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Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD scheitert vor Gericht in Münster

afd

Für die AfD ist ihre erneute Niederlage gegen den Verfassungsschutz, knapp vier vor der Europawahl, ein Rückschlag.

Münster/Berlin (dpa, iz). Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

AfD scheitert mit ihrem Verfahren

Das Gericht bestätigte am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das OVG keine Revision zu, die AfD kündigte aber an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“, sagte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen.

afd Rechtsextrem Bundestag

Foto: photocosmos1, Shutterstock

Ein weiterer Schlag für die Umfragewerte

Lag die AfD im Herbst 2023 zeitweise stabil über 20 Prozent, so ermittelten die Meinungsforscher zuletzt Werte zwischen 16 und 18 Prozent. Die mutmaßlichen Gründe für den Sinkflug: Erst ließ ein Medienbericht über ein Vernetzungstreffen mit Rechtsextremisten bei einigen Bürgern Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Politikern aufkommen.

Auch dass mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) jetzt ein weiterer Konkurrent auf dem Platz ist, dürfte der AfD geschadet haben. Und dann musste sich die Parteispitze fragen lassen, wie es um den selbsterklärten Patriotismus einiger führender AfD-Politiker bestellt sei.

Denn Jian Guo, ein langjähriger Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, sitzt inzwischen wegen mutmaßlicher Spionage für China in Untersuchungshaft. Krah selbst geriet ebenso in den Fokus der Aufmerksamkeit wie der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron – wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken.

Bystron ist Zweitplatzierter auf der AfD-Kandidatenliste für die Europawahl am 9. Juni. Nachdem Medien über mögliche Geldzahlungen berichtet hatten, wird außerdem bei beiden Politikern geprüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden sollten. Bei Krah wird zudem geprüft, ob es Ermittlungen wegen möglicher chinesischer Zahlungen geben soll.

AfD demos

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„Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger“

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung der AfD seien zwar „keineswegs grenzenlos“, betonte Buck. Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, dass eine Gruppierung möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung arbeite.

„Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger. Sie soll aufmerksam und durchsetzungsstark sein“, betonte der Vorsitzende. „Aber sie beißt nur im nötigsten Fall zu und lässt sich auch nicht zu schnell provozieren.“ Bei der Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall habe das Bundesamt seine Einschätzung aber ausreichend belegen können, befanden die Richter. Deshalb habe die Behörde auch die Öffentlichkeit über ihre Einschätzung zur AfD informieren dürfen.

AfD-Vertreter äußern Kritik am Gericht

AfD-Vizesprecher Peter Boehringer und Roman Reusch aus dem Bundesvorstand äußerten nach dem Urteil Kritik am OVG. Der 5. Senat habe zu wenig getan, um die Punkte des Verfassungsschutzes aufzuklären. Das Bundesamt sei damit nur durchgekommen, weil „sich das Gericht der Beweisaufnahme verweigert hat“, sagte Reusch.

Der BfV-Präsident Thomas Haldenwang sagte nach der Urteilsverkündung: „In der wehrhaften Demokratie kommt dem Verfassungsschutz eine wichtige Frühwarnfunktion bezüglich der Entwicklung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu. Dieser Aufgabe werden wir auch künftig weiter nachkommen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung der Richter. „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind.“ Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt ? und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“

Die AfD gehöre zweifelsohne zu den „Feinden unserer liberalen Demokratie“, sagte der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats.“

Foto: Metropolico.org | Lizenz: CC BY-SA 2.0

Richter bestätigten auch Beobachtung von Junger Alternative und „Flügel“

Bei dem mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ hatten die Richter auch gegen die Hochstufung zur „erwiesen extremistischen Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz keine Einwände. Die Einschätzung, der Flügel richte sich gegen den Schutz der Menschenwürde von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen islamischen Glaubens, sei gerechtfertigt, entschied der Senat.

Bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) ging es in dem Prozess zunächst nur um die frühere Einstufung als Verdachtsfall – dagegen hatten die Richter keine Einwände. Inzwischen hat der Verfassungsschutz die Junge Alternative aber ebenfalls zur erwiesen extremistischen Bestrebung hochgestuft – wogegen AfD und JA sich in einem noch laufenden Eilverfahren wehren.

Nach dem Urteil darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten (V-Leute) aus der jeweiligen Szene. Ob und in welchem Umfang das Bundesamt von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch gemacht, ließ die Bundesregierung in einer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offen.

Das Stufenmodell des BfV sieht zuerst den Prüf-, dann den Verdachtsfall und dann die Feststellung vor, dass das zu beobachtende Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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Aiman Mazyek im KNA-Gespräch: „Das besorgt uns“

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Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime über die AfD und Israel: „Wir waren die ersten, die das KZ Auschwitz besucht haben“.

(KNA). Er war der bekannteste Vertreter des hiesigen Islams: Im Juni gibt Aiman Mazyek den Vorsitz im Zentralrat der Muslime in Deutschland nach 13 Jahren ab. Und warnt im Interview vor „schrillen Debatten“ um Migration. Von Joachim Heinz und Christoph Schmidt

Wenn in den vergangenen Jahren über den Islam in Deutschland gesprochen wurde, dann war Aiman Mazyek meist zur Stelle. Seit 2011 war der Sohn eines Syrers und einer Deutschen Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland ZMD. Anfang März gab Mazyek bekannt, im Juni das Amt abzugeben – auf eigenen Wunsch. „Ich werde mich sicher nicht komplett aus der Öffentlichkeit zurückziehen“, sagt der 55-Jährige im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Aber in welcher Funktion er dann das Wort ergreift? „Das werden wir schauen.“

Pressebild: Zentralrat der Muslime in Deutschland

Rücktritt auf eigenen Wunsch

Frage: Herr Mazyek, wenn Sie auf die vergangenen Jahre als Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland zurückblicken – auf was sind sie stolz?

Aiman Mazyek: Um die Jahrtausendwende herum waren die Muslime in Deutschland – vor allem nach den Anschlägen des 9. September 2001 – eine Art Angstfaktor. Ich glaube, es ist uns gelungen, durch sachliche Aufklärung und eine moderate Position, aufzuräumen mit vielen diffusen und irrationalen Ängsten. Persönlich bin ich zufrieden, dass ich als Generalsekretär ab 2002 und Vorsitzender ab 2011 meinen Job einigermaßen skandalfrei und bei Gesundheit über die Runden gebracht habe.

Frage: Gibt es etwas, was in Ihrer Amtszeit nicht so gut geklappt hat?

Aiman Mazyek: Ach, da gibt es natürlich ein paar Dinge. Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass wir bei der strukturellen Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland weiter gekommen wären. Das ist ohne Frage ein offenes Thema, das sicherlich auch die nächsten Jahre prägen wird.

Frage: Unlängst hat die Ramadan-Beleuchtung in einigen Innenstädten für Diskussionen gesorgt. Ein Zeichen dafür, dass es bei der Anerkennung der Muslime in Deutschland noch hapert?

Aiman Mazyek: Das ist eher ein Beispiel für schrille Debatten, die von den Sozialen Medien noch einmal gepusht und von Teilen der Öffentlichkeit übernommen werden.

Frage: Kritisiert wurde unter anderem, dass die Steuerzahler, also auch Nicht-Muslime, für diese Ramadan-Beleuchtungen aufkommen.

Aiman Mazyek: Damit wollen die Kritiker doch nur Aufmerksamkeit erhaschen! Muslime erfreuen sich an einem Chanukka-Leuchter oder an Weihnachtsbäumen in Städten genauso wie an der Ramadan-Beleuchtung, wohl wissend, dass sie für diesen Schmuck als Steuerzahler ebenfalls mit aufkommen. Überhaupt bin ich der Überzeugung, dass wir in unserer Medienblase dazu neigen, aus einzelnen kritischen Stimmen ein Problem zu konstruieren, dass die Allgemeinheit gar nicht als solches wahrnimmt

Posse Verteidiger Nationalmannschaft Antonio Rüdiger

Foto: Brian Minkoff, London Pixels, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 4.0en.

Streitfall Rüdiger

Frage: Gilt das auch für die Schlagzeilen um die Tauhid-Geste, die der deutsche Fußballnationalspieler Antonio Rüdiger zu Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan auf Instagram postete? Spätestens, seitdem die Terroristen von Al Kaida oder dem sogenannten Islamischen Staat in den Sozialen Medien den erhobene Zeigefinger zu ihrem Markenzeichen gemacht haben, handelt es sich dabei doch mindestens um eine zweideutige Geste, oder?

Aiman Mazyek: Das ist Ihre Interpretation, die ich überhaupt nicht teile. Natürlich hat es in der Geschichte immer wieder Gewalttätige und Kriminelle gegeben, die religiöse Symbole und Zeichen missbrauchen. Ebenso gibt es Kriminelle, die sich zum Beispiel bekreuzigen. Aber das ist bestenfalls eine Randnotiz. Der Zeigefinger verweist auf den Glauben, an die Einheit Gottes. Die öffentliche Debatte um Rüdiger demaskiert sich selbst, indem sie den Terroristen die Deutungshoheit über diese Geste zugeschrieben hat.

Frage: Naja, diesen Zeigefinger kennt man in der westlichen Medien nun einmal ausschließlich von Fundamentalisten und Terroristen. Da ist es doch zumindest unglücklich, wenn Rüdiger so posiert.

Aiman Mazyek: Nochmals, ich mache mir die Inszenierung von Extremisten nicht zueigen und instrumentalisiere sie schon gar nicht auf Kosten des Ansehens eines deutschen Fußballstars, der durchaus auch ein Vorbild für den Zusammenhalt und die Vielfalt der Gesellschaft darstellt.

afd Rechtsextrem Bundestag

Foto: photocosmos1, Shutterstock

In Erwartung von weiteren AfD-Erfolgen

Frage: Schauen wir nach vorn. In diesem Jahr finden mehrere Wahlen statt, bei denen die in Teilen rechtsextreme AfD mutmaßlich viele Stimmen erhalten wird. Macht Ihnen das Angst?

Aiman Mazyek: Ja, das besorgt uns und treibt uns natürlich in erheblichem Maße um, weil wir zu den Teilen der Bevölkerung gehören, die als erste von einem Rechtsruck betroffen sind. Allerdings muss man dazu sagen, dass die AfD den Populismus und den Rechtsradikalismus nicht erfunden hat.

Sie hat lediglich am meisten politisches Kapital geschlagen aus den schrillen Debatten, die rund um die Themen Migration und Integration geführt wurden. Wären wir beispielsweise weiter bei der staatlichen Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften, dürfte es für die Rechten strategisch schwieriger sein, uns als Projektionsfläche für Hass und Ressentiments zu nutzen.

Frage: Umso erstaunlicher, dass es auch unter Muslimen AfD-Sympathisanten gibt. Wie erklären Sie sich das?

Aiman Mazyek: Vereinzelt gibt es das, es ist aber mehr eine Nach-mir-die-Sintflut-Option, die rational völlig gaga ist.

Frage: Warum rational völlig gaga?

Aiman Mazyek: Weil Muslime am Ende zu den ersten gehören, die das Nachsehen haben werden, sollte die AfD an die Macht kommen.

Zentral will Vorwürfe aufklären

Frage: Im Zentralrat der Muslime gab es zuletzt zwei Vereinigungen, die unter Extremismus-Verdacht standen: Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft DMG, der eine Nähe zur fundamentalistischen Muslimbruderschaft attestiert wird, ist zwar kein Mitglied mehr im ZMD. Aber es gibt weiterhin die ATIB, die den rechtsradikalen türkischen „Grauen Wölfen“ nahe stehen soll. Wie gehen Sie damit um?

Aiman Mazyek: Bei der ATIB erkennen wir einen starken Willen, Handeln und auch die Bereitschaft, die Vorwürfe, mit denen sie konfrontiert sind, aufzuklären und politisch wie personell die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Das sollten wir verbandspolitisch nicht auch noch bestrafen und zumindest den laufenden Prozess bis zum Ende abwarten. Dass wir am Ende in der Lage sind, auch Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Erfolg ausbleibt, haben wir in der Vergangenheit bei einigen Ex-Mitgliedern zu Genüge bewiesen.

Frage: Im Nahen Osten herrscht nach dem Angriff der palästinensischen Hamas gegen Israel Krieg. Können Sie nachvollziehen, dass die anfängliche Zurückhaltung der muslimischen Verbände bei der Verurteilung der grausamen Terrorattacke vom 7. Oktober 2023 Fragen gerade in Deutschland aufgeworfen hat?

Aiman Mazyek: Wir haben diesen Angriff mehrfach und auch schon direkt danach verurteilt. Tatsache ist aber auch, dass der Konflikt im Nahen Osten nicht mit dem 7. Oktober beginnt, sondern an diesem Tag nur einen weiteren, schrecklichen Höhepunkt erlebt hat.

Frage: Das Existenzrecht von Israel gehört in Deutschland wegen des von den Nationalsozialisten durchgeführten Holocaust zur Staatsräson.

Aiman Mazyek: Wir waren die erste deutsch-muslimische Gemeinschaft, die das Konzentrationslager Auschwitz besucht und dort eine klare Standortbestimmung vorgenommen hat. Was bedeutet es, Deutscher und Muslim zu sein? Natürlich haben wir eine Verantwortung gegenüber den Juden und eine Verantwortung gegenüber Israel.

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Das Ende der Debatten

debatten kurzmeldungen

Ende der Debatten: ein Essay über die wehrhafte Demokratie und ihre Grenzen der Feindbekämpfung.

(iz). Es ist heute üblich, unbekannte Personen zu googeln, um mehr über ihren beruflichen und geistigen Hintergrund zu erfahren. Gerade im politischen oder religiösen Kontext erscheint dabei häufig das Problem einer Unterscheidung zwischen der imaginären, symbolischen und realen Darstellung einer Existenz.

Problematische Aspekte der Feindbekämpfung können zu einem Ende der Debatten führen

Die virtuelle Welt, die durch Texte, Berichte und Artikel gebildet und mit Suchmaschinen verbreitet wird, enthält immer häufiger Markierungen, die die Betroffenen mit Eigenschaften wie „extremistisch“, „radikal“, „umstritten“ oder „antisemitisch“ markiert.

Da diese Bewertungen Meinungen widerspiegeln und nicht unbedingt auf Tatsachen beruhen – es sei denn die Beschriebenen bekennen sich zu ihrem eigenen Extremismus –, sind diese Phänomene für eine offene Gesellschaft problematisch. Die Einstufung einer Person als extrem bedeutet nach einem kurzen Prozess den Ausschluss aus der Debatte.

Die Institutionen, die bewerten, ob ein Muslim ein „Islamist“, ein Rechter ein Rechtsextremer, ein Linker ein Kommunist oder ein Demonstrant ein Antisemit ist, greifen nicht nur in Grundrechte der Betroffenen ein, sondern bestimmen die Debattenvielfalt im Land.

Folgen von Markierungen

Die genannten Markierungen im öffentlichen Raum verstehen sich als Ausübung der Meinungsfreiheit, sie sind wirkungsmächtig – wenn auch nicht vor unabhängigen Gerichten überprüfbar. Die Frage stellt sich, wie eine Gesellschaft mit ihren vermeintlichen Rändern umgeht oder anders gefragt: Wie weit darf der Kampf gegen Extremismus gehen, ohne selbst extrem zu werden?

Seit einigen Wochen versammeln sich Millionen MitbürgerInnen für den Kampf gegen Rechts auf der Straße und demonstrieren eindrucksvoll eine Art Wir-Gefühl. Ihre Motivation ist dabei, angesichts der wachsenden Zustimmung für die AfD einen Rückfall der Bundesrepublik in einen antiquierten Nationalismus zu verhindern.

Die Mobilisierung der Bevölkerung beruht auf einem Bericht des Medienportals Correctiv, das über eine private Zusammenkunft einiger PolitikerInnen und Geschäftsleute, darunter Mitglieder der CDU und AfD, in Potsdam berichtet hatte.

Foto: Wikiwand | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Rechte (Alp)Träume einer „Remigration“

Auf dem Treffen hatte der Kopf der sogenannten identitären Bewegung, Martin Sellner, ein dubioses Programm zur „Remigration“ vorgestellt. Im ersten Bericht der Journalisten kam der Begriff „Deportation“ vor, eine Zuschreibung, die an die historische Wanseekonferenz erinnerte und kurze Zeit später wieder auf dem Portal gelöscht wurde.

Der Eindruck entstand, dass hier die Vertreibung von Millionen Menschen mit Immigrationshintergrund, seien es Flüchtlinge oder Bürger dieses Landes, geplant wurde.

Die „Gefahr für die Demokratie“ ist seit den Potsdamer Ereignissen wieder in aller Munde. Die Vorstellung einer zerbrechlichen liberalen Gesellschaft, die von Rechtsextremen gefährdet und ausgehöhlt wird, ist das Bild dieser Tage. 

Diese Einschätzung ist kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland, die der AfD Regierungsbeteiligung bescheren könnte, wahrlich keine Phantasie.

Dagegen stehen der wehrhafte Staat und seine Einrichtungen, darunter ein Polizeiapparat mit beachtlicher Größe, Geheimdienste, und die diversen Behörden des Verfassungsschutzes. Hinzukommen – wie das Beispiel von Correctiv zeigt – eine wachsende Zahl von zivilen Akteuren, Stiftungen und Portalen, die sich im Kampf gegen den Extremismus engagieren.

Die zivilgesellschaftliche Seite des Widerstandes fasst der CDU-Politiker Ruprecht Polenz auf X zusammen: „Viele Organisationen, Verbände, Parteien, die Kirchen, Jugendorganisationen und Initiativen haben sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt: Verteidigung unserer Demokratie gegen die rechtsextreme AfD.“

Es gibt sicher eine überwältigende Mehrheit in der Republik, die eine etwaige Rückkehr neuer Nationalsozialisten auf der politischen Bühne mit Schaudern erfüllt.

Die Stimmen derjenigen häufen sich, die Begrenzungen fordern

Allerdings mehren sich Stimmen, die den Kampf gegen Rechts nicht grenzenlos führen wollen. Hinsichtlich des Verfassungsschutzes, der mit der Einschätzung von Parteien als „gesichert extrem“ in die demokratische Willensbildung eingreifen kann, erinnerte der Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, Ronen Steinke, an die Natur der Behörde.

Sein Befund: „Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen legale politische Aktivitäten spioniert, dann schädigt das die Demokratie. Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen – mutmaßlich – illegale politische Aktivitäten spioniert, dann ist das nicht viel besser, denn es unterläuft das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.“

Ohne die Verdienste der Geheimdienste bei der Aufklärung terroristischer Umtriebe zu negieren ist hier eine gewisse Skepsis angebracht. Neue unbestimmte Begriffe, die sich auf eine „Delegitimierung des Staates“ beziehen und das Recht des Verfassungsschutzes, Äußerungen unterhalb der Strafrechtsgrenze anzuprangern, sind durchaus umstritten.

Auf der zivilgesellschaftlichen Seite wird die Nähe von politisch aktiven Organisationen und der Regierung kritisiert. Im November 2020 wurden den Netzwerken gegen den Extremismus bis 2024 über eine Milliarde Euros versprochen.

Allein das Programm Demokratie Leben erhält jedes Jahr etwa 182 Millionen Euro Steuergelder. Die Ermächtigung dieser Akteure – so der Vorwurf -–beinhaltet eine Förderung politischer Kreise, die sich durch Regierungsnähe auszeichnen und nicht nur Rechtsextreme, sondern Konservative schlechthin bekämpfen.

Finanziert hier die Regierung indirekt den Kampf gegen unbeliebte Konkurrenten? Zu diesem Thema gibt es sogar Streit in der Koalition. „Es wird kein sogenanntes Demokratiefördergesetz geben, das eine institutionelle Finanzierung von Vereinen und Verbänden vorsieht, die sich als sogenannte Nichtregierungsorganisationen bezeichnen“, kündigte der FDP-Politiker Kubicki angesichts neu geplanter Offensiven gegen den Extremismus an.

Im Fall der Berichterstattung der Journalisten von Correctiv hat die AfD – mit der Betonung ihres üblichen Opfernarrativs – schnell von „Inszenierung“, „Regierungsnähe“ und „Übertreibung“ gesprochen. Das ist durchsichtig.

Es gibt andererseits sachliche Kritik an der Methodik des Portals, deren Überwachung des Potsdamer Treffens hart an der Grenze zu Straftatbeständen operierte.

Foto: Deutscher Bundestag / Sebastian Rau / photothek

Bekämpfung oder „betreutes Denken“

Phillip Fess bemängelte auf „Telepolis“ nicht nur eine Tendenz zum Spektakel, sondern kommentierte, dass diverse Formen des betreuten Denkens die Demokratie auf Dauer kaum zu retten vermag. Für ihn sind Versuche der demokratischen Mitte, ihre Überzeugungen künftig mit mehr Emotionalität zu verbreiten, fragwürdig. Die Debatte über den Stil der Auseinandersetzung mit realen und vermeintlichen Extremisten hat längst begonnen.

Die harte Position vertritt zum Beispiel Rainer Rutz, Ressortleiter der taz berlin, in einem Text: „Niemand muss diesen Menschen politisch entgegenkommen. Sie müssen isoliert und bekämpft werden“. Wie immer man diesen Kampf gestaltet, die Wahlerfolge der AfD mit dem Einsatz von enormen Geldsummen zu begegnen, haben bisher kaum den gewünschten Erfolg gezeitigt.

Interessant ist in diesem Kontext die Positionierung der Religionsgemeinschaften. Unlängst hat sich die katholische Bischofskonferenz eindeutig positioniert: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar“, heißt es in einer Presseerklärung.

Gleichzeitig wird von den Gläubigen eine gewisse Dialogbereitschaft eingefordert: „Bei alledem sind sich die Bischöfe auch darin einig, dass die Kirche sich dem Dialog mit Menschen, die sich für solche extremistische Botschaften empfänglich zeigen, aber gesprächswillig sind, nicht entziehen darf.“

Foto: knirpsdesign | Shutterstock

Republik der „Wahnsinnigen“?

Der Satiriker Florian Schroeder berichtet in seinem Buch „Unter Wahnsinnigen“ von Ausflügen in die Randzonen der Gesellschaft. Er erinnert in dem Sachbuch daran, dass die Welt ein Spiegel ist und wir es uns zu leicht machen, das Böse ausschließlich in unsere Feindbilder zu verlagern.

In seinen Gesprächen begegnet er Straftätern, Ideologen und Aktivisten aller Couleur und verlässt sich nicht nur auf die mediale Berichterstattung. Dabei versucht er, Lebensläufe zu verstehen, den Zeitpunkt zu ermitteln, wenn Entwürfe und Absichten in eine geschlossene, undemokratische Weltanschauung führen. Eine der Botschaften Schroeders ist, die direkte Begegnung zu suchen und sich nicht nur auf die veröffentliche Meinung zu verlassen. 

Es ergibt Sinn, die Tür für einen Dialog mit Andersdenken nicht zuzuschlagen oder unangenehme Debatten nur mit der eigenen Klientel zu führen. Die große Zahl der Menschen, die heute mit negativen Zuschreibungen versehen werden, sind in sich keine homogene Gruppe.

Es wäre ein später Sieg für die These Carl Schmitts, wenn wir die Essenz des Politischen künftig nur in der Unterscheidung zwischen Freund und Feind fassen.

Wo immer Gesprächsbereitschaft besteht, gibt es eine Hoffnung auf Veränderung. Auch müssen denjenigen BürgerInnen, die sich über falsche Einordnung beklagen Foren geboten werden, um ihr eigenes Bild in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Sonst droht nicht nur das Ende aller Debatten mit Andersdenkenden, sondern eine Atmosphäre, die an Franz Kafkas „Prozess“ erinnert.

Gerade Muslime wissen, wie schädlich Generalverdachte ist

Wir Muslime sollten uns aus eigener Erfahrung dafür engagieren, dass die Idee des Generalverdachts nicht unser ganzes Zusammenleben prägt. Der unbestimmte Begriff des „Islamismus“ hat das Potenzial jedes politische Engagement zu verhindern.

Das Dickicht aus Assoziationsketten und der Vorwurf der Kontaktschuld lässt viele Muslime in Meinungsartikeln ohne überprüfbare Tatsachenbehauptungen schnell zu Extremisten mutieren. Andererseits ist nicht jede Kritik am Islam schon ein Indiz für Rassismus oder Islamophobie.

Fakt ist das Zusammenspiel von Staat, Regierung und Zivilgesellschaft, das sich in der Ablehnung von Demokratiefeinden andeutet, steht unter Beobachtung mit dem Ziel, letztlich neuen Formen des Totalitarismus früh entgegenzuwirken. In diesen Zeiten gehört die Kritik an der Macht, der Ruf nach sozialer Gerechtigkeit oder die Forderung einer geordneten Immigration zum Alltag einer Demokratie.

Diese legitime Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln muss scharf abgegrenzt werden von den Versuchen, den Staat zu zerstören oder zu delegitimieren. Lenkt die Konzentration auf den Feind vom Versagen politischer Entscheidungsträger, wichtige Fragen sachlich zu lösen ab? 

Johann Wolfgang von Goethe umschreibt diese Möglichkeit in den Gesprächen mit Eckermann: „Auch ich war vollkommen überzeugt, dass irgendeine große Revolution nie Schuld des Volkes ist, sondern der Regierung. Revolutionen sind ganz unmöglich, sobald die Regierungen fortwährend gerecht und fortwährend wach sind, sodass sie ihnen durch zeitgemäße Verbesserungen entgegenkommen und sich nicht so lange sträuben, bis das Notwendige von unten her erzwungen wird.“

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Von AfD über Ramadanlaternen bis zu Staatsverträgen – Kurzmeldungen Deutschland

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Von AfD über Ramadanlaternen bis zu Staatsverträgen – Kurzmeldungen Deutschland der Ausgabe Nr. 346. Bischöfe: Die AfD ist nicht wählbar AUSGBURG (KNA). Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, die gegen Migranten, Muslime […]

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Rechtsextremisten arbeiten für AfD im Bundestag 

afd Rechtsextrem Bundestag widerstand Bundestagswahlen

Die Bundestagsfraktionen und Abgeordneten beschäftigen zahlreiche Mitarbeiter. Bei der AfD sind darunter einem Bericht zufolge mehr als 100 Rechtsextremisten. Die Partei weist das scharf zurück. 

Berlin (dpa) Für die AfD-Bundestagsfraktion und AfD-Abgeordnete sollen einem Medienbericht zufolge mehr als 100 Personen aus Organisationen arbeiten, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextremistisch eingestuft werden. Der Bayerische Rundfunk (BR) stützt sich in einem am Dienstag veröffentlichten entsprechenden Bericht auf „interne Namenslisten“ aus dem Bundestag und Mitarbeiterverzeichnisse aus der AfD-Fraktion, die er einsehen konnte. Die Fraktion wies den Bericht scharf zurück und sprach von einer Kampagne. 

Unter den Mitarbeitern sollen laut BR Personen sein, die namentlich in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden, die Führungspositionen in beobachteten Organisationen innehaben und die als Referenten beim als rechtsextremistisch eingestuften Institut für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda aufgetreten sind. Auch ein Vertreter des Vereins „Ein Prozent“, der vom Inlandsgeheimdienst zur sogenannten neuen Rechten gezählt wird und ebenfalls als rechtsextremistisch eingestuft wurde, ist demnach darunter. 

Gesichert rechtsextrem: Die Junge Alternative

Einen großen Teil der mehr als 100 Mitarbeiter, von denen die Rede ist, machen den Recherchen zufolge Mitglieder der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) aus, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft, und Mitarbeiter aus den AfD-Landesverbänden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Allein rund 25 Beschäftigte sind demnach in der JA und „Dutzende“ kommen laut dem Bericht aus den drei genannten Landesverbänden. 

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, bezeichnete die Veröffentlichung am Dienstag in Berlin als „Teil einer üblen Kampagne“. Er verwies auf die in Münster laufende Gerichtsverhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz und sprach von nebulösen Verdächtigungen. Die Veröffentlichung am selben Tag sei kein Zufall. „Da ist nichts dran“, sagte Baumann. Er nannte den Verfassungsschutz einen „Büttel der Innenministerien“. Die AfD kritisiert die Verfassungsschutzbehörden immer wieder als nicht unabhängig und geht gerichtlich dagegen vor, dass der Inlandsgeheimdienst sie beobachtet. 

Insgesamt arbeiten den BR-Recherchen zufolge mehr als 500 Personen für die AfD-Bundestagsfraktion oder ihre Abgeordneten. Die Fraktion hat 78 Abgeordnete.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser brachte in Reaktion auf den Bericht eine Regelverschärfung im Bundestag ins Spiel. „In Regierung und Behörden dürfen nur Menschen arbeiten, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“ am Mittwoch. Der Bundestag könne seine eigenen Regeln überprüfen und Verschärfungen diskutieren. Die Regierung halte sich da wegen der Gewaltenteilung heraus. „Klar ist aber: Wir sind eine wehrhafte Demokratie und müssen alle Mechanismen nutzen, um diese vor ihren Feinden zu schützen“, sagte Faeser. 

Wer in Gebäuden des Bundestages arbeitet, bekommt für den Zutritt einen Bundestagsausweis. Dieser wird auf Antrag erstellt. Laut Hausordnung des Bundestages wird eine sogenannte allgemeine Zuverlässigkeitsüberprüfung der betreffenden Person durchgeführt, wofür Polizeidatenbanken genutzt werden. Der Antrag kann abgelehnt werden, „wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Antrag stellenden Person bestehen“. Der Ausweis kann später aus diesen Gründen auch wieder eingezogen werden. 

Ende der Debatten und neue Feindlinien

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Ende der Debatten: ein Essay über die wehrhafte Demokratie und ihre Grenzen der Feindbekämpfung.

(iz). Es ist heute üblich, unbekannte Personen zu googeln, um mehr über ihren beruflichen und geistigen Hintergrund zu erfahren. Gerade im politischen oder religiösen Kontext erscheint dabei häufig das Problem einer Unterscheidung zwischen der imaginären, symbolischen und realen Darstellung einer Existenz.

Problematische Aspekte der Feindbekämpfung können zu einem Ende der Debatten führen

Die virtuelle Welt, die durch Texte, Berichte und Artikel gebildet und mit Suchmaschinen verbreitet wird, enthält immer häufiger Markierungen, die die Betroffenen mit Eigenschaften wie „extremistisch“, „radikal“, „umstritten“ oder „antisemitisch“ markiert.

Da diese Bewertungen Meinungen widerspiegeln und nicht unbedingt auf Tatsachen beruhen – es sei denn die Beschriebenen bekennen sich zu ihrem eigenen Extremismus –, sind diese Phänomene für eine offene Gesellschaft problematisch. Die Einstufung einer Person als extrem bedeutet nach einem kurzen Prozess den Ausschluss aus der Debatte.

Die Institutionen, die bewerten, ob ein Muslim ein „Islamist“, ein Rechter ein Rechtsextremer, ein Linker ein Kommunist oder ein Demonstrant ein Antisemit ist, greifen nicht nur in Grundrechte der Betroffenen ein, sondern bestimmen die Debattenvielfalt im Land.

Folgen von Markierungen

Die genannten Markierungen im öffentlichen Raum verstehen sich als Ausübung der Meinungsfreiheit, sie sind wirkungsmächtig – wenn auch nicht vor unabhängigen Gerichten überprüfbar. Die Frage stellt sich, wie eine Gesellschaft mit ihren vermeintlichen Rändern umgeht oder anders gefragt: Wie weit darf der Kampf gegen Extremismus gehen, ohne selbst extrem zu werden?

Seit einigen Wochen versammeln sich Millionen MitbürgerInnen für den Kampf gegen Rechts auf der Straße und demonstrieren eindrucksvoll eine Art Wir-Gefühl. Ihre Motivation ist dabei, angesichts der wachsenden Zustimmung für die AfD einen Rückfall der Bundesrepublik in einen antiquierten Nationalismus zu verhindern.

Die Mobilisierung der Bevölkerung beruht auf einem Bericht des Medienportals Correctiv, das über eine private Zusammenkunft einiger PolitikerInnen und Geschäftsleute, darunter Mitglieder der CDU und AfD, in Potsdam berichtet hatte.

Foto: Wikiwand | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Rechte (Alp)Träume einer „Remigration“

Auf dem Treffen hatte der Kopf der sogenannten identitären Bewegung, Martin Sellner, ein dubioses Programm zur „Remigration“ vorgestellt. Im ersten Bericht der Journalisten kam der Begriff „Deportation“ vor, eine Zuschreibung, die an die historische Wanseekonferenz erinnerte und kurze Zeit später wieder auf dem Portal gelöscht wurde.

Der Eindruck entstand, dass hier die Vertreibung von Millionen Menschen mit Immigrationshintergrund, seien es Flüchtlinge oder Bürger dieses Landes, geplant wurde.

Die „Gefahr für die Demokratie“ ist seit den Potsdamer Ereignissen wieder in aller Munde. Die Vorstellung einer zerbrechlichen liberalen Gesellschaft, die von Rechtsextremen gefährdet und ausgehöhlt wird, ist das Bild dieser Tage. 

Diese Einschätzung ist kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland, die der AfD Regierungsbeteiligung bescheren könnte, wahrlich keine Phantasie.

Dagegen stehen der wehrhafte Staat und seine Einrichtungen, darunter ein Polizeiapparat mit beachtlicher Größe, Geheimdienste, und die diversen Behörden des Verfassungsschutzes. Hinzukommen – wie das Beispiel von Correctiv zeigt – eine wachsende Zahl von zivilen Akteuren, Stiftungen und Portalen, die sich im Kampf gegen den Extremismus engagieren.

Die zivilgesellschaftliche Seite des Widerstandes fasst der CDU-Politiker Ruprecht Polenz auf X zusammen: „Viele Organisationen, Verbände, Parteien, die Kirchen, Jugendorganisationen und Initiativen haben sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt: Verteidigung unserer Demokratie gegen die rechtsextreme AfD.“

Es gibt sicher eine überwältigende Mehrheit in der Republik, die eine etwaige Rückkehr neuer Nationalsozialisten auf der politischen Bühne mit Schaudern erfüllt.

Die Stimmen derjenigen häufen sich, die Begrenzungen fordern

Allerdings mehren sich Stimmen, die den Kampf gegen Rechts nicht grenzenlos führen wollen. Hinsichtlich des Verfassungsschutzes, der mit der Einschätzung von Parteien als „gesichert extrem“ in die demokratische Willensbildung eingreifen kann, erinnerte der Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, Ronen Steinke, an die Natur der Behörde.

Sein Befund: „Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen legale politische Aktivitäten spioniert, dann schädigt das die Demokratie. Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen – mutmaßlich – illegale politische Aktivitäten spioniert, dann ist das nicht viel besser, denn es unterläuft das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.“

Ohne die Verdienste der Geheimdienste bei der Aufklärung terroristischer Umtriebe zu negieren ist hier eine gewisse Skepsis angebracht. Neue unbestimmte Begriffe, die sich auf eine „Delegitimierung des Staates“ beziehen und das Recht des Verfassungsschutzes, Äußerungen unterhalb der Strafrechtsgrenze anzuprangern, sind durchaus umstritten.

Auf der zivilgesellschaftlichen Seite wird die Nähe von politisch aktiven Organisationen und der Regierung kritisiert. Im November 2020 wurden den Netzwerken gegen den Extremismus bis 2024 über eine Milliarde Euros versprochen.

Allein das Programm Demokratie Leben erhält jedes Jahr etwa 182 Millionen Euro Steuergelder. Die Ermächtigung dieser Akteure – so der Vorwurf -–beinhaltet eine Förderung politischer Kreise, die sich durch Regierungsnähe auszeichnen und nicht nur Rechtsextreme, sondern Konservative schlechthin bekämpfen.

Finanziert hier die Regierung indirekt den Kampf gegen unbeliebte Konkurrenten? Zu diesem Thema gibt es sogar Streit in der Koalition. „Es wird kein sogenanntes Demokratiefördergesetz geben, das eine institutionelle Finanzierung von Vereinen und Verbänden vorsieht, die sich als sogenannte Nichtregierungsorganisationen bezeichnen“, kündigte der FDP-Politiker Kubicki angesichts neu geplanter Offensiven gegen den Extremismus an.

Im Fall der Berichterstattung der Journalisten von Correctiv hat die AfD – mit der Betonung ihres üblichen Opfernarrativs – schnell von „Inszenierung“, „Regierungsnähe“ und „Übertreibung“ gesprochen. Das ist durchsichtig.

Es gibt andererseits sachliche Kritik an der Methodik des Portals, deren Überwachung des Potsdamer Treffens hart an der Grenze zu Straftatbeständen operierte.

Foto: Deutscher Bundestag / Sebastian Rau / photothek

Bekämpfung oder „betreutes Denken“

Phillip Fess bemängelte auf „Telepolis“ nicht nur eine Tendenz zum Spektakel, sondern kommentierte, dass diverse Formen des betreuten Denkens die Demokratie auf Dauer kaum zu retten vermag. Für ihn sind Versuche der demokratischen Mitte, ihre Überzeugungen künftig mit mehr Emotionalität zu verbreiten, fragwürdig. Die Debatte über den Stil der Auseinandersetzung mit realen und vermeintlichen Extremisten hat längst begonnen.

Die harte Position vertritt zum Beispiel Rainer Rutz, Ressortleiter der taz berlin, in einem Text: „Niemand muss diesen Menschen politisch entgegenkommen. Sie müssen isoliert und bekämpft werden“. Wie immer man diesen Kampf gestaltet, die Wahlerfolge der AfD mit dem Einsatz von enormen Geldsummen zu begegnen, haben bisher kaum den gewünschten Erfolg gezeitigt.

Interessant ist in diesem Kontext die Positionierung der Religionsgemeinschaften. Unlängst hat sich die katholische Bischofskonferenz eindeutig positioniert: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar“, heißt es in einer Presseerklärung.

Gleichzeitig wird von den Gläubigen eine gewisse Dialogbereitschaft eingefordert: „Bei alledem sind sich die Bischöfe auch darin einig, dass die Kirche sich dem Dialog mit Menschen, die sich für solche extremistische Botschaften empfänglich zeigen, aber gesprächswillig sind, nicht entziehen darf.“

Foto: knirpsdesign | Shutterstock

Republik der „Wahnsinnigen“?

Der Satiriker Florian Schroeder berichtet in seinem Buch „Unter Wahnsinnigen“ von Ausflügen in die Randzonen der Gesellschaft. Er erinnert in dem Sachbuch daran, dass die Welt ein Spiegel ist und wir es uns zu leicht machen, das Böse ausschließlich in unsere Feindbilder zu verlagern.

In seinen Gesprächen begegnet er Straftätern, Ideologen und Aktivisten aller Couleur und verlässt sich nicht nur auf die mediale Berichterstattung. Dabei versucht er, Lebensläufe zu verstehen, den Zeitpunkt zu ermitteln, wenn Entwürfe und Absichten in eine geschlossene, undemokratische Weltanschauung führen. Eine der Botschaften Schroeders ist, die direkte Begegnung zu suchen und sich nicht nur auf die veröffentliche Meinung zu verlassen. 

Es ergibt Sinn, die Tür für einen Dialog mit Andersdenken nicht zuzuschlagen oder unangenehme Debatten nur mit der eigenen Klientel zu führen. Die große Zahl der Menschen, die heute mit negativen Zuschreibungen versehen werden, sind in sich keine homogene Gruppe.

Es wäre ein später Sieg für die These Carl Schmitts, wenn wir die Essenz des Politischen künftig nur in der Unterscheidung zwischen Freund und Feind fassen.

Wo immer Gesprächsbereitschaft besteht, gibt es eine Hoffnung auf Veränderung. Auch müssen denjenigen BürgerInnen, die sich über falsche Einordnung beklagen Foren geboten werden, um ihr eigenes Bild in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Sonst droht nicht nur das Ende aller Debatten mit Andersdenkenden, sondern eine Atmosphäre, die an Franz Kafkas „Prozess“ erinnert.

Gerade Muslime wissen, wie schädlich Generalverdachte ist

Wir Muslime sollten uns aus eigener Erfahrung dafür engagieren, dass die Idee des Generalverdachts nicht unser ganzes Zusammenleben prägt. Der unbestimmte Begriff des „Islamismus“ hat das Potenzial jedes politische Engagement zu verhindern.

Das Dickicht aus Assoziationsketten und der Vorwurf der Kontaktschuld lässt viele Muslime in Meinungsartikeln ohne überprüfbare Tatsachenbehauptungen schnell zu Extremisten mutieren. Andererseits ist nicht jede Kritik am Islam schon ein Indiz für Rassismus oder Islamophobie.

Fakt ist das Zusammenspiel von Staat, Regierung und Zivilgesellschaft, das sich in der Ablehnung von Demokratiefeinden andeutet, steht unter Beobachtung mit dem Ziel, letztlich neuen Formen des Totalitarismus früh entgegenzuwirken. In diesen Zeiten gehört die Kritik an der Macht, der Ruf nach sozialer Gerechtigkeit oder die Forderung einer geordneten Immigration zum Alltag einer Demokratie.

Diese legitime Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln muss scharf abgegrenzt werden von den Versuchen, den Staat zu zerstören oder zu delegitimieren. Lenkt die Konzentration auf den Feind vom Versagen politischer Entscheidungsträger, wichtige Fragen sachlich zu lösen ab? 

Johann Wolfgang von Goethe umschreibt diese Möglichkeit in den Gesprächen mit Eckermann: „Auch ich war vollkommen überzeugt, dass irgendeine große Revolution nie Schuld des Volkes ist, sondern der Regierung. Revolutionen sind ganz unmöglich, sobald die Regierungen fortwährend gerecht und fortwährend wach sind, sodass sie ihnen durch zeitgemäße Verbesserungen entgegenkommen und sich nicht so lange sträuben, bis das Notwendige von unten her erzwungen wird.“

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Katholische Kirche positioniert sich klar zur AfD

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Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben unmissverständlich klargestellt, dass Christen nicht rechtsextrem wählen dürfen. Für die AfD sei das ein schwerer Schlag, sagt ein Experte. 

Köln (dpa) Der Politologe und Kirchenexperte Andreas Püttmann bewertet die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum völkischen Nationalismus als „Coup (…), der die AfD kalt erwischt hat“. „Nachdem die Massendemonstrationen der jüngsten Vergangenheit schon den Anspruch ‚Wir vertreten das Volk‘ hinweggefegt haben, reißt ihr nun auch noch die konservative Institution schlechthin das Etikett konservativ herunter“, sagte Püttmann, der als Kenner der rechtskatholischen Szene gilt, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dabei sei wichtig gewesen, dass die Erklärung einstimmig angenommen worden sei, da man sonst hätte sagen können „Die einen sagen so, die anderen sagen so“.

Püttmann zog eine Parallele zwischen der Erklärung der Bischöfe und der päpstlichen Enzyklika „Mit brennender Sorge“. Darin hatte Papst Pius XI. 1937 den Nationalsozialismus verurteilt. 

Völkischer Nationalismus unvereinbar mit dem katholischen Glauben

Die in der vergangene Woche bei der Frühjahrsvollversammlung in Augsburg verabschiedeten Erklärung aller katholischen Bischöfe in Deutschland brandmarkt völkischen Nationalismus als unvereinbar mit dem christlichen Glauben. „Die Menschenwürde ist der Glutkern des christlichen Menschenbildes und der Anker unserer Verfassungsordnung“, heißt es. In der AfD dominiere eine völkisch-nationalistische Gesinnung, schreiben die Bischöfe. „Die AfD changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus, den der Verfassungsschutz einigen Landesverbänden und der Jugendorganisation der Partei attestiert, und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal und grundsätzlich daherkommt. Der Rechtspopulismus ist der schillernde Rand des Rechtsextremismus, von dem er ideologisch aufgeladen wird.“ In beiden Fällen werde stereotypen Ressentiments freie Bahn verschafft. 

Anschließend stellen die Bischöfe klar: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“ 

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Kurzmeldungen Deutschland Februar 2024 (344)

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Rüstungsexporte auf Höchststand BERLIN (KNA). Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mit 11,71 Milliarden Euro so viele Rüstungsexporte genehmigt wie nie zuvor. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf […]

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AfD verliert erneut Prozess

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Berlin (dpa/IZ) Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil rechtsextremistischer Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, hieß es. Im Bericht hieß es, die Partei habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10 000 Personen¶ beziehungsweise „von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder“. (Az.: VG 1 L 340/23) 

Die Partei wollte dem BMI diese Aussage im Eilverfahren vorläufig untersagen. Sie hält sie für nicht haltbar. Die entsprechende Passage sollte im Verfassungsschutzbericht vorerst gelöscht werden. Nach der Niederlage in erster Instanz hat die AfD nach Angaben des Gerichtssprechers bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

„Hinreichendes Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential“

Die Partei sieht sich laut Gericht in ihrer Betätigungsfreiheit verletzt. Zudem verstoße die Darstellung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht, argumentierte sie. Aus Sicht des Gerichts ist die Berichterstattung jedoch zulässig und verstößt nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit. Es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor“, teilte es mit. 

Der Bericht gebe den Begriff des Rechtsextremismus zutreffend wieder in Bezug darauf, dass nach rechtsextremer Vorstellung die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ über den Wert eines Menschen entscheide und eine solche ethnisch-rassisch definierte „Volksgemeinschaft“ die zentralen Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missachte. Diese Zuordnung habe das BMI zutreffend auf Grundlage der Stärke des früheren „Flügels“ der AfD und des Netzwerkes um den Thüringer Landes-, und Fraktionschef Björn Höcke gezogen. Es komme nicht auf die angebliche Auflösung des „Flügels“ an, weil damit das Potenzial nicht verschwunden sei. Die Schätzung der Personenzahl sei nicht als willkürlich anzusehen. 

Bereits die Junge Alternative gilt als gesichert rechtsextrem

Für die AfD ist es die zweite Niederlage vor Gericht binnen kurzer Zeit. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt, dass die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtens ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. (Az: 13 L 1124/23) 

Lesen Sie hierzu auch: https://islamische-zeitung.de/deportation-plaene-afd-reaktion-migranten/

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AfD-Deportationsträume haben nicht überrascht

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Offene Vorstellungen von Deportationen: Wie Migranten auf die Vorstellung der AfD und ihres ideologischen Umfelds reagieren. (KNA). In der Kölner Keupstraße hielt man die Correctiv-Recherche zuerst für einen „Fake“. Der […]

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