Nach Urteil der IGH-Richter im südafrikanischen Eilverfahren hat UN-Generalsekretär Guterres an dessen bindenden Charakter erinnert.
3.02.2024.Redaktion3 Min. Lesezeit
Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek
(The Conversation/KNA). Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Eilverfahren Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords im Krieg mit der Hamas in Gaza eine beispiellose Reihe von einstweiligen Verfügungen erlassen.
Mit einer Mehrheit von 15 zu zwei Stimmen wurden die israelischen Aktionen im Gazastreifen eingeschränkt und das Land aufgefordert, zu berichten, welche Schritte es unternimmt, um diesen Anordnungen nachzukommen.
IGH-Urteil: Tel Aviv muss militärisches Vorgehen einschränken
Der Forderung der südafrikanischen Kläger, die israelische Regierung solle ihre Militäroperationen gegen Gaza sofort einstellen, gab der IGH nicht statt. Vielmehr änderte das Gericht den südafrikanischen Antrag ab, der, wäre ihm stattgegeben worden, Israel ein Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen hätte.
Israel darf sich also weiterhin gegen die andauernden Angriffe der Hamas im Gazastreifen verteidigen. Allerdings muss Tel Aviv seine Militäroperationen nun in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IGH durchführen.
IZ+
Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)
Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo), Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.
Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.
* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Wenn Sie einige dieser Cookies ablehnen, kann sich dies jedoch auf Ihr Surfverhalten auswirken.