Die Kurzmeldungen aus dem Inland (Nr. 364) reichen von Zustimmung zu Israelsanktionen, über Warnungen vor Spaltung und Toleranzverlust im Lande.
Gaza: Eine Mehrheit begrüßt EU-Sanktionen
BERLIN/BRÜSSEL (MEMO). Eine neue Befragung in Deutschland zeigt, dass die meisten Bürger angesichts des anhaltenden Krieges im Gazastreifen EU-Sanktionen gegen Israel befürworten. Laut Deutscher Welle (DW) ergab eine, vom „Spiegel“ veröffentlichte Umfrage, dass 63 % der Wähler in der Bundesrepublik die Vorschläge der EU-Kommission zur Verhängung von Maßnahmen bzgl. Tel Aviv unterstützen. Sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem die Spannungen in den Beziehungen zwischen Europa und Israel vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges, der weitreichende Zerstörung und Hunger verursacht hat, zunehmen. Kürzlich schlug die Kommission vor, Strafmaßnahmen in Betracht zu ziehen, sollte der Staat weiterhin gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Dieser Vorschlag hat innerhalb der EU eine Debatte ausgelöst, zumal Länder wie Spanien und Irland eine härtere Haltung gegenüber der israelischen Politik einnehmen als andere.
Foto: Sven Grundmann/Adobe Stock
Razzien wegen Verdacht auf Terrorzelle
CELLE (IZ). Am 16. September 2025 haben Ermittler in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 13 Objekte durchsucht, wie verschiedene Medien berichteten. Acht Männer, darunter Bundeswehrsoldaten und ein Bundespolizist, stehen im Verdacht, eine rechtsradikale bewaffnete Gruppe gebildet zu haben. Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden von Waffen und die Aufklärung möglicher geplanter Aktionen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle spricht von anhaltendem Extremismusverdacht.
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Starker Anstieg rechtsextremer Delikte an Schulen
DÜSSELDORF (IZ). Die Zahl rechter Taten an Schulen und Hochschulen in NRW ist 2024 sprunghaft gestiegen: Das Schulministerium registrierte 452 Fälle, 2023 waren es noch 277. Neben der Zunahme solcher Vorfälle melden auch Ermittler einen spürbaren Anstieg antisemitischer Taten an Bildungseinrichtungen. Schulministerin Feller warnte, dass Extremismus an Schulen keinen Platz habe und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen sei. Die SPD fordert mehr Zeit für politische Bildung im Schulalltag. „Rechtsextremismus und andere Formen des Extremismus haben keinen Platz an den Schulen. Diese sind Orte, an denen sich alle am Schulleben Beteiligte sicher und gut aufgehoben fühlen müssen“, sagte sie.
Gesamte Koalition verliert deutlich an Rückhalt
HAMBURG (Ipsos). Die schwarz-rote Koalition tut es der Ampel nach. Sie verliert weiter an Ansehen in der Bevölkerung. Im Vergleich zum Juli büßen nicht nur Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), sondern sämtliche Bundesminister und die Regierung als Ganzes erkennbar an Zustimmung ein. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts Ipsos hervor. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist weiterhin das mit Abstand beliebteste Kabinettsmitglied und der einzige Minister, der eine positive Netto-Zufriedenheit aufweist. Am anderen Ende der Skala stehen Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Unter allen Kabinettsmitgliedern verzeichnet Bundeskanzler Friedrich Merz den stärksten Rückgang seiner Zufriedenheitswerte. Aktuell sind 9 % der Deutschen mit seiner Arbeit sehr zufrieden, 50 % hingegen sehr unzufrieden.
Pressebild: IGMG
IGMG warnt vor „wachsender Spaltung“
KÖLN (IZ). Am 16. September warnte IGMG-Generalsekretär Ali Mete vor den Folgen einer wachsenden „Spaltung“ in der Gesellschaft: „Zustimmung zu Vielfalt bricht ein. Vor allem religiöse und ethnische Diversität gerät ins Visier – mit spürbaren Folgen für Musliminnen und Muslime sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Der Vertreter des Moscheeverbands bezog sich dabei auf das „Vielfaltsbarometer 2025“ der Robert-Bosch-Stiftung, das am 16. September vorgestellt wurde. Dieses sei „ein Weckruf für unser Land“. Wenn nur noch eine Minderheit der Bevölkerung einen sozialen Wandel als Bereicherung empfänden und religiöse Vielfalt am schlechtesten abschneide, sei das in seinen Augen „ein Alarmsignal für die freiheitlich demokratische Grundordnung“.
Anklage wegen Terrorverdacht in Sachsen
LEIPZIG (IZ). Die Bundesanwaltschaft hat am 10. September acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Sächsische Separatisten“ wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Gruppe soll einen gewaltsamen Umsturz geplant und paramilitärische Trainings durchgeführt haben, um Gebiete in Ostdeutschland unter ihre Kontrolle zu bringen. Ein Ex-AfD-Politiker wird zudem wegen versuchten Mordes angeklagt. Ziel waren ein am Nationalsozialismus orientierter Staat sowie „ethnische Säuberungen“.
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Anzeige gegen einen Soldat aus München
MÜNCHEN (ZMD). Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren bzgl. eines deutschisraelischen Doppelstaatlers eröffnet. Der in München lebende Soldat der israelischen Armee wird verdächtigt, als Scharfschütze im Gazakrieg am 19. Januar eine unbewaffnete Palästinenserin getötet zu haben. Dies bestätigte die Behörde in einer offiziellen Pressemitteilung vom 19. September. Das Verfahren beruht auf einer Anzeige der Organisation European Legal Support Center (ELSC) sowie auf einem investigativen Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR).
Die Deutschen verlieren weiter an Toleranz
STUTTGART (KNA). Die Deutschen sind laut einer Studie heute weniger tolerant als vor fünf Jahren. Bei einer am 16. September veröffentlichten Umfrage der Robert-Bosch-Stiftung sagten nur 34 %, dass sie Vielfalt bei der Religion als Bereicherung erachteten – und bloß 56 bei der ethnischen Herkunft. Insgesamt wurden beim sogenannten Vielfaltsbarometer sieben Kategorien erfasst.
Deutsche Welten: Das Vielfaltsbarometer 2025 zeigt, dass Skepsis gegenüber Religion und Herkunft wächst. Der Toleranzindex fällt deutlich im Vergleich zu 2019. Studienautoren fordern mehr Demokratie-Arbeit – auch in den Kommunen.
Stuttgart (KNA) Die Deutschen sind laut einer Studie heute weniger tolerant als noch vor fünf Jahren. Bei einer am Dienstag in Stuttgart veröffentlichten Umfrage der Robert-Bosch-Stiftung sagten lediglich 34 Prozent, dass sie Vielfalt bei der Religion als Bereicherung erachteten – und gerade 56 bei der ethnischen Herkunft. 2019 waren dies mit 44 sowie 73 Prozent noch deutlich mehr. Von Matthias Jöran Berntsen
Insgesamt wurden beim sogenannten Vielfaltsbarometer sieben Kategorien erfasst: Er ist eine repräsentative Befragung und misst Einstellungen zu Lebensalter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, wirtschaftlicher Schwäche, ethnischer Herkunft sowie Religion.
Aus allen Themenfeldern berechnen die Studienautoren einen Durchschnitt. Auch dieser „Vielfaltsgesamtindex“ fiel von 68 Punkten im Jahr 2019 auf aktuell 63 Punkte.
Am stärksten war die Akzeptanz von Vielfalt in den Bereichen Behinderung (82 zu 83 im Jahr 2019) und Geschlecht (74/69). Die Forschenden führen die auffallend geringe Akzeptanz von Religion auf vielfache Skepsis gegenüber dem Islam zurück, welche darin Ausdruck finde.
Foto: Deutscher Bundestag, Thomas Köhler, photothek.net
35 Jahre nach der Deutschen Wiedervereinigung konnten die Autoren in der Gesamtbilanz keinen spezifischen Ost-West-Unterschied mehr feststellen. „Der Westen hat sich dem Osten stark angenähert“, sagte Studienleiterin Regina Arant. Hintergrund sei ein starker Toleranzrückgang in Stadtstaaten und westdeutschen Flächenländern.
Im Vergleich zwischen den Bundesländern macht die Befragung aber weiterhin Unterschiede deutlich. So zeigen die Menschen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit je 65 auf einer Skala bis 100 den höchsten Wert für die Akzeptanz von Vielfalt. Das Saarland und Hamburg folgten mit 64.
Mit 63 genau im Bundesdurchschnitt lagen Niedersachsen, Bremen, Berlin, Bayern und Rheinland-Pfalz. Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg erreichten den Wert von 62. Thüringen und Sachsen mit 60 sowie Mecklenburg-Vorpommern mit 59 erzielten in der Befragung die niedrigsten Werte.
Als Grund sinkender Toleranz verweisen die Studienautoren und -autorinnen auf ein Zusammenspiel unterschiedlicher globaler Krisen wie Corona, Krieg und Rezession. „Viele Menschen fühlen sich aktuell verunsichert oder überfordert. Verlustängste führen dazu, dass Abgrenzung als vermeintlicher Schutz empfunden wird“, betonte die Leiterin Globale Fragen bei der Bosch Stiftung, Ottilie Bälz.
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Der Co-Studienautor Ferdinand Mirbach fordert mit Blick auf die negative Entwicklung Politik und gesellschaftliche Verantwortungsträger zum Handeln auf. Es gelte etwa, vor Ort in den Kommunen mehr Islam-Kompetenz aufzubauen und gezielter für die Werte der Demokratie und Menschenwürde zu werben.
Auch plädierte er für eine besondere Empathie für Menschen aus Ostdeutschland. Diese hätten aus individuellen Erfahrungen heraus berechtigte Gründe für einen kritischen Blick auf gesellschaftliche Zustände. „Wir müssen anerkennen, dass es Menschen gibt, die aus guten Gründen ein Stück weit kritisch sind.“
Für die Umfrage wurden laut Bosch-Stiftung im Mai rund 4.800 deutschsprachige Personen ab 16 Jahren online befragt – darunter waren etwas mehr als 1.000 Menschen mit Migrationsgeschichte.
Stehen wir vor einem Jahrhundert der Toleranz oder der Intoleranz? In den letzten Wochen wurde das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Sicherheit erneut heftig diskutiert.
(iz). Im Jahr 1994 veröffentlichte Jean-Christophe Rufin ein provokantes Buch: „Die Diktatur des Liberalismus“. Jede Demokratie brauche, so die streitbare These, veritable Feinde. Nicht der Sieg über den Feind selbst sei dabei zentral, sondern die Angst, die der Feind erzeuge.
Der Staat, argumentierte der Politologe weiter, gebe sich gerne das Bild der eigenen Zerbrechlichkeit, sei aber nicht ernsthaft in Gefahr, denn er verfüge in Wirklichkeit über einen robusten, stets wachsenden Sicherheitsapparat. Nach dem Untergang des Kommunismus beschrieb Rufin in seinem Buch eine neue Welt der Gegensätze, die am Horizont auftauchte und die er geographisch mit dem Norden und Süden verknüpfte.
Der Staat zwischen Freiheit und Feindbildern
Dreißig Jahre später gibt es immer noch Narrative, die sich mit Feinden und Feindbildern beschäftigen. Die Vision einer kontinentalen Friedensordnung von Europa bis an die Grenzen Chinas hat sich längst zerschlagen. Schlimmer noch: Mit dem brutalen Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ist der Krieg nach Europa zurückgekehrt. Politisch gesehen zeigt sich der Gegensatz von Freiheit und Diktatur in aller Schärfe. Nicht zuletzt wird der russischen Führung vorgeworfen, die Feinde der liberalen Demokratie in ganz Europa zu unterstützen.
Während die Idee friedlicher Nachbarschaft mit dem großen Nachbarn im Osten in einem Desaster endet, deuten sich in der Bewertung des Konfliktes die Nord-Süd Gegensätze an, die Rufin in den 1990er Jahren voraussah. Die so folgenreiche wie bedingungslose Unterstützung der ukrainischen Position, wird jenseits der westlichen Wertegemeinschaft nur bedingt akzeptiert.
In den letzten Jahrzehnten drehen sich die wichtigsten Debatten in unserer Gesellschaft um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Dabei geht es weniger um die systemischen Fragen der alten Bundesrepublik. Der alte Wahlkampfslogan der bürgerlich Konservativen, „Freiheit statt Sozialismus“, wirkt heute trotz steigender Staatsausgaben und planwirtschaftlicher Ökopolitik antiquiert.
Der Staat ist vielmehr engagiert in der Bewältigung einer ganzen Reihe von konkreten Metaproblemen, die zuverlässig mit Ängsten einhergehen: Terrorismusbekämpfung, Pandemie, Klimakrise und Immigration.
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Zu den alten Ideologien kommen neue hinzu
Es treten neben den seit Jahrzehnten bekannten Ideologen eine ganze Reihe von neuen, idealtypischen Feinden auf die Bühne: der Terrorist, der Querdenker, der Klimakleber oder der bewaffnete Flüchtling. Der auf diese Weise geforderte Staat reagiert mit neuen Gesetzen, feingliedriger Überwachung, mit mehr Polizei und eigenen Investitionen, die das öffentliche Klima beeinflussen und gefährliche Meinungen bekämpfen sollen.
Es ist kein Zufall, dass sich gerade jetzt wieder Stimmen mehren, die sich – angesichts der Allmächtigkeit staatlicher Organisation – um die Freiheit des Bürgers sorgen. Im Meinungsstreit unserer Tage wiederholt sich immer wieder ein Grundsatzkonflikt, der auf ein Dilemma verweist: Der Staat tut aus Sicht seiner freiheitsliebenden Bürger entweder zu viel oder zu wenig. Die Frage nach der „Verhältnismäßigkeit“ staatlichen Handelns gerät nicht zufällig immer häufiger in das Zentrum juristischer Debatten.
Zweifellos waren es die Jahre der Pandemie, die die Machtmöglichkeiten des modernen Staates auf besondere Weise verdeutlichte. In diesem Fall der gesundheitspolitischen Notlage spürte jeder Bürger, völlig unabhängig von seinem politischen Engagement, dass die Regierung jederzeit massiv in die persönliche Freiheit eingreifen kann.
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Der Staat im Ausnahmezustand
Zu Beginn der Krise erinnerte der Philosoph Peter Sloterdijk an eine in einem liberalen System eigentlich undenkbare Möglichkeit: „Im Ausnahmezustand streift der Staat die Samthandschuhe ab, mit denen er im Normalzustand die Bürger anfaßt. Dann lässt er die eiserne Faust unter dem Samthandschuh sehen. Das heißt, der Staat zeigt sich auf reine Exekutivgewalt reduziert.“
Wie immer man den Sinn und das Maß der staatlichen Maßnahmen dieser Zeit beurteilt, muss man natürlich in diesem Kontext daran erinnern, dass die Bevölkerung zu jeder Zeit der Pandemie auf ein funktionierendes Rechtssystem zugreifen konnte.
Bis heute sind jedoch die Spuren der Auseinandersetzung nicht vollständig bewältigt. Es wird beklagt, dass die öffentliche Debatte viel zu schnell berechtigte Kritik mit der Akzeptanz von Verschwörungstheorien und Umsturzphantasien verwechselte.
Zudem erkannten diverse Trittbrettfahrer die Demonstrationen gegen die deutsche Corona-Politik als ideale Gelegenheit, sich unter das protestierende Volk zu mischen. Ein Problem, das nachwirkt. Muss man die Proteste einstellen, wenn sich eine Minderheit von Radikalen in den eigenen Protestzug einfädeln?
Das schwierige Verhältnis zwischen Meinungs- und Demonstrationsfreiheit und politischer Agitation vermischt sich mit dem natürlichen Mißtrauen des Staates gegen die Macht der Straße. Zudem ist die wachsende Gewaltbereitschaft von Teilen der Bevölkerung im politischen Feld eine soziologische Tatsache. Unter dem Eindruck der scharfen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, tut man gut daran sich an den Kern der Meinungsfreiheit zu erinnern.
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Wer wird vor was geschützt?
Gegenstand des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind Meinungen, durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens, geprägte Äußerungen. Dabei kommt es bei diesen Meinungen nicht darauf an, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, „ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“.
Jeder vernünftige Bürger wird einsehen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht vorbehaltlos gewährleistet sein kann. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt es insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Es ist zum Beispiel völlig legitim Verstöße gegen Normen des Strafrechts zu unterbinden.
Das Grundgesetz erlaubt auf der anderen Seite nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.
Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. Im Jahr 2018 stellt das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich klar:
„Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“
Die Herausforderung an den Rechtsstaat liegt hier offen zu Tage und berührt ein Trauma der deutschen Geschichte. Die Verhinderung einer, insbesondere legalen Machtergreifung der Intoleranten, unterliegt de facto rechtsstaatlichen Grenzen. Kurz gefasst: die besten Gesetze nutzen nicht, wenn eine Mehrheit der Bürger in das undemokratische Milieu abdriftet.
Die Rechtssprechung rund um die Meinungsfreiheit, soweit sie überhaupt bekannt ist, irritiert all diejenigen, die im Grunde unbemerkt „politisierte“ Vorstellungen in ihren Erwartungen an die Gerichtsbarkeit bezüglich extremistischer Meinungen einfließen lassen. Natürlich werden Linke das Verbot von rechten, Rechte das Verbot von linken Organisationen erwarten.
Die möglichst schrankenlos gewährte Meinungsfreiheit ist zweifellos ein Ideal unseres Grundrechts, dass je nachdem eine Zumutung sein kann. So müssen Muslime beispielsweise hinnehmen, dass ihre Religion in Meinungsartikeln scharf kritisiert oder in satirischen Beiträgen geschmacklos abgehandelt werden.
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Markierungen oder die Macht der Medien
Es gibt aber auch andere Aspekte, die die Meinungsfreiheit – trotz des grundrechtlichen Schutzes – effektiv einschränken. Hierher gehört zum Beispiel die Macht von Medien, auf ihre Art die Meinungsfreiheit zu nutzen und missliebige Akteure und Meinungen mit diversen Attributen zu versehen, die einigermaßen sicher den Ausschluss aus dem öffentlichen Diskurs bedeuten, ohne dass sich Betroffene vor Gerichten wehren können.
Die Markierung als „Antisemit, Islamist, Querdenker oder Nazi“ oder die berühmte Formulierung „strittig“ mag berechtigt sein oder nicht, sie sind jedenfalls keine gerichtliche anfechtbare Tatsachenbehauptungen, sondern eben nur Meinungen.
Das Phänomen „Cancel Culture“ zeigt, dass diese Veröffentlichungen sehr effektiv sein können, um Andersdenkende auszugrenzen; sagen wir es schärfer, fertig zu machen. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, haben die Betroffenen hier kaum eine Möglichkeit, Gegenbeweise vorzulegen oder zumindest ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Die Problematik zeigt sich in aller Schärfe in den Diskussionen über die Folgen der israelischen Verteidigungspolitik im Gazastreifen. Aus guten, historischen Gründen bedeutete der Vorwurf des Antisemitismus in Deutschland jahrzehntelang das soziale Aus.
Wer die aktuelle Debatte verfolgt, muss zumindest erkennen, dass diese Logik in dem Kontext der Kritik von Muslimen und Palästinensern an der israelischen Regierung zu zweifelhaften Ergebnissen führen kann. Auf der anderen Seite ist der Druck aus den eigenen Reihen, die Muslime erfahren, die die zynische Strategie der Hamas offen kritisieren, ein Indiz dafür, dass das Problem der Meinungsfreiheit nicht nur das Verhältnis Bürger-Staat, sondern die Innenverhältnisse aller gesellschaftlichen Schichten betrifft.
Das Faktum, dass Ideologien in letzter Konsequenz niemals die Meinungsfreiheit dulden, gehört zu den wenigen Gewissheiten im Diskurs um die Freiheit. Das Grundgesetz gibt dem Bürger aus guten Gründen Abwehrrechte gegen den Staat. Zu diesen gehört auch die Skepsis gegenüber der Möglichkeit einer liberalen Ideologie, die versucht ist, ihre wahren und vermeintlichen Feinde mit rechtsstaatlich fragwürdigen Mitteln zurückzudrängen.
In seinem neuen Buch „Das Jahrhundert der Toleranz“ fasst der Philosoph Richard David Precht die paradoxen Hintergründe des Problems. „Doch was die liberale Demokratie anbelangt, stehen die westlichen Industrieländer, wie es derzeit scheint, noch immer in ihrer monotheistischen Tradition. Aus religiösen Wurzeln entwachsen, ist die Suprematie augenscheinlich ein wichtiger Baustein im Selbstverständnis, auch wenn sie, mangels Frömmigkeit, inzwischen säkularisiert ist zu westlichen Werten.“
Süffisant fügt der Denker hinzu, dass, wie es nur einen Gott geben kann, nur eine liberale, quasi gottgewollte, Demokratie nach dieser Logik denkbar ist. Precht verweist ähnlich wie Rufin auf die Tendenz der Politik, diesen Anspruch mit einfachen Narrativen rund um die neuen Feinde – einsichtig im Fall Russland, schwieriger im Umgang mit China – zu begleiten.
Precht führt das Phänomen der Derivationen ein, die schon Karl Marx – ironischerweise – als „Ideologie“ brandmarkte: „Einseitige und verallgemeinernde Erzählungen über das, was eine Nation, ein Volk, ein einender Glauben, eine Rasse, eine Klasse usw. sein sollen.“
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Unter Druck geraten
Wenn die Postmoderne mit dem Ende der alten, religiös eingefärbten Narrativen einherging, sind die alternativen, rationalen Erzählungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts selbst unter Druck geraten. Die Gültigkeit der universellen Rechte beispielsweise, auf die sich die internationale Strafgerichtsbarkeit beruft, wird von verschiedenen Akteuren aus dem Westen – wie die Debatte um Israel zeigt – nur eingeschränkt akzeptiert.
Ganz zu schweigen von Akteuren wie Russland oder China, die sich nur zu einer politisierten und subjektiven Variante von rechtsstaatlicher Wahrheit bekennen und auf internationaler Ebene taktisch nach Interessenlage, jedenfalls nicht nach objektiven Maßstäben entscheiden,
Es ist heute eine Binsenweisheit, zu sagen, dass komplexe Konstellationen nicht mit einfachen Erzählungen aufgelöst werden können. Zu Recht werden Meinungsäußerungen, die auf obskurer und simpler Grundlage erfolgen, aber breite Bevölkerungsteile erreichen, mit Argwohn verfolgt. Man darf – wie unser Blick auf das Grundgesetz zeigte – Unsinn verbreiten. Was geschieht, wenn der Wahn eines Tages regiert?
Das Beispiel Immigration verdeutlicht die Tiefe des Abgrunds. Allzu gerne vereinfachen auch politische Entscheidungsträger ihre Botschaften an die Wähler: Statt auf die Grenzen des rechtsstaatlich Machbaren hinzuweisen, werden gerne die scheinbar erfolgreichen Narrative, die eine Abschottung Europas vorgaukeln, übernommen.
Und: Andere Erzählungen, wie die These vom „Zusammenprall der Kulturen“ oder der angeblichen Intoleranz des Islam, die unsere Außenpolitik zeitweilig beeinflussten, holen uns inzwischen innenpolitisch ein. Immer mehr Menschen sind – nicht nur in Sachen Muslime – weniger von Argumenten und Erfahrungen bestimmt, sondern von Gefühlen, Bildern und Eindrücken. Und immer mehr Politiker holen sie mit den rhetorischen Techniken der Vereinfachung in diesem Aggregatzustand ab.
Machen wir uns nicht vor: Es wird im Rahmen unserer Verfassung heikel bleiben, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, auf unsere Abwehrrechte gegenüber dem Staat zu bestehen und die Toleranz gegenüber Extremisten und Ideologen nicht zu übertreiben. Gesellschaftlich wird die Ausbalancierung dieser Ansprüche uns auf Dauer beschäftigen.
Auf der philosophischen Ebene streicht David Precht eine der grundsätzlichen Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dem Planeten heraus: „Ein Wir gegen Die, sei es religiös oder säkular gezüchtet, in dem Wir das uneingeschränkt Schöne, Wahre, Gute ist und Die der Inbegriff des Bösen, gehört ein für alle Mal in den Giftschrank, soll unserem Jahrhundert ein weiteres Jahrhundert menschlicher Zivilisation folgen.“
Traditionen gläubiger Muslime werden von vielen Deutschen nicht akzeptiert. Eine Studie aus Mannheim zeigt, wann Alltagskonflikte besonders groß sind und wie sie sich entschärfen lassen.
Mannheim (dpa). Religiös bedingte Verhaltensweisen von Muslimen stoßen laut einer Studie der Universität Mannheim in Deutschland vor allem dann auf Vorbehalte, wenn Anhänger anderer Religionen und Weltanschauungen dadurch eigene Interessen bedroht sehen.
Das gilt nach Angaben der Forscher sowohl für den Wunsch nach einem eigenen Feiertag als auch für die Forderung nach Halal-Essen in Schulkantinen.
Die Sozialwissenschaftler um Marc Helbling und Richard Traunmüller hatten für ihre Studie rund 2.600 Teilnehmer einer Online-Befragung in mehrere Gruppen aufgeteilt, denen jeweils unterschiedliche Vorschläge unterbreitet wurden, zu denen sie sich positionieren sollten.
In der Gruppe, der vorgeschlagen wurde, einen christlichen Feiertag durch einen muslimischen Feiertag zu ersetzen, sprachen sich 22 Prozent der Befragten dafür aus. Von den Teilnehmern der Gruppe, die sich zu dem Vorschlag äußern sollte, einen zusätzlichen muslimischen Feiertag einzuführen, an dem dann alle Menschen in Deutschland freihaben sollten, stimmten den Angaben zufolge 40 Prozent für diese Idee.
Eine dritte Gruppe bekam einen anderen Vorschlag vorgelegt, wonach Muslime das Recht erhalten sollten, an einem für sie bedeutenden Feiertag nicht zu arbeiten, verbunden mit der Verpflichtung, dies mit Überstunden auszugleichen.
Ähnlich verhielt es sich, als das Meinungsforschungsinstitut Respondi im Auftrag der Forscher nach dem Essen in Schulkantinen fragte.
In der Gruppe, der vorgeschlagen wurde, in Schulkantinen aus Rücksicht auf Muslime zusätzlich zu anderen Gerichten Speisen ohne Schweinefleisch zu servieren, befürwortete eine Mehrheit von 59 Prozent eine solche Maßnahme.
In der Gruppe, die gefragt wurde, ob in Schulkantinen kein Schweinefleisch mehr angeboten werden sollte, «um Rücksicht auf muslimische religiöse Regeln zu nehmen», fiel die Zustimmung zu dieser Maßnahme mit 21 Prozent deutlich niedriger aus.
Die Wissenschaftler stellten außerdem fest, dass viele Menschen in Deutschland ein Störgefühl haben, wenn Muslime aus religiöser Überzeugung einem Angehörigen des anderen Geschlechts den Handschlag verweigern – sowohl im beruflichen Kontext als etwa auch in der Schule.
Etwas weniger Unmut verursacht eine solche Weigerung den Angaben zufolge, wenn derjenige, der seinem Gegenüber nicht die Hand geben wolle, stattdessen zum Gruß die Hand aufs Herz legt.
„Generell können gesellschaftliche Konflikte entschärft werden, wenn wir deutlich machen, dass muslimische Rechte nicht in Konkurrenz mit den eigenen Gepflogenheiten stehen müssen“, sagte Traunmüller.
„Oh, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde. Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines […]
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