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Kompetenzen in der Religionspolitik zurückgewinnen. Das Außenamt muss Vertrauen zurückgewinnen

Religionspolitik

Die Abwicklung der Religionspolitik im Auswärtigen Amt folgte einer toxischen Debatte. Die neue Regierung versucht nun, die Scherben aufzukehren. (islam.de). Die Ansiedlung des Amtes des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit, Thomas […]

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Kurzmeldungen Inland (Nr. 362): von Religionspolitik bis rassistischem Femizid

Kurzmeldungen

Die Kurzmeldungen aus dem Inland (Nr. 362) reichen von der Wahl der religionspolitischen Sprecher, über die Beliebtheit der Regierung bis einem rassistischen Femizid in Hannover.

Religionspolitische Sprecher bestimmt

BERLIN (KNA). Alle Bundestagsfraktionen haben ihre Religions- und Kirchenbeauftragten für die laufende Legislaturperiode beauftragt. Die Union ernannte als letzte Fraktion Norbert Altenkamp (CDU). Der 52 Jahre alte Katholik sitzt seit 2017 im Bundestag und war zuvor Bürgermeister im hessischen Bad Soden. Sein Vorgänger in der Funktion, Thomas Rachel (CDU), war zuvor zum Religionsfreiheitsbeauftragten der Bundesregierung ernannt worden.

Für die SPD widmet sich in der laufenden Legislatur der ehemalige Bundesarbeitsminister Heil dem Thema Religion. Der 52-Jährige wird damit Nachfolger von Lars Castellucci.

Bei den Grünen bleibt Lamya Kaddor zuständig für religionspolitische Fragen in der Fraktion. Für die 47-Jährige ist es die zweite Legislaturperiode im Bundestag. Bei den Linken widmet sich der ehemalige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow den Kirchen und der Religion.

AFD Muslimfeindlichkeit Deutschland Extremismus Verfassungsschutzbericht Prozess

Foto: AfD Thüringen, Facebook

Bundesamt erkennt Gefahren bei Jugend

BERLIN (IZ). Wie Medien Ende Juni berichteten, sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz eine wachsende Bedrohung durch radikalisierte und vernetzte Jugendgruppen aus dem rechtsextremen Milieu. Zur Rekrutierung würden diese Netze vor allem auf Messengerdienste sowie soziale Netzwerke setzen. Bei diesen Milieus beobachten die Behörden laut Meldung des „Redaktionsnetzwerkes Deutschland“ (RND) ein verstärktes Gewaltpotenzial sowie eine Zunahme von Straftaten.

Ministerin will Aufbauhilfe für Gaza

BERLIN (KNA). Bei einem Wiederaufbau des Gazastreifens sollte Deutschland nach Worten von Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) eine wichtige Rolle einnehmen. „Ich bin bereit, schnellstmöglich einzusteigen. Zuerst muss es aber zu einem Waffenstillstand und dann zu einem längeren Frieden kommen“, sagte sie dem Portal web.de News. Bedeutsam sei, dass die arabischen Staaten ebenfalls in einen solchen Wiederaufbau eingebunden würden. „Und um das aufgrund der aktuellen Äußerungen klarzustellen: auf keinen Fall im Sinne einer Vertreibung von Palästinenserinnen und Palästinensern aus dem Gazastreifen“, sagte die Ministerin. Eine solche Option sei „absolut inakzeptabel“.

afghanen

Foto: Bundeswehr, Marc Tessensohn, via flickr

Medien-NGO für Aufnahme von Afghanen

BERLIN (KNA). Reporter ohne Grenzen fordert von der Regierung erneut die Aufnahme gefährdeter Afghanen. Vier Medienschaffende, die über ein deutsches Programm eine Aufnahmezusage erhalten hätten, befänden sich zurzeit in Islamabad, wo ihnen und ihren Familien die Abschiebung nach Afghanistan drohe. Die ins Leben gerufenen Programme hatten das Ziel, von Folter und Haft bedrohte Afghanen in Sicherheit zu bringen.

Regierung beliebt wie die Ampel?

HAMBURG (Ipsos). Die neue schwarz-rote Bundesregierung verliert seit ihrem Amtsantritt deutlich an Zustimmung in der Bevölkerung. Während Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nur geringe Einbußen bei seinen Beliebtheitswerten hinnehmen muss, sinkt die Zufriedenheit mit anderen Ministerinnen und Ministern teilweise stark. Das ergab eine Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts Ipsos. Verteidigungsminister Pistorius (SPD) ist mit großem Abstand das beliebteste Kabinettsmitglied.

Hassverbrechen kurzmeldungen Weihnachtsmarkt

Foto: Shutterstock, Animaflora PicsStock

Mord an Algerierin: Femizid oder Rassismus?

HANNOVER (IZ). In Hemmingen bei Hannover wurde die 26-jährige Rahma Ayat am 4. Juli 2025 im Treppenhaus ihres Wohnhauses tödlich mit einem Messer angegriffen. Die aus Algerien stammende Frau, die im Klinikum Siloah arbeitete und eine Ausbildung zur Krankenschwester beginnen wollte, erlag noch vor Ort ihren Verletzungen. Tatverdächtig ist ein 31-jähriger deutscher Nachbar, der sich nach dem Angriff der Polizei stellte und inzwischen in Untersuchungshaft sitzt.

Die Hintergründe der Tat waren zu Redaktionsschluss noch unklar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in alle Richtungen; Rassismus oder Frauenhass wurden nicht ausgeschlossen. In Hannover und Algerien gab es Trauerbekundungen und Forderungen nach lückenloser Aufklärung.

Der IGMG-Regionalverband der Landeshauptstadt forderte in einem offenen Brief an mehrere niedersächsische Landesorgane „öffentliche Zeichen der Anteilnahme, Solidarität und Anerkennung seitens des Landes“. Darüber hinaus auch eine „lückenlose Aufklärung“. Man erwarte, dass die Realität von Muslimfeindlichkeit bei der Arbeit von Politik und Verwaltung stärker berücksichtigt werde.

Solidarität mit den Armen

HANNOVER. Zum 25. Bundestafeltreffen in der niedersächsischen Landeshauptstadt blickten die Tafeln „zurück auf fünf herausfordernde Jahre seit der Corona-Pandemie“. Von Politik und Gesellschaft forderten sie einen anderen Umgang mit armutsbetroffenen Menschen – und setzen mit einer „Langen Tafel“ am 5. Juli auf dem Opernplatz ein öffentliches Zeichen der Solidarität.

„Hinter unseren 75.000 Helferinnen und Helfern liegen fünf kräftezehrende Jahre. Die Corona-Pandemie machte Tafel-Arbeit zeitweise fast unmöglich und offenbarte zugleich schmerzlich, wie viele Menschen in unserem Land die Tafeln immer dringender brauchen. Die Folgen der Inflation und des Angriffskriegs auf die Ukraine haben die Zahl unserer Kundinnen und Kunden um durchschnittlich 50 Prozent steigen lassen, während die Lebensmittelspenden stagnierten oder sogar zurückgingen“, bilanziert Andreas Steppuhn, Vorsitzender der Tafel Deutschland. Das Ausmaß der Armut in diesem Land sei vielen Menschen weiterhin nicht bewusst.

Muslimfeindlichkeit

Foto: CLAIM / Laurent Hoffmann

Muslimfeindlichkeit in die Verfassung aufnehmen

KÖLN (IZ). In einer Pressemitteilung vom Juni forderte IGMG-Generalsekretär Ali Mete die Aufnahme von Muslimfeindlichkeit in die Berliner Verfassung. Sie brauche „ein Update“. Der Schutz vor dieser Form der Diskriminierung müsse „als Reaktion auf die bittere Realität in der Bundeshauptstadt“ verankert werden. Anlass für die Forderung war der Vorschlag von Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh.

Den Kampf gegen antimuslimischen Rassismus in die Landesverfassung aufzunehmen, sowie das aktuelle Lagebild der CLAIM Allianz. Danach gab es in Berlin erneut einen Anstieg antimuslimisch motivierter Rassismusfälle. „Die Forderung von Raed Saleh, den Schutz vor antimuslimischem Rassismus in die Berliner Verfassung aufzunehmen, ist ein überfälliger Schritt.“

Moscheeverband feierte Abschluss von Kursen

KÖLN. Zum Ende des Schuljahres 2024/5 haben mehrere DITIB-Moscheen ihre jährlichen Qur’an- und Islamkurse feierlich abgeschlossen – die sogenannten Hüsn-ü Hatime-Programme. An einer der verschiedenen zentralen Abschlussfeiern in der Kölner Zentralmoschee nahm u.a. der Vorsitzende Kuzey statt. 

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Wahlkampf 2025: Parteien zu Religionspolitik und Haltung gegenüber Muslimen

parteien muslime

Von offen bis repressiv – die großen Parteien unterscheiden sich in den Wahlprogrammen teils stark bei Religionspolitik und ihrer Haltung gegenüber Muslimen. (iz). Bei der Bundestagswahl 2025 stellen sich Dutzende […]

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Dürre Antworten: Religion in den Bundestagswahlprogrammen

landtagswahlen Bundestagswahl

Zur Bundestagswahl stellt sich die „Gretchenfrage“: Wie hältst du’s mit der Religion? Die Bandbreite reicht von Staatsleistungen über Schutz des Judentums bis zum Umgang mit Muslimen. Ein Blick in die Parteiprogramme.

Berlin (KNA). Das Loriotsche „Früher war mehr Lametta“ beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke. Zum Schutz jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus finden sich außer beim BSW in allen Programmen Passagen, wobei die AfD den Judenhass vorwiegend bei Muslimen verortet.

Bundestagswahlprogramm: Union setzt Linie fort

Die Union will die christlichen Traditionen bewahren und bekennt sich zum Schutz der entsprechenden Feiertage, zur Sonntagsruhe sowie zur „geregelten Kooperation zwischen Staat und Kirche“. Vor früheren Wahlen wurde das noch detaillierter ausgeführt.

Ferner ist der Religionsunterricht für CDU und CSU erklärtermaßen unverzichtbar. Der umfängliche Schutz der Religionsfreiheit und religiöser wie weltanschaulicher Minderheiten sei der Union ein „besonderes Anliegen“.

Parteiprogramm union programm

Foto: Marc-Steffen Unger, Deutscher Bundestag

Erklärtes Ziel ist laut Unionsprogramm „ein lebendiges und vielfältiges muslimisches Gemeindeleben, das sich Deutschland zugehörig fühlt“, aber auch fest auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen müsse.

„Wir schließen Moscheen, in denen Hass und Antisemitismus gepredigt wird“, heißt es. Überdies treten CDU und CSU erneut für eine Imamausbildung in Deutschland und in deutscher Sprache ein. Diese Forderung teilen sie mit AfD und FDP.

Liberale haben wenig zu bieten

Die Liberalen wiederholen darüber hinaus ihre Forderung, das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterzuentwickeln. Was das konkret bedeutet, lassen sie allerdings weiter offen. Ferner halten sie an einer Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen fest. Der inzwischen über 100 Jahre alte Verfassungsauftrag stand auch im Koalitionsvertrag der Ampel.

Zuletzt war das Thema im Spätsommer hochgekocht. Der angekündigte Entwurf der früheren Regierungskoalition für ein sogenanntes Grundsätzegesetz, mit dem die Rahmenbedingungen auf Bundesebene festgelegt werden sollten, wurde jedoch nicht mehr vorgelegt. Denn es gibt massiven Widerstand von den Ländern, die die Kosten in Milliardenhöhe tragen müssten. Die Kirchen indes sind bei dem Thema offen. Neben der FDP hat jetzt nur noch die Linke die Ablöseforderung im Wahlprogramm.

Foto: Andreas Prott, Adobe Stock

Linke beschäftigen sich relativ intensiv mit der Religion

Die Linkspartei fordert auch, dass die Kirchen ihre Kirchensteuern selbstständig einziehen sollten. Bisher geschieht dies über die Finanzämter der Länder, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Zudem wendet sich die Partei erneut gegen ein Verbot religiös motivierter Bekleidung und damit verbundene Einschränkungen bei der Arbeit, etwa durch das Tragen eines Kopftuchs.

Außerdem sollen das muslimische Zuckerfest und der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur staatlich geschützte Feiertage für die Religionsgemeinschaften werden.

Darüber hinaus votiert die Linkspartei wieder für eine Reform der Militärseelsorge, um eine ihrer Ansicht nach gleichberechtigte Betreuung durch alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu garantieren. 

Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.

SPD gewohnt wortkarg – Grüne etwas umfassender

Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. „Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit“.“ Ausführlicher kommen Schutz und Förderung jüdischen Lebens vor, allerdings ohne konkretere Umsetzungsideen.

Ähnlich würdigt auch der Programmentwurf der Grünen den Beitrag der Kirchen zum demokratischen und sozialen Zusammenhalt und spricht sich ferner expliziert für das Kirchenasyl aus. Antisemitismus müsse entschlossen bekämpft werden, ältere jüdische Generationen sollten stärker sozial abgesichert werden. Mit einem Aktionsplan gegen Islamfeindlichkeit wollen die Grünen gegen die Diskriminierung von Muslimen vorgehen.

Muslimfeindlichkeit Expertenkreis

Foto: Markus Spiske, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

Religionspolitische Aussagen der AfD zielen gegen Muslime ab

Die AfD will das Kirchenasyl hingegen abschaffen und die Vereinbarung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit den Kirchen kündigen.

Die Partei will einer „weiteren Islamisierung“ entgegentreten und die Finanzierung wie den Betrieb von Moscheen und muslimischen Organisationen aus dem Ausland per Gesetz verbieten. Das Tragen von Burka und Niqab (Gesichtsschleier) soll in der Öffentlichkeit untersagt werden.

Zwar gehört nur noch knapp jeder zweite Bundesbürger (47 Prozent) einer christlichen Kirche an, gleichwohl hat die Konfession noch deutliche Auswirkungen auf das Wahlverhalten, wie zuletzt die Forschungsgruppe Wahlen zur Europawahl im Mai zeigte. Katholiken wählen demnach überdurchschnittlich oft die Union, bei den Protestanten fällt eine größere Unterstützung für die SPD auf. AfD und BSW wählten Christen etwas seltener als der Bundesdurchschnitt.

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IGMG zum aktuellen Religionsmonitor: Politik muss Vielfalt Rechnung tragen

Kanzler Antidiskriminierungsarbeit Debattenklima gesellschaft Deportationsszenarien solingen gemeinschaft

Köln (igmg.org). „Musliminnen und Muslime sind die größte religiöse Minderheit in Deutschland. Mitgedacht werden sie in der praktizierten Religionspolitik aber nicht. Die Islamische Gemeinschaft fordert ein Umdenken“, erklärte Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass sind Befunde aus dem „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung, der am 15. Dezember veröffentlicht wurde,

Die muslimische Bevölkerung sei die größte religiöse Minderheit in Deutschland. Dieser Realität trage das deutsche Kooperationsmodell kaum Rechnung. Es sei zwar grundsätzlich offen für religiöse Pluralität, schließe in der Praxis islamische Religionsgemeinschaften hingegen aus, da diese nicht kirchenähnlich organisiert sind. „Deshalb unterstützen wir die Forderung aus dem ‚Religionsmonitor‘ der Bertelsmann Stiftung, ‚staatskirchenrechtliche Arrangements auch auf den Prüfstand zu stellen‘. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Wohlfahrtspflege, Seelsorge sowie die religiöse Bildung an Schulen und Hochschulen dringend nötig.“

Gerade bei den Studiengängen der islamischen Theologie würden neuere Studien dringenden Handlungsbedarf klarmachen. Zu viele Studierende seien unzufrieden mit dem Studiengang. Mit ein Grund dafür sei, dass die Studiengänge an den Hochschulen nicht abgestimmt seien mit den islamischen Religionsgemeinschaften, weshalb der praktische Bezug fehle – insbesondere für die Zeit nach dem Studium.

„Der ‚Religionsmonitor‘ warnt zu Recht vor weitreichenden Folgen, falls es nicht gelingt, die Stagnation in der Religionspolitik zu überwinden. Wir pflichten den Ausführungen der Expertinnen und Experten ausdrücklich bei: ‚Moderne Religionspolitik muss der religiös-weltanschaulichen Vielfalt verpflichtet sein.‘“ Es reiche nicht, sich das Label „Einwanderungsland“ zu geben, die damit einhergehenden Verpflichtungen aber außen vorzulassen. In einem Einwanderungsland müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, der wachsenden religiösen Pluralität der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

„In Anbetracht der nunmehr über 60-jährigen Geschichte der sogenannten ‘Gast’-Arbeiteranwerbung ist die Politik im Verzug, die verfassungsrechtlich gebotene staatliche Neutralität gegenüber allen Religionen zu gewährleisten.“ Teil dessen sei, soziale Veränderungen widerzuspiegeln und Anpassungen im engen Austausch mit islamischen Religionsgemeinschaften vorzunehmen.

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Widersprüchliche Signale der Ampel

zeitenwende

Doppelte Staatsbürgerschaft hier, Rückführungsoffensive dort: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist geprägt vom Willen zur gesellschaftlichen Erneuerung – und vom Rechtsruck der letzten Jahre. (iz). Stell dir vor […]

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Berliner Koalition sieht Religionsgemeinschaften als „Partner“

Berlin (KNA/iz). Die neue rot-grün-rote Berliner Koalition betrachtet „Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als bereichernde Partner im Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“. So steht es in dem am 29. November in Berlin veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken. In der Hauptsache geht es dabei mit Blick auf die Religionen um eine Bekräftigung der bisherigen Linie, aber es werden auch einige Neuerungen genannt.

So könnte das geltende Neutralitätsgesetz unter der neuen Regierung bald keinen Bestand mehr haben: Die Parteien betonten, dies von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig zu machen. Man wolle abwarten, „was dabei rauskommt und diese Rechtsprechung dann entsprechend umsetzen“, sagte Grünen-Politikerin Bettina Jarasch.

Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Eine weitere Neuerung, die die Koalition umsetzen will, ist die Änderung des Kirchenaustrittsgesetzes, „um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen“. Dieser Punkt wird im Vertrag als „Projekt zur Verwaltungsmodernisierung“ angegeben. Bisher musste man persönlich beim Amtsgericht erscheinen, um aus der Kirche auszutreten oder sich dies notariell beglaubigen lassen.

Weiter heißt es, die Koalition prüfe „eine Änderung des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, so dass Angehörige von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an bestimmten Feiertagen ihres Bekenntnisses vom Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ganztägig freigestellt werden können“. Grundsätzlich sicherten die Parteien die Unterstützung für Berliner Projekte der religionsübergreifenden Verständigung wie etwa den christlich-jüdischen Dialog, das Drei-Religionen-Haus „House of One“ und die „Drei-Religionen-Kita“ zu. Auch die Sanierung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche werde weiter unterstützt.

Zudem solle das wachsende jüdische Leben „in seiner Vielfalt weiter gefördert und sichtbar gemacht werden“. Dazu gehöre auch, „wichtige Baumaßnahmen“ zur Stärkung des jüdischen Gemeindelebens zu unterstützen und „notwendige Sicherheitsleistungen zum umfassenden Schutz jüdischer Einrichtungen“ zu gewährleisten.

Zur „Stärkung der Teilhabe und Sichtbarkeit“ von MuslimInnen soll ein „Landeskonzept Muslimisches Leben in Berlin“ entwickelt und das Islamforum mittels einer eigenständigen Koordinierungsstelle unterstützt werden.

Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll.

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Für Muslim:innen findet sich wenig in den Wahlprogrammen

Berlin (iz). Am 26. September sind die Wahlberechtigten in Deutschland zur Stimmabgabe bei den Wahlen zum neuen Bundestag aufgerufen. Mehr als die Hälfte der rund 4 bis 5,5 Millionen Muslim:innen im Lande sind stimmberechtigt (bei den unter 25-Jährigen sind es mehr).

Mangelnde Repräsentation

Allerdings sind sie in der Parteienlandschaft nicht zahlenmäßig repräsentiert. Das spiegelt sich in der minimalen Zahl muslimischer Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene wider. Nach Angaben von Fabian Goldmann in einem aktuellen Beitrag für das Online-Medium „Eule“ (in unserer neuen Printausgabe erschienen) machen sie selbst unter Einbeziehung alevitischer Hintergründe nicht einmal ein Prozent der Abgeordneten im letzten Bundestag aus. Der muslimische Bevölkerungsanteil in Deutschland liegt derzeit bei rund 6,5 Prozent.

Diese vergleichsweise geringere Repräsentation korreliert mit einer ebenso niedrigeren Teilnahme bei Wahlen. Nach Angaben des Sachverständigenrates Integration und Migration war ihre Beteiligung um 21 Prozent geringer. Am niedrigsten ist sie mit 56 Prozent bei türkischstämmigen Wähler:innen.

Auf ein Problem im gegenwärtigen Verhältnis zwischen Muslim:innen – insbesondere praktizierenden – zu den Bundestagsparteien weist Goldmann ebenfalls hin. Der Journalist bezieht sich dabei auf eine Beobachtung des Hamburger Politikberaters Bülent Güven, wonach Muslim:innen „bestenfalls“ nur dann politisch Karriere machen könnten, wenn sie sich von ihrer Religion distanzierten. Dieser Haltung gegenüber erkennbar religiösen Menschen entsprechen verschiedene Vorgänge, bei denen solche Kandidat:innen auf lokaler und landespolitischer Ebene in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen durch öffentliche Anfeindungen machen mussten. Darüber hinaus berichteten parteipolitisch aktive Muslim:innen häufiger von internen Streitigkeiten.

Dabei sind die Voraussetzungen in Sachen Einstellung zur Demokratie so gut wie nie: 81 Prozent der muslimischen Bürger halten die Demokratie für die beste Staatsform, die Gesamtbevölkerung für nur 70 Prozent. Sie bewerten die Demokratie und das Funktionieren des politischen Systems in Deutschland positiver als der Durchschnitt des Landes. Das ging aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hervor.

Vor allem ein Objekt

Angesichts der mangelnden muslimischen Repräsentation in der politischen Landschaft des Landes sowie relevanter Aspekte der Wahlprogramme (siehe unten) fällt auf, dass Muslim:innen in diesem Land und ihre Religion für einen Großteil der Parteien hauptsächlich einen Objektcharakter hat. Sehr häufig wird über sie gesprochen, und nicht mit ihnen.

Beide Themen zählen für Fabian Goldmann „zu den Dauerbrennern deutscher Parteipolitik“. Allerdings nicht aus Interesse an ihnen als potenzielle Wähler- oder Mitglieder:innen. Vielmehr dienen sie den meisten Parteien im Bundestag als Projektionsfläche. Entweder, weil sie nach Goldmann „in den Programmen von CDU/CSU, FDP und AfD vor allem als Bedrohung“ fungieren, oder (zumindest meine Deutung), weil Muslim:innen als Objekt gesellschaftspolitischer Ansichten wie „Vielfalt“ oder „Integration“ gelten.

Trotz diverser Bekundungen zu „unseren Werten“ dürfte das auch demografische Gründe haben: Derzeit ist die Zahl der Muslim:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu klein, um Wahlen auf Bundesebene relevant zu beeinflussen. Laut der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz herausgegeben hat, leben derzeit etwa 5,5 Millionen Muslim:innen in Deutschland. Das entspricht 6,6 Prozent der Gesamtbevölkerung. 47 Prozent besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und machen damit 3,5 Prozent der 72 Millionen Staatsbürger aus.

Allgemeines zur Religionspolitik der Parteien

Im Juli 2018 veröffentlichte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) einen langen Grundsatzartikel des Münsteraner Politikwissenschaftlers Ulrich Willems über die bundesdeutsche Religionspolitik. Er trägt den berechtigten Titel „Stiefkind Religionspolitik“. Spätestens seit der Wiedervereinigung sei Religionspolitik in der Bundesrepublik infolge der Pluralisierung der religiösen Landschaft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. „Denn die Pluralisierung hat zu Forderungen nach gleichberechtigter Integration von religiösen Minderheiten in die religionspolitische Ordnung, vor allem von Muslimen, sowie nach stärkerer Berücksichtigung der Belange von Konfessionslosen geführt“, so Willems.

Dabei komme es zu „erheblichen Herausforderungen“, weil die Realisierung der Ansprüche neuer Minderheiten „und Konfessiosloser“ Änderungen von Vorschriften und Verwaltungspraktiken nötig mache. „So erfordern religiöse Bestattungsrituale wie etwa die im Islam übliche sarglose Bestattung Änderungen der Bestattungsgesetze der Bundesländer beziehungsweise von kommunalen Friedhofssatzungen.“

Grundsätzlich bekennen sich alle Parteien im Bundestag auf die eine oder andere Weise zur Religionsfreiheit. Große Unterschiede bestehen wenn es um Ausgestaltung und Verteidigung geht. Allerdings muss konstatiert werden, dass sie in Anbetracht der Länge der Programme kaum eine Rolle spielen. Von Unterschieden abgesehen gibt es wenige Visionen oder konkrete Vorschläge. Die einzige Ausnahme stellt die AfD (die hier ausgespart bleibt) dar. Bei ihr gibt es eine Reihe an Punkten; allerdings sind diese alle in Form von Dingen und Praktiken gehalten, welche die Blaubraunen Muslim:innen verbieten wollen. Positive Angebote kann sie nicht formulieren.

Um auf Willems zurückzukommen: Er bestätigt das Desinteresse der Parteien an Religionspolitik. „Es wird deutlich, dass die beiden großen Parteien, die die Regierungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dominieren, keine grundlegenden religionspolitischen Herausforderungen sehen. Die SPD zeigt freundliches Desinteresse an diesem Politikfeld, die Union plädiert für ein beherztes ‘Weiter so’.“

[Hinweis: In der vorliegenden Darstellung haben wir uns auf die Schlagworte Religion, Islam und Muslime beschränkt. Weitergehende integrations- und sozialpolitische Aspekte, die eine Reihe muslimischer Wähler:innen betreffen, haben wir aus Gründen von Klarheit und Platz weggelassen.]

SPD

Wie oben angedeutet fällt gerade bei den Sozialdemokraten auf, dass religionspolitische Aspekte in ihrem Wahlprogramm eigentlich nur auf der Ebene von Floskeln bleiben. Das verwundert in Hinblick auf Deutschlands Muslim:innen und ihre Religion insofern, als dass sich türkischstämmige Wähler:innen aus Gründen vergangener Loyalitäten überproportional häufig der SPD verbunden fühlten.

Auch im aktuellen Programm „Aus Respekt vor Deiner Zukunft“ sind Bezüge auf Religion und religiöse Wähler:innen echte Mangelware. Die Partei betont in ihrem „Zukunftspapier“ vor allem – und beinahe ausschließlich – Freiheit von Diskriminierung. So möchte man „nachdrücklich“ gegen jede Form von Hass vorgehen, worunter dann eben auch „Islamfeindlichkeit“ fällt. Darüber hinaus begrüßt die SPD „das Engagement von Religionsgemeinschaften und Kirchen“. Sie möchte weiterhin den interreligiösen Dialog fördern. Das einzige Mal, dass Muslim:innen namentlich erwähnt werden, sind gravierende Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren.

CDU/CSU

Als nominell christliches Parteienbündnis kann sich die Union ein Desinteresse an Religionspolitik wie das der SPD noch nicht leisten. Allerdings müssen interessierte Muslim:innen relevante Bezüge hier mit der Lupe suchen. Entsprechende Aspekte lassen sich in dem Unionspapier in drei Kategorien unterteilen: Sicherheitspolitik, grundsätzliche Bejahung von Religion als gesellschaftlichem Bestandteil sowie Ablehnung von Muslimfeindlichkeit. Man werde „Islamfeindlichkeit“ nicht in diesem Lande dulden, heißt es.

Ganz allgemein formuliert begrüßt das Unionspapier die Trennung von Staat und Religion bei gleichzeitiger Möglichkeit, dass Letztere „unsere Gesellschaft bereichert“. Konkret nennt es den Beitrag von Religionsgemeinschaften in der Corona-Pandemie. Die Union bestätigt das „bewährte Konzept des Religionsverfassungsrecht“. Nur auf dem Boden des Grundgesetzes könne es Religionsfreiheit geben.

Positiv bekennt sich das CDU/CSU-Wahlprogramm zum „essenziellen“ Religionsunterricht an Schulen. Und ebenso verstehe sie Religionsfreiheit „in einem positiven Sinne“. Als einzig wirklich handfesten Punkten will die Union, dass Imame in Deutschland auf Deutsch ausgebildet würden. „Das erleichtert die Integration.“

Soweit Muslim:innen und ihre Religion betroffen sind, spricht die Union viel konkreter, wenn es um das Thema „Islamismus“ geht. Dieser werde „mit der ganzen Härte des Rechtsstaates“ bekämpft. Hierzu heißt es: „Dieser Kampf gilt denen, die Hass und Gewalt schü- ren und eine islamistische Ordnung anstreben, in der es keine Gleichberechtigung von Mann und Frau, keine Meinungs- und Religionsfreiheit und auch keine Trennung von Re- ligion und Staat gibt. Er gilt denen, die unsere demokratische Grundordnung bekämpfen, das Existenzrecht Israels ablehnen, den inneren Frieden gefährden oder gegen Recht und Gesetz verstoßen.“

Man werde „dafür sorgen“, dass die ideologischen Grundlagen dieser Strömung detaillierter betrachtet würden. Hier wird die Union konkret: Sie will weder „Rückzugsräume“, noch Undurchsichtigkeit gegenüber ausländischen Spendern für einen Moscheebau in Deutschland. Ungeachtet der vergangenen Leistungen des Unionskandidaten Laschet setzt das Wahlprogramm der Christdemokraten ein bestehendes Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In seiner ersten Version wurde die Einführung eines „Moschee-Registers“ gefordert, die nach verfassungsrechtlichen Bedenken wieder fallengelassen wurden.

Die CDU/CSU-Innenpolitiker beriefen sich in ihrem Vorstoß auf die umstrittene These, wonach mutmaßliche Anhänger:innen eines „legalistischen Islamismus“ versuchen würden, „eine islamische Ordnung“ (dpa) anzustreben. Dafür wolle der Arbeitskreis „mehr Grundlagenforschung“ sowie einen „Expertenkreis ‘Politischer Islamismus’“ im Bundesinnenministerium (BMI).

Die Grünen

Anders als bei den Noch-Volksparteien findet sich im grünen Bundestagswahlprogramm 2021 ein positives Bekenntnis zur muslimischen Existenz in Deutschland. „Muslimisches Leben in seiner ganzen Vielfalt gehört in Deutschland zu unserer gesellschaftlichen Realität.“ Gleichzeitig seien Muslim:innen besonders von struktureller Diskriminierung sowie von gewalttätigenden Übergriffen betroffen.

Daher fordern die Bündnisgrünen angesichts „fortdauernder Bedrohungen muslimischer Einrichtungen“ Präventionsprogramme sowie umfassende Schutzkonzepte. „Opfer müssen geschützt, beraten und gestärkt, die Ursachen verstärkt in den Blick genommen werden“. Der Staat dürfe keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt bevorzugen.

Aus diesem Punkt formuliert die Partei eine aktive Forderung: Tatsächliche Gleichstellung setze eine rechtliche voraus. Daher unterstützen die Grünen Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften. Allerdings unter bestimmten Bedingungen: Diese muslimischen Strukturen dürften „in keinerlei struktureller Abhängigkeit“ zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung stehen. Diese Einschränkung ist relevant, korreliert sie doch mit einer gewandelten grünen Haltung gegenüber bestehenden Strukturen der muslimischen Selbstorganisation wie den größten Moscheverband DITIB.

Wie die SPD halten die Grünen eine innerdeutsche Imamausbildung für „dringend notwendig“. Diese sei wichtig für „die eigenständige und selbstbewusste Religionsausübung von Muslim*innen“. Konkret fordern sie „islamisch-theologisch“ und „praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imam*innen und islamische Religionsbedienstete“. Bewerkstelligt werden soll das durch eine Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen für islamische Theologie.

Anzumerken am grünen Wahlprogramm ist, dass eine Erwähnung von Muslim:innen und ihrer Religion nicht unter einem Stichwort wie „Religionspolitk“ zu finden wäre, sondern in Hinblick auf Diskriminierung.

Die Linke

Im linken Wahlprogramm wird noch stärker als bei den Grünen auf Diskriminierung und Ausgrenzung unter anderem von Muslim:innen in Deutschland verwiesen. Als einzige der großen Parteien spricht das linke Bündnis von einem rechten Terror gegen „Menschen muslimischen Glaubens“ in Deutschland. Namentlich erwähnen sie die Anschläge von Hanau oder des NSU zu Beginn der 2000er Jahre.

Ausdrücklich spricht es sich für „flächendeckende Antidiskriminierungsstrategien“ aus. Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Religion müssten abgebaut werden.

Die Linke will das „Recht auf Religionsfreiheit“ verteidigen, tritt dabei „für die institutionelle Trennung von Staat und Religion“ ein. Dieses Recht sei insbesondere ein Schutz für Minderheiten. Deswegen werde die Linke auch Muslim:innen verteidigen, wenn sie „wegen ihrer Religion diskriminiert werden“. Wie jede andere Form von Rassismus dürfe auch der antimuslimische „keinen Platz in der Gesellschaft“ haben. „Wir treten für die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen mit den christlichen Kirchen ein.“

Insofern sich das linke Wahlprogramm mit Muslim:innen und ihrer Religion beschäftigt, tut es mehrheitlich in einem „negativen“ Sinne. Das heißt, die Linke spricht sich an vielen Aspekten gegen Diskriminierung und Ausgrenzung aus.

In Sachen positiver Aussagen hat die Linke etwas mehr als die Konkurrenz anzubieten. Sie spricht sich für eine Freiheit zu religiös motivierter Bekleidung und für entsprechende Rechte muslimischer Arbeitnehmerinnen aus. Darüber hinaus votiert sie für einen bekenntnisorientierten Unterricht, an dem sie sich „alle Religionsgemeinschaften“ beteiligen können. Die Partei ist gegen ein Verbot von Sakralbauten, fordert die „Einführung staatlich geschützter Feiertage für jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften“ und tritt „für die rechtliche Gleichstellung“ aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein.

FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ Damit werben die Freien Demokraten für sich. Allerdings dürfte sich mancher sich in diesem Wahlkampf die Frage stellen, was es neben den vielen Gesichtern des Christian Lindners weiterhin an Inhalten gibt.

So dünn wie die programmatische FDP-Plattform in ihrem Gesamtumfang ist, so dünn ist sie auch in der Religionspolitik. Sucht man in den insgesamt 68 Seiten nach den Stichworten „Religion“, „Muslime“ und „Islam“ findet sich nur auf zwei Seiten etwas.

Wie nicht anders zu erwarten strebt die FDP eine „tolerante und weltoffene Gesellschaft“ an. Jeder solle ungeachtet seiner Religion frei leben und sich äußern zu können. Ausdrücklich will sich die Partei gegen „Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Homophobie“ stark machen. Islam- oder Muslimfeindlichkeit sehen die Liberalen nicht als nennenswertes Problem.

Ansonsten deckt sich der Großteil des restlichen Contents mit dem der Union. Was auch sinnig erscheint, favorisiert die FDP eine Koalition mit der CDU/CSU. Gefordert wird eine „gemeinsame Präventionsstrategie von Bund und Ländern gegen islamistische Radikalisierung“. So ließe sich „islamistische Radikalisierung verhindern und nachhaltig“ bekämpfen.

Immerhin: Die FDP will das Staatskirchenrecht hin zu einem „Religionsverfassungsrecht“ erweitern. Das solle allen Glaubensrichtungen „einen passenden rechtlichen Status“ bieten, sofern diese „das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen“. Namentlich wollen die Freien Demokraten das Gewicht „liberaler und progressiver Muslime“ erhöhen.

Abschließendes zum muslimischen Wähler

So wie es für die meisten anderen Stimmberechtigten gelten mag, so gibt es unter Muslim:innen kaum jemanden, auf den die Programme der im Bundestag vertretenen Parteien zugeschnitten sind. Die Qual der Wahl und die Abwägung aller Aspekte ihnen niemand abnehmen.

In den letzten Jahren gab es in der muslimischen Community zwei vorgetragene Argumente, warum eine Wahlbeteiligung abgelehnt wird. Zum einen sind da extreme Positionen wie die aus salafistischen Kreisen, wonach es Muslim:innen verboten sei, das aktive oder passive Wahlrecht in Deutschland wahrzunehmen. Begründet wurde das mit einem festen System, das sich aus den islamischen Quellen erschließen würde, und dass jede andere Ordnung des Teufels sei. Wie sie dann in einem ebensolchen Gemeinwesen leben können, lassen solche Stimmen unbeantwortet. Gelehrte und relevante Strukturen der muslimischen Selbstorganisation haben solche Meinungen in der Vergangenheit zurückgewiesen bzw. aktiv zur Teilnahme an den Wahlen aufgerufen.

Das zweite Argument ist wesentlich ernsthafter und bezieht sich auf das eingangs beschriebene Verhältnis von Parteien zu muslimischen Wähler:innen. Viele sind von der Politik und den Positionen der großen Parteien in der Bundesrepublik enttäuscht. Sie fühlen sich nicht wahr- und ernstgenommen, sehen viele ihrer Interessen nicht repräsentiert und monieren insbesondere bei der Union und FDP anti-muslimische Diskurse. Hinzukommt, dass speziell für viele türkischstämmige Wähler:innen die Grünen und die Linke wegen deren Haltung zur jetzigen türkischen Regierung und den Aussagen von Parteivertretern in der „Kurdenfrage“ unwählbar sind.

Mit einer Distanz gegenüber den sechs etablierten Parteien in der Republik sind sie nicht allein. Unter Nichtwählern finden sich viele ökonomisch abgehängte Menschen, welche die Hoffnung auf die Abbildung in der Parteienpolitik längst aufgegeben haben. Insofern kann man solch eine Haltung der Nichtteilnahme als politische Meinung wahrnehmen und als Votum für eine andere Politik.

Andere muslimische Aktivist:Innen verweisen darauf, dass auch andere gesellschaftliche Minderheiten jahrzehntelang „dicke Bretter“ bohren mussten, bis ihre Anliegen von der politischen Landschaft wahr- und ernstgenommen wurden.