Der Bundestag debattiert über die fünfte Änderung des Abschieberechts seit 2015. Es geht darum, mehr ausreisepflichtigen Menschen abzuschieben – und schneller. (MEDIENDIENST INTEGRATION). Die Bundesregierung strebt mit einem neuen Gesetzespaket […]
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Der Bundestag debattiert über die fünfte Änderung des Abschieberechts seit 2015. Es geht darum, mehr ausreisepflichtigen Menschen abzuschieben – und schneller. (MEDIENDIENST INTEGRATION). Die Bundesregierung strebt mit einem neuen Gesetzespaket […]
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Magdeburg (KNA). Jüdische und muslimische Gläubige können sich voraussichtlich bald auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen. Dies sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor, den die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg verabschiedete.
Sie bringt die Gesetzesnovelle nun in den Landtag ein, damit sie 2024 in Kraft treten kann. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.
Foto: Yaseer Booley
Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.
Nach Angaben der Staatskanzlei sollen die Friedhofsträger in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern erhalten. Betreffen könne dies etwa kirchliche Friedhofsträger oder den Fall, dass Bodenbeschaffenheiten gegen eine Tuchbestattung sprächen.
Foto: Shutterstock, H. Aldemir
Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Pflicht zur Bestattung von „Sternenkindern“. Kinder, die vor oder bei der Geburt gestorben sind, sollen von den Einrichtungen zu bestatten sein, in denen die Geburt stattfand, falls kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit werde die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt, so die Staatskanzlei.
Nach deren Angaben soll künftig überdies vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen. Damit setze Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um.
Gesetzlich verankert werde überdies ein Verbot von Grabmalen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess Kinder mitgewirkt haben könnten. Auch soll die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate verlängert werden.
Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten.
(iz). Es war zweifellos ein souveräner Schritt des neuen und alten Bundesinnenminister, Thomas de Maiziere, die gute Idee der Islamkonferenz endlich in eine neue Form zu gießen. Zu lange ging es dabei nur um Sicherheitsfragen und um die falsche Reduzierung der seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Muslime auf das Problem „Integration”. Die Aufspaltung der Muslime in gute „liberale“ und böse „konservative“ Bewegungen war auch wenig zielführend. Sie führte im Gegenteil zur endgültigen Politisierung einer Lebenspraxis. Die Bundesregierung deutet nun immerhin an, dass man bereit ist, sich jetzt neu aufzustellen.
Wichtig wird jetzt aber auch sein, dass der Koordinationsrat der Muslime seine Verantwortung ernstnimmt und sich ebenso an die geänderten Verhältnisse anpasst. Dringend notwendig ist eine Vertretung der Muslime, die nicht auf der antiquierten Ideologie eines angeblichen Gegensatzes zwischen Immigranten und Deutschen beruht.
Der Historiker Ibn Khaldun, Begründer der muslimisch geprägten Sozialwissenschaften, machte die Interaktion zwischen Muslimen zum Thema. In seinem Monumentalwerk „Muqaddima“ beschrieb er mit „Asabijja“ eine Form sozialen Zusammenhaltes, die den politischen Einfluss begründet. In die heutige Zeit übersetzt heißt dies, dass der KRM endlich auch in der muslimischen Gemeinschaft über die ethnischen Trennlinien hinaus zusammenführen muss.
Eine Präsenz in Berlin, die sich zum Ziel macht, die unterschiedlichen Strömungen der Muslime ins Gespräch zu bringen oder aber thematisch die Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinaus zu fördern, ist schlicht überfällig. Der Koordinationsrat kann weder eine Art Botschaft abgeschotteter Verbände noch eine Einrichtung sein, die nur repräsentieren will. Es geht viel mehr um das Wirken nach Innen, also gleichermaßen um die Sichtung wertvoller Aktivitäten und die Vernetzung wichtiger Persönlichkeiten zum Vorteil aller Muslime in Deutschland. Verbandspolitik im Stile der 1980er hat dagegen keine Zukunft.
Nur gemeinsam können wir Muslime endlich aus der Defensive kommen und ein konstruktives Angebot an die Gesellschaft machen. Die Rolle der Stiftungen, der Halal-Wirtschaft oder der Zakat innerhalb der deutschen Gesellschaft sind nicht nur für uns selbst wichtige Zukunftsthemen.
Wir Muslime gehören bereits zu den Stützen der Gesellschaft! Die lokale und dezentrale Wirkung muslimischen Engagements ist es allein, die die verbreitete Angst vor Islam und Muslimen auf Dauer beheben kann.
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