Die AfD hat im thüringischen Sonneberg erstmals einen Landratsposten errungen. Andere Parteien reagierten alarmiert. (iz/dpa). Meldungen von Anfang des Monats ließen aufhorchen. Wie die dpa am 5. Juni berichtete, verzeichnete […]
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Die AfD hat im thüringischen Sonneberg erstmals einen Landratsposten errungen. Andere Parteien reagierten alarmiert. (iz/dpa). Meldungen von Anfang des Monats ließen aufhorchen. Wie die dpa am 5. Juni berichtete, verzeichnete […]
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Berlin (dpa/iz). Angesichts der Entwicklung der AfD beobachtet Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang den Zuspruch für die Partei mit Sorge und hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem entgegenzustellen. Nicht der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.
„Aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker wachrütteln“, sagte Haldenwang am Dienstagabend im ZDF-„heute journal“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung hatte das Kölner Verwaltungsgericht im März 2022 bestätigt. Die AfD legte Berufung ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla wies den Vorwurf des Extremismus gegen seine Partei zurück. In bundesweiten Umfragen stand die AfD zuletzt teilweise auf Platz zwei in der Parteienlandschaft.
Foto: Markus Spiske, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0
„Aus guten Gründen haben wir die AfD als Verdachtsfall eingerichtet“, sagte Haldenwang. „Wir sehen in der AfD tatsächlich starke Strömungen, die verfassungsfeindlich agieren. Und da geht es insbesondere um Hass und Hetze gegenüber Minderheiten aller Art, Minderheiten, Migranten, Muslime, aber auch Menschen mit anderer sexueller Orientierung.“
Zu beobachten sei auch ein völkisch-nationalistisches Staatsbürgerverständnis mit der Vorstellung von Staatsbürgern erster und zweiter Klasse.
All das müssten die Bürger wissen bei ihrer Wahlentscheidung, sagte Haldenwang. „Umso wichtiger ist es, dass wir über diese Partei und ihre Bestrebungen eben aufklären, über das, was die Gefahr dieser Partei für unsere Demokratie, für unsere freiheitliche Grundordnung ausmacht.“
Die Aufklärung solle auch die gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren, sich stärker gegen diesen Trend zu stellen: „Der Kampf für unsere Demokratie muss in der Gesamtgesellschaft geführt werden.“
Foto: knirpsdesign | Shutterstock
Eine hohe Gewaltneigung unter Extremisten in Deutschland macht dem Verfassungsschutz große Sorgen. Eine deutliche Warnung spricht der Inlandsgeheimdienst in seinem jährlichen Bericht auch zu Spionage- und Einflussnahmeversuchen Chinas aus.
Vorgestellt wurde der Verfassungsschutzbericht 2022 am Dienstag in Berlin – fast zeitgleich mit dem Auftakt der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen.
Sorgen macht dem Inlandsgeheimdienst, dass sich in Internet-Foren der „Attentäter-Fanszene“ oftmals sehr junge Menschen radikalisieren und gegenseitig zu Gewalttaten aufstacheln.
Foto: Mike Mareen, Shutterstock
Der Bericht enthält eine sehr eindringliche Warnung zu China. Der Verfassungsschutz hält die Volksrepublik derzeit für „die größte Bedrohung in Bezug auf Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage sowie ausländische Direktinvestitionen in Deutschland“.
Staatliche chinesische Akteure versuchten, „führende Persönlichkeiten aus der deutschen Wirtschaft unter Ausnutzung der Abhängigkeit einzelner deutscher Unternehmen vom chinesischen Markt“ für die Durchsetzung der Interessen der Kommunistischen Partei Chinas zu instrumentalisieren.
Am 7. Dezember hat die Polizei 25 Personen verhaftet. Nach weit mehr als 120 Hausdurchsuchungen wurde ihnen die Planung eines Putsches zur Last gelegt. Insgesamt laufen laut Behörden Ermittlungen gegen mehr als 50 mutmaßliche Mitglieder des Netzwerkes Ermittlungen. Von Claire Burchett
(The Conversation/iz/dpa). Die Gruppe wird beschuldigt, Heinrich XIII. Prinz Reuß (den Angehörigen eines alten Adelsgeschlechts) durch einen Staatsstreich an die Macht bringen zu wollen. Unter den Festgenommenen waren auch „Reichsbürger“. Hierbei handelt es sich um eine formlose Bewegung von Netzwerken und Einzelpersonen, von denen viele rechtsextreme Ansichten haben. Sie wurden schon früher von Gewalttaten abgehalten. Aber dieser jüngste Vorfall und sie haben größere Besorgnis ausgelöst.
Wir wehren uns mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde. Wir stärken die Demokratie von innen. Dafür werden wir
— Nancy Faeser (@NancyFaeser) December 12, 2022
– am Mittwoch mit Lisa Paus (@BMFSFJ) das #Demokratiefördergesetz vorlegen,
– Extremisten schneller aus dem Staatsdienst entfernen
– das Waffenrecht verschärfen. https://t.co/CVeSwhrN4G
Etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung glaubt, dass von sogenannten Reichsbürgern eine ernste Gefahr für die Demokratie und ihre Repräsentanten ausgeht. Bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Jahre 2016 vertraten 53 Prozent der Teilnehmer diese Ansicht. 31 Prozent der Befragten sehen eine solche Gefahr nicht. 15 Prozent der Teilnehmer der repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur äußerten sich zu dieser Frage unentschieden.
Im Westen wird die Gefahr den Angaben zufolge etwas größer eingeschätzt als im Osten Deutschlands. Während im Westen rund 56 Prozent der Bevölkerung der Ansicht sind, dass diese Extremisten eine ernste Gefahr für die Demokratie und ihre Repräsentanten sind, glauben das in den neuen Bundesländern nur 44 Prozent der Menschen.
Dass Reichsbürger auch für sie selbst eine Bedrohung darstellen könnten, denkt nur eine Minderheit. 63 Prozent der Menschen in Deutschland sehen ein solches persönliches Risiko laut Umfrage nicht. Knapp jeder fünfte (19 Prozent) gab an, er fühle sich durch diese Extremisten etwas bedroht. Lediglich sieben Prozent der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass Reichsbürger für sie persönlich sehr bedrohlich seien.
UPDATE: Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt: https://t.co/iK151QENLQ
— Bundeskriminalamt (@bka) December 9, 2022
Unter den Verhafteten befand sich eine frühere Bundestagsabgeordnete der AfD, die bis zu ihrer Verhaftung Richterin in Berlin war. Birgit Malsack-Winkemann vertrat die Partei von 2017 bis 2021. Darüber hinaus wurden mehrere ehemalige und aktive Soldaten im Zusammenhang mit Putschvorbereitungen verhaftet. Dies gibt den Ermittlungsbehörden Anlass zu großer Sorge, da solche Verbindungen gefährlichen Extremisten Zugang zu Waffen und ausgebildeten Personen verschaffen könnten.
Anfang 2022 wurde Reuß von Medien als der Reichsbürgerszene nahestehend und Anhänger von Verschwörungstheorien bezeichnet. Das veranlasste seine Familie, sich öffentlich von ihm zu distanzieren. Abgesehen von einer Rede im Jahr 2019 auf der WorldWebForum-Konferenz in der Schweiz, die eine antisemitische und geschichtsrevisionistische Botschaft enthielt, wurde er kaum bekannt. Die Beteiligung eines Aristokraten spricht für die monarchistischen Beweggründe einiger Reichsbürger, die wieder einen Kaiser als Staatsoberhaupt einsetzen wollen.
Die Reichsbürger haben keine zentralisierte Struktur, aber nach neuesten Zahlen mindestens 23.000 Anhänger. Ihre wichtigste Überzeugung ist, dass der derzeitige deutsche Staat sowie seine Institutionen und demokratisch gewählten Vertreter nicht legitim sind. Sie verweigern sich der Anerkennung staatlicher Autorität, wenn es beispielsweise um Steuern geht. In der Pandemie wurden sie berüchtigt, da sie sich der Einhaltung von COVID-19-Beschränkungen verweigerten.
Einige halten offizielle Dokumente wie Personalausweis und Reisepass für illegitim. Andere ziehen es vor, sich mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis auszuweisen, während ein Teil illegale Reisepässe und Führerscheine fabriziert. 2021 wurde ein Beamter aus dem Dienst entfernt, nachdem er einen Reisepass beantragte, in dem das Königreich Bayern aus Geburtsort aufgeführt werden sollte.
Die Mitglieder der Gruppe glauben mehrheitlich, dass eine frühere Version des deutschen Staates die rechtmäßige Form ist – es bestehen Unstimmigkeiten darüber, welche. Einige meinen, dass die wahre Form Deutschlands zwischen 1871 und 1918 bestand. Andere führen die Verfassung der Weimarer Republik in der Zwischenkriegszeit als die des eigentlichen Staates an. Ein Rest konzentriert sich auf das Jahr 1937, um zu zeigen, was sie als die legitimen Grenzen des Staatsgebiets ansehen, das damals das ehemalige Königreich Preußen, Teile des heutigen Polen und Russland, nicht aber Österreich umfasste, das 1938 annektiert wurde.
Ein verbindender Glaube aller ist, dass der gegenwärtige Staat keinerlei Souveränität besitze. Sie meinen, die westlichen Alliierten Frankreich, Großbritannien und die USA würden weiterhin die Kontrolle haben, obwohl ihre Besetzung Westdeutschlands 1955 endete. Daher betrachten sie die Bundesrepublik als „Marionettenregime“, die nicht den Interessen der Deutschen diene. Manchmal bezeichnen sie diese als BRD GmbH, die keine Macht beanspruchen könne.
In Rechtsextremismusskandale sind immer wieder auch Soldatinnen und Soldaten der #Bundeswehr verwickelt. Zwar sei im Kampf dagegen schon einiges passiert, sagt die Wehrbeauftragte #EvaHögl. Doch einschlägige Verfahren dauerten oft immer noch viel zu lang. https://t.co/enMYOwWAB3
— RND (@RND_de) December 13, 2022
Ein ähnlicher Revisionismus ist in der breiteren deutschen extremen Rechten verbreitet, insbesondere bei einigen Mitgliedern der populistischen AfD-Partei. Die Leugnung der Bedeutung des Holocaust und die Betonung „positiver“ Momente der Geschichte fördern die Relativierung des Mordes an den europäischen Juden und des Antisemitismus. Im Gegensatz zu dieser, die ihre Rhetorik an den politischen Mainstream angepasst hat, missachten einige Reichsbürger die geltenden Gesetze, die Holocaustleugnung und Nazi-Propaganda verbieten. Die Gruppe wird mit unverhohlenem Hass auf Juden und Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien sowie mit offener Holocaustleugnung in Verbindung gebracht. Im März 2020 beschlagnahmte die Polizei bei Razzien in Wohnungen einiger Anhänger Neonazipropaganda.
Nach heutiger Sondersitzung d. #Innenausschuss zu Razzien v. #Reichsbürger /n stehen wir vor großen Herausforderungen:Kollaborateure, Finanzströme, Auswertung v. Beweismitteln, Waffenbesitz, Beamtenrecht. Dichtes Netzwerk von Extremisten & vermutlich kommt da noch sehr viel mehr.
— Lamya Kaddor (@LamyaKaddor) December 12, 2022
Einige Reichsbürger beginnen offenbar, sich an politischer Gewalt zu beteiligen. Die jüngsten Festnahmen folgten auf mehrere andere Vorfälle. Im Jahr 2016 wurde ein Polizeibeamter bei einer Razzia wegen der illegalen Waffensammlung eines Mitglieds erschossen. Im August 2020 versuchten einige im Rahmen eines Protestes gegen COVID-19-Beschränkungen, in den Deutschen Bundestag einzudringen. Im Umfeld der Razzia sprach das Innenministerium von 21.000 Reichsbürgern. Zehn Prozent von ihnen sei gewaltbereit.
Die Gegenwart ehemaliger und aktiver Soldaten beziehungsweise Polizisten sowie einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten (und aktiven Richterin) unter den jüngst Verhafteten legt nahe, dass sie nicht ganz ohne Einfluss sind. Die AfD hat lange jede Verbindung zu ihnen geleugnet, aber sich in den letzten Jahren kontinuierlich nach rechts bewegt. 2019 berichtete das Innenministerium von vereinzelten Verbindungen von Reichsbürgern und Partei.
Man könnte sie als Randgruppe betrachten, aber ihre Ideen sind offensichtlich für einige so attraktiv, dass sie davon überzeugt sind, ein Staatsstreich sei ein lohnendes Unterfangen. Und Verbindungen zu einflussreicheren Organisationen würden sie noch gefährlicher machen – weshalb diese Angelegenheit von den Behörden so ernst genommen wird.
* Veröffentlicht im Rahmen einer Creative Commons-Lizenz.
München (dpa/iz). Die bayerische AfD gerät wegen eines internen Chats mit teilweise radikalen Inhalten massiv unter Druck. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht damit die Frage nach Beobachtung einzelner Abgeordneter und der Partei als Ganzes neu gestellt. Grüne und SPD nannten eine Beobachtung der AfD unabdingbar.
Der Bayerische Rundfunk zitierte am Mittwoch aus Inhalten einer geschlossenen Telegram-Gruppe mit dem Namen „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“, die BR-Reportern zugespielt worden seien. Mit in der Gruppe sind demnach auch große Teile der Landtagsfraktion, der bayerischen AfD-Bundestagsgruppe und des Landesvorstands.
„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr“, schrieb laut BR-Bericht etwa ein AfD-Kreisvorsitzender. Ein weiterer AfD-Mann, der inzwischen Mitglied im AfD-Landesvorstand ist, schrieb dem BR zufolge: „Bekämpft bitte (oder auch gefälligst) mit dem vielen Geld, das ihr vier lange, weitere Jahre egal in welcher Partei bekommt, das Deutschland meuchelnde System. Das erwarten unsere Wähler. Der Widerstand der Straße würde es euch danken.“ In einer weiteren Nachricht heißt es laut BR-Bericht: „Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht mehr rauskommen werden.“
Der neue AfD-Landesvorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Existenz der Gruppe. Allerdings stehe diese nicht in der Verantwortung beziehungsweise Verwaltung der AfD Bayern. Protschka erklärte zudem: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“ Hätte es solche Aufrufe gegeben, hätten die Inhaber oder Administratoren, die fürs Mitlesen verantwortlich seien, den Verfasser gesperrt, da sei er sich sicher.
„Es war eine öffentliche Gruppe, in der auch Nichtmitglieder der AfD eintreten konnten“, erklärte Protschka. „Sie wurde jetzt vorübergehend auf geschlossen umgestellt.“ In AfD-Kreisen war von mehr als 250 Gruppenmitgliedern die Rede. Fast alle Beiträge in der Gruppe seien vernünftigen Inhalts und beträfen das politische Tagesgeschäft.
Herrmann nannte die Chats erschreckend. „Sie machen deutlich, dass offensichtlich gerade in den Führungsgremien der AfD auch Leute unterwegs sind, auch Parlamentarier, die offensichtlich Gewalt überhaupt nicht ausschließen, die ernsthaft über Bürgerkrieg und ähnliches nachdenken“, sagte er am Rande einer Landtagssitzung in München. Der Verfassungsschutz werde den Chat, wenn er die Unterlagen denn bekomme, sorgfältig auswerten. Es stelle sich die Frage, inwieweit die betreffenden Abgeordneten beobachtet werden müssten – auch wenn dafür normalerweise besondere Anforderungen zu erfüllen seien – und „inwieweit daraus dann auch sich zusätzliche Argumente für eine Beobachtung der AfD insgesamt ableiten“.
Die Generalstaatsanwaltschaft München prüft nun die Äußerungen. Übernommen wird das von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.
Eine Prüfung durch eine Staatsanwaltschaft ist nicht gleichbedeutend mit einem Ermittlungsverfahren. Zunächst wird überprüft, ob eine Straftat vorliegen könnte. Ein Administrator der Gruppe ist der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka. Dieser hatte erklärt: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“
Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet bislang nicht den AfD-Landesverband als solchen, sondern die Jugendorganisation JA, den ehemaligen „Flügel“ – das Sammelbecken der völkischen Strömung in der AfD – sowie einzelne als rechtsextrem geltende Parteimitglieder. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit.
Ob und was der Verfassungsschutz in Sachen Chatgruppe unternimmt, ließ die Behörde offen, betonte jedoch: „Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geht jederzeit und eigeninitiativ auf Grundlage seines gesetzlichen Auftrags ihm bekanntwerdenden Hinweisen auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen nach.“ Diese würden gründlich geprüft – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werde die nachrichtendienstliche Beobachtung von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen aufgenommen.
(iz). Die ersten Ausgaben dieser Zeitung wurden Mitte der 1990er, als die Digitalisierung in ihren Kinderschuhen steckte, von einer Gruppe damals junger, deutscher Muslime in Weimar im sprichwörtlichen Sinne „montiert“. In dieser Zeit waren Muslime – von Metropolen wie Leipzig, Dresden oder Erfurt abgesehen – in Ostdeutschland eine Seltenheit. Entweder hielten sie sich zeitweise als Studenten in Universitätsstädten wie Jena auf, betrieben mit einigem Mut kleinere Geschäfte wie Imbisse oder hatten einen Exotenstatus. Gebetsräume, wenn es sie gab, wurden temporär in Plattenbauten, ehemaligen Garagen oder baufälligen Industrieruinen eingerichtet.
Jetzt schreiben wir 2021 und die Lage von MuslimInnen in Ostdeutschland hat sich fraglos weiterentwickelt. Das liegt in nicht geringem Maße am Zuzug vieler Flüchtlinge, die ab 2015 kamen. Bei vielen anderen Aspekten sehen die Dinge im Vergleich weiterhin anders aus. Zum einen sind die Zahlen nicht zu vergleichen. Auch haben sie keine vergleichbare Gemeinschaftsentwicklung, kaum Anbindung an die großen Dachverbände sowie einen viel geringeren Zugang zu nötigen oder gewünschten Ressourcen. Selbst in der muslimischen Community spielen sie keine nennenswerte Rolle oder sind kuriose „Exoten“, die im Osten leben (müssen).
Einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung stellt die aktuelle Aufsatzsammlung „Muslimisches Leben in Ostdeutschland“ dar, die von Leonie Stenske und Tom Bioly für die Universität Leipzig herausgegeben wurde. In der Anthologie finden sich neben der Einführung in die muslimischen Verhältnisse in den fünf neuen Bundesländern auch konkrete Fallbeispiele zu bestimmten Aspekten muslimischen Lebens, Gemeinschaften und Erfahrungen. Ihren Ausgang nahm die Anthologie in der Arbeitsgruppe „Moscheegemeinden in Sachsen“, an dem Mitherausgeber Bioly mitwirkte. In ihrem Verlauf ergab sich der Wunsch nach Perspektivenausweitung: „einerseits auf die gesamten neuen Bundesländer und ihren jeweiligen Kontext, andererseits auf weitere Facetten muslimischen Lebens“.
Hauptunterschied zwischen den Communitys in beiden Teilen des Landes sind die Zahlen. Aus diesem leiten sich viele Differenzen in West und Ost ab. Nach Angaben der wegweisenden Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“, die von einer Forschungsabteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Deutsche Islamkonferenz (DIK) erstellt und 2020 veröffentlicht wurde, leben derzeit rund 5,3 bis 5,7 Millionen MuslimInnen in Deutschland (zwischen 6,4 bis 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung). Davon entfallen nur 3,5 Prozent auf den Osten. Im Vergleich: Westdeutschland hat ca. die doppelte Fläche und vier Mal so viele EinwohnerInnen. Der geringste Anteil von MuslimInnen entfällt dabei auf Sachsen (0,6 Prozent), der größte auf Sachsen-Anhalt (1,1) und Thüringen (1,0). Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern liegen dazwischen. Diese Zahlenverhältnisse wirken sich auch auf die Anzahl von Moscheegemeinschaften aus: Während laut dem Reader „gut 50 Moscheevereine“ in allen ostdeutschen Bundesländern existieren sollen, seien es alleine in Baden-Württemberg beinahe 600. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen vereinigt rund ein Drittel „aller islamischen Vereinigungen in Deutschland überhaupt“.
Ein weiterer Unterschied, der sich ebenfalls aus der Genese muslimischen Lebens in Ostdeutschland ableitet, besteht darin, dass die Mehrheit der dortigen Moscheegemeinden mit keinem der bestehenden Großverbände, die ihre Zentralen im Westen haben, verbunden ist. Die Gründung von Moscheen, Vereinen und Gebetsräumen war in den letzten Jahren (insbesondere ab 2015) eine lokale Reaktion auf schnell entstehende Bedürfnisse der wachsenden muslimischen Bevölkerungszahl. Auch aus diesem Grund greift die in den alten Bundesländern etablierte „Norm“, von der die Herausgeber in ihrer Einleitung sprechen, hier auch nicht.
Das führe dazu, so Ayşe Almıla Akca, im einführenden Aufsatz dazu, dass die allermeisten Moscheegemeinschaften deutlich jünger seien als die im Westen. Ihre spezielle Genese und Mitgliederbasis (nicht die klassischen „Arbeiter“) gibt ihnen deutlich geringere Ressourcen für Aufbau und Unterhalt von Gemeinden und Gebäuden. Laut Akca wirke sich das niedrigere Niveau bei den Mitteln wie folgt aus: „Gemeindeaufbau und Moscheemanagement in Selbstorganisation, fehlende Räume und fehlendes religiös ausgebildetes Personal – also auch kein Imam –, wenig Finanzmittel, ambivalente Akzeptanz durch die einheimische Bevölkerung, rassistische Gewalt, wenig Kontakte und kaum Netzwerke.“ Ein Fakt ist hier allerdings auch wichtig, um das gegenwärtige Bild einschätzen zu können: In Ostdeutschland ist die muslimische Präsenz so jungen Datums und die Migrationserfahrung einer Mehrheit von Gemeindemitgliedern so jung, dass noch andere Aspekte für sie wichtiger sind als im Westen, wo MuslimInnen teilweise schon in der vierten Generation leben.
Die vorliegende Gemengelage hat nicht ausschließlich negative Folgen. Was viele (nicht alle) Communitys zwischen Erzgebirge und Ostsee unterscheidet, ist der Fakt, dass nicht jede „noch so kleine ethnische beziehungsweise sprachliche Gruppe (…) ihre eigene Moschee auf die Beine“ gestellt habe. Ähnlich wie in manchen westdeutschen Kleinstädten oder abgelegenen Ortschaften zwingen die äußeren Umstände MuslimInnen in Ostdeutschland dazu, den innewohnenden Drang zur ethnischen Abgrenzung und Volkstümelei zu überwinden. „Dieser Umstand prägt die gemeinsame Verkehrssprache Deutsch (…) und das kulturell-religiöse Leben im Osten deutlich anders als im Westen“, schreibt Ayşe Almıla Akca.
Hier ist man – von zwei bis drei Ballungsräumen wie Leipzig – darauf angewiesen, miteinander auszukommen und für viele verträgliche Lösungen zu finden. Man könnte durchaus sagen, dass durch die äußeren Zwänge das Ideal einer nicht-national definierten Community leichter zu verwirklichen ist. Anstatt die hiesigen Verhältnisse des muslimischen Lebens in Ostdeutschland nur und vor allem als Manko zu sehen, könnten die sehr viel ressourcenstärkeren Strukturen im Westen sie auch als Vorbild begreifen. Nämlich, wie sich eine mehrheitlich ethnische oder weltanschauliche Fixierung, wie sie stellenweise bei ihnen besteht, überwunden werden kann.
Zu den Faktoren, die in den neuen Bundesländern anders sind und die nicht direkt von den dortigen MuslimInnen zu beeinflussen sind, gehören andere politische und gesellschaftliche Gegebenheiten vor Ort in den jeweiligen Heimatorten oder -städten.
Wie Akca dokumentiert, sind sie einer teils viel größeren Feindschaft durch direkte Umfeld beziehungsweise durch lokal agierende anti-muslimische Bewegungen ausgesetzt. Evidente Beispiele dafür waren in den letzten Jahren die teils massiven Proteste und Kampagnen gegen den Neubau von Moscheen wie in Leipzig oder Erfurt. Bisher sei im Osten noch keine „als solche sichtbare Repräsentativmoschee“ entstanden.
Bis auf Weiteres spricht vieles dafür, dass sich die muslimische Landschaft in Ostdeutschland auch mittelfristig noch in einer anderen Geschwindigkeit verändern wird. Das kann allerdings kein Ausschlussgrund für die dortigen MuslimInnen sein, sich Gehör in der allgemeinen Community zu verschaffen. Und es ist kein Anlass für diese, ihnen nicht zuzuhören.
Den Islam behandeln die Parteien in ihren Wahlprogrammen sehr verschieden. Das linke Spektrum betont den Kampf gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. Die AfD will Minarett und Muezzinruf verbieten.
Berlin (KNA/iz). Fast genau 60 Jahre vor der Bundestagswahl am 26. September begann mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen die muslimische Einwanderung. Inzwischen leben rund 5,5 Millionen Muslime in der Bundesrepublik und gehört der Umgang mit dem Islam zu den emotional aufgeladenen und politisch kontroversen Streitfragen.
Die Wahlprogramme der Parteien behandeln den Punkt entsprechend unterschiedlich. Einig sind sich alle Parteien außer der AfD aber offenbar darin, dass sie Rechtsextremismus und Hass auf Muslime für eine größere Gefahr halten als den politischen Islam und islamistischen Terror.
Die SPD, einst die klassische „Migrantenpartei“, geht auf den Islam als solchen gar nicht ein. Der Begriff kommt in ihrer Agenda nicht vor, einmal ist vom Kampf gegen Islamfeindlichkeit die Rede. Die Partei betont eine „humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik“ und das Vorgehen gegen Diskriminierung und populistische Hetze sowie die Verbesserung von Chancengleichheit.
Das SPD-Programm listet Hilfen und Maßnahmen auf, mit denen der Staat Migranten entgegenkommen sollte, etwa beim Familiennachzug. Erwartungen an die Integration von Muslimen nennt es nicht. Allgemein wird von „Pflichten“ gesprochen. „Dazu gehört, dass sich alle an Gesetze halten.“ Auch beim Blick auf religiösen Extremismus verzichtet die SPD auf eine Nennung des Islam. Eher vage heißt es: „Wo Religionsfreiheit missbraucht wird und in religiösen Fanatismus umschlägt, müssen staatliche Sicherheitsbehörden konsequent eingreifen.“
Auch das Programm der Union verurteilt Islamfeindlichkeit und Rassismus, nennt aber auch die andere Seite der Medaille: „Der Islamismus ist eine extremistische politische Ideologie“, heißt es dort. Die ideologische Basis der Radikalen und ausländische Geldgeber hinter Moscheegemeinden gelte es genauer in den Blick nehmen. Zur Integration erklärt sie: „Wir haben die Erwartung, dass die zu uns kommenden Menschen unsere Werte teilen, sich an unsere Gesetze halten und unsere Sprache sprechen.“ Kriminelle Parallelgesellschaften – Stichwort „Clans“ – seien ebenso zu bekämpfen wie Antisemitismus auch in migrantischen Milieus. Außerdem wollen CDU/CSU die Imamausbildung in Deutschland weiter fördern.
Dafür plädieren auch FDP und Grüne. „Langfristig geht es darum, den Bedarf der muslimischen Gemeinden an religiösem Personal durch in Deutschland ausgebildete Personen zu decken“, so das grüne Wahlprogramm. Das Ziel heißt „Einheit in Vielfalt“ und eine chancengerechte Einwanderungsgesellschaft, für die es ein eigenes Ministerium geben soll, das auch die Linke fordert. Die Grünen erklären sich „solidarisch“ mit Kritikern „von fundamentalistisch-politischen Kräften, wenn sie massiv bedroht werden“. Als einzige Partei kritisieren sie in ihrem Programm die weibliche Genitalverstümmelung, von der auch viele Musliminnen in Deutschland betroffen oder bedroht sind. Ihnen wollen die Grünen mehr staatliche Unterstützung geben.
Die Stärkung liberaler und progressiver Muslime will die FDP. Eine Forderung, die prominente Vertreter eines aufgeklärten Islam immer wieder stellen, um den Einfluss muslimischer Organisationen zu bremsen. Konkrete Ideen, wie man diese schwach organisierte Gruppe gesellschaftlich aufwerten kann, liefert die Partei nicht. Das Staatskirchenrecht will die FDP „zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln“ und einen „passenden rechtlichen Status“ für alle Religionsgemeinschaften schaffen. Es fehlt aber wie bei allen Parteien an klaren Vorstellungen, wie man den höchst heterogenen Islam in Deutschland staatsrechtlich den Kirchen angleichen könnte.
Auch die Linke wirbt eher allgemein für eine „rechtliche Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“. Die Muslime sieht die Partei vor allem als Opfer von Rassismus und Diskriminierung, spricht aber auch vom Problem des religiösen Fundamentalismus. Die Rechte muslimischer Frauen erwähnen die Linken an einer Stelle explizit, nämlich im Zusammenhang mit dem Recht, das Kopftuch zu tragen.
Die AfD behandelt den Islam, dem sie ein ganzes Kapitel widmet, erwartungsgemäß als Gefahr für den inneren Frieden und notiert: „Es ist inakzeptabel, die Kritik am Islam durch den Vorwurf der ‘Islamophobie’ oder des ‘Rassismus’ zu unterdrücken.“ Gegen Minarett, Muezzinruf und Polygamie will sie schärfer vorgehen, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland gesetzlich verbieten. Zudem soll die staatliche Zusammenarbeit mit der aus Ankara gesteuerten Ditib beendet werden.
München (KNA) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD gegen die Einführung von „Islamischem Unterricht“ an den Schulen des Freistaats abgewiesen.
Das vom Landtag vor der Sommerpause beschlossene Wahlpflichtfach kann demnach zum neuen Schuljahr eingerichtet werden. Wie das Gericht am 27. August in München mitteilte, wurde die von der AfD und einer weiteren Person beantragte vorläufige Außervollzugsetzung abgewiesen.
Im Fall des AfD-Eilantrags machten die Richter auf grundsätzliche Mängel aufmerksam. Die Abgeordneten in der Partei hätten während den Gesetzesberatungen keine verfassungsrechtlichen Zweifel erhoben, sondern lediglich „unspezifische rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamischen Unterricht vorgetragen“. Auch mit Blick auf eine von dem zweiten Antragsteller angekündigte Popularklage äußerte das Gericht „erhebliche Zweifel“ an deren Zulässigkeit.
Der als Wahlpflichtfach nicht nur für muslimische Schüler ausgestaltete Islamische Unterricht „dürfte verfassungsrechtlich grundsätzlich als zulässig anzusehen sein“, heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Die Richter konnten demnach weder eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots und des Gleichheitsgrundsatzes noch eine Beeinträchtigung individueller Freiheitsrechte von Schülern und deren Eltern erkennen.
Den „Islamischen Unterricht“ gibt es in Bayern seit dem Schuljahr 2009/10. An dem Modellversuch waren 350 Schulen beteiligt. Etwa 16.500 Schüler nahmen teil. Gegenwärtig stehen bayernweit rund 100 entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Ab September kann das neue Wahlpflichtfach alternativ zum Ethikunterricht an rund fünf Prozent aller Schulen bis zur 10. Klasse angeboten werden.
(iz). Am 21. Januar dieses Jahres beklagte die „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“ einen zunehmenden „anti-islamischen Rassismus“ in Deutschland. Nach Ansicht des geschäftsführenden Vorstands Micksch sei diese Entwicklung ein Nährboden für einen Rechtsextremismus, der immer gewaltbereiter werde.
Selbst ein oberflächlicher Blick auf Berichterstattung sowie Statistik legt den Schluss nahe, dass der Rassismus Teil des Alltags geworden ist. Zeugnis davon legen derzeit auch Erfahrungen einzelner Muslime ab, die mit diesem Phänomen konfrontiert sind. Sie können von verbaler „Anmache“ bis zur Ablehnung bei Wohnraum- oder Stellengesuchen reichen. Was früher, platt gesagt, „der Türke“ war, ist heute oft „der Muslim“. Die Muster von Diskriminierung sind oft die gleichen geblieben.
Es geht noch weiter: Bei einigen Muslimen ist die rasante Verbreitung zum festen Bestandteil der Kommunikation in sozialen Netzwerken geworden. Bei aller realen Erfahrung stellt sich die Frage, ob wir es mit dem berühmten „Einzelfall“ zu tun haben, oder ob diese Vorfälle stellvertretend für einen allgemeingültigen Umgang mit Muslimen zu verstehen sind. Angesichts der erodierenden Kommunikationsformen, die insbesondere das Internet produzierte, ist Zurückhaltung bei Subjektivismen geboten. Immerhin ist es die gleiche „Technik“, die der aggressiven Islamkritik selbst zu eigen ist.
Hochkarätiger Diskurs
Diese Phänomene sowie die sich radikalisierende mediale, und damit politische, Behandlung der Schlagworte „Islam“, „Muslime“ und „Migration“, sind Grund genug dafür, dass das Osnabrücker Institut für islamische Theologie zu einer mehrtägigen Fachkonferenz über das Thema lud. Vom 14. bis 16. Januar trafen sich Wissenschaftler wie Prof. Dr. Naika Foroutan, Prof. Dr. Kai Hafez, Prof. Dr. Iman Attia, Prof. Dr. Wolfgang Benz, Dr. Silvia Horsch, Dr. Fared Hafez und viele andere, um das Thema zu diskutieren. Eingeladen waren auch Vertreter muslimischer Verbände wie Dr. Zekeriya Altug, Aiman Mazyek, Burhan Kesici sowie Journalisten wie Eren Güvercin oder Daniel (?) und Aktivisten aus der muslimischen Zivilgesellschaft.
Es ist den Gastgebern gelungen, dass sie als erste auf diesem Niveau – bei Quantität und Qualität von Referenten und Diskutanten – das Phänomen behandelten. Wohl unbeabsichtigt war die Konferenz am Puls der Zeit. Inwiefern der ausgestellte Erkenntnis- und Diskussionsstand Einzug in weitere Kreise finden wird, steht auf einem anderen Blatt. So meinte Prof. Dr. Foroutan melancholisch bei der Auftaktdiskussion, dass Fakten nur eine begrenzte Reichweite hätten. Eine „schwankende Mitte“ ließe sich davon beeinflussen. Bereits in der Vergangenheit hätten Daten- und Faktensammlung auf die von Sarrazin angestoßenen Thesen wenig Auswirkungen gehabt.
Relativ einhellig
Bei den Beiträgen war von einer „Diskussion“ im Sinne gegenteiliger Positionen nicht viel zu vernehmen. Relativ einhellig bezogen Referenten und Diskutanten nicht nur Stellung zu dem behandelten Phänomen des „anti-muslimischen Rassismus“, sie ordneten es – von graduellen Unterschieden – auch ähnlich ein.
Prof. Dr. Naika Foroutan legte in ihrem Impulsreferat die Faktenbasis für die folgenden Debatten dar. Die Zuschreibungen dessen, wer ein „Deutscher“ sei, werden immer schwieriger. Vor Beginn der Fluchtbewegung seien ca. vier Millionen Menschen in Deutschland Muslime gewesen – die Hälfte davon Staatsbürger. Von den rund 1,1 Millionen Flüchtlingen, die laut BAMF 2015 hierher kamen, sei die Mehrheit Muslime. Das habe Folgen für die Gesellschaft und die betroffenen Communities. Die aktuellen Entwicklungen, namentlich die „Flüchtlingsfrage“, trieben die Debatten um eine vermeintliche „Islamisierung“ voran. So überschätze eine Mehrheit der Bevölkerung konstant den muslimischen Bevölkerungsanteil um ein Mehrfaches. Obwohl Wirtschaftsinstitute sich für Auswanderung aussprächen und die Bevölkerung selber von einer positiven Lage ausgehe, herrschten große Ängste.
Was die Einstellungen gegenüber Muslimen in diesem Land betrifft, konstatierte die Berliner Forscherin aufgrund ihrer regelmäßigen Erhebungen einen Unterschied zwischen einer kognitiven Anerkennung der Präsenz von Muslimen und ihrer Einforderung verfassungsgemäßer Rechte mit einer „emotionalen Distanz“. Sie verwies auf einen Widerspruch zwischen der Betonung der Verfassung, zu der Muslime sich zu bekennen hätten, und andererseits der stellenweisen Überzeugung, Muslime dürften sich nicht auf ihre verfassungsgemäß verbrieften Rechte (Moscheebau oder Kopftuch) berufen. Handfest äußere sich das in der Vervierfachung von Angriffen in den letzten Jahren. Die derzeitige Verrohung werde mit Argumenten und dem Verhalten von Muslimen begründet.
Ihre Erkenntnisse wurden in den folgenden Beiträgen bestätigt und theoretisch unterfüttert. Der antimuslimische Rassismus stelle den Übergang vom Biologismus der Rechten, so Hendrik Cremer, zu einem kulturalisierten Vorurteil dar. Gerade die Fixierung auf den rechten Rand sei ein Missverständnis, wie das Beispiel Sarrazin seit 2009 belege. Cremer verwies einerseits auf die bestehenden deutschen und europäischen Gesetzgebungen zur Volksverhetzung. Anstoß erzeugende Rede müsse allerdings grundsätzliche durch Gegenrede beantwortet werden. Der Forscher schränkte aber ein, dass der Staat sich, trotz des Vorwurfes eines „Meinungskartells“, nicht taktisch verhalten dürfe, da sich rassistische Diskurse wie der von Pegida derzeit „in gefährlicher Weise“ ausbreiteten. Diesen Aspekt sprach auch Naika Foroutan an. Diskurse erführen eine Verschärfung, sobald die agitierenden Gruppen den parlamentarischen Raum betreten.
Aufgrund seiner Erforschung von Vorurteilen gab Prof. Dr. Wolfgang Benz eine präzise Definition des anti-muslimischen Rassismus: „Zu definieren ist das Phänomen der Islamfeindschaft als Ressentiment gegen eine Minderheit von Bürgern beziehungsweise von in unserer Gesellschaft lebenden Menschen, die mit politischen, ethnischen und religiösen Argumenten diskriminiert und ausgegrenzt werden. (…) Gleichzeitig stärkt dies das Selbstbewusstsein der Mehrheit, die die Minderheit ausgrenzt.“
Soziologische Welten
Theoretisch – und auch ideologisch – unterfüttert werden diese nüchternen Überlegungen mit einer Rassismusforschung im globalen Stil. Und das nicht ohne Erfolg. Gerade junge Muslime fühlen sich angesprochen von einer Theoriebildung in Nachfolge Fanons oder Du Bois‘, die sie irgendwo zwischen antikolonialem Befreiungskampf und der US-Bürgerrechtsbewegung um Luther King oder Malcom X einordnet.
Wie Dr. Silvia Horsch andernorts erläuterte, würden diese Rassismustheorien auch verstärkt bei Muslimen rezipiert. Die Betonung liegt hier auf der strukturellen Komponente. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Prof. Dr. Iman Attia aus Berlin oder Dr. Farid Hafez. In seinem intellektuell wie sprachlich brillantem Parforceritt durch die Theoriebildung von Fanon, Du Bois und der Universität Berkeley ordnete er den antimuslimischen Rassismus in diesen Diskurs ein. „Die Berkeley-Schule der Islamophobieforschung konzentriert sich auf Macht- und Herrschaftsstrukturen und versteht die Islamophobie als einen Ausdruck dieser ökonomischen und politischen Disparitäten, die durch einen anti-muslimisch-rassistischen Diskurs stabil gehalten und ausgeweitet werden sollen.“
Laut Hafez werde die Figur des Muslims zum „imaginierten Gegenstand“ zentral für den islamophoben Diskurs. Racial Profiling wäre nicht möglich, wenn nicht die Figur des gefährlichen Muslim vorhanden wäre. Da diese Rassismustheorie damit operiert, den Begriff „weiß“ im Sinne eines asymmetrischen Machtverhältnisses als politische Größe zu definieren (nicht als ontologische), müssen Widersprüche entstehen. Welche Position nehmen in diesem Denken die „weißen Muslime“ des Balkans und Russlands (die zahlenmäßig größte Gruppe der europäischen Muslime) oder die wachsende Gruppe der „Konvertiten“ ein? Ironischerweise entstehen hier Parallelen zu anti-muslimischen Diskursen in Europa, in denen der Islam als wesensfremd zu Kultur, Geschichte und Identität unseres Kontinents verortet wird.
Ein weiter blinder Fleck ist das Verharren in jahrzehntealten Deutungen globaler Verhältnisse. Das de facto koloniale Auftreten „neuer Mächte“ wie China, Indien oder Russland (die allesamt einen problematischen Umgang mit ihren muslimischen Minderheiten pflegen) geht hier unter. Das gleiche gilt für die neuen nichtstaatlichen Akteure wie Banken, Supra-Banken oder Investmentsfonds, die nach neuen Kriterien operieren. Funktioniert die Welt, operieren globale Mechanismen von Macht noch so, wie sich das die Theoretiker in Berkeley und anderswo vorstellen? Wenn nicht, was bedeutet es dann für ihre Gültigkeit?
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Es ist wohl davon auszugehen, dass die vorgetragenen Erkenntnisse und Theorien von der Mehrheit der Muslime mitgetragen werden. Das kann aber für religiös verfasste und praktizierende Muslime zu Widersprüchen führen. Die Rassismusforschung habe, wie es Dr. Horsch formulierte, Grenzen, weil sie den Glauben an Gott nicht miteinbezieht. „Da können wir nicht stehen bleiben.“
Religion droht hier zu einem nebulösen Faktor unter vielen zu werden – eine „Markierung“ für den imaginären Muslim; neben Herkunft, Ethnie und Kultur. Denn dieser Gegenstand bleibt genauso wenig real, wie er es im Auge seines vermeintlichen Feindes ist. In beiden Welten kann er nicht der oberfränkische Gutbesitzer mit Biolandwirtschaft sein oder die erfolgreiche Ärztin, die ohne Diskriminierungserfahrung oder Identitätsprobleme durchs Leben schreiten.
Obwohl das Institut für Islamische Theologie einladende Institution war, fehlten hier Beiträge, die sich dem Thema antimuslimischer Rassismus von einer theologischen Warte aus näherten. Es bleibt offen, ob sich das von Kenan Kolat geforderte „Empowerment“ ereignen kann, wenn grundlegende Aspekte des Muslimseins ausgeblendet bleiben. Ironischerweise führt dieser säkular-fatalistische Diskurs bisher nicht zu Aktivität. In den letzten zehn Jahren haben muslimische Organisationen bisher keine großen Schritte in Richtung funktionierender Lobbyorganisationen unternommen.
Dr. Silvia Horsch eröffnet in ihrem Vortrag „Eine spirituelle Sicht auf antimuslimischen Rassismus“ eine andere Perspektive. Weil die Rassismusforschung dank ihrer Ausblendung Gottes Grenzen habe, müssten Muslime über sie hinausgehen. Muslime leben in der Anerkennung der Allmacht Gottes. Sie wissen, dass nichts geschieht, was Er nicht will. Und nichts, was geschieht, ist sinnlos. Muslime hätten immer schon über ihre Verhältnisse reflektiert. Aber man dürfte nicht unzufrieden sein mit der Tatsache, dass Allah alle Dinge bestimmt. Muslime müssten sich die Frage stellen, warum sie dieserart auf Diskriminierungen und Vorfälle reagierten. Sind wir wütend, weil Allah und Sein Gesandter verleumdet werden, oder weil wir uns angegriffen fühlen? Der Gesandte Allahs habe, so Horsch, die höchste Möglichkeit aufgezeigt, wie mit solchen Situationen umzugehen ist.
Der bisherige Umgang mit Diskriminierungen berge Gefahren. In ihrem Bemühen um Anerkennung richteten sich Muslime nach Parametern, die die Gesellschaft vorgebe. Natürlich solle man nach gesellschaftlichem Einfluss streben, aber hier sei die Absicht entscheidend. Eine zweite Gefahr bestünde in Äußerlichkeiten. Weil auch äußerliche Elemente der muslimischen Lebensweise, allen voran das Kopftuch, im antimuslimischen Rassismus negativ markiert seien, würden Muslime sie positiv aufladen. Dann werde das Kopftuch zu einem Symbol für Reinheit, Frömmigkeit und Identität. Drittens, seien Muslime gefährdet, passiv und reaktiv zu werden. Eine Opferhaltung habe auch die Funktion, die von Ressentiment Betroffenen moralisch aufzuwerten. Nur, die Tatsache, dass einem Ungerechtigkeit widerfahre, mache einen noch nicht zu einem bessern Menschen.
Eine weitere, tiefere Differenz zur Rassismusforschung sei deren Fehlen einer metaphysischen Dimension. Diese gehe davon aus, dass die Betroffenen nichts mit Vorurteilen zu tun hätten. Wir müssten uns aber die Frage stellen: Warum sind wir in dieser Lage und warum passieren uns diese Dinge?
Laut der muslimischen Lehre können Probleme wie antimuslimischer Rassismus auf mindestens zwei Arten verstanden werden: Negativität ist eine Prüfung. Das sei keine Aufforderung zur Passivität. „Denn wir haben Dinge zu verantworten, die wir ändern können.“ Es kann aber auch Reinigung beziehungsweise Sühne sein. Es könne sein, dass Allah uns durch solche Erfahrungen reinigen wolle.
Will die muslimische Community im Hinblick auf den gegen sie gerichteten Rassismus nicht nur passiv bleiben, muss sie sich nicht nur in Diskurse einbringen wie den, der in Osnabrück so hochkarätig geführt wurde. Sie kommt nicht darum umhin, eigenständige Positionen und Perspektiven zu entwickeln. Das erwähnte Empowerment kann nur aus einer aktiven Haltung erwachsen.
(iz). Seit Herbst vergangenen Jahres ist der Berliner Bühnenhimmel um ein fulminantes Theaterstück reicher. Am 25.10.2015 feierte die Schaubühne Berlin die Premiere ihres alles andere als lautlosen Stückes „FEAR“. Falk Richter trifft mit „FEAR“, als Autor und Regisseur dieses imposanten Bühnenwerkes, den Nerv der Zeit messerscharf: laut, obsessiv und eindringlich.
Längst vergangen geglaubte Denkstrukturen zu Fremdenhass, Flüchtlingspolitik, Gender Mainstreaming und Homophobie keimen hier zu Lande und über die Ländergrenzen hinaus, mit voller Wucht wieder auf. Eindrucksvoll, in Form einer Collage mit Rahmenhandlung, inszenierte Richter, mit den Schauspielern und Tänzern der Berliner Schaubühne, ein packendes und brandaktuelles Stück.
Über verschiedene Videoprojektionen und Performances lässt er das hässliche Gedankengut, unter anderem von Gabriele Kuby, Horst Seehofer, Frauke Petry, Beate Zschäpe, Birgit Kelle, Marine Le Pen und Lutz Bachmann als Untote und Zombies wiederauferstehen. „Wie bekämpfen wir ein Denken, dass tot ist und zwei Weltkriege ausgelöst hat?“ ist nur eine Frage, der sich das Ensemble zugewendet hat.
Eindrucksvoll gibt Falk Richter in seinen Projektionen zu erkennen, dass die Wiederauferstehung von rechtem und religiös-fundamentalistischen Gedankengut durch die Vorreiter und Vertreter der PEGIDA-Bewegung, dem Front National und den Christlich-Konservativen verkörpert wird. Das Erstarken der rechten Strömungen und deren Schüren von Angst und Hass als Untote und Zombies zu inszenieren, ist vortrefflich gelungen.
„FEAR“ bildet das Zündeln der Rechtspopulisten und Rechtsnationalen an den demokratischen Grundwerten ab und bedient sich dabei eines Bühnenbilds mit gesichtslosen und durchgängig schwarzen Pappfiguren, denen zu Beginn des Stückes durch die handelnden Protagonisten die Gesichter von AfD-Funktionären, NPDlern und anderen Christlich-Konservativen erst verliehen werden. Ein Hinweis ohne Fingerzeig – dass wir es sind, die entscheiden müssen, ob wir genau jenen ein Gesicht, eine Stimme und einen Platz in der Gesellschaft geben und wenn ja, welchen – wird dem Zuschauer schonungslos entgegengeschleudert.
Das Spiel mit der Angst vor Überfremdung, Angst vor sozialer Ungleichheit und dem vermeintlichen Abstieg, die Angst vor dem anders sein, die Angst vor allem anderen, die Angst vor dem Tempo der Zeit und der daraus resultierenden Gesellschaftsdynamik, wird dem Publikum über O-Töne unter der Kategorie „Besorgte Bürger sprechen“ aus den Demonstrationen der PEGIDA und BAGIDA als überlagerter und durchdringender akustischer Impuls vermittelt. Auch den Versuch einer Erklärung zur Motivation der sogenannten „besorgten Bürger“ liefert Falk Richter in Textphrasen wie: „(…) und die Angst steckt in diesen Körpern und die muss raus, raus aus diesen Körpern. Die müssen diese Angst loswerden und diese Angst ist die unbeantwortete Frage in ihnen selbst: Wieso will uns niemand? Wieso verachten die uns? Wieso leben wir nicht? WER SIND WIR? Was ist das, dieses Deutschsein, Deutschland, Deutschtum, an dem wir uns so festklammern? WAS GENAU IST DAS? WO ist das in uns? Was genau ist das: Heimat?“
Doch Falk Richter lässt auch jene Gegenstimmen laut werden, die sich fragen, wie das alles auszuhalten ist, wie der Angst vor einem weiteren Rechtsruck beizukommen ist und wie ein Umgang, ein Entgegentreten gefunden werden kann. Die Verzweiflung der Protagonisten ist für das Publikum spürbar, wenn sie versuchen, sich dieses schrecklichen und zerstörerischen Gedankengutes zu entledigen. Der unbändige Wunsch und der Wille eine Gesellschaft zu gestalten, die selbstverständlicherweise verschiedenste Lebensentwürfe, Geschlechterrollen und -identitäten, Familienmodelle, Ethnien und Kulturen akzeptiert, setzen den entscheidenden Impuls dafür einzustehen. Die Zuschauer werden mit dieser Art der versuchten Befreiung und des Aufräumens bis in die letzte Reihe durchdrungen, was sie dem gesamten Ensemble zum Ende des Stückes mit nicht enden wollendem Beifall danken.
Mit „FEAR“ – ein künstlerisches und satirisches Manifest als Widerstand gegen den Rechtsruck in unserer Gesellschaft – regten sich auch jene, die sich in ihrer Menschenwürde verletzt sahen. Über das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung versuchten im vergangenen Jahr Hedwig Freifrau von Beverfoerder (CDU) und Beatrix von Storch (AfD) sich gegen die Kunst zu stellen. Beide Frauen sahen sich verunglimpft in der Darstellung als Zombies und begehrten dagegen auf, als Bildmaterial des Bühnenbildes, neben Beate Zschäpe und Anders Behring Breivik, zu brillieren. Sie erwirkten eine einstweilige Verfügung, die der Schaubühne untersagte, ihre Bilder im Rahmen der Inszenierung zu zeigen.
Zudem wurde der Schaubühne zur Last gelegt, dass in dem Stück zur Gewalt gegen die gezeigten Personen aufgerufen werde. Die 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichtes hob die einstweilige Verfügung, nach der Verhandlung Mitte Dezember 2015, wieder auf. Der vorsitzende Richter schloss sich umfassend den Ausführungen der Schaubühne Berlin an. Die Vorwürfe gegen Falk Richter und das Theater wurden sämtlich als unbegründet zurückgewiesen.
„FEAR“ – ein zeitgenössisches und ausdrucksstarkes Bühnenwerk, dass daran erinnert, dass Theater bereits über alle Epochen hinweg eine wichtige und wirksame gesellschaftspolitische Instanz bleiben muss. Prädikat: sehr empfehlenswert
Die Ausländerfeindlichkeit der 1980er Jahre hat sich in eine antimuslimische Grundhaltung gewandelt, kritisieren Muslime. Über Gründe und Auswege diskutierten Experten in Osnabrück. (iz). Passender hätte der Zeitpunkt nicht gewählt werden […]
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