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Chancen und Herausforderungen der islamischen Religionsgemeinschaften

gebet gemeinschaft Religionsgemeinschaft

Zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und dem Staat. Ein Gastbeitrag von DİTİB-Generalsekretär Eyüp Kalyon.

(iz). Auf die neue Bundesregierung schauen auch die Muslime in Deutschland und ihre Vertreterstrukturen sehr genau und hören bei den Statements aufmerksam zu; so zum Beispiel bei ihrer Positionierung in globalen Konflikten wie in der Ukraine oder in Gaza. Ein Großteil der Muslime sind in Deutschland geboren, leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft, übernehmen immer mehr Führungspositionen, deren Bedeutung als Wählergruppe stetig steigt. Von Eyüp Kalyon

Islamische Religionsgemeinschaften wie die DİTİB, der Islamrat in Deutschland, der Zentralrat der Muslime (ZMD), bosnische (IGBD)-, albanische (UIAZD)-, marokkanische Organisationen (ZRMD) sind Sprachrohe der muslimischen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und treten gegenüber Bundes-, Landes und Kommunalpolitik als Vertreter für die Mehrheit der Muslime in Deutschland auf.

Religionsgemeinschaften: Regierung sollte Gelegenheit erkennen

Die neue Bundesregierung sollte daher in den Beziehungen zu und in der Zusammenarbeit mit den Islamischen Religionsgemeinschaften eine wichtige Gelegenheit erkennen, die Partizipation und die Zugehörigkeit von Muslimen in Deutschland zu stärken. Dieser Prozess birgt große Chancen wie auch Herausforderungen.

Den Auftakt für dieses Spannungsfeld zwischen islamischen Religionsgemeinschaften und der neuen Bundesregierung stellt der Koalitionsvertrag dar, zu dem sich die Islamischen Religionsgemeinschaften kritisch äußerten.

Nicht ohne Grund: Denn darin werden Muslime fast nur mit Themen wie „Islamismus“, Auslandsbeziehungen oder Präventionsarbeit in Verbindung gebracht. Somit reduziert sich der Blick auf Muslime auf eine sicherheitspolitische Perspektive.

Genau das Gegenteil müsste der Fall sein: Langjährige Projekte und Kooperationen müssen vertieft werden, um die Verwurzelung des Islams und der Muslime in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen voranzutreiben.

Eine größere Akzeptanz ihrer positiven Beiträge und des Respekts gegenüber ihren Leistungen in unserer Gesellschaft wird zwangsläufig zur Stärkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer Zugehörigkeit zu Deutschland führen. Genau das entzieht dem religiös begründeten Extremismus den Nährboden.

Warum Muslime negativ kontextualisieren?

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU), bezeichnete in einem Interview die Erwartung der Islamischen Religionsgemeinschaften, nicht mehr in einem negativen Kontext erwähnt werden zu wollen, als „Wortklauberei“. Ist es falsch zu erwarten, dass der Name der eigenen Religion nicht ständig im negativen Kontext genannt wird? Ist es nicht leichtfertig, eine ganze Religionsgemeinschaft wegen einiger Fanatiker und Krimineller ausschließlich im negativen Kontext zu erwähnen?

Eine Notwendigkeit, Muslime im Koalitionsvertrag zu erwähnen, gibt es natürlich nicht. Aber wenn Sie erwähnt werden sollen, dann bitte sowohl Potentiale als auch Herausforderungen gleichermaßen aufführen. Denn das gehört zum gegenseitigen Respekt dazu.

Er geht einen Schritt weiter. Es wird erklärt, dass die neue Bundesregierung sich die Gesprächspartner sehr gut anschauen wird. Sie werde aussuchen, mit wem sie das Gespräch und die Zusammenarbeit fortführen wird. Das ist eine Nichtbeachtung und ein falsches Verständnis unserer Verfassung. Denn wer Religionsgemeinschaft ist und die Voraussetzungen für diesen Status erfüllt, bestimmt die Verfassung und nicht die Politik (§140 GG, 137 WRV).

Bei strafrechtlich auffälligen Religionsgemeinschaften schreiten die Sicherheitsbehörden ein. Dieser Prozess darf nicht in einem Generalverdacht münden. Hier hat die neue Bundesregierung die Möglichkeit, Muslimen auf Augenhöhe zu begegnen, leider verpasst.

Zur Rolle und Folge des Nahostkonflikts

Ein weiterer Diskurs zwischen Politik und den Islamischen Religionsgemeinschaften ist der Konflikt im Nahen Osten. Muslime wurden nach dem 7. Oktober in der Öffentlichkeit häufig pauschal unter Generalverdacht gestellt und mit Antisemitismus beschuldigt, weil sie sich angeblich nicht ausreichend von der Hamas distanziert hätten.

Die Islamischen Religionsgemeinschaften haben dieses Leid genau wie den unsäglichen Angriff der Hamas vom 07. Oktober angesprochen und sich in aller Deutlichkeit positioniert. Diese Brandmarkung war jedoch das Signal für einige Autoren und vermeintliche Experten, sich stärker auf dieses verzerrte Bild zu stürzen.

Diese Stimmungsmache hat zu einem starken Anstieg antimuslimischer Straftaten und Moscheeübergriffe geführt (seit dem 07. Oktober hat die DİTİB-Antidiskriminierungsstelle fast 400 Straftaten festgestellt, die Dunkelziffer dürfte weit darüber hinaus liegen). Die Kooperationen und Dialogformate wurden entweder komplett aufgegeben oder auf das Minimale reduziert.

Erst in den letzten Wochen hat sich der Fokus etwas verschoben, nachdem der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten und weiteren Regierungsmitgliedern ausgesprochen hat und die UN-Sonderberichterstatterin Anzeichen für Völkermord attestierte.

Die israelische Regierung hat seit Mitte April keine Nahrungs- und Hilfsmitteltransporte in den Gazastreifen zugelassen und öffnete erst vor einigen Tagen die Grenzen für zunächst sporadische Hilfslieferungen.

Nicht nur Muslime erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich viel deutlicher für eine politische und diplomatische Lösung einsetzt, sondern auch wegen der historischen Verantwortung Deutschlands und der Tatsache, dass Deutschland ein wichtiges Mitglied dieser internationalen Organisationen, wie der Vereinten Nationen und des internationalen Gerichtshof, ist. 

Pressemitteilungen oder ähnliche Verlautbarungen werden das Leid in Gaza nicht lösen. Wir befinden uns derzeit in der größten humanitären Katastrophe der jüngeren Geschichte, zu der man sich klar positionieren muss. Genau wie jüdische Bürger dieses Landes, Verwandte und Freunde in diesem Konflikt verloren haben, so haben auch muslimische Bürger Angehörige verloren.

Diese Entwicklung darf nicht dazu beitragen, dass vor allem junge Muslime sich in Deutschland von der Politik alleingelassen und mit ihren Sorgen ausgegrenzt fühlen. Dass unsere Nachbarländer eine viel deutlichere Wortwahl und Haltung zum Gazakonflikt eingenommen haben, ist kein Geheimnis.

Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Sorgen und Erwartungen aller Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wahrzunehmen, sich viel intensiver für einen Frieden in Gaza und für die Einhaltung internationalen Rechts einzusetzen.

Muslimfeindlichkeit Islamkonferenz debatte

DIK 2022. Ministerin Faeser im Gespräch mit einer Teilnehmerin. (Pressefoto: © Henning Schacht / Bundesinnenministerium)

Aufbruchstimmung im Rahmen der Islamkonferenz

In den Jahren 2006 und 2007 gab es im Kontext der Deutschen Islamkonferenz (DIK) und dem Koordinationsrat der Muslime eine Art Aufbruchsstimmung. Ziel war es, dass sich der Staat und die Vertreter der Muslime auf Augenhöhe begegnen. Der Staat hatte ein großes Interesse an der Verwurzelung des Islams in Deutschland.

Bisher hatte die DIK fünf Phasen, in dem unterschiedliche Themenschwerpunkte gesetzt wurden. Bereiche wie Islamischer Religionsunterricht (IRU) in Schulen, Islamische Seelsorge in z.B. Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten oder im Militär oder das Studienfach Islamische Theologie an Universitäten wurden behandelt und bis zu einem bestimmten Grad auch weiterentwickelt.

Die Resultate sind, dass junge Muslime ihre Religion in der Schule und an der Universität reflektiert und fachpädagogisch erlernen können und dass es in drei Bundesländern Staatsverträge (Stichwort: Res Mixta) zwischen Landesregierungen und Islamischen Religionsgemeinschaften gibt. Ziel war es zudem, dass insbesondere die Bedarfe und Sensibilitäten auf beiden Seiten in einem von der Politik bestimmten Rahmen fortlaufend wahrgenommen werden können.

Das war und ist nach wie vor von großer Bedeutung. Seit der letzten Legislaturperiode dominierte die DIK unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) der Themenschwerpunkt der Imam-Ausbildung – ein Hoheitsgebiet der Religionsgemeinschaften nach Artikel 4, Abs 2 GG. Doch wie wird unsere neue Bundesregierung die DIK ausgestalten?

Foto: IMO | photothek.net

Der Austausch ist notwendig

Trotz allen Diskussionspunkten, die von vielen Akteuren geäußert werden, ist dieser Austausch notwendig; auch wenn er mit Höhen und Tiefen verbunden ist. Denn am Beispiel der Beziehungen zwischen Staat und Kirche sehen wir, dass es für einen Konsens und eine nachhaltige Arbeit, eines langen Atems bedarf. Diese Begegnung tut beiden Seiten gut und sie schafft Räume und Möglichkeiten für Muslime, dass sie die Gesellschaft mitgestalten können.

Deswegen sollten auch die islamischen Religionsgemeinschaften ein Interesse daran zeigen, sich so zu organisieren und ihre Strukturen so anzupassen, dass die Nachhaltigkeit garantiert wird und die Effizienz der Arbeiten sichtbarer zunimmt.

Der KRM müsste hierbei mehr in den Fokus rücken, weil sich dort die Belange und Erwartungen der Islamischen Religionsgemeinschaften größtenteils überschneiden. Langfristig kann und sollte der KRM sich als Sprachrohr der Mehrheit der Muslime, insbesondere im gesellschaftspolitischen Kontext, weiter etablieren und entfalten. Dafür braucht es mehr Reformen und nachhaltige Strukturen.

Es gab in der Vergangenheit viele wichtige und gemeinsame Projekte und Zusammenarbeit, die von öffentlichen Fördermitteln finanziert wurden und einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben. Darunter zählt das Projekt PRODialog, ein Projekt zwischen DİTİB und dem BAMF, in dem hunderte Ehrenamtler zu Multiplikatoren ausgebildet wurden. 

Auch mit der Strukturförderung für das IKW (Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V.) wurden wichtige Schritte für die Zukunft eingeläutet. Islamische Religionsgemeinschaften sind im Prozess ihre eigenen Wohlfahrtsstrukturen aufzubauen, um die Bedarfe der Muslime auch im Sozialwesen zu decken und gegenüber dem Sozialstaat mit robusten und nachhaltigen Organisationen aufzutreten.

Signale in beide Richtungen

Dies sind wichtige Signale in beide Richtungen. Davon brauchen wir mehr. Sowohl die Islamischen Religionsgemeinschaften als auch der Sozialstaat müssen näher zusammenrücken und Gemeinsamkeiten finden, um in Partnerschaft besondere Impulse zu setzen.

Der Islam legt den Muslimen hierbei eine wichtige Verantwortung auf. So heißt es in einem Prophetenausspruch, Frieden und Segen auf ihm, folgendermaßen: „Achtet auf die Armen und sorgt für sie. Zweifelt nicht daran, dass ihr durch die Schwachen unter euch Hilfe von Allah erlangt und mit Versorgung gesegnet werdet.“ (Abu Dawud, 2588)

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Beziehungen zwischen Islamischen Religionsgemeinschaften und der Bundesregierung entwickeln werden. Die Personalentscheidungen in den Führungspositionen in den einzelnen Ministerien stehen vor großen Chancen und Herausforderungen.

Diese Möglichkeiten sollten nicht unbeachtet bleiben, denn dass eine starke Bindung zueinander nur Positives für unsere Gesellschaft bewirken kann, steht außer Frage. Auch die Islamischen Religionsgemeinschaften müssen reflektieren, was in den letzten Jahren in den Gesprächen gut und schlecht lief, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Der Autor ist Generalsekretär des Moscheeverbands DİTİB.

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Die Freiheit und der Staat. Wie wird unser Jahrhundert aussehen?

freiheit demonstration

Stehen wir vor einem Jahrhundert der Toleranz oder der Intoleranz? In den letzten Wochen wurde das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Sicherheit erneut heftig diskutiert.

(iz). Im Jahr 1994 veröffentlichte Jean-Christophe Rufin ein provokantes Buch: „Die Diktatur des Liberalismus“. Jede Demokratie brauche, so die streitbare These, veritable Feinde. Nicht der Sieg über den Feind selbst sei dabei zentral, sondern die Angst, die der Feind erzeuge.

Der Staat, argumentierte der Politologe weiter, gebe sich gerne das Bild der eigenen Zerbrechlichkeit, sei aber nicht ernsthaft in Gefahr, denn er verfüge in Wirklichkeit über einen robusten, stets wachsenden Sicherheitsapparat. Nach dem Untergang des Kommunismus beschrieb Rufin in seinem Buch eine neue Welt der Gegensätze, die am Horizont auftauchte und die er geographisch mit dem Norden und Süden verknüpfte.

Der Staat zwischen Freiheit und Feindbildern

Dreißig Jahre später gibt es immer noch Narrative, die sich mit Feinden und Feindbildern beschäftigen. Die Vision einer kontinentalen Friedensordnung von Europa bis an die Grenzen Chinas hat sich längst zerschlagen. Schlimmer noch: Mit dem brutalen Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ist der Krieg nach Europa zurückgekehrt. Politisch gesehen zeigt sich der Gegensatz von Freiheit und Diktatur in aller Schärfe. Nicht zuletzt wird der russischen Führung vorgeworfen, die Feinde der liberalen Demokratie in ganz Europa zu unterstützen.

Während die Idee friedlicher Nachbarschaft mit dem großen Nachbarn im Osten in einem Desaster endet, deuten sich in der Bewertung des Konfliktes die Nord-Süd Gegensätze an, die Rufin in den 1990er Jahren voraussah. Die so folgenreiche wie bedingungslose Unterstützung der ukrainischen Position, wird jenseits der westlichen Wertegemeinschaft nur bedingt akzeptiert.

In den letzten Jahrzehnten drehen sich die wichtigsten Debatten in unserer Gesellschaft um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Dabei geht es weniger um die systemischen Fragen der alten Bundesrepublik. Der alte Wahlkampfslogan der bürgerlich Konservativen, „Freiheit statt Sozialismus“, wirkt heute trotz steigender Staatsausgaben und planwirtschaftlicher Ökopolitik antiquiert.

Der Staat ist vielmehr engagiert in der Bewältigung einer ganzen Reihe von konkreten Metaproblemen, die zuverlässig mit Ängsten einhergehen: Terrorismusbekämpfung, Pandemie, Klimakrise und Immigration.

Foto: Adobe Stock, lven

Zu den alten Ideologien kommen neue hinzu

Es treten neben den seit Jahrzehnten bekannten Ideologen eine ganze Reihe von neuen, idealtypischen Feinden auf die Bühne: der Terrorist, der Querdenker, der Klimakleber oder der bewaffnete Flüchtling. Der auf diese Weise geforderte Staat reagiert mit neuen Gesetzen, feingliedriger Überwachung, mit mehr Polizei und eigenen Investitionen, die das öffentliche Klima beeinflussen und gefährliche Meinungen bekämpfen sollen.

Es ist kein Zufall, dass sich gerade jetzt wieder Stimmen mehren, die sich – angesichts der Allmächtigkeit staatlicher Organisation – um die Freiheit des Bürgers sorgen. Im Meinungsstreit unserer Tage wiederholt sich immer wieder ein Grundsatzkonflikt, der auf ein Dilemma verweist: Der Staat tut aus Sicht seiner freiheitsliebenden Bürger entweder zu viel oder zu wenig. Die Frage nach der „Verhältnismäßigkeit“ staatlichen Handelns gerät nicht zufällig immer häufiger in das Zentrum juristischer Debatten.

Zweifellos waren es die Jahre der Pandemie, die die Machtmöglichkeiten des modernen Staates auf besondere Weise verdeutlichte. In diesem Fall der gesundheitspolitischen Notlage spürte jeder Bürger, völlig unabhängig von seinem politischen Engagement, dass die Regierung jederzeit massiv in die persönliche Freiheit eingreifen kann.

Foto: Mummert-und-Ibold, Shutterstock

Der Staat im Ausnahmezustand

Zu Beginn der Krise erinnerte der Philosoph Peter Sloterdijk an eine in einem liberalen System eigentlich undenkbare Möglichkeit: „Im Ausnahmezustand streift der Staat die Samthandschuhe ab, mit denen er im Normalzustand die Bürger anfaßt. Dann lässt er die eiserne Faust unter dem Samthandschuh sehen. Das heißt, der Staat zeigt sich auf reine Exekutivgewalt reduziert.“

Wie immer man den Sinn und das Maß der staatlichen Maßnahmen dieser Zeit beurteilt, muss man natürlich in diesem Kontext daran erinnern, dass die Bevölkerung zu jeder Zeit der Pandemie auf ein funktionierendes Rechtssystem zugreifen konnte.

Bis heute sind jedoch die Spuren der Auseinandersetzung nicht vollständig bewältigt. Es wird beklagt, dass die öffentliche Debatte viel zu schnell berechtigte Kritik mit der Akzeptanz von Verschwörungstheorien und Umsturzphantasien  verwechselte.

Zudem erkannten diverse Trittbrettfahrer die Demonstrationen gegen die deutsche Corona-Politik als ideale Gelegenheit, sich unter das protestierende Volk zu mischen. Ein Problem, das nachwirkt. Muss man die Proteste einstellen, wenn sich eine Minderheit von Radikalen in den eigenen Protestzug einfädeln?

Das schwierige Verhältnis zwischen Meinungs- und Demonstrationsfreiheit und politischer Agitation vermischt sich mit dem natürlichen Mißtrauen des Staates gegen die Macht der Straße. Zudem ist die wachsende Gewaltbereitschaft von Teilen der Bevölkerung im politischen Feld eine soziologische Tatsache. Unter dem Eindruck der scharfen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, tut man gut daran sich an den Kern der Meinungsfreiheit zu erinnern.

Foto: Foto: EyEm, Adobe Stock

Wer wird vor was geschützt?

Gegenstand des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind Meinungen, durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens, geprägte Äußerungen. Dabei kommt es bei diesen Meinungen nicht darauf an, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, „ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“.

Jeder vernünftige Bürger wird einsehen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht vorbehaltlos gewährleistet sein kann. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt es insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Es ist zum Beispiel völlig legitim Verstöße gegen Normen des Strafrechts zu unterbinden.

Das Grundgesetz erlaubt auf der anderen Seite nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.

Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. Im Jahr 2018 stellt das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich klar:

„Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“

Die Herausforderung an den Rechtsstaat liegt hier offen zu Tage und berührt ein Trauma der deutschen Geschichte. Die Verhinderung einer, insbesondere legalen Machtergreifung der Intoleranten, unterliegt de facto rechtsstaatlichen Grenzen. Kurz gefasst: die besten Gesetze nutzen nicht, wenn eine Mehrheit der Bürger in das undemokratische Milieu abdriftet.

Die Rechtssprechung rund um die Meinungsfreiheit, soweit sie überhaupt bekannt ist, irritiert all diejenigen, die im Grunde unbemerkt „politisierte“ Vorstellungen in ihren Erwartungen an die Gerichtsbarkeit bezüglich extremistischer Meinungen einfließen lassen. Natürlich werden Linke das Verbot von rechten, Rechte das Verbot von linken Organisationen erwarten.

Die möglichst schrankenlos gewährte Meinungsfreiheit ist zweifellos ein Ideal unseres Grundrechts, dass je nachdem eine Zumutung sein kann. So müssen Muslime beispielsweise hinnehmen, dass ihre Religion in Meinungsartikeln scharf kritisiert oder in satirischen Beiträgen geschmacklos abgehandelt werden.

VIP-Prediger

Foto: Adobe Stock, Montecillo

Markierungen oder die Macht der Medien

Es gibt aber auch andere Aspekte, die die Meinungsfreiheit – trotz des grundrechtlichen Schutzes – effektiv einschränken. Hierher gehört zum Beispiel die Macht von Medien, auf ihre Art die Meinungsfreiheit zu nutzen und missliebige Akteure und Meinungen mit diversen Attributen zu versehen, die einigermaßen sicher den Ausschluss aus dem öffentlichen Diskurs bedeuten, ohne dass sich Betroffene vor Gerichten wehren können.

Die Markierung als „Antisemit, Islamist, Querdenker oder Nazi“ oder die berühmte Formulierung „strittig“ mag berechtigt sein oder nicht, sie sind jedenfalls keine gerichtliche anfechtbare Tatsachenbehauptungen, sondern eben nur Meinungen.

Das Phänomen „Cancel Culture“ zeigt, dass diese Veröffentlichungen sehr effektiv sein können, um Andersdenkende auszugrenzen; sagen wir es schärfer, fertig zu machen. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, haben die Betroffenen hier kaum eine Möglichkeit, Gegenbeweise vorzulegen oder zumindest ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Die Problematik zeigt sich in aller Schärfe in den Diskussionen über die Folgen der israelischen Verteidigungspolitik im Gazastreifen. Aus guten, historischen Gründen bedeutete der Vorwurf des Antisemitismus in Deutschland jahrzehntelang das soziale Aus.

Wer die aktuelle Debatte verfolgt, muss zumindest erkennen, dass diese Logik in dem Kontext der Kritik von Muslimen und Palästinensern an der israelischen Regierung zu zweifelhaften Ergebnissen führen kann. Auf der anderen Seite ist der Druck aus den eigenen Reihen, die Muslime erfahren, die die zynische Strategie der Hamas offen kritisieren, ein Indiz dafür, dass das Problem der Meinungsfreiheit nicht nur das Verhältnis Bürger-Staat, sondern die Innenverhältnisse aller gesellschaftlichen Schichten betrifft.

Dilemma Ukraine

Fotos: Martin Kraft, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0 (links) | Gregor Fischer re:publica 18, via Wikimedia Commons / Lizenz: CC BY-SA 2.0 (rechts)

Religiöse Wurzeln säkularer Werte

Das Faktum, dass Ideologien in letzter Konsequenz niemals die Meinungsfreiheit dulden, gehört zu den wenigen Gewissheiten im Diskurs um die Freiheit. Das Grundgesetz gibt dem Bürger aus guten Gründen Abwehrrechte gegen den Staat. Zu diesen gehört auch die Skepsis gegenüber der Möglichkeit einer liberalen Ideologie, die versucht ist, ihre wahren und vermeintlichen Feinde mit rechtsstaatlich fragwürdigen Mitteln zurückzudrängen.

In seinem neuen Buch „Das Jahrhundert der Toleranz“ fasst der Philosoph Richard David Precht die paradoxen Hintergründe des Problems. „Doch was die liberale Demokratie anbelangt, stehen die westlichen Industrieländer, wie es derzeit scheint, noch immer in ihrer monotheistischen Tradition. Aus religiösen Wurzeln entwachsen, ist die Suprematie augenscheinlich ein wichtiger Baustein im Selbstverständnis, auch wenn sie, mangels Frömmigkeit, inzwischen säkularisiert ist zu westlichen Werten.“

Süffisant fügt der Denker hinzu, dass, wie es nur einen Gott geben kann, nur eine liberale, quasi gottgewollte, Demokratie nach dieser Logik denkbar ist. Precht verweist ähnlich wie Rufin auf die Tendenz der Politik, diesen Anspruch mit einfachen Narrativen rund um die neuen Feinde – einsichtig im Fall Russland, schwieriger im Umgang mit China – zu begleiten.

Precht führt das Phänomen der Derivationen ein, die schon Karl Marx – ironischerweise – als „Ideologie“ brandmarkte: „Einseitige und verallgemeinernde Erzählungen über das, was eine Nation, ein Volk, ein einender Glauben, eine Rasse, eine Klasse usw. sein sollen.“

Foto: Shutterstock

Unter Druck geraten

Wenn die Postmoderne mit dem Ende der alten, religiös eingefärbten Narrativen einherging, sind die alternativen, rationalen Erzählungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts selbst unter Druck geraten. Die Gültigkeit der universellen Rechte beispielsweise, auf die sich die internationale Strafgerichtsbarkeit beruft, wird von verschiedenen Akteuren aus dem Westen – wie die Debatte um Israel zeigt – nur eingeschränkt akzeptiert.

Ganz zu schweigen von Akteuren wie Russland oder China, die sich nur zu einer politisierten und subjektiven Variante von rechtsstaatlicher Wahrheit bekennen und auf internationaler Ebene taktisch nach Interessenlage, jedenfalls nicht nach objektiven Maßstäben entscheiden,

Es ist heute eine Binsenweisheit, zu sagen, dass komplexe Konstellationen nicht mit einfachen Erzählungen aufgelöst werden können. Zu Recht werden Meinungsäußerungen, die auf obskurer und simpler Grundlage erfolgen, aber breite Bevölkerungsteile erreichen, mit Argwohn verfolgt. Man darf – wie unser Blick auf das Grundgesetz zeigte – Unsinn verbreiten. Was geschieht, wenn der Wahn eines Tages regiert?

Das Beispiel Immigration verdeutlicht die Tiefe des Abgrunds. Allzu gerne vereinfachen auch politische Entscheidungsträger ihre Botschaften an die Wähler: Statt auf die Grenzen des rechtsstaatlich Machbaren hinzuweisen, werden gerne die scheinbar erfolgreichen Narrative, die eine Abschottung Europas vorgaukeln, übernommen.

Und: Andere Erzählungen, wie die These vom „Zusammenprall der Kulturen“ oder der angeblichen Intoleranz des Islam, die unsere Außenpolitik zeitweilig beeinflussten, holen uns inzwischen innenpolitisch ein. Immer mehr Menschen sind – nicht nur in Sachen Muslime – weniger von Argumenten und Erfahrungen bestimmt, sondern von Gefühlen, Bildern und Eindrücken. Und immer mehr Politiker holen sie mit den rhetorischen Techniken der Vereinfachung in diesem Aggregatzustand ab.

Machen wir uns nicht vor: Es wird im Rahmen unserer Verfassung heikel bleiben, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, auf unsere Abwehrrechte gegenüber dem Staat zu bestehen und die Toleranz gegenüber Extremisten und Ideologen nicht zu übertreiben. Gesellschaftlich wird die Ausbalancierung dieser Ansprüche uns auf Dauer beschäftigen.

Auf der philosophischen Ebene streicht David Precht eine der grundsätzlichen Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dem Planeten heraus: „Ein Wir gegen Die, sei es religiös oder säkular gezüchtet, in dem Wir das uneingeschränkt Schöne, Wahre, Gute ist und Die der Inbegriff des Bösen, gehört ein für alle Mal in den Giftschrank, soll unserem Jahrhundert ein weiteres Jahrhundert menschlicher Zivilisation folgen.“

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Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

Zur Relevanz des österreichischen Islamgesetzes für Deutschland

(iz). Seit der ersten vom damaligen Innenminister Schäuble initiierten Deutschen Islamkonferenz (DIK) hat sich viel getan. Mittlerweile sind Standorte der „Islamischen Theologie“ an verschiedenen Universitäten entstanden und in der aktuellen DIK laufen die Verhandlungen für einen Wohlfahrtsverband. Zwar beobachten Vertreter muslimischer Verbände die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Islamgesetzes und der Forderung einer so genannten Einheitsübersetzung des Qur’an im Nachbarland Österreich mit Kopfschütteln, nur sollten wir dies nicht eher als warnendes Beispiel zur Kenntnis nehmen?

Die sich abzeichnende politische Anerkennung auf Landes- und Bundesebene scheint aber bisher eher die Köpfe des politischen Islam zu verdrehen. Mit den Wohlfahrtsverbänden erhofft man sich den Zugang zu den heiß begehrten Geldtöpfen und auf Landesebene findet zwischen den konkurrierenden Mitgliedern des Koordinationsrates der Muslime (KRM) ein Wettlauf statt. Wer passt seine Strukturen schneller den Anforderungen für eine Anerkennung an? Darum geht es den verschiedenen Verbänden in erster Linie.

Die Auswirkungen sehen wir in den letzten Monaten. In wichtigen Fragen koordiniert der KRM kaum etwas, stattdessen konterkarieren bestimmte Verbände eine einheitliche Linie. Besonders deutlich wurde dies in der Causa Khorchide. Das gemeinsame Gutachten des KRM zu dieser Frage hat kaum noch Relevanz, wenn man sieht, dass der Generalsekretär der DITIB einen Lehrauftrag am Münsteraner Lehrstuhl annimmt und der amtierende stellvertretende Zentralratsvorsitzende dort arbeitet.

Auch scheut man sich davor, solidarisch mit Muslimen zu sein, die für ihre kritische Auseinandersetzung zu gewissen Einflussversuchen auf innermuslimische Angelegenheiten angegriffen werden. Jüngstes ­Beispiel ist der Wissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza, der sich mit absurden Vorwürfen von Prof. Khorchide konfrontiert sieht, die gezielt seine berufliche Existenz angreifen. Sowohl von Seiten des KRM, als auch von anderen muslimischen Organisationen fehlt dort bisher die ­Solidarität.

Die bloße Fixierung auf eine Anerkennung seitens des Staates hat zur Folge, dass man jederzeit darauf aufpassen muss, nicht mit Personen oder einem Denken assoziiert zu werden, die die Anerkennungsbemühungen zunichte machen können. Heute kann die Springer-Presse einen als den „perfekten deutschen Muslim“ adeln – aber morgen schon, kann durch Assoziation der Spieß umgedreht werden; und schon ist man der böse, konservative Muslim.

Wer seine Macht über Staat und Öffentlichkeit definiert, wird über kurz oder lang seine Inhalte und auch seine freie Lehre verlieren. Wer sich heute auf die klassische Lehre im Islam beruft, muss bereits mit dem Vorwurf rechnen, nicht mehr politisch korrekt zu sein. Was wir als Muslime in Deutschland brauchen, ist in erster Linie eine gegenseitige Anerkennung, jenseits des gesamten Anerkennungskurses mit dem Staat. Das besteht auch in einer klaren aktiven Absage an jegliche Extreme und ist gleichzeitiger Schutz des Mittelwegs.

P.S.: Um beleidigten Reaktionen vorzubeugen; das ist kein „Verbandsbashing“.

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Geldkritiker Prof. Philipp Bagus über sein neues Buch und die Österreichische Schule

(iz). Freiheit bleibt auch heute eine der Grundfragen der menschlichen Existenz und unseres Alltags. Kaum eine andere Sache ist so alltäglich wie unser Zahlungsmittel. Diese Alltäglichkeit führt aber dazu, dass […]

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Die IZ-Blogger: Bitterer bosnischer Frühling

(iz). Immense Schäden sind das Resultat der landesweiten größten Proteste in Bosnien-Herzegowina nach Ende des Bosnien-Krieges. In mehreren Städten des Landes brannten Regierungsgebäude. Die Proteste hatten sich am Mittwoch entzündet, weil vier privatisierte Staatsunternehmen pleite gingen. Monatelang bekamen die Arbeiter keinen Lohn. Die Protestwelle, die in Tuzla ihren Anfang fand, weitete sich in den kommenden Tagen auf das gesamte Land aus.

Die Proteste in der Hauptstadt Sarajevo zeigten abermals, wie unfähig die führenden bosnischen Politiker sind, Herr der Lage zu werden. Der politischen Kaste geht es (noch) gut, da Bosnien mit Krediten des Internationalen Währungsfonds (IWF) am Leben gehalten wird. Viele dieser so genannten Geldspritzen werden aber nicht für Entwicklungsprojekte verwendet, sondern landen als Gehälter bei den Bediensteten, die vom Staat ihr Salär beziehen. Somit wurde vielerorts der bosnische soziale Frieden mit IWF-Geldern gekauft. Doch auch dies wird bald ein Ende haben, wenn es an die Rückzahlung der Kredite geht.

Bei den Angriffen auf das brennende Präsidiumsgebäude in der bosnischen Hauptstadt zeigte sich auch der politische Unwille. Die SIPA (State Investigation and Protection Agency), die ihren Aufgaben her in etwa dem deutschen Bundeskriminalamt entspricht und zuständig ist für den Schutz von Regierungsgebäuden, war nicht präsent, als die ersten Scheiben zu Bruch gingen. Das bosniakische Präsidiumsmitglied Bakir Izetbegović rief die Spezialeinheit der Föderationspolizei an, um Ruhe und Ordnung herzustellen. Bei der SIPA, die von einem bosnischen Serben geleitet wird, rief er nicht an, da Izetbegović hier nicht auf schnelle Hilfe hoffen konnte.

Ebenso konnte sich der amtierende Sicherheitsminister und ehemalige Medienmogul Fahrudin Radončić nicht mit Ruhm bekleckern. Er beließ es lieber bei Parolen und erinnerte an seine Ermahnungen, in denen er letztes Jahr vor solchen und ähnlichen Taten warnte. Von Koordinierung der Polizei und Schutz der Bürger keine Spur. Radončićs Partei, die SBB, hofft weggeschwommene politische Felle im Fall vorgezogener Neuwahlen zurückzuholen. Politische Spekulationen gehen vor Bürgerschutz. Alles Resultate des Daytoner-Abkommens.

Politisches Kapital aus den Protesten schlagen primär die nationalistischen politischen Gruppierungen, die dem bosnischen Gesamtstaat nicht wohl gesonnen sind und ihrem Traum der Abspaltung beziehungsweise Loslösung vom Gesamt-Staat nun ein Schritt näher gekommen sind. Angefangen vom Präsidenten der bosnischen Serben-Republik Milorad Dodik, der schnurstracks nach Belgrad flog, um sich dort mit dem stellvertretenden serbischen Ministerpräsidenten Aleksandar Vučić zu treffen. Der kroatische Ministerpräsident Zoran Milovanović flog nach Mostar, um dort die hiesigen kroatischen politischen Führer zu sehen. Im Chaos wäre es einfach, eine kroatische Republik in Bosnien herzustellen. Gründe gibt es zuhauf, die das System Dayton immer wieder produziert. Die serbische Republik wurde durch Dayton zementiert. Zement, der getränkt ist von Tötungen, Vertreibungen und Massengräbern über das ganze Land. Das Massengrab von Prijedor, in dem 430 bosniakische Leichen gefunden wurden, wird nicht das letzte sein, das freigelegt wird.

Dies sind nicht die ersten Proteste. Schon im Sommer wurde in Bosnien demonstriert. Demonstranten belagerten das Parlament in Sarajevo, nachdem ein krankes bosnisches Baby aus politischen Gründen gestorben war. Der Grund: Die politische Klasse hatte sich im Streit um neue Personalausweise nicht auf einen Kompromiss einigen können, weshalb die Familie des kranken Kindes keine Dokumente besaß, um es zu einer lebensrettenden Behandlung nach Deutschland zu bringen. Die damaligen Proteste verliefen sich aber rasch wieder.

Zu erwarten ist, dass die Proteste, die von der nordbosnischen Stadt Tuzla ausgingen, sich wiederholen werden. Zu groß ist der Unmut der Bevölkerung, die sich mit Problemen der Arbeitslosigkeit, sozialer Ungerechtigkeit und Armut auseinander setzen muss. Der Nachteil der Protestbewegung ist, dass sie nicht koordiniert wird und von keiner Bürgerbewegung eine Steuerung erfährt. Sie passiert im bosnischen Affekt. In der Ukraine leistet diese Aufgabe die Opposition. In Bosnien ist diese nicht fähig, den gemeinsamen Nenner zu finden. Zu tief sind die politischen Gräben, die ihnen das System Dayton bietet, gegeneinander statt miteinander zu arbeiten.

Der kroatische Ex-Präsident Stjepan Mesić forderte die Revision des Dayton-Abkommens. „Dieses Abkommen, das wir alle begrüßt haben, weil es einen blutigen Krieg beendet hat, ist mit dem Willen seiner Erschaffer zu einem Hindernis geworden, BiH in ein funktionierendes Land zu verwandeln“. Wichtig sei, dass die internationale Gemeinschaft und die Vertragsunterzeichner, darunter auch Kroatien, begreifen, dass eine unaufschiebbare Änderung es Abkommens notwendig sei, betonte Mesić. Der Ex-Präsident meinte, dass die zwei Entitäten des Landes, die sich immer mehr zu „Para-Staaten“ entwickeln würden, weder eine historische noch eine politische Berechtigung hätten.

Die Frage, die sich ebenso stellen muss, ist, welche Strategie die internationale Staatengemeinschaft verfolgt. In den letzten Jahren verwaltete sie mehr das Systemchaos, als es zu ordnen oder gar neu aufzustellen. Warnende Fortschrittsberichte der Europäischen Union in Bezug auf die Beitrittsunfähigkeit des Landes konnten weder aufwecken noch schrecken. Man hat es sich im bosnischen Chaos bequem gemacht und beobachtet den leisen Untergang des Landes. Die Amerikaner schweigen, überlassen den Europäern das Feld. Europa tut das, was es am besten machen kann. Es schreibt fleißige Berichte an und in Brüssel und lamentiert hier und da. Gut bezahlte EU-Diplomaten müssen natürlich auch irgendwelche Resultate liefern.

„Deutschland würde mit solch einer Verfassung den Laden nach vier Jahren dicht machen“, kommentierte ein deutscher Politiker das Daytoner-Konstrukt. Bosnien hat bald die Marke von 20 Jahren geknackt. Da in Sotschi die olympischen Winterspiele stattfinden, ist diese bosnische Ausdauer goldmedaillenverdächtig. Fragt sich nur wie lange.

Neue Gallup-Studie widerlegt verbreitete Annahmen über Muslime in Deutschland. Von Safia Bouchari, Mainz

(iz). Die aktuelle Studie „Gallup Coexist Index 2009“ hat erneut bestehende Stereotype über Muslime widerlegt. Eines der in den Medien am meisten hervorgehobenen Ergebnisse der weltweiten Studie über interreligiöse Beziehungen, […]

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