Spirituelle Hilfe braucht Standardisierung
(iz). Die Gefängnisseelsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Laut StVollG §53 hat jeder Inhaftierte Anspruch auf eine Seelsorge, darin heißt es: „Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner […]