Es ist wesentlich für das verpflichtende Fasten im Monat Ramadan, welches neunundzwanzig oder dreißig Tage dauern kann, vorher die Absicht zu fassen.
(iz). Hier sind wir wieder – ein weiteres Jahr ist vergangen und wir stehen wieder einmal vor der Schwelle des Monats Ramadan. Allah ta’ala sagt uns, dass die Neumonde Zeitmarkierungen für uns sind und es ist sicherlich der Fall, dass viele von uns das Jahr von einem Ramadan zum nächsten bemessen und jedesmal scheint es so zu sein, dass der Ramadan schneller kommt als im nächsten Jahr.
Ich möchte in diesem Vortrag einige besonderen Aspekte, die den gesegnetsten aller Monate für uns regeln und auch einige Bedeutungen erwähnen, die im Fasten des Ramadans enthalten sind und sich dem Fastenden erschließen.
Es ist wesentlich für das verpflichtende Fasten im Monat Ramadan, welches neunundzwanzig oder dreißig Tage dauern kann, vorher die Absicht zu fassen. Diese Absicht wird entsprechend der Schule von Medina vor Fajr am ersten Tag gefasst und ist für die Dauer des gesamten Monats ausreichend, es sei denn, das Fasten wird durch Menstruation, Krankheit oder Reise gebrochen, in welchem Fall man eine neue Absicht fassen muss, um das Fasten wieder aufnehmen zu können.
Sollte der Ramadan bereits begonnen haben und man hat den Tag mit einer Mahlzeit begonnen, so beginnt man sein Fasten in dem Augenblick, in dem einem die Nachricht vom Beginn des Ramadans erreicht und muss dann einen Tag Fasten nach dem Ende des Monats nachholen.
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