CARE: Israel droht mit Verbot großer Hilfsorganisationen, während sich die Hungersnot in Gaza weiter verschärft. 100 Organisationen fordern ein Ende der Instrumentalisierung der Hilfe durch Israel.
Berlin (iz). Internationale Hilfsorganisationen beklagen weiterhin gravierende Hindernisse bei der Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen. Trotz gegenteiliger Aussagen israelischer Behörden konnten laut CARE Deutschland seit dem 2. März die meisten großen internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs) keinen einzigen Lkw mit lebensrettender Hilfe nach Gaza bringen.
Dutzende Anträge auf Einfuhr von Hilfsgütern seien abgelehnt worden – allein im Juli waren es über 60. Als Grund geben die israelischen Behörden an, die Organisationen seien nicht zur Lieferung berechtigt.
CARE-Landesdirektorin Jolien Veldwijk betont, dass seit Beginn der vollständigen Abriegelung Hilfsgüter im Wert von 1,5Mio.US-Dollar Gaza nicht erreichen konnten. Darunter sind Lebensmittel, medizinisches Material, Hygieneartikel sowie spezielle Versorgungsartikel für Mütter und Kinder.
„Unser Ziel ist es, Leben zu retten, doch durch die Registrierungsbeschränkungen bleibt die Zivilbevölkerung ohne dringend benötigte Hilfe“, so Veldwijk.
Von den Einschränkungen betroffen sind auch Organisationen, die seit Jahrzehnten vertrauensvolle Arbeit in Gaza leisten. Die neuen Registrierungsauflagen, die seit März gelten, ermöglichen eine Ablehnung anhand vager politischer Kriterien wie einer vermeintlichen „Delegitimierung“ Israels. Neben Angaben zu Mitarbeitenden fordern die Behörden auch sensible Informationen über Spender.
CARE Deutschland und andere Hilfsorganisationen warnen: Diese bürokratischen Hürden widersprechen dem Völkerrecht, gefährden Datenschutz und behindern die humanitäre Arbeit massiv. Sie kritisieren, dass unabhängige Organisationen so in ihrer Arbeit eingeschränkt und humanitäre Berichterstattung erschwert wird.
CARE Deutschland e.V. ist eine der größten gemeinnützigen Hilfsorganisationen in Deutschland und Teil des internationalen CARE-Netzwerks, das heute in über 120 Ländern aktiv ist. Die Organisation wurde am 29. August 1980 in Bonn gegründet und ist politisch, religiös sowie ethnisch unabhängig.
Die Organisation engagiert sich in den Bereichen Nothilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Geschlechtergerechtigkeit und Klimaschutz. Seit seiner Gründung leistet sie kontinuierlich Hilfe für Menschen in Not und setzt sich weltweit für nachhaltige Verbesserungen und das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe ein. Das deutsche CARE-Büro arbeitet eng mit anderen Mitgliederorganisationen von CARE International zusammen, um schnelle und wirkungsvolle Hilfe in Krisensituationen zu ermöglichen.
Ein Kommentar über den Umgang mit der AfD bzw. anderen Extremen oder was sich dazu aus einem Buch von Ilja Trojanow lernen lässt.
(iz). „Gesichert rechtsextrem“ – das ist die Schlussfolgerung eines unveröffentlichten Berichts des Verfassungsschutzes über die Alternative für Deutschland.
Viele Muslime stimmen dieser Bewertung grundsätzlich zu, da das verfassungsfeindliche Ressentiment der Partei gegenüber einer der größten Minderheiten in Deutschland offenkundig ist. Eine andere Frage schließt sich dem an: sollte man die Partei kurzerhand verbieten?
Streit in der Republik: Wie soll man mit der AfD umgehen?
Hier sind die Stimmen gemischt: Viele Kommentatoren warnen vor einer möglichen Machtergreifung der Rechtskonservativen und der Aussicht auf einen anderen Staat. Sie argumentieren mit der geschichtlichen Erfahrung rund um die legale Machtaneignung und berufen sich auf die Losung: „Wehret den Anfängen.“
Das Problem dieses Lösungsansatzes liegt auf der Hand. Man kann die Partei zwar verbieten, aber nicht ihre WählerInnen aus der Welt schaffen. Sie werden sich als Opfer sehen und können sich auf anderem Wege weiter radikalisieren.
Gegner des Verbotsansatzes argumentieren, dass der Staat unbequeme Ansichten akzeptieren und Wählerstimmen nicht einfach ignorieren darf. Sahra Wagenknecht warnt gar vor einem „autoritären Umbau“ des Staates, der sich seinen Gegnern auf fragwürdigem Wege entledigt.
Zudem, so andere Stimmen, sei die Bekämpfung des Rechtsradikalismus nicht Aufgabe der Geheimdienste, sondern eine Herausforderung für die Zivilgesellschaft. Das Dilemma bleibt: wie kann eine Demokratie im Umgang mit ihren Feinden „demokratisch“ bleiben?
Trojanow: Bulgarien oder die Frage nach der Macht
Zum Thema passt eine neue Veröffentlichung von Ilija Trojanow: Das Buch der Macht. Er übersetzt – in eigenen Worten – ein bislang nicht übersetztes Großgedicht des bulgarischen Schriftstellers Stojan Michailowski aus dem Jahr 1897. Die Satire erzählt die Strategien, Einsichten und Lehren eines osmanischen Wesirs, der seinen Neffen für die Machtübergabe vorbereiten will.
Der Text wird zu einer Generalabrechnung über das Wesen oder besser Unwesen der Machtausübung, die unabhängig von dem jeweiligen historischen Kontext wirkt. An vielen Stellen wird man an eines der großen Bücher zum Thema erinnert, den Fürsten von Machiavelli.
Der Autor schafft einen Spannungsbogen, in dem er die schonungslosen, teilweise zynischen Aussagen über die Macht mit passenden Zitaten aus verschiedenen Epochen begleitet. Dabei überlässt er zunächst dem Leser das Denken und Urteilen. Im Ergebnis gelingt ihm eine faszinierende Collage über das Phänomen der politischen Macht.
Foto: Aufbau Verlag 2025
Im Nachwort setzt er diese Einsichten in den Kontext unserer Tagespolitik; ohne dabei die sozialen und ökonomischen Widersprüche unserer Zeit zu vernachlässigen. Ins Zentrum trifft auch seine Analyse der Politik Trumps und der rechten Bewegungen Europas, denen er vorwirft, die wirtschaftlichen Machtverhältnisse des Status quo nicht in Frage zu stellen.
Extreme profitieren vom Versprechen der Stabilität
Stattdessen, so der Autor, gaukeln diese politische Kräfte das Versprechen der Stabilität in einer Welt im Wandel vor. Die Identitätsfrage wird vom Individuum zum Staat verschoben:
„Anstelle einer verwirrenden Vielfalt an persönlichen Lebensentwürfen soll sich eine Gemeinschaft – so die Sehnsucht – an einer festen Burg orientieren, an einem unerschütterlichen Bollwerk, einer starken Bastion, einem eisernen Schild – Metaphern für den repressiven Staat als unerschütterliche Barriere gegen Chaos und Unsicherheit.“
Nach der Lektüre des Buches ahnt man, dass die Rettung der Demokratie keine kurzfristig zu lösende Frage ist, die auch ein schnelles Parteiverbot nicht garantiert. Trojanow zitiert Simone Weil, die dann erinnert, dass alle modernen Parteien stets ihre Ohnmacht beklagen, „die sie stets der unzureichenden Menge an Macht zuschreibt, über die sie verfügt“.
Die Verführung der Macht ist in politischen Systemen, die über ungeheure Mittel ihrer Ausübung verfügen, immanent vorhanden. Kurzum: Wer über ihr Wesen nachdenkt, kommt nie zur Ruhe. Da von allen Seiten – seien sie ökonomisch, religiös oder ideologisch motiviert – Gefahren für den Bestand der Zivilgesellschaft drohen.
Wie immer man zu einem Verbot der AfD steht, die Debatte über den Umgang mit Andersdenkenden ist so wichtig, dass sie nicht mit Schlagworten geführt werden kann. Es ist daher für das Niveau der Auseinandersetzung gut, wenn sich engagierte Schriftsteller wie Trojanow einmischen.
Am 26. Juli begannen in Paris die Olympischen Sommerspiele. Im Gegensatz zu früheren Gastgebern gilt Frankreich als ein Land, das die Menschenrechte achtet. Eine Besonderheit sorgt jedoch für massive Vorwürfe.
(KNA/iz). ach der Fußball-EM ist vor den Olympischen Spielen. Millionen Sportfans in aller Welt freuten sich darauf, dass am 26. Juli das olympische Feuer in Paris entzündet wird. Aber ein Streit trübte die Begeisterung. Mehrere Organisationen beklagten einen Verstoß gegen Menschenrechte. Amnesty International sprach gar von einer „rassistischen Diskriminierungskampagne“.Von Alexander Pitz
Frankreich untersagt seinen Sportlern bei der Olympiade das Kopftuch
Doch worum geht es? Bei anderen großen Sportevents, etwa bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking, war die Menschenrechtslage im Gastgeberland offensichtlich problematisch. In Frankreich muss man indes genauer hinsehen.
Amnesty konzentriert sich in einer am 16. Juli veröffentlichten Analyse auf eine Besonderheit: die französischen Sportregeln zum Umgang mit dem muslimischen Kopftuch, auch Hidschab genannt. Denn die sind im internationalen Vergleich ausgesprochen strikt.
Wesentlicher Grund ist die französische Verfassung. Schon 1905 wurden Staat und Religion per Gesetz getrennt. Seither gilt der Grundsatz der Laizität, den sich die Grande Nation im Geist der Aufklärung gegen den Einfluss der katholischen Kirche verordnet hat. Dieses Gebot religiöser Neutralität erfasst weite Teile des gesellschaftlichen Lebens und gilt ebenso in Abgrenzung zum Islam.
So kündigte Frankreichs Sportministerin Amelie Oudea-Castera vor einigen Monaten an, dass französische Athletinnen bei den Olympischen Spielen keinen Hidschab tragen dürfen. „Unsere Verfassung beinhaltet die religiöse Neutralität von Personen, die Frankreich und den öffentlichen Dienst repräsentieren“, so die Ministerin. Dies gelte für jedes „offensichtliche Zeichen religiöser Zugehörigkeit“.
Das Verbot widerspricht klar dem inklusiven Geist Olympias, für den das Internationale Olympische Komitee (IOC) wirbt. Sportlerinnen wie die kopftuchtragende muslimische US-Fechterin Ibtihaj Muhammad, die bei den Sommerspielen 2016 in Rio Bronze im Teamwettbewerb gewann, sind für das IOC ein Vorbild. Spannungen mit dem laizistischen Gastgeber der Pariser Spiele sind daher vorprogrammiert.
Im September erklärte ein IOC-Sprecher vorsorglich, dass im olympischen Dorf keine Einschränkungen für das Tragen religiöser Kopfbedeckungen vorgesehen seien. „Dort gelten die Regeln des IOC“, stellte er klar. Für nicht-französische Athletinnen hätten die Vorgaben des Sportministeriums in Paris ohnehin keine Relevanz.
Diskriminierung muslimischer Sportlerinnen
Das Ergebnis ist eine Ungleichbehandlung französischer und nicht-französischer Sportlerinnen. Genau daran stören sich Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter“, sagt Amnesty-Expertin Katharina Masoud. Dies werde durch das Kopftuchverbot für französische Teilnehmerinnen „völlig ad absurdum“ geführt.
„Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen“, so die Forderung.
Amnesty und andere Organisationen wie Human Rights Watch warfen Frankreich einen offenen Bruch olympischer Bestimmungen sowie internationaler Menschenrechtsverträge vor. Das Gebot der staatlichen Neutralität werde instrumentalisiert, um muslimische Frauen und Mädchen zu diskriminieren.
Das wies Ministerin Oudea-Castera zurück und verwies auf Regel 50 der Olympischen Charta. Dort steht geschrieben: „Jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda ist an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen untersagt.“ Doch ob das Tragen eines Kopftuchs tatsächlich als „religiöse Propaganda“ zu werten ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Wie schon in der Vergangenheit – das IOC bezieht keine Stellung
Das IOC vertritt in dieser Frage zwar eine freiheitliche Auslegung, geht aber zugleich einer weiteren Konfrontation mit Frankreich aus dem Weg. Das Recht auf Religionsfreiheit werde von den verschiedenen Staaten eben unterschiedlich interpretiert, hieß es. Die olympische Bewegung sei dafür nicht zuständig. Stattdessen müssten Politik und Gerichte die Angelegenheit klären. Das französische Kopftuchverbot bei Olympia wird demnach nicht angetastet.
Bleibt die Frage, wen die Regelung wirklich betrifft. Insgesamt nehmen rund 10.500 Athletinnen und Athleten an den Spielen in Paris teil. 571 gehen für Frankreich an den Start, darunter 282 Frauen. Ob eine der französischen Athletinnen einen Sport-Hidschab tragen wollte, war nicht bekannt.
Amnesty räumte ein, dass vermutlich auch ohne Verbot keine von ihnen mit Kopftuch antreten würde. Schuld daran seien „Frankreichs unerbittliche Angriffe auf die Menschenrechte von kopftuchtragenden muslimischen Frauen und Mädchen in den vergangenen Jahrzehnten“.
Unter ganz anderen Voraussetzungen reisen derweil jene elf Sportlerinnen nach Paris, die für die Islamische Republik Iran an den Wettbewerben teilnehmen. Sie müssen ein Kopftuch tragen, ob sie wollen oder nicht. Andernfalls setzen sie angesichts drakonischer Strafen in der Heimat ihre Gesundheit aufs Spiel – und die ihrer Familien.
Nach dem Verbot des Hamburger IZH reagierten Dachverbände verhalten. Unklar bleibt, ob die „Blaue Moschee“ zukünftig Betenden offen stehen wird.
Hamburg/Berlin (KNA, iz). Das Bundesinnenministerium hat am Mittwochmorgen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) sowie angeschlossene Organisationen verboten. Es verbreite die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland und wolle diese auch verwirklichen, hieß es zur Begründung. „Diese islamistische Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Die Blaue Moschee wurde geschlossen und beschlagnahmt. Sie steht damit nun unter der Verwaltung des Bundes. Die Internetseite des Vereins war am Mittwochmorgen nicht mehr erreichbar. Ob das IZH das Verbot akzeptiert, ist nicht bekannt. Es könnte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen klagen.
Foto: trabantos, Shutterstock
Das IZH weist alle Vorwürfe zurück
Der Verein war nicht nur Betreiber der Imam Ali Moschee, sondern galt als eine der wichtigsten schiitischen Organisationen in Europa. 1953 von persischen Auswanderern in Hamburg gegründet, war er zuletzt Anlaufstelle für schiitische Muslime verschiedener Nationen – neben Iranern vor allem für Afghanen, Araber, Libanesen, Pakistaner und Türken sowie deutsche Konvertiten.
Der IZH-Verein war Gründungsmitglied des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Sein bisheriger geistlicher Leiter Mohammad Mofatteh stammt jedoch weiterhin – wie seine Vorgänger – aus dem Iran.
Der Verein weist alle gemachten Vorwürfe zurück. Man unterstütze keine Gewalt, keinen Terror und betreibe keine Politik, sagte Mofatteh erst in der vergangenen Woche der „Hamburger Morgenpost“. „Der Islam, den wir hier predigen, ist der Islam der Vernunft, der Islam des Friedens, der Freundschaft und des friedlichen Zusammenlebens der Völker.“
IZH: Verbot von Durchsuchungen im ganzen Bundesgebiet begleitet
Seit Mittwochmorgen finden Durchsuchungen in 53 Objekten in mehreren Bundesländern, darunter Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern, statt. Schon Mitte November 2023 hatte es Razzien in sieben Bundesländern gegeben, bei denen Beweismaterial sichergestellt worden war.
Faeser sagte, die Einrichtung unterstütze die Terrororganisation Hizbullah und verbreite aggressiven Antisemitismus. Die Ministerin erklärte: „Wir handeln nicht gegen eine Religion. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.“
Deutsche Politik begrüßt die drastische Entscheidung – der Iran kritisiert die Entscheidung des BMI
Politiker und jüdische Verbände begrüßten das Verbot. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bedankte sich bei Faeser für ihr konsequentes Vorgehen. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) erklärte:
„Die Schließung dieses Außenpostens des menschenverachtenden iranischen Regimes ist ein echter Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus. Das Verbot macht einmal mehr deutlich: Wir bekämpfen als Rechtsstaat die Feinde unserer Demokratie sehr hart und sehr wirkungsvoll.“
Das iranische Außenministerium reagierte prompt und bestellte am selbsten Tag den deutschen Vertreter in Teheran ein – ein diplomatischer Schritt, der auf Verstimmungen hindeutet. Zudem habe ein Gespräch mit dem iranischen Botschafter in Berlin stattgefunden, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Der Verein hatte den Vorwurf immer zurückgewiesen, eine Außenstelle der iranischen Führung zu sein. Er sei rein religiös und mache keine Politik.
Pressebild: Zentralrat der Muslime in Deutschland
Muslimische Verbände reagierten bisher verhalten
Auf politischen Druck hin trat der IZH-Verein vor einiger Zeit aus einem wichtigen muslimischen Dachverband aus, der Schura Hamburg. Er kam damit einem Ausschluss zuvor. Sie ist Vertragspartner der Stadt und gestaltet zum Beispiel den islamischen Religionsunterricht an Schulen mit.
Die größeren Moscheeverbände reagierten tagsdarauf verhalten auf das Verbot. „Es gehört zur Aufgabe eines demokratischen Staates, sich wehrhaft gegen jede Form des Extremismus zu erweisen“, zeigte der Zentralrat der Muslime in Deutschland am Donnerstag in Köln Verständnis für die staatliche Maßnahme. Zugleich betonte er, dem islamischen Zentrum Hamburg stünden alle rechtsstaatlichen Mittel zu Verfügung, um gegen das Verbot vorzugehen.
Gleichzeitig nannte der Verband das Verbot einen „sehr weitreichenden Eingriff in die Autonomie“ von Religionsgemeinschaften. Viele Muslime hätten darauf verunsichert reagiert. Er rief Innenministerin Faeser dazu auf, „die lange Tradition schiitischen Lebens in Deutschland“ zu bewahren.
Die Schura erklärte, man bedauere die Entwicklung im Zusammenhang mit dem IZH sehr. „Die Imam-Ali-Moschee, bekannt auch als Blaue Moschee, war religiöses Zentrum der schiitischen MuslimInnen in Hamburg und Deutschland.“
Sie betonte, der Erhalt des Gebäudes sei überaus wichtig für die Hamburger Muslime. „Wir möchten mit Nachdruck betonen, dass es für Hamburger Muslime überaus wichtig ist, dass die Blaue Moschee an der Alster für Gläubige erhalten bleibt und zugänglich gemacht werden muss. Die SCHURA befindet sich hierfür bereits in politischen Gesprächen, die in der kommenden Zeit intensiviert werden.“
Das weithin sichtbare Gebäude ist eine der ältesten Moscheen Deutschlands und besteht seit den 1960er Jahren – weit vor Ausbruch der iranischen Revolution.
„Wir rufen alle Seiten dazu auf, die über 60 Jahre alte Moschee, die weiteren vom Verbot betroffenen Moscheen und die lange Tradition des schiitischen Lebens in Deutschland zu bewahren. Der ZMD sucht hierzu das Gespräch mit Innenministerin Nancy Faeser, um Interimslösungen im Sinne einer Treuhänderschaft für die vielen Gläubigen, die jetzt ihre Gotteshäuser verloren haben, zu finden“, heißt es in einer Erklärung des ZMD vom Donnerstag.
Kreuz, Kippa oder Kopftuch: Religiöse Kleidung ist an Frankreichs Schulen seit 20 Jahren verboten.
(KNA). An jedem späten Nachmittag – mit Ausnahme der Wochenenden – bietet sich dem Beobachter in französischen Städten ein etwas seltsam anmutendes Bild. Junge Mädchen verlassen nach Schulschluss das Schulgelände und ziehen als erstes ihr Kopftuch wieder auf. Denn innerhalb der Schulmauern sind alle Formen von Kopfschleiern verboten – seit nunmehr 20 Jahren. Von Johannes Senk
Frankreich: Irrationalität im Umgang mit Kleidung
Am 10. Februar 2004 stimmte die Nationalversammlung dem sogenannten Gesetz zu religiösen Zeichen in öffentlichen Bildungseinrichtungen mit einer klaren Mehrheit zu. Schülerinnen und Schülern wurde damit mit dem neuen Schuljahr 2004/2005 das Tragen aller deutlich sichtbaren religiösen Symbole im Unterricht untersagt.
Grundlage dafür ist Frankreichs Verfassung. Seit 1905 sind Staat und Kirche streng separiert. Seitdem ist das nationale Bildungswesen – so werden dessen höchste Repräsentanten in der „Grande Nation“ selten müde, mit Stolz zu betonen – laizistisch, also strikt von religiösen Einflüssen getrennt. So sucht man in den Lehrplänen auch Religionsunterricht vergeblich.
1905 schrieben die Parlamentarier eine Gleichbehandlung aller Konfessionen vor – obwohl es außer der katholischen Kirche damals praktisch keine Adressaten gab. Knapp 100 Jahre später, beim Gesetz gegen religiöse Zeichen, scheint sich der Gedanke auf den ersten Blick zu wiederholen. Doch ist im Gesetzestext der Zusatz „ostensiblement“ – übersetzt etwa deutlich sichtbar oder demonstrativ – durchaus zu beachten. Denn während ein Kreuz auch recht dezent unter der Kleidung verborgen werden kann, geht das mit einem Kopftuch eben nicht.
Antimuslimische Wirkung eines Gesetzes
So wurde das Gesetz – wenn auch von Funktionsträgern vehement bestritten – schnell als antimuslimische Gesetzgebung ausgelegt. Und die jüngsten Entwicklungen scheinen diese Interpretation zu stützen. So untersagte die Regierung in Paris zum Schuljahresbeginn 2023 auch das Tragen von Abayas und Quamis im Klassenzimmer. Die Obergewänder sind vor allem bei Männern und Frauen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten und dem Nahen Osten beliebt – also aus islamisch geprägten Gesellschaften, die in Frankreich große Minderheiten stellen.
Der damalige Bildungsminister Gabriel Attal verteidigte seinerzeit das Verbot im Fernsehen. Es solle Lehrkräfte unterstützen, den laizistischen Anspruch im Klassenraum durchzusetzen. Denn: „Laizität ist keine Beschränkung, sie ist eine Freiheit“, so Attal mit dem erwähnten Nationalstolz.
Streit um Bedeutungen
Doch so klar, wie der Minister es formuliert hat, ist die Auslegung des Beschlusses in der Realität nun nicht. Denn die Meinungen gehen deutlich auseinander, ob es sich bei Abaya und Quamis tatsächlich um religiöse Gewänder handelt.
Aus Sicht des Islamverbandes Action droits des musulmans werde damit nicht zwingend eine religiöse Überzeugung ausgedrückt, sondern eine „Verbindung mit einer Kultur oder Region“.
Der Beschluss ziele hauptsächlich auf „mutmaßlich muslimische Kinder“ ab und sei diskriminierend, insbesondere für Mädchen arabischer oder afrikanischer Herkunft, argumentierte der Verband und legte eilig eine Beschwerde ein. Diese wurde aber vor Gericht abgewiesen; das Verbot bleibt in Kraft.
Andererseits gibt es Profiteure des Verbots; allen voran der erwähnte Minister Attal. Mit 34 Jahren damals jüngster Bildungsminister der Republik, zudem wortgewandt und charismatisch, empfahl er sich für höhere Aufgaben. Nach dem Rücktritt von Ministerpräsidentin Elisabeth Borne Anfang Januar berief ihn Staatspräsident Emmanuel Macron zum neuen Regierungschef – auch hier der Jüngste jemals im Amt.
Und auch in Sachen religiöser Kleidung erhielt Attal nochmals Rückenwind aus dem Elysee-Palast. Denn Macron sprach sich nun perspektivisch bis 2026 für die Einführung von Schuluniformen aus. Damit wären Diskussionen um Kopftücher wie Abayas vom Tisch. Für eine Testphase von Schuluniformen hatte sich kurz nach seinem Amtsantritt als Bildungsminister auch Attal ausgesprochen.
Laut EuGH sind Kopftuchverbote unter Umständen rechtens. EU-Oberrabbiner bezeichnet Urteil als „verstörend“.
Luxemburg (dpa, KNA, iz). Ein Verbot von Kopftuch, Kippa und Kreuzen in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen rechtens.
Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt würden und sich auf das absolut Notwendige beschränkten, teilten die Richter des höchsten europäischen Gerichts am 28. November in Luxemburg mit.
Foto: Freepik.com
EuGH: Erlaubt, wenn alle betroffen sind
Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Eine Büroleiterin in der Gemeinde Ans durfte am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch nicht tragen.
Die Gemeinde änderte ihre Arbeitsordnung und schrieb strikte Neutralität vor: Das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit war demnach allen Angestellten verboten – auch denen, die wie die Klägerin keinen Publikumskontakt hatten. Sie fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und klagte sich durch die Instanzen.
Die Richter urteilten nun, dass solche strikten Regeln rechtmäßig sein können, um ein vollständig neutrales Umfeld zu schaffen. Die EU-Staaten haben demnach einen Wertungsspielraum, wie sie die Neutralität des öffentlichen Dienstes ausgestalten wollen. Die Maßnahmen müssen sich aber auf das absolut Notwendige beschränken. Ob dies der Fall ist, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.
Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren mehrfach entschieden, dass Unternehmen das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten können.
Bedingung sei, dass das Ziel der Neutralität in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werde und die Mittel zur Durchsetzung sich auf das Nötigste beschränkten. Es sei Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen erfüllt seien.
Oberrabbiner nennt Urteil gegen religiöse Zeichen verstörend
Der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, Pinchas Goldschmidt, hat das Urteil als verstörend bezeichnet. Dies sei ein „Angriff auf das Grundrecht der Religionsfreiheit“, schreibt der ehemalige Moskauer Oberrabbiner in der „Jüdischen Allgemeinen“.
Zwar sei es im konkreten Fall um ein muslimisches Kopftuch gegangen. Allerdings führe das Urteil zu einem „Kollateralschaden“ unter Juden und Jüdinnen in Europa: „Wenn mit höchstrichterlicher Bestätigung religiöse Symbole selbst aus den Hinterzimmern europäischer Amtsstuben verbannt werden, gilt das auch uns“, so Goldschmidt.
Die Hamas habe als Terrororganisation zum Ziel, den Staat Israel zu vernichten, erklärte sie in einer Mitteilung. „Samidoun verbreitete als internationales Netzwerk unter dem Deckmantel einer ‘Solidaritätsorganisation’ für Gefangene in verschiedenen Ländern israel- und judenfeindliche Propaganda.“
Foto: imago/UPI Photo
Bundesinnenministerin untersagt Betätigung von Hamas – nahestehende Vereine sind seit Jahren verboten
Die Hamas ist von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Hinter ihr stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes in Deutschland rund 450 Menschen, von denen viele deutsche Staatsbürger sind.
Einen offiziellen Ableger der Gruppierung gibt es hierzulande aber nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden vor einigen Jahren verboten. Als zusätzliche Maßnahme bleibt damit das ausgesprochene Betätigungsverbot.
Als Bundesinnenministerin verbiete ich heute die Betätigung von HAMAS und Samidoun in Deutschland und löse Samidoun in Deutschland auf.
Faeser sagte, im Fall der Hamas sei die Betätigung einer Terrororganisation vollständig verboten worden, die den Staat Israel vernichten wolle. Ihre Aktivitäte im Bundesgebiet laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Darüber hinaus beeinträchtige ihr Zweck oder ihre Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Das Netzwerk ist eine Gruppe, die sich selbst als „palästinensisches Gefangenensolidaritätsnetzwerk“ bezeichnet. Nach Einschätzung von Verfassungsschützern sollen es zur Organisation PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) gehören und wird als „israelfeindlich“ eingestuft.
Sie propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel, ist aber im Gegensatz zur Hamas nicht religiös geprägt. Das Netzwerk hatte wenige Stunden nach dem Angriff der Hamas auf israelisches Gebiet am 7. Oktober für Entrüstung gesorgt, weil Mitglieder zu Ehren der Terroristen Süßigkeiten in Berlin verteilten.
Faeser betonte mit Blick auf die zweite Gruppe, das Abhalten spontaner „Jubelfeiern“ hier als Reaktion auf die Terroranschläge der Hamas zeige ihr antisemitisches, menschenverachtendes Weltbild. Antisemitismus habe in Deutschland keinen Platz – egal von wem er ausgehe: „Wir werden ihn in all seinen Formen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats auch weiterhin bekämpfen.“
Die europäische Erlaubnis, Insekten Lebensmitteln beizumischen, sorgt für Debatten. Auch viele Juden und Muslime haben damit ein Problem: Denn wegen Speisevorschriften kommen Insekten üblicherweise nicht auf den Teller. Von Leticia […]
IZ+
Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)
Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.
Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.
* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.
Karlsruhe/Berlin (KNA). Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Dies teilte das Gericht am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Entsprechend muss nun das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte am 27. August 2020 das Berliner Gesetz mit Verweis auf die Religionsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Das Land reichte dagegen im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein.
Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.
Das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagt sie bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Unter welchen politischen Verhältnissen das Gesetz nun geändert werden kann, ergibt sich erst nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar.
Erfolgreich geklagt haben zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Karlsruhe (iz/dpa/KNA). Muslimischen Lehrerinnen darf das Tragen von Kopftüchern an öffentlichen Schulen nicht länger pauschal verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag (13. März 2015) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Das benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Die Richter korrigierten damit ihr so genanntes Kopftuchurteil von 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt. Erfolgreich geklagt haben damit zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin wandten sich gegen das gesetzliche Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen. Sie waren zuvor bei den Arbeitsgerichten gescheitert. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Damit sei auch der Gleichheitsgrundsatz berührt. Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden. Zwei Richter gaben ein Sondervotum ab. Düsseldorf und Berlin wollen prüfen Nach dem Urteil prüfen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin Änderungen ihrer Schulgesetze. „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am gleichen Tag in Düsseldorf. „Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten.“ Löhrmann (Grüne) hatte das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Kopftuchverbot begrüßt. Das 2006 auf Initiative der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz eingefügte Kopftuchverbot sei mit der in der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht vereinbar, erklärte Löhrmann am Freitag in Düsseldorf. Damit bestehe nun in einer seit Jahren strittigen Frage Rechtssicherheit. Eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung sagte am Freitag, zunächst müssten die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen. Kurth rät zu Gelassenheit Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Brunhild Kurth, einen möglichen „Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze der Länder. Das Urteil „lotet das Verhältnis von öffentlichem Dienst und religiöser Betätigung neu aus“, sagte die CDU-Politikerin am Rande der KMK-Frühjahrssitzung in Leipzig der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder würden sich „ihre Schulgesetze und weitere Regelungen“ mit Blick auf Neutralitätspflicht noch einmal genau anschauen. Sie rate aber zur Gelassenheit. Letztlich müsse „vor Ort entschieden werden, wie mit dem Tragen religiöser Symbole in Unterricht und Schule umgegangen werden muss“. Lehrer, Schulleiter und Schulaufsicht müssten „mehr als bisher auf den Einzelfall schauen“, sagte Kurth. Die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese sprach von einer Stärkung der religiösen Vielfalt in Deutschland. „Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland“, sagte sie. Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach von einer Stärkung der Religionsfreiheit. Leiterin Christine Lüders verwies in Berlin darauf, dass derartige Verbote auch negative Auswirkungen für kopftuchtragende Musliminnen in der Privatwirtschaft haben könnten. Große Freude und verhaltene Zustimmung Vor allem junge Musliminnen äußern sich sehr erfreut über das Urteil. Vielen war in den letzten Jahren die Ergreifung einer Karriere als Lehrerinnen versperrt, weil sie später hätten mit Schwierigkeiten bei der Einstellung rechnen müssen. Nun hoffen viele, dass sich hier manches Grundlegendes ändern wird. Andere, wie der frühere IGMG-Generalsekretär Mustafa Yeneroglu, ordneten die Karlsruher Entscheidung in die bestehende rechtliche und politische Ordnung ein. Generell bedeute das Urteil noch keine sofortige oder gar flächendeckende Aufhebung bestehender Kopftuchverbote. Zumal im konkreten Einzelfall natürlich immer noch verboten werden könne. Grundsätzlich wurde das Urteil innerhalb der muslimischen Community als positiv begrüßt. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003. Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber“, meinte Bekir Altaş, kommissarischer Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, anlässlich der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wünschenswert wäre es gewesen, so der kommissarische Yeneroglu-Nachfolger, wenn die Verfassungsrichter das Problem bei den Störern ausgemacht hätten, anstatt die Konsequenzen den betroffenen Lehrerinnen aufzuerlegen. „Schade, dass sich das Gericht von dem zumeist populistisch geführten Mehrheitsdiskurs nicht ganz lösen und von den Angstmachern vollständig emanzipieren konnte.“ Dennoch sei die Entscheidung ein deutlicher Schritt. Das Kopftuch tangiere weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. „Zutreffend stellen die Verfassungsrichter fest, dass das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen die ‘Grenze der Zumutbarkeit’ überschritten hat.“ Die Ditib begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als „Meilenstein“ für die Gleichberechtigung von Muslimen und die Religionsfreiheit. „Dadurch wird die Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, mit Leben erfüllt“, sagte der Landesvorsitzende Erdinc Altuntas am Tag der Urteilsverkündung in Stuttgart. Altunas sagte, entsprechend müsse nun das Schulgesetz in Baden-Württemberg geändert werden. Viele Frauen entschlössen sich derzeit gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften. Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls positiv bewertet. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“. „Das Urteil macht unverkennbar deutlich, dass alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich sind und dass keine Religion privilegiert werden darf. Ich gehe davon aus, dass Länder, die ein Kopftuchverbot erlassen haben, der Gleichbehandlung der Religionen Folge leisten und die Kopftuchverbote aufheben werden“, war die optimistische Einschätzung von Seyfi Ögütlü, dem Generalsekretär des Vereins der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Photo by Thorsten Hansen
Wir verwenden Cookies, um den Betrieb dieser Website zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Diese Website verwendet Cookies. Notwendige Cookies sind für den Betrieb erforderlich: Sie halten Ihre Sitzung, den Warenkorb, die Zahlungsabwicklung, den Spam-Schutz und Ihre Cookie-Entscheidung fest. Sie werden ohne Einwilligung gesetzt und enthalten keine Angaben zu Ihrer Person.
Wir setzen von uns aus keine Analyse-, Werbe- oder Tracking-Cookies ein. Unsere Reichweitenmessung arbeitet ohne Cookies und erkennt einzelne Besucher nicht wieder.
Ihre Einwilligung brauchen wir an einer einzigen Stelle: Wenn Sie ein eingebettetes YouTube-Video starten, setzt Google Cookies zu Werbe- und Statistikzwecken. Ohne Ihren Klick auf ein Video werden diese Cookies nicht gesetzt.
Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__cf_bm
30 minutes
Wird von unserem Betreiber Cloudflare gesetzt, um automatisierte Zugriffe von echten Besuchern zu unterscheiden. Der Cookie enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den sicheren Betrieb der Website erforderlich.
__stripe_mid
1 year
This cookie is set by Stripe payment gateway. This cookie is used to enable payment on the website without storing any patment information on a server.
__stripe_sid
30 minutes
This cookie is set by Stripe payment gateway. This cookie is used to enable payment on the website without storing any patment information on a server.
acadp_rand_seed
1 day
Wird ausschließlich im Anzeigenmarkt gesetzt. Der Cookie enthält nur eine Zufallszahl, die die Reihenfolge einer Anzeigenliste über mehrere Blätterseiten hinweg stabil hält. Sie ist keiner Person und keinem Gerät zugeordnet und wird nicht weiterverarbeitet.
cookielawinfo-checkbox-advertisement
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Analytics" category .
cookielawinfo-checkbox-functional
1 year
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Necessary" category .
cookielawinfo-checkbox-non-necessary
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Non-necessary" category .
cookielawinfo-checkbox-others
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to store the user consent for cookies in the category "Others".
cookielawinfo-checkbox-performance
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to store the user consent for cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent
1 year
CookieYes sets this cookie to record the default button state of the corresponding category and the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
m
2 years
Stripe sets this cookie for fraud prevention purposes. It identifies the device used to access the website, allowing the website to be formatted accordingly.
PHPSESSID
session
This cookie is native to PHP applications. The cookie is used to store and identify a users' unique session ID for the purpose of managing user session on the website. The cookie is a session cookies and is deleted when all the browser windows are closed.
woocommerce_cart_hash
session
Wird von WooCommerce gesetzt, sobald sich etwas im Warenkorb befindet. Der Cookie enthält eine Prüfsumme des Warenkorbinhalts, damit zwischengespeicherte Seiten den richtigen Warenkorbstand anzeigen. Er enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den Betrieb des Warenkorbs erforderlich.
woocommerce_items_in_cart
session
Wird von WooCommerce gesetzt, sobald sich etwas im Warenkorb befindet. Der Cookie enthält nur den Wert 1 und teilt der Website mit, dass der Warenkorb nicht leer ist. Er enthält keine Angaben zu Ihrer Person und ist für den Betrieb des Warenkorbs erforderlich.
wp_woocommerce_session_*
2 Tage
Wird von WooCommerce gesetzt und verbindet Ihren Browser mit der zugehörigen Warenkorb- und Bestellsitzung auf dem Server. Der Cookie enthält eine Kennung und eine Prüfsumme, keine Bestell- oder Zahlungsdaten. Er ist für Warenkorb und Kasse erforderlich. Laufzeit 2 Tage, bei angemeldeten Kunden 7 Tage.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Verkehrsquelle usw.
Cookie
Dauer
Beschreibung
CONSENT
2 years
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
NID
6 months
NID cookie, set by Google, is used for advertising purposes; to limit the number of times the user sees an ad, to mute unwanted ads, and to measure the effectiveness of ads.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-id
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.