kapitalistische Valhalla kann somit von der Mehrheit der Weltbevölerung niemals erreicht werden.
Betrachten wir dabei Pankaj Mishras „Zeitalter des Zorns“, sehen wir klar, wieso HipHop junge Menschen auf der ganzen Welt anspricht, vor allem junge Männer. Diese Jugendlichen, seien sie in Südafrika, Südosteuropa, den USA oder in Pariser Vororten, haben zu großen Teilen das Gefühl, ihrem Schicksal nicht entkommen zu können. Dieser Zustand drückt sich in Wut und Gewalt aus. Vor allem gegen jene, die schwächer sind oder gegen die man Ressentiments verspürt. Oft sind die Opfer dieser Gewalt Frauen. HipHop ist, jenseits von Moral, ein Sprachrohr gesamter abgehängter Generationen.
Traditionell ist diese Musikform eine Art des Ausdrucks gesellschaftlicher Schieflagen. Unterpriviligierte junge Menschen weltweit finden sich darin wieder und fühlen sich oftmals nur in der HipHop Szene wirklich verstanden. Sie ist ein Spiegel der Wirklichkeit, so un­schön sie auch sein mag. Es gibt keine moralischen Grundlagen, auf denen man die Inhalte bemessen könnte.
Die Verse geben das wieder, was Millionen von Jugendlichen täglich erfahren. Deshalb ist ein Künstler wie Kendrick Lamar wichtiger denn je. Mit seinem Schaffen entfacht er ein Bewusstsein und ein Gespräch über diese Zustände. Für Individuen, Gemeinden und unsere Gesellschaft als solche ist dies ein kulturelles Gut und ein Mittel zur Heilung.
Lamars Musik wirkt kathartisch für die Betroffenen. Seine Auszeichnung ist somit eine natürliche Entwicklung innerhalb unserer globalen Gesellschaft, die oftmals arm und gewalttätig ist und sich für jene, die darin gefangen sind, wie ein Gefängnis anfühlt. Diese Tragödie ist es, die seine Fans verbindet.

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Deutsche Muslime. Deutscher Islam?

„Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage ‘Was ist deutsch?’ niemals ausstirbt.“ Friedrich Nietzsche
(iz). Es geht ein Gespenst um in Deutschlands Islamdebatten: die Frage, ob es so etwas wie ­einen „deutschen Islam“ gäbe. Nach Jahrzehnten der verlängerten Provisorien, der Einrichtung im Vereinsrecht, der wiederkehrenden Reethnisierung und unter der Ägide eines politischen Dominanzdiskurses diskutieren Muslime (siehe „Widersprüche treten zu Tage“ von Massouda Khan) nun zum ersten Mal die Gültigkeit des Begriffs. Das ist insofern ein Novum, da jene Debatte erstmals öffentlich und mit mehreren Standpunkten ausgetragen wird.
Ungeachtet der Gültigkeit eines solch problematischen Konzeptes ist die Kontroverse erst einmal zu begrüßen. Beinahe als Premiere wird für andere Muslime nachvollziehbar – teils recht polemisch – darüber gestritten, was zukünftig gelten soll und wie ein kommendes muslimisches Selbstverständnis aussehen könne. Insofern ist dem Debattenteilnehmer Ahmet Inam zuzustimmen, dass es hier um nichts weniger geht als die Frage nach einer einheimischen muslimischen Kultur.
Das Ende des Gesprächs ist noch längst nicht in Aussicht. Denn seine Heftigkeit erklärt sich wohl auch dadurch, dass hier aufgestaute Widersprüche und Dissonanzen der verschiedenen Herkünfte, Hoffnungen und Erfahrungen erstmals ans Tageslicht kommen. Hinzukommt, dass es hier nicht nur um bloße innermuslimische Befindlichkeiten geht. Hier werden auch Konzepte von außen, namentlich der deutschen Ministerialbürokratie, an Muslime herangetragen. Was wiederum dem Begriff eine weitere, problematische Facette verleiht. Von daher wäre es besser, sich von der begrifflichen Ebene zu verabschieden und sich den Inhalten zuzuwenden. Denn im gewissen Sinne geht es nicht um einen etwaigen „deutschen Islam“, sondern um eine zukünftige Wirklichkeit, die mit dem Schlagwort gar nicht gefasst werden kann.
Wenden wir uns zuerst dem Element „deutsch“ in der Begriffskonstellation zu sowie dem, was alles damit verbunden ist. Es ist zweifelsohne heute eine der wichtigsten Aufgaben der deutschen Muslime, zu entscheiden, wer sie sind und was sie tun wollen. Und dann diese Überlegungen auch mit Leben zu füllen. Das kann uns niemand abnehmen. Bei der vorliegenden Frage gibt es sicherlich mehr als nur zwei Positionen. Bei vielen finden sich richtige Ansätze, aber auch Irrtümer. Im Rahmen der historisch evidenten Lebenspraxis von Muslimen sowie ihres juristischen Denkens ist eine lokale Verortung und „Heimischwerdung“ weder neu, noch unerwünscht. Wenn mit „deutsch“ die Anerkennung hiesiger Erfahrungshorizonte und Traditionen verstanden wird, die nicht im Widerspruch zu Grundsätzen der spirituellen Lebenspraxis stehen, ist der Begriff nicht problematisch.
Wir können uns aber nicht sicher sein, ob es wirklich das ist, wovon seitens der Politik und Öffentlichkeit gesprochen wird. Einerseits gibt es seit Jahren ein fortlaufendes Projekt, das recht harmlos mit Begriffen wie „Reform“ oder „liberal“ beschrieben wird. In quantitativer Hinsicht ist es nicht relevant, verfügt aber dank seines medialen, institutionellen und materiellen Zuspruchs über enormes symbolisches Kapital. Dieser Ansatz gibt sich als Gegenentwurf zum „politischen Islam“, bleibt aber selbst doch dem Politischen verhaftet. Denn seine Betrachtungsweise der religiösen Praxis von ­Muslimen und ihrer gemeinschaftlichen Verortung wird durch einen politischen Bezugsrahmen bestimmt.
Andererseits kam anhand der Äußerungen von Markus Kerber, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und verantwortlich für die Islamkonferenz, eine Abwehrhaltung in Teilen des innermuslimischen Diskurses an die Oberfläche. Hier geht es weniger um Argumente aus dem Bereich politisch vs. apolitisch oder konservativ vs. liberal. Hier sind Ängste und Identitäten betroffen. Nämlich die Befürchtung einer Minderheit, die derzeit unter offenkundigem Druck steht, noch weiter in die Defensive zu geraten. Die Idee dieses Konstruktes gehört nicht erst seit gestern zu den Kernelementen der politisch ausagierten Islamdebatte. Auch geht es um Identitätsfragen. Leider wurde nicht nur auf Seiten der kulturalisierten Islamkritik ein Gegensatz zwischen „deutsch“ und „muslimisch“ konstruiert. Diese Vorstellung eines wesensmäßigen Unterschieds beider Aspekte – oder gar die Möglichkeit einer harmonischen Gleichzeitigkeit – findet nach Jahren der Erfahrung mit Islamfeindlichkeit auch auf muslimischer Seite Anhänger.
Quasi zwischen den Stühlen befinden sich diejenigen Muslime und Ansätze, denen an einer „Heimischwerdung“ sowie der Möglichkeit einer Existenz als deutsche Muslime gelegen ist. Sie akzeptieren weder die Vorstellung, deutscher Muslim zu sein sei denkunmöglich, noch sind sie an Dominanzvorgaben seitens der Politik – egal welcher Seite – interessiert. Hier fehlt es innermuslimisch sowie gegenüber der Politik an vermittelnden Elementen. Das wären solche, die hin zu einer positiven Definition des muslimischen Selbstverständnisses in Deutschland arbeiten, von der alle Seiten profitieren können. Beispielsweise wären das intelligente Köpfe unter jenen, die sich dezidiert als deutsche Muslime – ob Revertiten oder nicht – begreifen. Sie könnten hier Brücken bauen.
Auch der zweite Teil der Gleichung, „Islam“, bedarf in diesem Zusammenhang einer genaueren Untersuchung. Bei diesem Thema, genau wie bei vielen anderen ­„Islamdebatten“, operieren die Teilnehmer oft mit einer profunden Gewissheit und Überzeugung, die Fragen unmöglich macht und das Denken ­einschränkt. ­Dafür ist es nötig, für eine verbindliche Bestimmung von Allahs Din sowie des Muslimseins auf die Grund­lagen ­zurückzublicken.
Hierzu eignet sich hervorragend die zweite Überlieferung in der anerkannten Sammlung 40 prophetischer Aussagen von Imam An-Nawawi. Dieser vom zweiten Kalifen ‘Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überlieferte Bericht ist so relevant, dass er auch das Hadith von Dschibril (dem Erzengel) oder die Mutter der Hadithe genannt wird. Darin erläutert der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, die drei Elemente des Dins – Islam (grundlegende, verpflichtende Lebenspraxis), Iman (Glaubensgrundlagen) und Ihsan (spirituelle Vervollkommnung). Wie eine andere Überlieferung erklärt, ist die Erfüllung der fünf Säulen des Islam ausreichend, um seine Pflichten als Muslim getan zu haben. Ebenso enthält das ­Hadith von Dschibril, Friede sei auf ihm, implizit eine Definition des Muslimseins. Das heißt, diejenige Person hat sich Allah unterworfen, welche diese grundlegenden Bedingungen erfüllt.
Diese objektive und an Bedingungen geknüpfte (wer das Glaubensbekenntnis bestätigt, wer fünf Mal am Tag betet etc.) Bestimmung des Dins und der Muslime  bietet keinen Raum für nationale oder identitäre Markierungen. Weder Islam, noch Iman oder Ihsan können per Defi­nition als überzeitliche und ortsunabhängige Wirklichkeiten eine wie auch immer geartete Färbung geben. Oder, um es ­zuzuspitzen, in diesem Bezugsrahmen kann es „deutsche“ Muslime mit einer Identität geben, in der Islam, Iman und Ihsan geborgen sind. Aber es kann keinen „deutschen Islam“ geben. Kurzum, die ’Ibadat (die rituellen Handlungen der Anbetung) sowie die Mu’amalat (die Sphäre der sozialen Transaktionen) lassen sich nicht dem Definitionswunsch irgendeiner Seite unterwerfen.
Anstatt sich in fruchtlosen Begriffsbestimmungen aufzureiben, sollte unser Denken und Bemühen auf die Schaffung einer Wirklichkeit gerichtet sein, deren Existenz die Frage nach den Termini und Konzepten unnötig macht, da sie augenscheinlich ist. Es geht hier also auch um die Schaffung einer kommenden muslimischen Kultur unter Einbeziehungen hiesiger Kontexte, der Geschichte und der geistigen Erfahrungshorizonte. Während es die politische Sphäre in der nichtmuslimischen Gesellschaft ist, die äußerlich Einfluss auf die Terminologie nimmt, sind es innermuslimische identitäre Vorstellungen im Inneren, die problematisch werden. Wenn der Kerninhalt der spirituellen Praxis sowie die an Allah ausgerichtete Bestimmung des Muslimseins durch identitäre und/oder ethnische ­Kategorien ersetzt werden, gerät unsere Balance ebenfalls ins Ungleichgewicht.
Und es gibt weitere denkerische, spirituelle und logische Widersprüche in der Verknüpfung von Allahs Din mit nationalen und/oder ethnischen Markierungen. Im allgemeinen wie im spezifischen muslimischen Diskurs hat sich die Sprech- und Denkgewohnheit verbreitet, „Islam“ als Subjekt zu beschreiben beziehungsweise zu verstehen. Daraus entstehen dann Formulierungen in der Art wie „der Islam sagt…“, „der Islam will…“ oder „der Islam muss…“. Also eine Entität mit Fähigkeit zur eigenen Willensbildung. Und dieser wurde nun in Folge die Möglichkeit zugeschrieben, eine wie auch immer geartete – ob ethnisch oder nach politischen Kriterien fundierte – Färbung anzunehmen. In Wirklichkeit, wenn wir den Vergleich zur Grammatik ziehen, passt „Islam“ viel besser in die Verbformen. Das heißt, er ist – als Folge des menschlichen Schöpfungsvertrages – das Tun der Muslime, das unternommen wird, um Allah, den Herrn der Welten, zufriedenzustellen. Eine solche Handlung kann nach den tradierten Rechtsbegriffen verstanden und beurteilt werden. Aber ein nationales Kriterium ist hier fehl am Platz. Um es verkürzt zu sagen, ich kann nicht „deutsch“ oder „türkisch“ beten, sondern nur richtig oder falsch.
Es wurde ein wichtiges Gespräch um die Zukunft der muslimischen Existenz angefangen. Damit dies gelingen und Früchte tragen kann, müssen wir herausfinden, wer wir sind, wo wir sind und wo wir hin wollen.

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Ein Spektakel mit Zündstoff

(iz). „Wahr ist’s, daß wahre Verbindungen Zeit brauchen, wie Bäume, um Wurzeln zu treiben, Kronen zu bilden und Früchte zu bringen“, schrieb einst Johann Wolfgang von Goethe. Natürlich hat der Nationaldichter der Deutschen Recht mit seiner These, wie der aktuelle Besuch des türkischen Staatspräsidenten mit seinem Versuch eines Neubeginns der deutsch-türkischen Beziehungen wieder einmal schmerzlich zeigte.
Wahrscheinlich wäre Erdogan besser beraten gewesen, mit einem Arbeitstreffen auf das Protokoll eines Staatsbesuches zu verzichten. So geriet der Besuch zu einem Spektakel, das den Emotionen von Freund und Feind reichlich Zündstoff lieferte. Die realpolitischen Notwendigkeiten für das Gespräch zwischen zwei befreundeten Staaten wären bei einem Arbeitstreffen vermutlich nicht so leicht in den Hintergrund gedrängt worden. Gerade am dritten Tag in Köln erschien der Besuch zudem schlecht organisiert. Trotz des festlichen Protokolls hat der Deutschlandbesuch die Gräben zwischen den Ländern nicht verdecken können.
Es war schon im Vorfeld völlig klar, dass der deutsche Bundespräsident Steinmeier gezwungen war, sogar auf dem Staatsbankett, heikle Themen anzusprechen. Alles in allem war seine Tischrede im Schloss Bellevue aber durchaus ausgewogen. Steinmeier wies auf die gewachsenen historischen Beziehungen hin, beschrieb ausdrücklich den gesellschaftlichen und kulturellen Beitrag der Millionen Gastarbeiter aus der Türkei für den Erfolg unseres Landes. Er lies keinen Zweifel daran, dass die Nachfahren der ersten Generation inzwischen zu deutschen Bürgern geworden und nicht mehr aus unserem Land wegzudenken sind. Steinmeier erinnerte in seiner Rede an deutsche Rassisten, deren Opfer eben auch türkische MitbürgerInnen waren.
Der Bundespräsident erklärte weiter, dass gerade die Emotionalität in den gegenseitigen Bewertungen ein Indiz für die herausragende Bedeutung der deutsch-türkischen Beziehungen sei. Auch die Sorgen über die Rechtsstaatlichkeit der Türkei, die Verhältnismäßigkeit der staatlich eingesetzten Mittel zur Bekämpfung des Terrors, bis hin zur Pressefreiheit, die Steinmeier an diesem Abend sachlich äußerte, dürften für jeden Juristen nachvollziehbar gewesen sein. Dabei vergas er auch nicht, das Trauma des gescheiterten Putsches in sein umfassendes Bild einzufügen.
Die Reaktion Erdogans, er wich spontan von seinem Redemanuskript ab, wirkte dagegen eher angespannt und verstärkte in der deutschen Öffentlichkeit den wiederkehrenden Eindruck, dass der türkischen Politik in Sachen deutsch-türkische Beziehungen selbstkritische Töne fehlen.
Zumindest die weiteren Begegnungen Erdogans mit der Bundeskanzlerin, wirkten nüchterner und gaben, trotz „tiefgreifender Differenzen“, Hoffnung auf normale, freundschaftlichen Beziehungen. Auf kritische Nachfragen bezüglich des Schicksals inhaftierter oder angeklagter Journalisten verwies Erdogan auf die Unabhängigkeit der türkischen Justiz. Die genaue Unterscheidung, was die jeweilige Regierung unter legitimer Opposition und Terrorismus verstehe, blieb weiter ungeklärt. Immerhin wurde in Berlin deutlich: Die zahlreichen gemeinsamen Interessen beider Länder verlangen nach einer Normalisierung der politischen Verhältnisse.
Natürlich, auch dies wurde während des Besuches deutlich, ist an einem konstruktiven Fortgang der Beziehungen in Deutschland nicht allen gelegen. Den Auftritt des türkischen Präsidenten begleitete das übliche Assoziationsfestival einiger deutscher Medien. „Erdowahn, Despotendinner, Islamist, Hassrede, Besuch der Schande, Sharia-Gruß“ hieß es da, ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verluste. Denn, so will es diese simple Logik, wer Erdogan unterstützt ist radikal, wahnsinnig und gefährlich. Wer so schreibt und denkt, bereitet nebenbei mögliche Wahlerfolge der AfD vor.
Politik ist bekannterweise, manchmal notwendigerweise, flexibel. Hier unterscheidet sich die Rolle des Politikers vom Juristen oder der des islamischen Gelehrten. Aus Sicht der in Deutschland lebenden Muslime kann man die Politisierung der Eröffnungsveranstaltung der Kölner Moschee, einem potentiellen Symbol des Islam in Deutschland, nur bedauern. Die Rede Erdogans in Köln hatte dabei durchaus versöhnliche und freundliche Passagen. Der Präsident lobte zudem den Einsatz der Kommunal- und Landespolitik für das Projekt.
Dennoch, hier wurde von der DITIB eine Chance vertan, ein Volksfest zu gestalten, das einen Weg in die Zukunft weist. Die Rolle von deutschen Muslimen und vielen wohlgesinnten Kommunalpolitikern bei dieser Inszenierung war es – so zumindest die öffentliche Wirkung –, nur noch Zaungäste zu sein. Die Kölner Bilder wirkten fatal. Eine Moschee in Deutschland erschien, selbst auf wohlwollende Beobachter, wie ein exterritoriales Gelände. Die Moscheeeröffnung und den Staatsbesuch zu verknüpfen war unter diesen Voraussetzungen eine klare Fehlentscheidung.

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Brandner-Vorstoß: Die Grenzen des Verfassungsmäßigen schrittweise einreißen

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche […] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ (GG Artikel 79, Absatz 3)
Berlin (iz/KNA). In einem Gesetzesentwurf, den die Alternative für Deutschland (AfD) heute im Bundestag einbringen will, sollen zukünftig Einschränkungen oder Aufhebungen der ungestörten Religionsausübung, die in § 4 GG gewährleistet wird, möglich sein. Wie der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Dienstag, den 25. September, bei einer Vorstellung vor Medien erklärte, gehe es jedoch nicht um einen Eingriff in den Artikel 4. Jeder solle weiterhin glauben dürfen, was er wolle.
Nur solle die äußere Praxis der Religion sanktioniert werden dürfen, wenn diese „offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, die FDGO, verstoße. Das bisherige unbeschränkte Freiheitsrecht auf ungestörte Religionsausübung solle zukünftig jenen vorbehalten sein, „die den Staat als obersten weltlichen Normgeber“ anerkennen würden und sich dessen Werteordnung unterwürfen.
Konkret heißt das, dass die sogenannte Alternative für Deutschland in den § 4 Abs. 2 des Grundgesetzes eine „Verwirkungsregelung“ implementieren werde. Diese nehme Bezug auf den § 18 GG, wonach die obersten Verfassungsrichter immaterielle und materielle Grundrechte aufheben könnten. Dass in der Aufstellung aufhebbarer Freiheitsrechte die Religionsausübung nicht aufgeführt werde, sei laut Brandner eine Lücke, die geschlossen werden müsse.
Kritische Juristen merkten bereits an, dass es sich bei dem AfD-Vorschlag wegen seiner Nicht-Umsetzbarkeit um „reine Symbolpolitik“ handle. Seit 1949 hat es nach Angaben des Juristen Professor Helmut Aust nur vier Verfahren gegeben, die allesamt erfolglos ausgingen. Die AfD ließ auch unerwähnt, dass auch heute schon die Religionsausübung bei ausreichendem Anlass eingeschränkt werden kann.
Die Vorstöße der Partei sind nicht deshalb gefährlich, weil akut eine Änderung des GG und in Folge eine Einschränkung der Religionsausübung drohen würde. Das ist auch gar nicht ihre Funktion. Vielmehr haben Vorschläge wie diese oder die perfide Unterscheidung zwischen Pass- und Geltungsdeutscher die Funktion, bestimmte Diskurse – bei aller öffentlichen Gegenwehr – salonfähig zu machen.
Allein schon, dass die AfD – ob bei Widerspruch oder nicht – überhaupt solche offenkundigen verfassungsfeindlichen Sondergesetzgebungen einbringen kann, führt dazu, dass sie in das öffentliche Gedächtnis eindringen. Und haben sie es einmal beispielsweise auf die Tagesordnung von Talkshows (man müsse ja auch darüber sprechen…) geschafft, werden die Grenzüberschreitungen normalisiert.
Politik reagiert deutlich ablehnend
Schon jetzt sei unter dem „Deckmantel der Religionsausübungsfreiheit“ nicht alles erlaubt, betonte der CDU-Rechtsexperte Ingmar Jung am Donnerstag bei der Ersten Lesung im Bundestag. Jung betonte, dass es nur vier Fälle mit Blick auf Artikel 18 gegeben habe, die alle gescheitert seien. Die Religionsausübungsfreiheit sei schon jetzt nicht grenzenlos und sei mit anderen Grundrechten abzuwägen. So sei etwa ein Sikh, der seinen Turban nicht mit einem Helm tauschen wollte, schon an der Straßenverkehrsordnung gescheitert. Eine Ausweitung von Artikel 18 sei unnötig, man könne allenfalls über eine Abschaffung sprechen.
Stefan Ruppert (FDP) sagte, Strafrecht und Polizeirecht seien völlig ausreichend. Karl-Heinz Brunner (SPD) warf der AfD vor, sie wolle das Grundrecht auf Religionsfreiheit schleifen. Konstantin von Notz (Grüne) sagte, es gehe der AfD nur um Stimmungsmache gegen religiöse Minderheiten. Schon rechtsdogmatisch sei das Gesetzesvorhaben nicht möglich, und es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes. Die vier erwähnten Fälle seien im Übrigen schon bei der Vorprüfung gescheitert. Niema Movassat (Linke) wies den Gesetzentwurf als „absurd“ zurück. Es gehe der AfD nur darum, Muslime gesellschaftlich auszugrenzen. (sw)

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Wie sollen wir mit anderen sein?

„Und haltet alle fest am Seil Allahs und geht nicht auseinander! Und gedenkt Allahs Gunst an euch, als ihr Feinde wart und Er dann eure Herzen zusammenführte, worauf ihr durch […]

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„Wir sind ständig im Wandel und verändern uns“

(iz). Momodou Taal ist ein junger britischer Muslim mit gambischen Wurzeln, der seit drei Jahren in Kairo lebt, um dort am Moschee-Programm der Al-Azhar Universität Islamwissenschaften und Arabisch zu studieren. […]

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Ein neues Zuhause für die Hamburger Al-Nour-Moschee

Hamburg (KNA). Dass die neue Moschee der islamischen Al-Nour-Gemeinde einmal eine christliches Gotteshaus war, ist besonders von außen noch deutlich zu erkennen. Fast sechs Jahre lang ist die ehemals evangelische Kapernaum-Kirche im Hamburger Osten umgebaut worden. Der Glockenturm mit roten Ziegelsteinen hat wenig Ähnlichkeit mit einem Minarett, das Schiff mit seinen Betonpfeilern erinnert an die typischen Kirchbauten der 1960er-Jahre. „Außen Kirche, innen Moschee – das war immer unser Motto“, sagt der Vorsitzende des Moscheevereins, Daniel Abdin.
Seine als gemäßigt geltende Gemeinde trifft sich derzeit noch in einer umgebauten Tiefgarage im Bahnhofsviertel Sankt Georg. 1993 von sieben Libanesen gegründet, kommen heute zu den Freitagsgebeten regelmäßig 2.500 Muslime verschiedener Nationen; aus Platzmangel wird in zwei Schichten gebetet. Viele Jahre suchte der Vorstand nach einem neuen Gebäude und wurde schließlich fündig, als die ehemalige Kirche im Stadtteil Horn in einer Online-Immobilienbörse zum Verkauf stand. Sie war 2002 entwidmet und 2005 an einen Unternehmer veräußert worden, der sie sieben Jahre später für eine hohe sechsstellige Summe an die Al-Nour-Gemeinde weiterverkaufte.
Die ursprünglich für Oktober 2013 geplante Eröffnung verzögerte sich mehrmals. Der Umbau gestaltete sich schwieriger als gedacht, unter anderem wegen Problemen mit dem Denkmalschutz und bei der Gründung des Fundaments. Die Kosten stiegen von 1,5 Millionen auf rund 5 Millionen Euro. Der Großteil der Summe stammt aus Spenden; 1,1 Millionen Euro steuerte der Staat Kuwait bei, der regelmäßig Moscheebauten im Ausland unterstützt. Die Sanierung des Turms sowie der Bau einer neuen Fassade sind noch nicht abgeschlossen. In einem Nebenraum macht der Gemeinde noch ein Wasserschaden zu schaffen, sodass der Einzug wohl erst gegen Jahresende erfolgen wird.
Der Gebetsraum, in den eine Empore für die Frauen eingezogen wurde, ist jedoch schon fertig. Ein reich verzierter Teppich, eine Predigtkanzel und arabische Schriftzüge an den Wänden verleihen ihm den Charakter einer Moschee. Doch auch hier erinnert ein Relikt an die ehemalige Kirche: Auf den Buntglasfenstern leuchtet bei genauem Hinsehen ein gelbes Kreuz.
Das Projekt hatte bei Bekanntwerden im Jahr 2013 für bundesweites Aufsehen gesorgt. Es handelt sich um das erste Gotteshaus aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das zu einer Moschee umgewandelt wurde. Der damalige EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider nannte die Veräußerung der Kirche ein „Missgeschick“ und eine Zumutung für jene Menschen, die sich mit dem Gotteshaus identifiziert hätten. Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sagte, eine Austauschbarkeit von Christentum und Islam sei nicht im Sinne eines guten interreligiösen Dialogs.
Daniel Abdin betont, die Moscheegemeinde sei das Projekt mit viel Fingerspitzengefühl angegangen: „Wir wollen den christlichen Brüdern und Schwestern nicht auf den Schlips treten.“ Viele der damaligen Kritiker seien inzwischen verstummt. Einen Anschlag von Anfang September, bei dem Unbekannte die neue Moschee mit fremdenfeindlichen Parolen beschmiert hatten, hält er für einen Einzelfall. „Ich mache mir deshalb keine Sorgen.“
Ganz im Sinne des Symbolcharakters solle das Gotteshaus zu einem Ort interreligiöser Begegnung werden. Führungen und Vorträge für Schulklassen und Gruppen, die die Gemeinde schon jetzt in Sankt Georg anbiete, sollten beibehalten werden. Einmal im Monat würden die Nachbarn zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Zum bevorstehenden „Tag der offenen Moschee“ am 3. Oktober würden die Türen für jedermann „ganz weit offenstehen“.
Auch wenn die neue Moschee künftig Hauptsitz der Al-Nour-Gemeinde werden soll – ihre Tiefgarage im Zentrum will sie vorerst als Treffpunkt behalten. In den neuen Gebetsraum passen laut Abdin nur 400 bis 500 Menschen, sodass das Platzproblem nicht gelöst ist. Zudem sei der Stadtteil Sankt Georg ein sozialer Brennpunkt, aus dem man sich nicht zurückziehen wolle. „Wir werden auch dort weiter nach geeigneten Räumen suchen, um vom Tiefgaragen-Image wegzukommen.“

DITIB: Verfassungsschutz soll angeblich Beobachtung der Zentrale prüfen

Berlin (dpa). Der Verfassungsschutz prüft Medienberichten zufolge die Beobachtung der Zentrale des Moscheeverbandes DITIB. „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR zufolge sandte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein als vertraulich eingestuftes Dossier mit Informationen über die Ditib an die Länder. Diese sollen demnach nun bis Mitte Oktober Material und eine Stellungnahme übermitteln.
Der Rechercheverbund berichtete, in Kreisen des Verfassungsschutzes werde eine kontroverse Debatte darüber erwartet, ob die DITIB offiziell als Verdachtsfall oder sogar als Beobachtungsobjekt eingestuft werden sollte. Zumindest einige Länder scheinen dem Bericht zufolge dagegen Vorbehalte zu haben.
Das Bundesamt äußerte sich auf Anfrage nicht konkret zu einer Prüfung des türkischen Moscheeverbandes. In einer Mitteilung hieß es: „Im Zusammenhang mit aktuellen Geschehnissen (insbesondere mit Blick auf die türkische Militäroperation in Nordsyrien) hat das BfV festgestellt, dass einzelne DITIB-Moscheegemeinden verfassungsfeindliche nationalistisch-religiöse Aktivitäten entwickelten und entsprechende Äußerungen tätigten.“
Der Moscheeverband mit Sitz in Köln untersteht der Aufsicht des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) in der türkischen Hauptstadt Ankara. Die DITIB war zuletzt unter anderem in die Kritik geraten, weil Kinder in einigen Ditib-Gemeinden in Uniformen und mit türkischen Fahnen Kriegsszenen nachspielen sollten.
Nächste Woche kommt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan zu seinem ersten Staatsbesuch nach Deutschland. Der Sprecher der türkischen Botschaft in Berlin, Refik Sogukoglu, sagte der Deutschen Presse-Agentur zuletzt auf Anfrage, es sei möglich, dass Erdogan bei der Eröffnung einer DITIB-Moschee in Köln am 29. September eine kurze Ansprache halten werde.

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Tägliche Begegnung verbessert die Einstellung

Berlin (KNA). Der weitere Zuzug von Flüchtlingen und das Tragen eines Kopftuches in öffentlichen Gebäuden sind einer aktuellen Studie zufolge in Deutschland weiterhin umstritten. Generell falle das alltägliche Integrationsklima aber besser aus, als es die öffentliche Diskussion vermuten lasse, hieß es am Montag bei der Vorstellung eines aktuellen Integrationsbarometers in Berlin.
Dennoch ist eine Mehrheit der Befragten demnach dafür, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen. Warum die Menschen eine solche Obergrenze wollen, lasse sich aus der Befragung nicht erklären, schränkte der Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Thomas Bauer, ein.
Für die Studie des Gremiums wurden zwischen Juli 2017 und Januar 2018 insgesamt 9.298 Menschen befragt. Danach sprechen sich 60 Prozent der Menschen ohne Migrationshintergrund dafür aus, weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen.
Unter Zugewanderten wie unter Menschen ohne Migrationshintergrund herrscht der Studie zufolge insgesamt eine überwiegend positive Haltung zu Flüchtlingen vor. Die Mehrheit geht davon aus, dass Flüchtlinge das Land kulturell und wirtschaftlich bereicherten. Nur eine Minderheit der Befragten meint, dass Geflüchtete den Wohlstand bedrohten. Bei der Frage, ob der Zuzug von Flüchtlingen die Kriminalität erhöht, ist die Bevölkerung hingegen unentschieden.
Unterschiede gibt es auch bei der Haltung zum Kopftuch: Während unter muslimischen Zuwanderern die Mehrzahl laut der Erhebung befürwortet, das Tragen des Kopftuchs in Schulen und Behörden zu erlauben, sieht die Mehrheitsbevölkerung dies insbesondere an Schulen kritisch.
Das Integrationsbarometer 2018 ist die zweite bundesweit repräsentative Erhebung des Sachverständigenrates nach 2015. Sie misst das Integrationsklima in Deutschland. Im Vergleich der beiden Erhebungen zeige sich, dass die Stimmung auf beiden Seiten der Einwanderungsgesellschaft weitestgehend stabil geblieben sei, schreiben die Autoren.
Das Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft wird laut der Befragung von den Menschen in Deutschland insgesamt überwiegend positiv bewertet. Allerdings zeige sich ein deutlicher Unterschied zwischen Ost und West, heißt es. Die Autoren der Studie führen diesen Unterschied vor allem darauf zurück, wie viel Kontakt es im Alltag zu Menschen aus anderen Kulturkreisen gibt. Wo – wie im Osten Deutschlands – solche Alltagserfahrungen weitgehend fehlen, werde das Thema Integration pessimistischer gesehen.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), betonte, dass das Alltagsklima deutlich besser sei als die öffentliche Debatte. Maßgeblich sei der direkte Kontakt untereinander. Dafür müssten Gelegenheiten und Orte geschaffen werden. „Wir brauchen solche Orte der Begegnung in unseren Kommunen, im Lebensumfeld, in den Vereinen“, sagte Widmann-Mauz. Besonders müsse auch der Bildungsbereich in den Blick genommen werden. „Schulen sind geradezu Kompetenzzentren für Integration.“