Das Fasten im Monat Ramadan ist von Allah für die Muslime verpflichtend gemacht.
(iz). Allah ta’ala spricht in vielen verschiedenen Ajats über das Fasten im Ramadan, im Besonderen in Sura Al-Baqara:
„Oh ihr Muminun! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht habt ihr Taqwa. Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank oder auf einer Reise ist, soll eine Anzahl anderer Tage fasten. Und denen, die es (nur) mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. ... Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur’an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also in dem Monat zugegen ist von euch, der soll in ihm fasten. ... Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen - damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt, dass Er euch geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein. Und wenn dich Meine Diener über mich befragen, so bin Ich nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft. Deshalb sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben. Vielleicht werden sie den rechten Weg einschlagen.“ (Al-Baqara, 183-187)
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