Diplomaten: Ende der Zwangsräumungen in Ostjerusalem

Zwangsräumungen brechen laut Diplomaten die Pflichten von Israel als Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.

16.03.2023 Sulaiman Wilms 4 Min. Lesezeit
Zwangsräumungen

Aktivisten protestieren am 17. Mai gegen Zwangsräumungen im Viertel Sheikh Jarrah. Foto: Ryan Rodrick Beiler, Shutterstock

Jerusalem (KNA) Diplomatische Vertreter aus siebzehn Ländern, darunter Großbritannien, Frankreich und Mexiko, haben Israel aufgefordert, die Zwangsräumungen palästinensischer Familien in Ostjerusalem zu beenden. Unmittelbar seien rund 80 Personen in den Stadtteilen Silwan, Scheich Jarrah sowie der Jerusalemer Altstadt von Zwangsräumungen bedroht, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme, die das französische Konsulat in Jerusalem am Dienstag auf Twitter veröffentlichte.

Botschafter lehnen Zwangsräumungen deutlich ab

Die Diplomaten bekräftigten „ihre entschiedene Ablehnung der völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungspolitik und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen, einschließlich der Zwangsräumungen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Israel wird darin an seine Verpflichtung erinnert, als Besatzungsmacht die besetzten Gebiete so zu verwalten, dass die dortige Bevölkerung geschützt und versorgt werde.

Foto: Maxpixel.net Lizenz: CC0 1.0

Als besorgniserregend angesichts der bereits eskalierenden Gewalt im besetzten Westjordanland bezeichneten die Diplomaten israelische Pläne, auch während des islamischen Fastenmonats Ramadan Abrissarbeiten in Ostjerusalem fortzusetzen.

Israel untergräbt Zwei-Staaten-Lösung

Mit seiner illegalen Siedlungspolitik untergrabe Israel zudem die Option einer Zwei-Staaten-Lösung mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten sowie Aussichten auf einen dauerhaften Frieden in der Region.

Wie die Zeitung „Haaretz“ (Dienstag) unter Berufung auf die israelische Nichtregierungsorganisation „Ir Amim“ (Stadt der Völker) berichtete, haben israelische Gerichte die Zwangsevakuierungen der meisten der bedrohten Familien genehmigt, wobei in vielen Fällen Berufungsanträge hängig seien.

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