„Überbietungswettbewerb“ sorgt für wachsendes Unbehagen: An schrillen Tönen in den Diskussionen über Asyl und Migration herrscht gerade kein Mangel. Nicht nur Kirchenvertreter irritiert das.
Bonn (KNA). Am Montag sollen sie starten: die von Bundesinnenministern Nancy Faeser angekündigten Kontrollen an sämtlichen deutschen Landesgrenzen. Mit der Maßnahme wolle man in den kommenden sechs Monaten „die irreguläre Migration weiter zurückdrängen, Schleuser stoppen, Kriminellen das Handwerk legen, Islamisten erkennen und aufhalten“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“.
Asyldebatte: Experten melden Zweifel an
Experten wie der österreichische Migrationsforscher Gerald Knaus melden Zweifel an. Die Erwartung, dass man auf diese Weise und unter Beachtung der geltenden Rechtslage die irreguläre Migration reduzieren könne, werde sich vermutlich nicht erfüllen, sagte Knaus dem rbb.
Aber all das scheint in diesen Tagen keine besondere Rolle zu spielen. Drei Wochen nach dem mutmaßlich islamistischen Messerangriff von Solingen und zwei Wochen nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, bei denen die AfD jeweils über 30 Prozent der Stimmen bekam, ist die Debatte über einen härteren Kurs in der Asylpolitik voll entbrannt.
Vor allem die Union macht Druck. CSU-Vize Manfred Weber, Europaparlamentarier und Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), sagte der „Bild am Sonntag“, Solingen müsse zum „Weckruf über Deutschland hinaus“ werden, um die illegale Migration konsequenter zu bekämpfen.
Webers Parteifreund Alexander Dobrindt zitieren die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) mit den Worten: „Wir sind an einem gesellschaftlichen Kipppunkt angelangt.“ Kurz zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz für Schlagzeilen gesorgt, als er umfassende Zurückweisungen von Geflüchteten an der Grenze forderte und dabei auch Asylbewerber mit einschloss.
Foto: Janossy Gergely, Shutterstock
Andere Parteien wollen mitziehen
Bislang sind solche Zurückweisungen nur möglich, wenn ein Einreiseverbot besteht oder die betreffende Person kein Asylgesuch vorbringt. Wird jedoch ein Asylantrag gestellt, so ist laut dem EU-weit geltenden Dublin-Abkommen ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Neben Vertretern der Union plädieren inzwischen auch Politiker andere Parteien dafür, auszuloten, wie dehnbar dieser rechtliche Rahmen ist.
Dazu gehört Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). „Ich erwarte von der Bundesebene, dass sie jetzt zügig Entscheidungen trifft“, sagte Woidke am Wochenende dem Portal t-online. In seinem Bundesland wird am kommenden Sonntag gewählt. Auch hier könnte die AfD fast jede dritte Wählerstimme gewinnen.
Kritik aus den Kirchen
Von einem „Überbietungswettbewerb asylrechtlicher Verschärfungen“ sprach bereits am Donnerstag der katholische Flüchtlingsbischof Stefan Heße. Das europäische Projekt werde gefährdet, wenn im größten Mitgliedstaat der EU Forderungen laut würden, sich über gemeinsames Recht hinwegzusetzen, warnte der Erzbischof von Hamburg.
Auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx blickt kritisch auf die Debatte. „Die Vorstellung einer in sich geschlossenen ‘Festung Europa’, auch einer ‘Festung Deutschland’, in allen Dimensionen ist nicht zukunftsfähig“, so der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in der „tageszeitung“ (Wochenende).
Während das Unbehagen über manche Einlassung wächst, meldet sich die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht zu Wort. Anstatt „mit hohen Leistungen für Asylbewerber neue Flüchtlinge anzulocken“, forderte Wagenknecht im Gespräch mit t-online, dass „diese Mittel für höhere Renten und eine bessere Gesundheitsversorgung der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden“.
Beobachter wie Knaus hoffen auf sachlichere Gespräche von Regierung und Opposition sowie Bund und Ländern nach der Landtagswahl in Brandenburg. Klar sei, dass es eine Krise gebe und etwas dagegen unternommen werden müsse, meinte der Sozialwissenschaftler im rbb.
„Es geht vor allem um juristische Fragen zur Handhabung der Dublin-Abkommen, etwa die Frage nach der Zurückweisung an der Grenze, und da besteht Verbesserungs- und Reformbedarf, den man in Übereinstimmung mit dem Europarecht herbeiführen muss“, erläuterte die in Brandenburg lebende Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh in der „Augsburger Allgemeinen“. „Das kriegt man schon hin, wenn man die Asylfrage nicht für den Versuch benutzt, der AfD Stimmen abzuwerben, was sowieso nicht funktioniert.“
Sie soll bald bundesweit kommen: In Hamburg erhalten Asylbewerber bereits seit Februar eine Bezahlkarte statt Bargeld. Doch Betroffene klagen über Probleme. (KNA). Ein türkischer Handyladen im Hamburger Süden. Ein Schild […]
IZ+
Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)
Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.
Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.
* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.
Bisher keine Einigkeit für die Reform des Asylsystems
Berlin (dpa) Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen über eine EU-Verordnung zum Umgang mit Asylkrisen enthalten, weil sie mit abgesenkten Standards für die Aufnahme von Schutzsuchenden nicht einverstanden ist. „Die Bundesregierung brachte sich in die Verhandlungen des Verordnungsvorschlags ein, um insoweit auf Verbesserungen der Standards für Schutzsuchende sowie auf ein für die Mitgliedstaaten einheitliches und handhabbares Verfahren in Krisensituationen hinzuwirken“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Bundesregierung habe dem Entwurf in der jetzigen Fassung letztlich nicht zustimmen können und sich daher enthalten.
Die sogenannte Krisenverordnung ist Teil der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Gespräche über einen Entwurf für die Verordnung sind vorerst gescheitert – unter anderem wegen der Bedenken der Bundesregierung. Die Ständigen Vertreter der EU-Länder hatten sich am Mittwoch in Brüssel nicht auf eine gemeinsame Position für Verhandlungen mit dem Europaparlament einigen können. Die spanische Ratspräsidentschaft wollte dazu eigentlich bis Ende Juli eine Einigung herbeiführen. Diplomaten zufolge enthielten sich neben Deutschland auch die Niederlande und die Slowakei. Polen, Ungarn, Tschechien und Österreich stimmten gegen den Vorschlag.
Der Vorschlag für die neue Verordnung sieht längere Fristen für die Registrierung von Asylgesuchen an den Außengrenzen vor, außerdem die Möglichkeit der Absenkung von Standards bei Unterbringung und Versorgung. Schutzsuchende sollten in Krisensituationen verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in Aufnahmeeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten. Ländern wie Polen und Ungarn gehen die vorgeschlagenen Ausnahmevorschriften nicht weit genug. „Das weitere Vorgehen der spanischen Ratspräsidentschaft nach der ablehnenden Entscheidung vom 26. Juli 2023 bleibt zunächst abzuwarten“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.
Der Verordnungsvorschlag enthalte neben Sonderregeln im Falle eines hohen Zugangsgeschehens oder höherer Gewalt auch Regelungen für Situationen der Instrumentalisierung von Schutzsuchenden durch Drittstaaten oder nicht-staatliche Akteure, sagte der Sprecher. Ein Grund für die Überlegungen zu der Verordnung war die von Belarus orchestrierte irreguläre Migration, die 2021 begonnen hatte.
Die Krisenverordnung soll Teil eines Reformpakets für das EU-Asylsystem werden. Andere Teile waren im Juni per Mehrheitsentscheidung bei einem Innenministertreffen auf den Weg gebracht worden. Neben einer Pflicht zur Solidarität in Notsituationen sehen sie Ergänzungen und Verschärfungen der aktuellen Regeln vor, um illegale Migration zu begrenzen. So sollen Asylanträge von Migranten aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden. In dieser Zeit will man die Schutzsuchenden verpflichten, in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Wer keine Chance auf Asyl hat, soll umgehend zurückgeschickt werden. Nun verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten über die Pläne.
Bei den Themen Migration und Flucht spielen zynische Begriffe eine gefährliche Rolle.
(iz). Es gibt Metaphern, die eine zynische Wirkung entfalten, wenn man sie gebraucht. Das unsägliche Wort des „vollen Boots“ und die Andeutung, wonach die Aufnahmekapazität der Europäischen Union erschöpft sei, ist ein Beispiel für die Verrohung der Sprache.
Der Gebrauch derartiger Bilder gehört in die sprachliche Welt der rechtsextremen Szene und wirkt doch bis in die Mitte der Gesellschaft hinein.
Foto: Ewa Studio, Shutterstock
Das kollektive Bewusstsein bei Flucht und Migration
Das Gefühl, dass das Boot voll sei, bestimmt bereits Teile des kollektiven Bewusstseins. Der Erfolg der rechtspopulistischen AfD erklärt sich auch aus ihrem Plädoyer für geschlossene Grenzen, ohne die damit einhergehenden moralischen Fragen eindeutig zu beantworten.
Der Untergang des Flüchtlingsbootes vor der griechischen Küste geht einher mit der exzessiven Berichterstattung über einen missglückten Tauchgang einiger Extremtouristen, die ihr Leben riskierten, um die am Meeresboden liegende Titanic anzuschauen.
Unter normalen Umständen macht der Vergleich von Opfern wenig Sinn, aber in diesem Fall ist die Botschaft klar: Man beschäftigt sich ungern mit den tragischen Auswirkungen unserer verschärften Grenzpolitik.
Die namenlosen Opfer im Mittelmeer sind ein Denkmal für unsere Zeit. Auch wenn die Bedeutungszusammenhänge eindeutig sind, eine andere Frage ist die moralische Dimension des hier beschriebenen Phänomens.
Man wird zum Beispiel nicht umhinkönnen, auch den beteiligten kriminellen Schlepperbanden eine Mitschuld zu geben. Es gibt noch weitere unangenehme Fragen – auch für diejenigen, die sich zu Recht über den Unglücksfall empören. Wie genau soll Europa seine Asylpolitik gestalten?
Es gibt einen breiten Konsens darüber, dass der Schutz für Kriegsflüchtlinge und politische Verfolgte zum Kernbestand unserer Rechtsordnung gehören. Die Kernfrage ist also, inwieweit und in welchem Umfang wir bereit sind, Menschen aufzunehmen, die aus ökonomischen Gründen nach Europa fliehen.
Eine syrische Familie wärmt sich in diesem Winter an einem kleinen Feuer in einem der vielen Lager für Binnenvertriebene in Nordwestsyrien (Copyright Islamic Relief).
Hypermoral ignoriert praktische Politik
Wer hier darauf plädiert, dass unsere Gesellschaft grundsätzlich alle Flüchtlinge aufnehmen sollte, mag – aus seiner Sicht – auf der moralisch sicheren Seite sein, kümmert sich aber nicht um die praktischen Implikationen einer solchen Politik.
Das Dilemma ist, dass jede Politik, die Zuwanderung begrenzen will, auf moralische Widersprüche vorbereitet sein muss. Dabei können auch moralisch begründete Maximalforderungen auf ihre Weise extrem, manchmal auch bequem sein.
Wie immer man diese Fragen beantwortet, im konkreten Fall des gesunkenen Bootes in Griechenland gab es für die Behörden keine Wahl: Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand – in jedem Fall.
Die EU-Staaten arbeiten seit 2015/2016 an einer Verschärfung von Asylverfahren. Nach viel Streit gibt es nun eine Einigung bei Verhandlungen. Die Bundesregierung musste in einem für sie wichtigen Punkt vorerst einlenken. Von Ansgar Haase, Anne-Béatrice Clasmann und Sabrina Szameitat
Luxemburg (dpa/iz). Die Asylverfahren in der EU sollen angesichts der Probleme mit illegaler Migration deutlich verschärft werden. Bei einem Innenministertreffen in Luxemburg stimmte am Donnerstag eine ausreichend große Mehrheit an Mitgliedstaaten für umfassende Reformpläne, wie der schwedische Ratsvorsitz am Donnerstagabend nach stundenlangen schwierigen Verhandlungen mitteilte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Es waren keine leichten Entscheidungen, für alle die hier am Tisch stehen, aber es waren historische.“
Foto: Sergey Chayko, Shutterstock
Asylverfahren: EU-Staaten einigen sich auf Verschärfung
Vorgesehen in den nun vereinbarten Reformplänen ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive. So sollen ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen.
Dort würde dann im Normalfall innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden.
Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass Familien mit Kindern von den sogenannten Grenzverfahren ausgenommen werden. Um den Durchbruch zu ermöglichen, musste sie allerdings letztlich akzeptieren, dass dies doch möglich sein könnte.
Man wird auf diese Epoche der europäischen Geschichte einmal als eine Zeit des mörderischen Wahns zurückblicken, ähnlich den Hexenverfolgungen. Lieber treibt man Menschen in den Tod, als sie bei uns leben und arbeiten zu lassen.
Bundesinnenministerin Faeser sagte nach der Entscheidung allerdings, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit Portugal, Irland und Luxemburg weiter für Ausnahmen einsetzen wird. Denkbar ist auch, dass das EU-Parlament noch Änderungen durchsetzt. Es hat bei der Reform ein Mitspracherecht und wird in den kommenden Monaten mit Vertretern der EU-Staaten über das Projekt verhandeln.
Neben den verschärften Asylverfahren sehen die am Donnerstag beschlossenen Pläne auch mehr Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen vor. Sie soll künftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden.
Foto: Sea Watch
Zusammenarbeit mit fragwürdigen Partnern`?
Der EU-Kompromiss soll weitreichende Kooperationsprojekte mit Nicht-EU-Ländern ermöglichen. Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson könnten abgelehnte Asylbewerber künftig grundsätzlich auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden. Einzige Voraussetzung soll sein, dass sie eine Verbindung zu diesem Land haben. Wie diese aussehen muss, soll im Ermessen der EU-Mitgliedstaaten liegen, die für das jeweilige Asylverfahren zuständig sind.
Die Bundesregierung hatte sich eigentlich dafür stark gemacht, einen reinen Transitaufenthalt in einem Drittstaat nicht als Verbindung anzuerkennen, sondern nur zum Beispiel durch im Land lebende Familienangehörige. Diese Forderung musste allerdings am Donnerstag im Laufe der Verhandlungen aufgegeben werden, um eine Einigung auf die Pläne für die Asylreform zu ermöglichen.
Sollte sie beschlossen werden, könnte damit zum Beispiel Italien über das Mittelmeer kommende Menschen in das Land zurückschicken, wenn sich die Regierung in Tunis einverstanden damit erklärt. Um sie zu einer Zustimmung zu bewegen, könnte etwa finanzielle Unterstützung geleistet werden.
In einer Erklärung zu der Einigung wird auch festgehalten, unter welchen Voraussetzungen Behörden in der EU Asylanträge ohne detaillierte Prüfung für unzulässig erklären können. Dies soll demnach möglich sein, wenn sie von Flüchtlingen gestellt werden, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Menschen auch in diesem sicheren Drittstaat effektiven Schutz gewährt bekommen könnten.
Die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament sollen im Idealfall noch vor Ende des Jahres abgeschlossen werden. Dann könnten die Gesetze noch vor der Europawahl im Juni 2024 beschlossen werden. Sollte dies nicht gelingen, könnten veränderte politische Kräfteverhältnisse Neuverhandlungen nötig machen.
An der Reform wird bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder wie Griechenland mit einem Massenzustrom an Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert und Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig.
Neben schärferen Verfahren mehr Solidarität
Zudem sehen die am Donnerstag beschlossenen Pläne auch mehr Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen vor. Sie soll künftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen gezwungen.
Länder wie Ungarn stimmten deswegen gegen den Plan. Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson können abgelehnte Asylbewerber künftig grundsätzlich auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden. Einzige Voraussetzung soll sein, dass sie eine Verbindung zu diesem Land haben.
Nicht unterstützt wurde die Reform bei dem Treffen von den Ländern Polen, Ungarn, Malta, der Slowakei und Bulgarien. Tschechien machte nach der Einigung deutlich, dass es sich nicht an dem Solidaritätsmechanismus beteiligen will. Polen und Ungarn hatten sich bereits in der Vergangenheit ähnlich geäußert.
Faeser ließ sich davon allerdings am Abend nicht die Laune verderben. „Ich finde, das lässt sich wirklich sehr gut sehen“, sagte sie kurz, nachdem es im Sitzungssaal Applaus zur erfolgreichen Abstimmung gegeben hatte. Jetzt müsse man an der Umsetzung und den konkreten Ausgestaltungen arbeiten.
Baerbock am 1. März 2023 auf der UN-Vollversammlung. (Foto: Lev Radin, Shutterstock)
EU-Kompromiss erschüttert die deutschen Grünen
Führende Grüne mühten sich nach der für viele in der Partei schmerzhaften Entscheidung um eine gemeinsame, wenn auch nicht einheitliche Kommunikation. So meldete sich Co-Parteichef Omid Nouripour mit einer Serie an Tweets zu Wort, in denen er das Für und Wider abwog, mit dem Ergebnis: «In der Gesamtschau komme ich zu dem Schluss, dass die heutige Zustimmung ein notwendiger Schritt ist, um in Europa gemeinsam voranzugehen.»
Mit-Parteichefin Ricarda Lang äußerte sich ähnlich differenziert, aber mit dem Resultat, „dass Deutschland bei dem Vorschlag zur GEAS-Reform im Rat heute nicht hätte zustimmen dürfen“.Sie schrieb aber auch: „Das ist eine verdammt schwierige Entscheidung, die sich niemand leicht gemacht hat. Deshalb habe ich Respekt für alle, die in der Gesamtabwägung zu einem anderen Entschluss gekommen sind als ich.“
GEAS steht für Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Die Fraktionschefinnen Britta Haßelmann (dafür) und Katharina Dröge (dagegen) hielten es ähnlich wie die Spitzen der Partei.
Massive Kritik kam auch von Europaparlamentariern der Grünen. «Die EU-Mitgliedsstaaten haben ihren moralischen Kompass verloren», monierte der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Rasmus Andresen. „Es ist beschämend, dass auch die deutsche Innenministerin Nancy Faeser mit Zustimmung der Ampel-Koalition diesem Vorschlag zugestimmt hat.“
Die Fraktionschefin im Europaparlament, Terry Reintke, monierte: „Die Position des Rats widerspricht europäischen Werten wie den Grundrechten und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit.“ Die Fraktion lehne den Beschluss des Rats ab.
Außenministerin Annalena Baerbock und Vizekanzler Habeck verteidigten den Kompromiss unter Verweis auf die Notwendigkeit einer Einigung in Europa. „Ich habe hohe Achtung vor denen, die aus humanitären Gründen zu anderen Bewertungen kommen“, sagte Habeck der Deutschen Presse-Agentur. „Ich hoffe, sie sehen auch, dass es Gründe gibt, dieses Ergebnis anzuerkennen.“ Eine Hoffnung, die an diesem Abend nicht nur er ausdrückte. Zustimmung kam in ersten Wortmeldungen eher von Vertretern des Realo-Flügels, Ablehnung von linken Grünen.
Geradezu entgeistert äußerte sich das Führungsduo der Nachwuchsorganisation Grüne Jugend, Timon Dzienus und Sarah-Lee Heinrich. Dzienus schrieb über den Kompromiss auf Twitter: „Das ist unmenschlich und ich werde das so nicht akzeptieren.“ Heinrich schrieb: „Ich bin fassungslos. Abschottung sorgt nicht dafür, dass weniger Menschen fliehen. Es bedeutet, dass mehr Menschen leiden.“
Fast 500 Grüne hatten zuletzt in einem Schreiben an Spitzenvertreter ihrer Partei vor den Asylplänen gewarnt.
Foto: MikeDotta, Shutterstock
Menschenrechtler sind „schockiert“
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) äußerte sich schockiert über die Entscheidung der EU, geflüchtete Kinder und Familien in Internierungslager an den Außengrenzen einzusperren. „Dieser absolut unmenschliche Plan unterminiert jede Behauptung einer wertegeleiteten Politik“, kritisierte Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am heutigen Freitag in Göttingen.
„Gerade für Kinder ist die Flucht ohnehin eine traumatische Erfahrung. Sie daraufhin in ein Gefängnis zu stecken und dort sechs Monate oder länger wie Kriminelle zu behandeln, macht ihr Leid ohne jeden Grund größer.“
Die offensichtliche Strategie der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, Europa durch eine möglichst menschenverachtende Flüchtlingspolitik unattraktiv zu machen, werde das Sterben an den Außengrenzen nicht beenden. „Diese Menschen flüchten nach Europa, weil ihnen in der Heimat oft unfassbares Leid droht, nicht weil sie die Asylgesetzte der EU studiert haben“, erinnerte Causevic.
„Dass sie in der EU jetzt eine kaum bessere Behandlung erwarten soll, widerspricht dem Geist aller internationalen Abkommen und Richtlinien. Stattdessen brauchen wir eine humane Asylpolitik, die besonders die Schwächsten der Schwachen schützt.“
Köln (igmg.org). „Rostock Lichtenhagen ist eines der dunkelsten Kapitel der Nachkriegsgeschichte. Und sie ist bis heute pechschwarz“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des 30. Jahrestages des Pogroms in Rostock-Lichtenhagen. Bekir Altaş weiter:
„Rostock-Lichtenhagen ist eine Zäsur im kollektiven Gedächtnis der Bundesrepublik. Dieser Pogrom hat eindrucksvoll gezeigt, wohin Hass und Rassismus führen, wozu Menschen fähig sein können. Er ist uns eine wichtige Mahnung: Der Kampf gegen den Rassismus darf niemals vernachlässigt werden.
Rostock-Lichtenhagen hat uns auch gezeigt, wie schnell und leicht Teile der Politik und Medien Hand in Hand eine Schuldumkehr konstruieren konnten, in der Opfer zu Sündenböcken und Täter zu Opfern gemacht wurden. Nur wenige Täter kamen mit milden Strafen davon, die Opfer hingegen wurden abgeschoben.
30 Jahre später stellen wir fest: Diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit dauert fort, die Täter sind weitestgehend unbehelligt davongekommen, die Opfer warten bis heute auf eine aufrichtige Entschuldigung und auf Entschädigung. Stattdessen gibt es wie bei jedem runden Jahrestag Sonntagsreden, die am Montag schon vergessen sind.
Wenn der Kampf gegen den Rassismus ernst gemeint ist, müssen Lehren gezogen werden aus dieser Geschichte. Dazu gehört es, Menschenrechte und das Recht auf Asyl zu stärken und sie nicht weiter auszuhöhlen, wie es derzeit an den Außengrenzen massiv praktiziert wird. Wenn das Herkunftsland oder der Kulturkreis von Geflüchteten darüber entscheidet, ob sie die Grenze passieren dürfen oder abgewiesen werden, wird auch der Kampf gegen den Rassismus ausgehöhlt. Das sind genau die Signale, die den Mob vor dem Sonnenblumenhaus dazu gebracht hat, einen der dunkelsten Kapitel der Nachkriegsgeschichte zu schreiben.“
Berlin (KNA). Mehr als 4.000 afghanische Staatsbürger haben vor Beginn der Luftbrücke in Kabul auf einen Termin in deutschen Auslandsvertretungen für ein Visum zum Familiennachzug gewartet. Mit Stand 16. August hätten sich „auf den Terminlisten der Botschaften für den Familiennachzug insgesamt für die Beantragung in Islamabad 2.775 Personen (davon 791 zu subsidiär Schutzberechtigten) und für Neu Delhi 1.388 Personen (davon 196 zu subsidiär Schutzberechtigten) registriert“, hieß es auf Nachfrage der Zeitungen der Funke Mediengruppe aus dem Auswärtigen Amt.
Insgesamt warteten demnach Mitte August noch 4.163 afghanische Staatsbürger auf einen Termin zur Familienzusammenführung. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu Anfang Mai 2021. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion warteten damals in Islamabad knapp 1.879 Afghanen auf einen Termin für den Familiennachzug, in Neu Delhi waren es 1.138.
Unklar ist, wie viele dieser Menschen in den vergangenen Tagen mit Hilfe von internationalen Rettungsfliegern aus Afghanistan ausgeflogen worden sind. In Deutschland anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich das Recht, ihre engsten Angehörigen, etwa Ehegatten und Kinder, über das Verfahren zum Familiennachzug nach Deutschland zu holen.
Seit dem Terroranschlag auf die deutsche Botschaft 2017 in Kabul laufen die Visaverfahren für afghanische Staatsangehörige zum Familiennachzug in den deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan und Indien. Nach Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion beträgt die Wartezeit für einen Termin zur Familienzusammenführung etwa im pakistanischen Islamabad sowie im indischen Neu Delhi „über ein Jahr“.
Außenminister Heiko Maas (SPD) hat angekündigt, in den kommenden Tagen in die Region zu reisen. Maas hatte unlängst mit Blick auf die dramatische Lage in Afghanistan zudem versprochen, die „Kapazitäten unserer Visastellen in Islamabad, Neu Delhi, Taschkent“ aufzustocken und die „Möglichkeiten der zentralen Visabearbeitung im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten voll zu nutzen“.a
(KNA). Was brauche ich, um Asyl zu beantragen? Welche Rechte habe ich als Flüchtling? Wie begrüße ich jemanden auf Deutsch? All diese Fragen will die neue App „Ankommen“ beantworten. Nach einer langen Flucht mit vielen Beschwerlichkeiten sind Flüchtlinge froh, wenn sie im sicheren Deutschland sind. Dort kommen jedoch neue Herausforderungen und mitunter Hindernisse auf sie zu: Asylverfahren, Gesetze, Vorschriften, teils unterschiedliche Wertvorstellungen und die deutsche Sprache. Hilfe soll die neue App „Ankommen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leisten. Die Idee dazu stammt aus einem Treffen zwischen BAMF-Leiter Frank-Jürgen Weise und dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, im Herbst 2015. Umgesetzt haben das Projekt das BAMF, die Bundesagentur für Arbeit, das Goethe-Institut und der Bayerische Rundfunk. „Flüchtlinge haben viele Fragen, suchen Orientierung und brauchen Orientierung. Fast alle haben aber auch ein Smartphone“, erklärte der ehemalige Vorstand der Arbeitsagentur und Projektkoordinator der App, Heinrich Alt. Dies macht sich die Anwendung zunutze: Was bisher nur in Büchern und Broschüren zu finden gewesen sei, stehe jetzt für die Hosentasche und den Rucksack zur Verfügung, sagte Alt. Der Abteilungsleiter der Softwareentwicklung beim Bayerischen Rundfunk, Mustafa Isik, hat mit seinem 80-köpfigen Team die App in nur sieben Wochen entwickelt. „Wir haben alle die Adventszeit nicht erlebt“, sagte er mit Blick auf die vergangenen Arbeitswochen. Der Aufwand hat sich gelohnt, und die Entwickler haben an vieles gedacht: Die Smartphones der Flüchtlinge sind meist ältere Modelle, zudem verfügen sie nur selten über einen mobilen Internetvertrag. Darauf nimmt „Ankommen“ Rücksicht – die App läuft auf 98 Prozent aller Android-Smartphones. Mit einer Größe von nur 42 Megabyte kann sie in kurzer Zeit heruntergeladen und danach komplett offline genutzt werden. In wenigen Tagen soll sie auch für Apple-Smartphones zur Verfügung stehen. Das BAMF und die Bundesagentur für Arbeit stellten für die App Informationen in der Kategorie „Asylverfahren, Ausbildung und Arbeit“ zu Verfügung. In dieser Rubrik werden Fragen wie „Wie registriere ich mich? Wo wohne ich? Welche Rechte habe ich?“ beantwortet. BAMF-Vizepräsident Michael Griesbeck sieht darin auch eine Entlastung für die Behörden: „Flüchtlinge können sich auf den Ablauf des Asylverfahrens einstellen, und unsere Mitarbeiter müssen nicht alles bei der ersten Begegnung erklären.“ Das Goethe-Institut hat sich um den in die App integrierten Sprachkurs gekümmert. „Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für die Integration von Flüchtlingen“, erklärte der Generalsekretär des Goethe-Instituts, Johannes Ebert. Der Sprachkurs sei für Menschen ohne Deutsch-Vorkenntnisse geeignet und könne, wie die ganze App, auch ohne Internetzugang genutzt werden. „So kann der Nutzer jederzeit, im Warteraum beim Arzt oder im Bus Deutsch lernen“, betonte Ebert. „Die App kann natürlich keinen richtigen Sprach- oder Integrationskurs ersetzen“, machte Ebert klar. Sie sei jedoch ein sehr guter Einstieg. „Ankommen“ steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und kann so nicht nur Asylverfahren und Sprache näherbringen, sondern auch bei der Vermittlung von westlichen Werten helfen. Die Leiterin der Redaktion Wissen und Forschung im Bayerischen Rundfunk, Susanne Poelchau, wies darauf hin, dass es schwierig gewesen sei, diese Inhalte ohne „erhobenen Zeigefinger“ zu erklären. Daher berichten bereits in Deutschland angekommene Flüchtlinge über das Leben hierzulande. Ferhad aus Syrien erklärt etwa mit einem alltäglichen Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau: Er sei im Landratsamt gewesen und seine Frau habe unterschreiben sollen. „Danach war ich fertig“, berichtet er. „Das hatten wir nicht in Syrien, da unterschreibt immer der Mann.“ Um zu testen, ob die App den Wünschen der Flüchtlinge gerecht wird, wurden während der Entwicklung Teams in Flüchtlingsunterkünfte geschickt. „Dabei haben wir zu unserer Überraschung erfahren, dass die Flüchtlinge ein großes Interesse an Religionsfreiheit und dem Grundgesetz haben“, erklärte Poelchau. Die App solle helfen, diese komplexen Dinge einfach zu erklären.
Wir verwenden Cookies, um den Betrieb dieser Website zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Diese Website verwendet Cookies. Notwendige Cookies sind für den Betrieb erforderlich: Sie halten Ihre Sitzung, den Warenkorb, die Zahlungsabwicklung, den Spam-Schutz und Ihre Cookie-Entscheidung fest. Sie werden ohne Einwilligung gesetzt und enthalten keine Angaben zu Ihrer Person.
Wir setzen von uns aus keine Analyse-, Werbe- oder Tracking-Cookies ein. Unsere Reichweitenmessung arbeitet ohne Cookies und erkennt einzelne Besucher nicht wieder.
Ihre Einwilligung brauchen wir an einer einzigen Stelle: Wenn Sie ein eingebettetes YouTube-Video starten, setzt Google Cookies zu Werbe- und Statistikzwecken. Ohne Ihren Klick auf ein Video werden diese Cookies nicht gesetzt.
Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__cf_bm
30 minutes
Wird von unserem Betreiber Cloudflare gesetzt, um automatisierte Zugriffe von echten Besuchern zu unterscheiden. Der Cookie enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den sicheren Betrieb der Website erforderlich.
__stripe_mid
1 year
This cookie is set by Stripe payment gateway. This cookie is used to enable payment on the website without storing any patment information on a server.
__stripe_sid
30 minutes
This cookie is set by Stripe payment gateway. This cookie is used to enable payment on the website without storing any patment information on a server.
acadp_rand_seed
1 day
Wird ausschließlich im Anzeigenmarkt gesetzt. Der Cookie enthält nur eine Zufallszahl, die die Reihenfolge einer Anzeigenliste über mehrere Blätterseiten hinweg stabil hält. Sie ist keiner Person und keinem Gerät zugeordnet und wird nicht weiterverarbeitet.
cookielawinfo-checkbox-advertisement
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Analytics" category .
cookielawinfo-checkbox-functional
1 year
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Necessary" category .
cookielawinfo-checkbox-non-necessary
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Non-necessary" category .
cookielawinfo-checkbox-others
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to store the user consent for cookies in the category "Others".
cookielawinfo-checkbox-performance
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to store the user consent for cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent
1 year
CookieYes sets this cookie to record the default button state of the corresponding category and the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
m
2 years
Stripe sets this cookie for fraud prevention purposes. It identifies the device used to access the website, allowing the website to be formatted accordingly.
PHPSESSID
session
This cookie is native to PHP applications. The cookie is used to store and identify a users' unique session ID for the purpose of managing user session on the website. The cookie is a session cookies and is deleted when all the browser windows are closed.
woocommerce_cart_hash
session
Wird von WooCommerce gesetzt, sobald sich etwas im Warenkorb befindet. Der Cookie enthält eine Prüfsumme des Warenkorbinhalts, damit zwischengespeicherte Seiten den richtigen Warenkorbstand anzeigen. Er enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den Betrieb des Warenkorbs erforderlich.
woocommerce_items_in_cart
session
Wird von WooCommerce gesetzt, sobald sich etwas im Warenkorb befindet. Der Cookie enthält nur den Wert 1 und teilt der Website mit, dass der Warenkorb nicht leer ist. Er enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den Betrieb des Warenkorbs erforderlich.
wp_woocommerce_session_*
2 Tage
Wird von WooCommerce gesetzt und verbindet Ihren Browser mit der zugehörigen Warenkorb- und Bestellsitzung auf dem Server. Der Cookie enthält eine Kennung und eine Prüfsumme, keine Bestell- oder Zahlungsdaten. Er ist für Warenkorb und Kasse erforderlich. Laufzeit 2 Tage, bei angemeldeten Kunden 7 Tage.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Verkehrsquelle usw.
Cookie
Dauer
Beschreibung
CONSENT
2 years
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
NID
6 months
NID cookie, set by Google, is used for advertising purposes; to limit the number of times the user sees an ad, to mute unwanted ads, and to measure the effectiveness of ads.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-id
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.