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AfD verliert erneut Prozess

AFD Muslimfeindlichkeit Deutschland Extremismus Verfassungsschutzbericht Prozess

Berlin (dpa/IZ) Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil rechtsextremistischer Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, hieß es. Im Bericht hieß es, die Partei habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10 000 Personen¶ beziehungsweise „von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder“. (Az.: VG 1 L 340/23) 

Die Partei wollte dem BMI diese Aussage im Eilverfahren vorläufig untersagen. Sie hält sie für nicht haltbar. Die entsprechende Passage sollte im Verfassungsschutzbericht vorerst gelöscht werden. Nach der Niederlage in erster Instanz hat die AfD nach Angaben des Gerichtssprechers bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

„Hinreichendes Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential“

Die Partei sieht sich laut Gericht in ihrer Betätigungsfreiheit verletzt. Zudem verstoße die Darstellung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht, argumentierte sie. Aus Sicht des Gerichts ist die Berichterstattung jedoch zulässig und verstößt nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit. Es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor“, teilte es mit. 

Der Bericht gebe den Begriff des Rechtsextremismus zutreffend wieder in Bezug darauf, dass nach rechtsextremer Vorstellung die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ über den Wert eines Menschen entscheide und eine solche ethnisch-rassisch definierte „Volksgemeinschaft“ die zentralen Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missachte. Diese Zuordnung habe das BMI zutreffend auf Grundlage der Stärke des früheren „Flügels“ der AfD und des Netzwerkes um den Thüringer Landes-, und Fraktionschef Björn Höcke gezogen. Es komme nicht auf die angebliche Auflösung des „Flügels“ an, weil damit das Potenzial nicht verschwunden sei. Die Schätzung der Personenzahl sei nicht als willkürlich anzusehen. 

Bereits die Junge Alternative gilt als gesichert rechtsextrem

Für die AfD ist es die zweite Niederlage vor Gericht binnen kurzer Zeit. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt, dass die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtens ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. (Az: 13 L 1124/23) 

Lesen Sie hierzu auch: https://islamische-zeitung.de/deportation-plaene-afd-reaktion-migranten/

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Verfassungsschutz: Chef sieht AfD-Umfragewerte mit Sorge

Verfassungsschutz Haldenwang

Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, sieht die AfD als gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Berlin (dpa/iz). Angesichts der Entwicklung der AfD beobachtet Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang den Zuspruch für die Partei mit Sorge und hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem entgegenzustellen. Nicht der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.

Verfassungsschutz will Bevölkerung wachrütteln

„Aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker wachrütteln“, sagte Haldenwang am Dienstagabend im ZDF-„heute journal“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung hatte das Kölner Verwaltungsgericht im März 2022 bestätigt. Die AfD legte Berufung ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla wies den Vorwurf des Extremismus gegen seine Partei zurück. In bundesweiten Umfragen stand die AfD zuletzt teilweise auf Platz zwei in der Parteienlandschaft.

Foto: Markus Spiske, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

„Gute Gründe“ für Verdachtsfall

„Aus guten Gründen haben wir die AfD als Verdachtsfall eingerichtet“, sagte Haldenwang. „Wir sehen in der AfD tatsächlich starke Strömungen, die verfassungsfeindlich agieren. Und da geht es insbesondere um Hass und Hetze gegenüber Minderheiten aller Art, Minderheiten, Migranten, Muslime, aber auch Menschen mit anderer sexueller Orientierung.“

Zu beobachten sei auch ein völkisch-nationalistisches Staatsbürgerverständnis mit der Vorstellung von Staatsbürgern erster und zweiter Klasse.

All das müssten die Bürger wissen bei ihrer Wahlentscheidung, sagte Haldenwang. „Umso wichtiger ist es, dass wir über diese Partei und ihre Bestrebungen eben aufklären, über das, was die Gefahr dieser Partei für unsere Demokratie, für unsere freiheitliche Grundordnung ausmacht.“

Die Aufklärung solle auch die gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren, sich stärker gegen diesen Trend zu stellen: „Der Kampf für unsere Demokratie muss in der Gesamtgesellschaft geführt werden.“

Foto: knirpsdesign | Shutterstock

Aktueller Bericht: „Hohe Gewaltneigung“ festgestellt

Eine hohe Gewaltneigung unter Extremisten in Deutschland macht dem Verfassungsschutz große Sorgen. Eine deutliche Warnung spricht der Inlandsgeheimdienst in seinem jährlichen Bericht auch zu Spionage- und Einflussnahmeversuchen Chinas aus. 

Vorgestellt wurde der Verfassungsschutzbericht 2022 am Dienstag in Berlin – fast zeitgleich mit dem Auftakt der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen.

Sorgen macht dem Inlandsgeheimdienst, dass sich in Internet-Foren der „Attentäter-Fanszene“ oftmals sehr junge Menschen radikalisieren und gegenseitig zu Gewalttaten aufstacheln.

Foto: Mike Mareen, Shutterstock

China macht Sorgen

Der Bericht enthält eine sehr eindringliche Warnung zu China. Der Verfassungsschutz hält die Volksrepublik derzeit für „die größte Bedrohung in Bezug auf Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage sowie ausländische Direktinvestitionen in Deutschland“.

Staatliche chinesische Akteure versuchten, „führende Persönlichkeiten aus der deutschen Wirtschaft unter Ausnutzung der Abhängigkeit einzelner deutscher Unternehmen vom chinesischen Markt“ für die Durchsetzung der Interessen der Kommunistischen Partei Chinas zu instrumentalisieren.

Musa Sahin über den Umgang des bayrischen Verfassungsschutzes mit der Islamischen Gemeinschaft Penzberg

(iz). Bereits im September 2010 stellte der Abgeordnete des Bayerischen Landtages Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) eine schriftliche Anfrage an das bayerische Staatsministerium des ­In­neren, wie die bayerische Staatsregierung die […]

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Dokumentation: Presseerklärung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. zur neuerlichen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

(PM IGP). Wir bedauern, dass alle Versuche, das Innenministerium von einer erneuten Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2010 abzubringen, nur eingeschränkten Erfolg hatten. Hohe und höchste Repräsentanten der Religionsgemeinschaften, Diplomaten sowie führende […]

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Hintergrund: Brandenburger VS rückt Potsdamer BügerInnen in Nähe des Terrorismus und Antisemitismus. Von Malik Özkan

(iz) Bei der Lektüre des aktuellen Verfassungsschutzberichts Brandenburg kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Auf einigen Seiten wird die aktivste lokale Gemeinschaft in der Landeshauptstadt, die IGAPS, flugs in […]

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