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Diskriminierung in Deutschland: Wie Betroffene sie erleben

Rassismus diskrimninierung

Diskriminierung in Deutschland: Das ist der Alltag vieler Menschen. Eine Studie zeigt, wie verbreitet sie ist – und was Betroffene dagegen unternehmen.

Berlin (KNA). Sarah geht mit ihrem Kinderwagen im Supermarkt einkaufen, als plötzlich eine Mitarbeiterin zu ihr kommt und den Kinderwagen durchsucht. „Keine Bitte um Erlaubnis, keine Rücksicht auf das Kind im Kinderwagen, kein erkennbarer Anlass, wieso sie den Kinderwagen durchsucht“, sagt die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die diese anonymisierte Alltagsgeschichte kürzlich bei einem Pressetermin in Berlin erzählte. Von Nikolas Ender

Sie vermute, dass Sarah wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert wurde, erklärt Ataman. Ihre Hautfarbe sei schwarz. Solche Geschichten begegneten ihr häufig in ihrer Arbeit bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so die Beauftragte.

Berlin Rassismus Plakate Neukölln

Foto: Inssan e.V.

Geschichten wie diese spiegelten exemplarisch die Erfahrung diskriminierter Menschen wider, sagt Ataman bei der Vorstellung der neuen Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“. Laut der Studie hat jeder Achte in Deutschland in den zwölf Monaten vor der Befragung Diskriminierungserfahrungen gemacht. Das sind etwa 13,1 Prozent der Bevölkerung, also um die elf Millionen Menschen.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 30.000 Personen in etwa 20.000 Privathaushalten aus dem Jahr 2022. Damit liege erstmals eine repräsentative Datengrundlage vor, die Diskriminierungserfahrungen über alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Schutzgründe sowie über verschiedene Lebensbereiche hinweg erfasse, sagt Ataman.

Die Autoren der Studie weisen zugleich darauf hin, dass die Erhebung sich auf einen Zeitraum während der Corona-Pandemie bezieht, was die Vergleichbarkeit mit anderen Zeiträumen beeinflussen kann.

Die Auswertung zeigt eine ungleiche Verteilung der Diskriminierungsrisiken. Personen mit Migrationshintergrund berichteten mit einem Anteil von 21 Prozent deutlich häufiger von Benachteiligungen als Personen ohne Migrationshintergrund (fast 10 Prozent).

Ein signifikanter Faktor ist auch die Religionszugehörigkeit. Während 10,4 Prozent der nicht-muslimischen Befragten von Diskriminierung berichteten, liegt dieser Wert bei muslimischen Personen bei 28,6 Prozent. Besonders betroffen sind muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen: Hier gaben 38,5 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten diskriminiert worden zu sein.

Wohnungsmarkt

Foto: Prostock-Studio/Shutterstock

„Musliminnen und Muslime sind laut der Befragung besonders stark von Diskriminierung betroffen, und vor allem auf dem Wohnungsmarkt erleben Menschen immer wieder rassistische Diskriminierung“, erklärt Ataman und berichtet von einem weiteren Fall aus der Beratung.

Der Betroffene, über den Ataman spricht, heißt Mohamed. Wie bei Sarah anonymisiert Ataman auch seinen Nachnamen: „Er berichtet von Problemen bei der Wohnungssuche. Als er eine passende Anzeige gefunden hatte, rief er die Vermieterin an. Die zögert am Telefon kurz, fragt noch einmal nach seinem Namen und erklärt daraufhin, leider sei die Wohnung schon vergeben.“

Kurz darauf habe Mohameds Freund Klaus bei der Vermieterin angerufen und einen Besichtigungstermin angeboten bekommen. Ein Zeichen, so Ataman, dass die Wohnung noch gar nicht vergeben war.

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Foto: Prostock-studio, Shutterstock

Rassismus ist der Studie zufolge der häufigste Grund für Diskriminierung im Land. Es folgen Geschlecht, das Lebensalter sowie Behinderungen oder chronische Krankheiten.

Die Auswertung liefert auch Hinweise auf die Auswirkungen von Diskriminierung. So schätzen Betroffene ihren eigenen Gesundheitszustand signifikant schlechter ein: Fast 25 Prozent der Menschen, die Diskriminierung erleben, bewerten ihre Gesundheit als weniger gut oder sogar schlecht. Laut Studie liegt der Wert bei Nichtbetroffenen bei nur 14 Prozent. Betroffene geben zudem fast doppelt so häufig an, sich einsam, ängstlich oder traurig zu fühlen.

Mehr als die Hälfte sucht der Studie zufolge nach Diskriminierungserfahrungen keine Hilfe. Nur knapp 13 Prozent suchten Hilfe bei offiziellen Stellen oder Beratungsstellen, und weniger als 3 Prozent leiteten rechtliche Schritte ein. Eine Mehrheit macht Diskriminierung also mit sich selbst aus.

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Migrationsdebatte im Wahlkampf 2025: Ataman warnt vor Zunahme rassistischer Vorfälle

ataman

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, nennt die aktuelle Debatte über Migration „verstörend”. Im Parlament mit der AfD abzustimmen, verunsichere die Bevölkerung, warnt sie.

Berlin (dpa). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, warnt angesichts der aktuellen Debatte über Migrationspolitik vor einer Zunahme rassistischer Vorfälle gegen Menschen mit Fluchterfahrung. „An unsere Beratungsstelle wenden sich vermehrt Menschen, die rassistische Vorfälle schildern. Sie berichten von Arbeitgebenden, die ausländische Bewerber beschimpfen oder von Ärzten, die Muslimen die Behandlung verweigern”, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur.

Diskriminierungen würden „offener und härter”, beklagte sie. Aus Magdeburg würden ihr Migranten seit Wochen „auch von körperlichen Angriffen” berichten. In Magdeburg hatte ein Mann aus Saudi-Arabien kurz vor Weihnachten einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt verübt und dabei sechs Menschen getötet und zahlreiche verletzt.

Die Tat hatte eine öffentliche Debatte über den Umgang mit straffälligen Migranten ausgelöst, die sich seit dem Messerangriff auf eine Kita-Gruppe in Aschaffenburg mit einem afghanischen Verdächtigen deutlich verschärft hat.

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Foto: Jürgen Nowak, Shutterstock

Ataman: Debatte zu Migration schüre „Ressentiments”

An die Adresse von Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU), dessen Fraktion heute ein Gesetz zur Begrenzung der Migration nach Deutschland in den Bundestag einbringen und dabei auch die Unterstützung der AfD in Kauf nehmen will, erklärte Ataman: „Im Parlament mit rechtsextremistischen Kräften abzustimmen, löst keines der bestehenden Probleme, verunsichert aber weite Teile der Bevölkerung.”

Viele Menschen im Land würden sich fragen, „ob sie und ihre Kinder noch eine sichere Zukunft in Deutschland haben”. Wie die aktuelle Debatte über Migration in Deutschland geführt werde, sei „verstörend” und schüre Ressentiments, kritisierte sie. Eine verantwortungsbewusste Migrationspolitik dürfe „kein Brandbeschleuniger für Rassismus und Rechtsextremismus sein”.

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Symbolbild: AfD-Kovorsitzende und Fraktionschefin Weidel spricht vor Kameras. (Juergen Novak, Shutterstock)

Heftige Kritik an Abstimmung mit AfD

Der Bundestag will heute über das umstrittene „Zustrombegrenzungsgesetz” der Union entscheiden, mit dem die CDU/CSU unter anderem den Familiennachzug bei Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus beenden will. Für die Abstimmung haben die AfD, die FDP und das BSW Zustimmung signalisiert.

Bereits am Mittwoch hatte der Bundestag einem Antrag der Union zugestimmt, der Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen vorsieht. Zur Mehrheit für den Antrag haben der Union erstmals auch die Stimmen der AfD verholfen – ein Vorgang, der sowohl bei der Opposition als auch zum Teil innerhalb der Union große Empörung ausgelöst hat.

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Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman kritisiert Ampel-Pläne

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Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung nicht. Nun reagiert die Ampel – die Bundesbeauftragte Ferda Ataman ist aber enttäuscht.

Berlin (dpa). Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der dpa in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett am 9. Oktober eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser schützen will.

Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt ‘Keine Vermietung an Juden“ oder „Muslime’.“ Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“

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4 Jahre danach: Ataman sieht Versagen im Umgang mit Hanau

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Am 19.02.2020 erschoss ein Deutscher in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven. 4 Jahre danach liegt weiter vieles im Argen, findet die Antidiskriminierungsbeauftragte. Berlin (KNA). Zum vierten Jahrestag des rechtsterroristischen […]

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