,

Den Clans auf der Spur: Eine Suche zwischen Neukölln und der Südosttürkei

Polizei Gewalt

(iz). In aller Frühe machte ich mich von meinem Hotel im mittelgroßen kurdisch-türkischen Midyat auf die Suche nach dem Busbahnhof, von wo aus ich einen Dolmuş nach Yenilmez, dem „Dorf […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

,

Internationaler Kongress in Berlin fordert das weltweite Ende der Todesstrafe 

­­Vom 15.-18. November findet der 8. Internationale Kongress zur Abschaffung der Todesstrafe in Berlin statt, ausgerichtet von der französischen NGO „Ensemble contre la peine de mort – ECPM“. Amnesty International wird mit einer multinationalen Delegation teilnehmen. Der Weltkongress gegen die Todesstrafe wird ehemals zum Tode Verurteilte, Politiker*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Kunstschaffende und Wissenschaftler*innen mit dem Ziel zusammenbringen, weitere Staaten zu konkreten Verpflichtungen in Richtung Abschaffung staatlicher Exekutionen zu bewegen. 

­Berlin (Amnesty International). Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, erklärt zur Eröffnung des Kongresses am Dienstag: „Die Todesstrafe und staatliche Hinrichtungen sind zu Recht in weiten Teilen der Welt abgeschafft worden. Seit dem langjährigen Einsatz von Amnesty International und vieler anderer zivilgesellschaftlich Aktiver haben 112 Staaten die Todesstrafe restlos aufgegeben, insgesamt verzichten 144 Staaten auf ihre Anwendung – das sind mehr als zwei Drittel aller Staaten. In diesem Jahr wurde sie in drei weiteren Staaten (Papua-Neuguinea, Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea) vollständig abgeschafft.

Der aktuelle viertägige Kongress gegen die Todesstrafe ist dennoch nötig und drängend: Eine Gruppe von Regierungen hält weiter an dieser mit den Menschenrechten unvereinbaren Strafe fest. Dazu gehören Länder wie Indien, China, Saudi-Arabien, der Iran, Bangladesch oder auch die USA. Ende letzten Jahres saßen noch mindestens 28.670 Menschen in Todeszellen, mit der täglichen Angst, jederzeit hingerichtet werden zu können.

Gerade in jüngster Zeit setzen etliche Länder vermehrt die Todesstrafe ein, um gegen Minderheiten und Demonstrierende vorzugehen, darunter der Iran und Myanmar. Im Iran wurden allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 251 Menschen hingerichtet, wegen der behördlichen Geheimhaltung liegt die Dunkelziffer vermutlich um ein Vielfaches höher. Die aktuellen Repressionen gegen die Protestbewegung lassen befürchten, dass die iranische Führung zunehmend Oppositionelle hinrichten lassen wird.

Im engen Schulterschluss mit dem französischen Bündnis „Gemeinsam gegen die Todesstrafe“ fordert Amnesty International, diese Strafe rasch und weltweit dorthin zu verbannen, wo sie hingehört: in die Geschichtsbücher!“

In ihrer jährlichen Bilanz zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe verzeichnet Amnesty International zuletzt eine besorgniserregende Zunahme an Hinrichtungen und Todesurteilen, vor allem im Iran und in Saudi-Arabien. Saudi-Arabien ließ im März an einem einzigen Tag 81 Menschen hinrichten. Die Organisation dokumentierte im Jahr 2021 insgesamt mindestens 579 Hinrichtungen in 18 Staaten und rechnet mit einer hohen Dunkelziffer, auch weil einige Staaten wie etwa China Exekutionen geheim halten.

,

Berlin: Expertenkommission veröffentlicht Handlungsempfehlungen für „ein Miteinander ohne Diskriminierung“

Kopftuch

(iz). Nach den Angriffen auf MuslimInnen und MigrantInnen in Hanau richtete der Senat eine „Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus in Berlin“ ein, die sich auf ihrer letzten Sitzung im Juni 2023 auflöste. […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, ,

Berlins Justizsenatorin sieht im umstrittenen Neutralitätsgesetz Diskriminierung von Muslimen

Berlin (KNA). Der Berliner Senat will verstärkt gegen antimuslimischen Rassismus vorgehen. Es gehe darum, die „strukturelle Diskriminierung“ von Musliminnen und Muslimen zu erkennen und zu beseitigen, erklärte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch, den 05.10.2022, im Abgeordnetenhaus. „Ein wichtiger Schritt dazu ist die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes.“

Kreck sprach bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zu den „Handlungsempfehlungen“, die eine Fachkommission vor einem Monat im Auftrag des Senats vorgelegt hatte. Die Staatssekretärin Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis (parteilos), kündigte an, der Senat wolle die Arbeit der Kommission in erweiterter Form fortführen und finanziell so ausstatten, dass Studien zu dem Problemfeld möglich seien.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in Polizei, Justizdienst und im Bildungsbereich. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist.

Die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ist eine zentrale Forderung der Fachkommission, die 2021 als Reaktion auf den fremdenfeindlichen Terroranschlag in Hanau eingesetzt wurde. Dem Gremium gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforums Berlin“ an.

Vor dem Ausschuss forderten das Kommissionsmitglied Lydia Nofal vom Islamforum und weitere Fachleute unter anderem mehr Fort- und Weiterbildung bei Polizei und Justiz sowie einen Sonderbeauftragten beim Verfassungsschutz, die sich mit antimuslimischem Rassismus befassen. Zudem traten sie für eine stärkere Förderung muslimischer Kulturangebote und für Maßnahmen gegen antimuslimische Tendenzen in der Bildungsarbeit ein.

, ,

Berlin: Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert Abschaffung des Neutralitätsgesetzes

Berlin (KNA). Eine Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert laut einem Medienbericht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Berlin. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schreibt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, wie der rbb am Donnerstag berichtete.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt seit 2005 und verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Die „Expertenkommission antimuslimischer Rassismus“ wurde 2021 als Reaktion auf den Terroranschlag in Hanau eingesetzt. Sie übergibt an diesem Donnerstag die Handlungsempfehlungen an den Senat als Auftraggeber. Sie sollen demnach auf der Website der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung veröffentlicht werden. „Der Berliner Senat wird sich mit den Empfehlungen befassen und sie in die Weiterentwicklung seiner Präventions-Maßnahmen einbeziehen“, erklärte die Senatorin für Antidiskriminierung, Lena Kreck (Linke).

An der Expertenkommission beteiligt waren Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforum Berlin“.

Weiter beklagen die Kommissionsmitglieder in dem Bericht laut rbb, dass bei der Aufnahme von Straftaten durch die Polizei antimuslimische Motive zu oft übersehen, nicht verstanden oder ignoriert würden. Zudem betrachtet die Kommission die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Die Beobachtung von muslimischen Personen und Organisationen durch die Behörde komme dabei häufig einer Vorverurteilung gleich, heißt es. Entsprechend solle ein „Sonderbeauftragter für Rassismuskritik“ im Verfassungsschutz installiert werden.

,

Al-Sisi in Berlin: Das Regime und die deutsche Suche nach Energieträgern

(GFP.com/iz). Proteste von Menschenrechtsorganisationen überschatteten den Besuch des ägyptischen Präsidenten Abd al Fattah al Sisi in Berlin. Er hielt sich in der deutschen Hauptstadt auf, um die Zusammenarbeit zwischen Ägypten […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

,

Wie ein Paar das Ende eines Fastentags begeht

Dattel Fastentag

Weniger Nahrung und mehr Gebet – der Ramadan ist für viele Muslime eine besondere Zeit. Büsra und Hüseyin aus Berlin erklären, warum sie fasten und tischen zum Ende eines Fastentages typische Gerichte auf.

Berlin (KNA). Der Tisch ist gedeckt mit blau-weißem Porzellan, Tulpen blühen in einer Vase. Ein paar Datteln liegen in einer kleinen Schale. „Getrocknete Datteln isst man traditionell zum Fastenbrechen im Ramadan“, erklären Büsra und Hüseyin, die beim Projekt „Sharing Ramadan“ des muslimischen Vereins „Forum Dialog“ mitmachen. In ihrer Wohnung in Berlin-Spandau laden sie dabei zum „Iftar“ ein – so heißt die gemeinsame Mahlzeit nach Sonnenuntergang im muslimischen Fastenmonat. Von Nicola Trenz

Ein Fastentag geht zu Ende

Aus der Küche zieht vielversprechender Duft in das Wohnzimmer. In der Ferne färbt sich Berlin langsam grau. Das junge Ehepaar, das nur mit Vornamen genannt werden möchte, hat seit den ersten Sonnenstrahlen um 4.17 Uhr nichts gegessen und getrunken. Hüseyin wirft einen Blick auf sein Smartphone: Heute wird die Sonne um 20.23 Uhr untergehen. Dazwischen solle man nichts in den Körper aufnehmen – kein Essen oder Trinken, keine Medikamente. Auch Geschlechtsverkehr ist untersagt.

Foto: Pressebild

Oft bekämen sie die Frage gestellt, ob sie keinen Hunger oder Durst hätten. „Die ersten zwei Tage sind ein bisschen schwierig“, gibt Büsra zu. Hüseyin ergänzt, der Körper gewöhne sich schnell. Nicht nur der Verzicht kennzeichne den Ramadan als heiligen Monat: Muslimas und Muslime besinnen sich auf das Gebet und den Koran. „Im Ramadan wird man spiritueller, man nimmt alles viel bewusster wahr“, beschreibt Büsra. Außerdem prägen soziale Taten wie Spenden oder Gastfreundschaft den Monat. Das junge Ehepaar ist daher zum Iftar oft bei Freunden oder bewirtet andere Fastende sowie interreligiös Interessierte.

Geduldig beantworten die beiden dabei alle Fragen zum Islam. In der Gesellschaft störe sie die Unwissenheit manchmal, aber sie beobachten auch, dass sich manches in den vergangenen Jahren verbessert habe. Beispielsweise wüssten inzwischen viele Menschen in Deutschland, wenn Ramadan ist, freut sich Büsra. Auch im Alltag stehen die beiden regelmäßig Rede und Antwort. „Ich habe inzwischen ein Gespür dafür, wer aus Interesse fragt oder um mich zu provozieren“, sagt Büsra achselzuckend.

Als unangenehm empfinden die jungen Muslime es, wenn Menschen sie vom Fasten abbringen wollten oder Mitleid hätten. „Wir entscheiden das ja freiwillig“, sagt Hüseyin. Kranke, Schwangere und Kinder vor der Pubertät seien auch vom Fasten ausgenommen. „Wobei“, sagt Büsra, „ich als Kind gerne schon mitmachen wollte – zumindest am Wochenende habe ich einige Stunden mitgefastet“.

Foto: baramyou0708, Freepik.com

Es fängt mit Datteln an

Die Sonne ist weg. Die beiden beißen in süße, getrocknete Datteln, eine leicht scharfe Linsensuppe wird aufgetischt. Fladenbrot, grüner Salat und Bohnen mit Feta und Balsamico sind ebenso lecker wie die Hauptspeise, die die beiden gemeinsam gekocht haben: Karniyarik genannte, mit Hackfleisch gefüllte Auberginen aus dem Ofen, gefüllte Weinblätter und Reis. Hüseyin schenkt „Reyhan Serbeti“ in die Gläser, ein süßes Getränk aus rotem Basilikum, Hibiskus, Zucker, Zimt und Nelken. Das regele den Blutzucker, erklärt Büsra das typische Iftargetränk.

Büsra und Hüseyin sind um die 30, verheiratet und haben türkische Wurzeln. „Dritte Gastarbeitergeneration“, sagt Hüseyin. Beide studierten islamische Theologie und hätten gerne weiter in der Wissenschaft gearbeitet. „Es gibt so wenig Professuren dafür in Deutschland“, sagt die junge Frau, die über Maria im Islam und im Christentum geforscht hat. Ihr Mann arbeitet als Imam und studiert zusätzlich Jüdische Studien.

Büsra, die neben ihrem Master in Islamischer Theologie noch Pädagogik studiert und in einem Kindergarten arbeitet, möchte dort interkulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit fördern. „Wenn man mit Englisch oder Französisch bilingual aufwächst, wird das sehr positiv aufgenommen. Wir sind auch beide bilingual aufgewachsen, aber das hat niemand als Mehrwert angesehen“, sagt die junge Frau. Sie sitzt vor einem großen Bücherregal, in dem deutschsprachige Bücher neben türkischen und arabischen stehen: Islamische Rechtsschriften neben sieben Bänden Harry Potter, der Koran neben jüdischen Theologiebüchern.

Süßigkeiten Türkei Ramadan

Foto: Yana Tatevosian

Zum Nachtisch Süßes

Bevor es zum Nachtisch Baklava und Tee gibt, ziehen die beiden sich kurz zum Gebet zurück. „Wir versuchen, unsere Religion auszuleben und uns an die Regeln zu halten“, sagen sie, die in gläubigen Familien aufgewachsen sind. Es habe ihn als Jugendlichen angetrieben, immer mehr über den Islam und dessen viele Strömungen zu wissen, sagt Hüseyin. Er bedauert, dass wenig Dialog stattfinde. „Imame verschiedener Strömungen kommen nicht einfach mal zum Tee zusammen“, sagt der junge Mann im hellblauen Poloshirt. Und auch der Dialog zwischen verschiedenen Religionen müsse endlich alltäglich werden.

,

Berliner Koalition sieht Religionsgemeinschaften als „Partner“

Berlin (KNA/iz). Die neue rot-grün-rote Berliner Koalition betrachtet „Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als bereichernde Partner im Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“. So steht es in dem am 29. November in Berlin veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken. In der Hauptsache geht es dabei mit Blick auf die Religionen um eine Bekräftigung der bisherigen Linie, aber es werden auch einige Neuerungen genannt.

So könnte das geltende Neutralitätsgesetz unter der neuen Regierung bald keinen Bestand mehr haben: Die Parteien betonten, dies von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig zu machen. Man wolle abwarten, „was dabei rauskommt und diese Rechtsprechung dann entsprechend umsetzen“, sagte Grünen-Politikerin Bettina Jarasch.

Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Eine weitere Neuerung, die die Koalition umsetzen will, ist die Änderung des Kirchenaustrittsgesetzes, „um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen“. Dieser Punkt wird im Vertrag als „Projekt zur Verwaltungsmodernisierung“ angegeben. Bisher musste man persönlich beim Amtsgericht erscheinen, um aus der Kirche auszutreten oder sich dies notariell beglaubigen lassen.

Weiter heißt es, die Koalition prüfe „eine Änderung des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, so dass Angehörige von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an bestimmten Feiertagen ihres Bekenntnisses vom Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ganztägig freigestellt werden können“. Grundsätzlich sicherten die Parteien die Unterstützung für Berliner Projekte der religionsübergreifenden Verständigung wie etwa den christlich-jüdischen Dialog, das Drei-Religionen-Haus „House of One“ und die „Drei-Religionen-Kita“ zu. Auch die Sanierung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche werde weiter unterstützt.

Zudem solle das wachsende jüdische Leben „in seiner Vielfalt weiter gefördert und sichtbar gemacht werden“. Dazu gehöre auch, „wichtige Baumaßnahmen“ zur Stärkung des jüdischen Gemeindelebens zu unterstützen und „notwendige Sicherheitsleistungen zum umfassenden Schutz jüdischer Einrichtungen“ zu gewährleisten.

Zur „Stärkung der Teilhabe und Sichtbarkeit“ von MuslimInnen soll ein „Landeskonzept Muslimisches Leben in Berlin“ entwickelt und das Islamforum mittels einer eigenständigen Koordinierungsstelle unterstützt werden.

Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll.

,

Deutschlands schönste Fake-Moscheen (4)

(iz). Sie verfügen über goldene Kuppeln, prächtige Minarette und reich verzierte Innenräume. Nur betende Muslime trifft man in einigen der schönsten Moscheen Deutschlands nie an. Fabian Goldmann stellt Moscheen vor, […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, ,

Köln und die ­Konsequenzen

(iz). Nach der Silvesternacht in Köln ist das Vertrauen in Sicherheitsbehörden und Politik erschüttert. Die Verantwortlichen stehen nun unter Zugzwang, das verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Das Jahr 2016 begann gleich mit […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.