Bonn (KNA). Die Caritas dringt auf einen besseren Schutz von Frauen in Flüchtlingseinrichtungen. „Ich bin unbedingt dafür, vernünftige Unterkünfte zu schaffen“, sagte Susanne Rabe-Rahman, die bei der Kölner Caritas für den Bereich Integration verantwortlich ist, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Oftmals hätten sie einen eher provisorischen Charakter. Aber: „Die Leute brauchen einen privaten Raum“ – auch mit Blick auf mögliche sexuelle Gewalt gegen geflüchtete Frauen. Immer wieder beklagen Experten, dass es mitunter keine abschließbaren Sanitärbereiche gebe. Zu beobachten ist Rabe-Rahman zufolge auch, dass muslimische Frauen mit Kopftuch dieses wegen der fehlenden Privatheit kaum noch ablegen könnten. Manche Männer berichteten zudem, dass sich ihre Ehefrauen in der Kleidung – anders als es in der Heimat üblich gewesen sei – teils recht „zugeknöpft“ zeigten, weil sie sich schutzlos fühlten. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, kritisiert im aktuellen „Spiegel“ fehlende Schutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen und Kinder im Asylpaket II. In der jetzigen Fassung sei nur noch die Rede davon, dass ehrenamtliche Helfer zukünftig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssten. Ursprünglich sollten die Länder darüber hinaus gezwungen werden, Mindeststandards wie abschließbare Toiletten und getrennte Duschen in ihren Flüchtlingsunterkünften bereitzustellen, wie es hieß. Auch war geplant, dass Heime, in denen Kinder leben, eine Betriebserlaubnis nach dem Kinder- und Jugendhilferecht benötigen. Rörig bezeichnete das Fehlen dieser Schutzvorschriften laut „Spiegel“ als „grob fahrlässig“. Es gebe zunehmend Fälle von sexuellen Übergriffen auf Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Es dürfe nicht sein, dass „in Deutschland derzeit nicht Kind gleich Kind gilt“.
„Wir Moslems müssen in unserem eigenen Saustall aufräumen.“ Der Kieler Schriftsteller und Moslem Feridun Zaimoglu wählt drastische Worte, wenn es um die Aufarbeitung des Geschehens in der Silvesternacht in Köln geht. Kiel (dpa). Für den Schriftsteller Feridun Zaimoglu muss die Aufarbeitung der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln schonungslos offen auch innerhalb der islamischen Gemeinschaft geführt werden. „Frauenverachtung ist geradezu ein Gebot im Judentum, im Christentum und im real existierenden Islam – das nur an die Adresse der Heuchler, die vom Abendland schwätzen und nicht ein einziges Mal die Bibel aufgeschlagen haben“, sagte der Kieler Schriftsteller türkischer Herkunft der Deutschen Presse-Agentur. „Gleichzeitig ist es aber auch genauso falsch zu sagen im relativierenden Ton: Weil es so ist, müssen wir uns nicht damit auseinandersetzen, wir Moslems.“ Der 51-jährige Schriftsteller, der sich selber als Moslem mit einem Kinderglauben bezeichnet, forderte: „Wir Moslems müssen in unserem eigenen Saustall aufräumen. Denn wir haben einen Saustall. Der gelebte Dorf-Islam ist unter aller Sau.“ Er als Schriftsteller könne sich dabei nicht aus der Verantwortung ziehen: „Das wäre ein bisschen feige.“ Die Übergriffe in Köln seien keine Ausreißer gewesen. Es handle sich nicht um eine Krise des Islam, „sondern wir haben eine Krise des moslemischen Mannes. Wir haben eine Krise moslemischer Männer mit Minderwertigkeitskomplexen.“ „Wenn ein Mann unfähig ist, die starke mündige Frau als gesellschaftliche Realität zu sehen, und sich in seiner Herrlichkeit beeinträchtigt fühlt, dann lege ich ihm professionelle Hilfe nahe.“ Insgesamt bewertete Zaimoglu die Debatte über die Kölner Silvesternacht als sehr positiv: „Entgegen irgendwelcher seltsamen Vermutungen ist die freie Rede bei uns in Deutschland vorherrschend – und das ist wunderbar.“ Die sexuellen Übergriffe müsse man geißeln, „so wie man sonst von ostdeutschen Nazis spricht oder westdeutschen Hooligans. Ich verstehe nicht, warum man sich plötzlich an dieser Stelle zurückhalten muss oder wieso die Beschwichtiger dann darauf hinweisen wollen, dass man jetzt vorsichtig sein soll“, sagte Zaimoglu. Er zollte den beteiligten Journalisten Anerkennung: „Ein sehr anständiger Umgang mit dem Thema.“ Das einzige was falsch laufe sei, dass Männer schon wieder über Frauen sprächen. Die Gefahr einer wachsenden Kluft in der Gesellschaft sieht Zaimoglu durchaus: Es fehle an Solidarität untereinander. Die Stimmung sei gekippt wegen bestimmter seltsamer Entscheidungen von oben. „Und unten zünden jetzt irgendwelche Vollidioten Flüchtlingsheime an oder träumen von einem reinen Abendland. Die armen Schweine gehen aufeinander los. So war es immer, so wird es immer weitergehen.“ Dabei führten die christlichen Kirchen und die islamischen Verbände schon seit einiger Zeit einen Dialog und kämen friedlich miteinander aus. „Es geht nicht um Religionen, es geht darum, dass Menschen mit religiösem oder nationalem Anstrich – seltsame Borderline-Menschen da draußen – den sozialen Frieden zu Klump schlagen wollen. Und darüber müsste man sich unterhalten“, sagte Zaimoglu. Opfer von Stereotypen oder Vorurteilen sei er selber noch nie geworden. „Deutschland ist mein herrliches Land.“ Ja, er habe einen sauschweren Nachnamen, sagte er lachend. Aber wenn er bei einer Taxi-Zentrale anrufe, seinen Name nenne und zugleich zu buchstabieren beginne „Zeppelin, Anton, Martha…“, herrsche schnell Heiterkeit.
(iz). Das Bundesverfassungsgericht entschied jüngst zugunsten kopftuchtragender Lehrerinnen, indem es das pauschale Kopftuchverbot kippte. Damit holte es jahrelange Versäumnisse nach und ebnete erste Schritte zur Wiedergutmachung erlebter Diskriminierung. Ein Schritt, […]
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(iz). Eine Rezension über das neue Buch Fereshta Ludins zu schreiben, gleicht dem Auftrag einer Hommage. „Enthüllung der Fereshta Ludin“, heißt die Biografie über „Die mit dem Kopftuch“. Im Frühjahr […]
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(iz). Es ist eine Binsenweisheit: Ohne positive, junge muslimische Frauen hat keine islamische Gemeinde eine Zukunft. Um so wichtiger ist es, ihr aktuelles Engagement und ihre aktive Teilhabe an den […]
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Erfolgreich geklagt haben zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Karlsruhe (iz/dpa/KNA). Muslimischen Lehrerinnen darf das Tragen von Kopftüchern an öffentlichen Schulen nicht länger pauschal verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag (13. März 2015) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Das benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Die Richter korrigierten damit ihr so genanntes Kopftuchurteil von 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt. Erfolgreich geklagt haben damit zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin wandten sich gegen das gesetzliche Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen. Sie waren zuvor bei den Arbeitsgerichten gescheitert. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Damit sei auch der Gleichheitsgrundsatz berührt. Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden. Zwei Richter gaben ein Sondervotum ab. Düsseldorf und Berlin wollen prüfen Nach dem Urteil prüfen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin Änderungen ihrer Schulgesetze. „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am gleichen Tag in Düsseldorf. „Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten.“ Löhrmann (Grüne) hatte das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Kopftuchverbot begrüßt. Das 2006 auf Initiative der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz eingefügte Kopftuchverbot sei mit der in der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht vereinbar, erklärte Löhrmann am Freitag in Düsseldorf. Damit bestehe nun in einer seit Jahren strittigen Frage Rechtssicherheit. Eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung sagte am Freitag, zunächst müssten die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen. Kurth rät zu Gelassenheit Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Brunhild Kurth, einen möglichen „Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze der Länder. Das Urteil „lotet das Verhältnis von öffentlichem Dienst und religiöser Betätigung neu aus“, sagte die CDU-Politikerin am Rande der KMK-Frühjahrssitzung in Leipzig der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder würden sich „ihre Schulgesetze und weitere Regelungen“ mit Blick auf Neutralitätspflicht noch einmal genau anschauen. Sie rate aber zur Gelassenheit. Letztlich müsse „vor Ort entschieden werden, wie mit dem Tragen religiöser Symbole in Unterricht und Schule umgegangen werden muss“. Lehrer, Schulleiter und Schulaufsicht müssten „mehr als bisher auf den Einzelfall schauen“, sagte Kurth. Die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese sprach von einer Stärkung der religiösen Vielfalt in Deutschland. „Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland“, sagte sie. Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach von einer Stärkung der Religionsfreiheit. Leiterin Christine Lüders verwies in Berlin darauf, dass derartige Verbote auch negative Auswirkungen für kopftuchtragende Musliminnen in der Privatwirtschaft haben könnten. Große Freude und verhaltene Zustimmung Vor allem junge Musliminnen äußern sich sehr erfreut über das Urteil. Vielen war in den letzten Jahren die Ergreifung einer Karriere als Lehrerinnen versperrt, weil sie später hätten mit Schwierigkeiten bei der Einstellung rechnen müssen. Nun hoffen viele, dass sich hier manches Grundlegendes ändern wird. Andere, wie der frühere IGMG-Generalsekretär Mustafa Yeneroglu, ordneten die Karlsruher Entscheidung in die bestehende rechtliche und politische Ordnung ein. Generell bedeute das Urteil noch keine sofortige oder gar flächendeckende Aufhebung bestehender Kopftuchverbote. Zumal im konkreten Einzelfall natürlich immer noch verboten werden könne. Grundsätzlich wurde das Urteil innerhalb der muslimischen Community als positiv begrüßt. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003. Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber“, meinte Bekir Altaş, kommissarischer Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, anlässlich der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wünschenswert wäre es gewesen, so der kommissarische Yeneroglu-Nachfolger, wenn die Verfassungsrichter das Problem bei den Störern ausgemacht hätten, anstatt die Konsequenzen den betroffenen Lehrerinnen aufzuerlegen. „Schade, dass sich das Gericht von dem zumeist populistisch geführten Mehrheitsdiskurs nicht ganz lösen und von den Angstmachern vollständig emanzipieren konnte.“ Dennoch sei die Entscheidung ein deutlicher Schritt. Das Kopftuch tangiere weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. „Zutreffend stellen die Verfassungsrichter fest, dass das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen die ‘Grenze der Zumutbarkeit’ überschritten hat.“ Die Ditib begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als „Meilenstein“ für die Gleichberechtigung von Muslimen und die Religionsfreiheit. „Dadurch wird die Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, mit Leben erfüllt“, sagte der Landesvorsitzende Erdinc Altuntas am Tag der Urteilsverkündung in Stuttgart. Altunas sagte, entsprechend müsse nun das Schulgesetz in Baden-Württemberg geändert werden. Viele Frauen entschlössen sich derzeit gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften. Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls positiv bewertet. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“. „Das Urteil macht unverkennbar deutlich, dass alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich sind und dass keine Religion privilegiert werden darf. Ich gehe davon aus, dass Länder, die ein Kopftuchverbot erlassen haben, der Gleichbehandlung der Religionen Folge leisten und die Kopftuchverbote aufheben werden“, war die optimistische Einschätzung von Seyfi Ögütlü, dem Generalsekretär des Vereins der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Photo by Thorsten Hansen
„Und diese eure Gemeinschaft ist eine einheitliche Gemeinschaft, und Ich bin euer Herr. So fürchtet Mich.“ (Al-Muminun, 52) „Du wirst die Gläubigen sehen, wie sie barmherzig miteinander und einander in […]
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(iz). Berlin ist ein Mikrokosmos, der in manchen Dingen nach seinen eigenen Regeln und unter sehr spezifischen Bedingungen existiert. Die Situation in dem einen oder anderen Kiez der Hauptstadt lässt […]
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(iz). Ganze neue Töne in Berlin: Alle größeren muslimischen Verbände sitzen wieder an einem Tisch und begrüßen sogar gemeinsam die Neuausrichtung der Deutschen Islamkonferenz. Da muss man nicht lange herumreden: […]
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„Die Hälfte des Islam ist von Aischa.“ (häufige Meinung islamischer Gelehrter) (iz). „Es gibt ein großes Studienfeld, welches es noch zu erforschen gilt, wie sehr der augenblickliche Status der Frauen […]
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