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Die anderen 22 Prozent – Weltweit leben 400 Millionen Muslime als Minderheit

Wie ein aktueller Report des Londoner Thinktanks Ayaan Institute dokumentiert, stellen muslimische Minderheiten nicht nur rund ein Viertel aller Muslime. Sie spielen auch eine wichtige Rolle für die zukünftige Entwicklung der islamischen Welt.

(iz). Am 10. Oktober veröffentlichte das unabhängige Londoner Ayaan Institute ein umfangreiches Papier über muslimische Minoritäten in aller Welt. „Ummah at the Margins“ („Ummah an den Rändern“) behandelt fast ein Viertel der globalen Muslime (ca. 400 Millionen Menschen) und füllt damit eine wichtige Lücke im weltweiten innermuslimischen Diskurs aus. Autor ist der englische Sozial- und Kulturanthropologe Yahya Birt, der 2014 vom Magazin „The Economist“ als „einflussreicher britischer Muslim“ beschrieben wurde. Der Schriftsteller, Gemeinschaftshistoriker und Forscher hat unter anderem für Einrichtungen wie die Georgetown University oder die Universität Leeds gearbeitet.

Das Papier habe zum Ziel, so Institutsleiter Jahangir Mohammed, die Rolle islamischer Minderheitengemeinschaften für die Schaffung von Einheit, Wohlstand und Verbundenheit mit der Mehrheit zu beleuchten. Damit sie das konstruktiv tun könnten, bräuchten sie unabhängige Organisationen sowie eine größere Resilienz gegenüber auswärtigen Feindseligkeiten. Birt nutzt seine umfangreiche Expertise von Communitys in Großbritannien und globaler Bewegungen zur Diskussion fundamentaler Fragen, vor denen wir heute stünden. Gefahren und Chancen, die sich diesen Minderheiten stellten, würde sie zum Vorausdenken zwingen.

Jene muslimischen Bevölkerungen sind nach Ansicht des Ayaan Institute von Bedeutung, weil sie 22 Prozent (Stand: 2022) aller weltweiten Muslime ausmachen. Auch deshalb müssen Wege für ihr Überleben und Erfolg gefunden werden. Der Bericht fokussiert sich auf 31 Gruppen mit jeweils mehr als einer Million Angehörigen. So lebt in Indien die zweitgrößte islamische Personengruppe der Welt mit 213 Millionen Mitgliedern. Aus historischen und demografischen Gründen sind diese Gemeinschaften signifikanter, als es der Begriff „Ummah an den Rändern“ vermittelt.

In „Ummah at the Margins“ werden drei geografische Zonen für die Betrachtung identifiziert. Zuerst kommen die „Großen 3“ (Indien, China und Russland). Hier leben historisch umfangreiche Minderheiten, deren sich verschlechternde Lage global Anlass zur Sorge sein sollte. Als Nächstes folgen 14 afrikanische Staaten, in denen zwar teils schlechte ökonomische Verhältnisse herrschen, die aber vorbildhaft in Sachen Glaubensfreiheit seien. Und schließlich erfreuen sich Muslime in neun westlichen Ländern höherer Freiheit und Wohlstand als Muslime anderswo. Nach Ansicht von Yahya soll diese Dreiteilung ein Fundament zur strategischen Erforschung der Minderheiten insgesamt legen.

Zu den Schlüsselerkenntnissen gehört, dass es kaum oder keinen Zusammenhang zwischen persönlichen, bürgerlichen und ökonomischen Freiheiten und Religionsfreiheit in den 31 Ländern gibt. Das mache nach Ansicht des Autors weitere Untersuchungen nötig, um die Ursachen von Feindseligkeit und nötigen Gegenmaßnahmen zum Schutz solcher Minoritäten zu bestimmen. Die sich diesen Communitys stellenden Fragen sind keinesfalls vom Rest der Ummah getrennt. Insgesamt konkurriert die Vorstellung einer globalen ethischen Gemeinschaft mit der gegenwärtigen Diasporapolitik von mindestens fünf einflussreichen Staaten. Bei Letzterer dominiert die ethnische Zugehörigkeit zu einem Ursprungsland und ist jeweiligen nationalen Interessen unterworfen. Dabei haben diese Minderheiten kein verlorenes Heimatland, „sondern vielmehr eine geteilte Ausrichtung (Qibla) nach Mekka, einen gemeinsamen Glauben, Schrift und einen Propheten für die ganze Welt“.

Muslime sind nach Birt fester Bestandteil des dominanten nationalstaatlichen Systems geworden, das sich in den letzten zwei Jahrhunderten über den ganzen Globus ausgebreitet hat. Im Unterschied zu anderen wird dieser Nationalismus in mehrheitlich islamischen Gesellschaften in religiöse Begriffe gehüllt. Ihre nationalen Eliten schufen „eine betreute Religion“, die ihre Interessen im In- und Ausland befördern sollte. Zu den Schlüsselfaktoren dieser oft übersehenen Communitys gehört unter anderem: In ihnen hat Indien mit schätzungsweise 213 Millionen Angehörigen (Stand: 2020) die zweitgrößte Gemeinschaft weltweit. Schätzungen gehen davon aus, dass es Indonesien in Sachen Größe in den kommenden 50 Jahren überholen wird.

Auf unserem Kontinent verschiebt sich der demografische Schwerpunkt langsam nach Westen. Heute leben in Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Italien mehr Muslime als in den einzigen muslimischen Ländern Europas, Albanien und Kosovo. Legt man die geografische Definition der letzten eineinhalb Jahrhunderte an, erstreckt sich unsere Halbinsel nördlich der afrikanischen Küste bis zu einer Linie vom Ural bis zum Kaspischen Meer. In diesem Bereich dominieren noch die Muslime in Ost- und Südosteuropa; vor allem, wenn man die Mehrheitsgebiete der Türkei (Istanbul und Thrazien, 12,55 Mio. in 2020), Aserbaidschan (9,79 Mio. in 2020) und die große Minderheit in Russland (16 Mio. in 2020) mit einbezieht. Das Pew Forum ging 2015 davon aus, dass die muslimische Bevölkerung Europas von 5,9 Prozent (2010) auf 10,2  anwachsen soll.

Die älteste Gemeinschaft außerhalb Mekkas, jene in Äthiopien, stellt 36 Prozent aller Einwohner in diesem afrikanischen Land. Zu anderen führenden, und teils historischen Minderheiten gehören die von China (28 Mio.), Tansania (21 Mio.), Russland (16 Mio.), Elfenbeinküste (9 Mio.) und den Philippinen (6 Mio.).

Was vielen nicht bekannt ist: Einige der aufgezählten Bevölkerungsgruppen in einer Minderheitensituation sind größer als die von OIC-Staaten. So leben in Indien mehr Muslime als in Nigeria und Ägypten zusammen. Es gibt mehr Muslime in Äthiopien als in Saudi-Arabien, in China mehr als in Syrien, mehr in Tansania als in Somalia und mehr in Russland als in Tunesien.

Die neun genannten Beispiele im euro-amerikanischen Raum stellten 2020 rund 29 Millionen Angehörige. Das ist eine vergleichsweise neue Entwicklung, denn die meisten Communitys entstanden nach 1945. Allerdings gibt es wichtige Pionierleistungen, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Eine nennenswerte Ausnahme davon ist Bosnien, wo die Beheimatung des Islam im 15. begann.

Für den größten Teil erfreuen sich diese Gemeinschaften relativ hoher Grade an Religionsfreiheit und persönlichem Wohlstand – im Vergleich zu den meisten OIC-Staaten. „Sie wurden während der vergangenen dreißig Jahre in Hinblick auf die Solidarität der Ummah zunehmend durchsetzungsfähiger“, schreibt Birt. Allerdings stehen sie insbesondere seit 9/11 vor größeren politischen und rechtlichen Beschränkungen. Einige Schätzungen besagen, dass es in den „westlichen neun“ Ländern insgesamt 45 Millionen Muslime geben wird.

Es hätte den Rahmen von „Ummah at the Margins“ gesprengt, würde Birt eine Analyse für jede dieser mehr als dreißig Minderheiten anfügen. Im letzten Viertel des Reports wird Großbritannien als Fallbeispiel vorgestellt. Darin finden sich viele Parallelen zu den „westlichen 9“. Die Gemeinsamkeiten gelten hingegen kaum für die Gruppe aus Indien, China und Russland sowie für die muslimischen Minoritäten Afrikas, die unter ganz unterschiedlichen Bedingungen operieren.

Das Phänomen dieser Gemeinschaften beleuchtet „die große Herausforderung des islamischen Nationalismus“, die für den Autor die größte Aufgabe der Ummah darstellt. Für ihn liegt die Erklärung darauf in der Instrumentalisierung, welcher der Islam während der Staatenbildung der postkolonialen Periode unterworfen wurde. Er wurde in nationale Identitäten und Institutionen gepresst. Das äußerte sich laut Birt in diesen drei Prozessen: Religiöse Institutionen und Autoritäten (wie Auqaf oder Qadis) wurden nach dem jeweiligen Trend verstaatlicht.

Die Schari’a wurde von einem unabhängigen und grenzüberschreitenden Prozess des rechtlichen Nachdenkens zu einem öffentlichen, gebietsgebundenen und positiven Recht gemacht. Laut Wael bin Hallaq bedeutet dies, dass es für einen modernen Staat unmöglich sei, „islamisch“ zu sein.

Unterricht für Kinder wurde von privaten Medressen in staatliche Schulen verlegt. Seine Inhalte mutierten zu einer Lehre, in der Islam als ein Bezugspunkt für Nationalgeschichte und bürgerliche Indoktrinierung herhalten musste. Der letzte Punkt ist nach Birt abhängig von den jeweiligen Bedingungen der Dekolonisierung, dem Wiederauftauchen von Privatschulen dank des Neoliberalismus sowie der Art und Weise, wie moderne Islamschulen als Institution die eurozentrische Trennung von öffentlichen und staatlichen Schulen überwinden.

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Das Mittelmeer als Brücke und Grenze

(iz). Das große Meeresbecken, zu dem auch das Schwarze Meer gehört, bedeckt eine Fläche von 2.700.000 Quadratkilometer. Es hat eine Ausdehnung von 3.860 Kilometern – von der Straße von Gibraltar […]

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Gespalten und wenig Einfluss: Hintergründe über Kenias Muslime

Anlässlich der jüngsten Präsidentschaftswahlen nutzen wir die Gelegenheit für einen Überblick über die Lage der Muslime Kenias. Obwohl sie in der Vergangenheit eine Rolle in der Zurückdrängung repressiver Gesetze spielten […]

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Weder Fisch noch Fleisch: Wie Konvertitinnen entheimatet werden

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Menschen werden mit Grundbedürfnissen geboren. Neben den physiologischen Bedürfnissen, wie Nahrungsaufnahme und Schlaf, gehören Autonomie, Wirksamkeit und soziale Zugehörigkeit zu den psychologischen Grundbedürfnissen. Bereits nach der Geburt sucht der Mensch […]

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5. Jahrestag der Vertreibung – Rohingya fordern Gerechtigkeit

rohingya kurzmeldungen

Bonn (KNA). Fünf Jahre nach der Vertreibung der Rohingya aus Myanmar fordern westliche Staaten eine Bestrafung der Verantwortlichen und ein Ende der Gewalt gegen Minderheiten in dem südostasiatischen Land. In den Flüchtlingslagern in Bangladesch protestierten tausende Rohingya für bessere Lebensverhältnisse und eine würdevolle Rückkehr in ihre Heimat. Auch Helfer zeigten sich angesichts der humanitären Verhältnisse in den Lagern alarmiert.

Myanmar müsse den Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag in dem seit 2020 laufenden Völkermordprozess Folge leisten, hieß es einer am Donnerstag in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, die auch von den Außenministern Australiens, Großbritanniens, Kanadas, Neuseelands, Norwegens und der USA mitgetragen wird.

Bei dem Exodus von mehr als 700.000 Rohingya ins benachbarte Bangladesch handele es sich um „eine der größten Massenfluchten einer Minderheit in der jüngeren Geschichte“, so die Regierungen. Als Auslöser nannten sie den Militärangriff 2017 auf Gemeinden der muslimischen Minderheit in Myanmars Bundesstaat Rakhine, bei dem Tausende getötet, vergewaltigt und gefoltert worden seien.

Diejenigen, die laut einer UN-Faktenfindungsmission schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe gegenüber Rohingya begangen hätten, seien zugleich die Köpfe des Militärputschs vom Februar 2021 und verübten weiterhin Gräueltaten an Dissidenten und vulnerablen Gruppen, darunter ethnischen und religiösen Minderheiten. Man rufe das Militärregime auf, die Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zu beenden, so die Erklärung. Ähnlich äußerte sich auch Amnesty International.

In 20 der mehr als 30 Flüchtlingslager im Distrikt Cox’s Bazar in Bangladesch bildeten Rohingya am Donnerstag Menschenketten, um gegen ihre Lage zu demonstrieren, wie das Nachrichtenportal Dhaka Tribune berichtete. In einem Video, das vom Menschenrechtsminister der myanmarischen Untergrundregierung auf Facebook verbreitet wurde, sagt der junge Rohingya Enam Udin, seit fünf Jahren hofften die Rohingya vergeblich auf Hilfe und Gerechtigkeit. „Das liegt an der Bequemlichkeit und an dem Desinteresse der Weltgemeinschaft.“ Wegen der Tatenlosigkeit der internationalen Regierungen gehe der „Völkermord“ in Myanmar weiter.

Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte: „Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien.“ Zugleich unterstütze die Bundesregierung die internationalen Bemühungen zur Aufklärung dieser Verbrechen, so ein Sprecher. Das Urteil des Internationalen Gerichtshofes von Ende Juli zur Zulässigkeit der Klage Gambias im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar sei dafür ein wichtiger Schritt.

Unterdessen verwies Ärzte ohne Grenzen auf die schlechten hygienische Bedingungen in den Lagern. Die Zustände im Distrikt Cox’s Bazar seien alarmierend, teilte die Hilfsorganisation in Berlin mit. 88 Prozent der Menschen hätten einer Befragung zufolge keinen ausreichenden Zugang zu Wasser und geeigneten sanitären Einrichtungen. Rund drei Viertel der Befragten gaben an, überlaufende Toiletten benutzen zu müssen.

Am 25. August 2017 begann die Armee von Myanmar mit der gewaltsamen Vertreibung von rund 700.000 muslimischen Rohingya aus dem Bundesstaat Rakhine. Zusammen mit den bereits über Jahrzehnte zuvor vertriebenen Rohingya leben in Cox’s Bazar gut eine Million Flüchtlinge. Sie verteilen sich auf 31 Siedlungen, die zusammen als das größte Flüchtlingslager der Welt bezeichnet werden.

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Rassisten sind die Anderen. Wie gehen wir mit Schwarzen Muslimen um?

schwarze Rassismus

Beim Thema Rassismus übersehen Muslime häufig den real existierenden Umgang mit Schwarzen Muslimen in den eigenen Reihen. (iz). Wird im muslimischen Diskurs das Thema Rassismus behandelt, geht es meist um […]

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Widersprüchliche Signale der Ampel

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Doppelte Staatsbürgerschaft hier, Rückführungsoffensive dort: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist geprägt vom Willen zur gesellschaftlichen Erneuerung – und vom Rechtsruck der letzten Jahre. (iz). Stell dir vor […]

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Was ist eine Fatwa?

(iz). Wir leben in einem historischen Augenblick, in dem viele Begriffe, die uns vertraut erscheinen, schleichend aber stetig an Substanz verlieren. Das wirkt sich im Denken wie in der zwischenmenschlichen Kommunikation aus, gilt aber besonders, wenn es um kritische Themen wie „Islam“ geht. Was für Muslime – oder für sachlich gebil­dete Menschen – jahrhundertelang Alltäglichkeit war, ist längst Streitpunkt beziehungsweise zum Augenblick des Schreckens geworden.

Dafür lassen sich viele Beispiele finden, aber eine Sache – prägnant, weil die stetige „Um­wertung aller Werte“ Nichtmuslime und Muslime betrifft – ist die berühmt-berüchtigte „Fatwa (plural Fatawa)“. Angefangen mit der längst ikonisch gewordenen „Fatwa“ des persischen Revolutionsführer Ayatollah Khomenei in der Causa Rushdie, über die virtuell verbreiteten Urteile von Terrorführern in den Bergen Afghanistans oder Jemens bis zu Hobby-Predigern in westlichen Gesellschaften: Sie alle haben den Muslimen mit ihren „Meinungen“ einen Bärendienst erwiesen.

„Traurige Beispiele sind politische oder militärische Bewegungen, die an die Macht kommen, und Muftis ernennen, die Fatawa erlassen, um ihre Handlungen zu rechtfertigen. Dazu gehören auch Muftis, die nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllen oder Meinungen veröffentlichen, die Muslime zum Gespött von Nichtmuslimen machen“, meint Malik del Pozo, Lehrer für Qur’an, islamisches Recht und Arabisch. Die Liste zeitgenössischer Meinungen, die in den Augen von Nichtmuslimen sehr skurril erscheinen müssen, ist sehr lang und reicht von erhängten VHS-Kassetten, geht über absurde Rechtsmeinungen, die gelegentlich aus Kairo in unseren Breiten ankommen und endet nicht mit dem Verbot von Mickey Mouse oder dem Fahrverbot für saudische ­Frauen.

Vor Jahren bemerkte ein taz-Autor klug und richtig, dass wir in einer „Diktatur der Meinung“ leben. Wie zutreffend das bei den Fatawa ist (nur selten spricht jemand über die Muftis), kann am inflationären Gebrauch der Fatwa erkannt werden. Jede Selbstentäußerung einer öffentlichen Stimme – ob qualifiziert oder nicht – erhält so einen Status, der ihr im Normalfall nicht zukommen sollte.

Ob es sich um vermeintliche „Lehrzentren“ in der „muslimischen Welt“ handelt (die, laut informierten Stimmen hinter vorgehaltener Hand, auch schon einmal genehme Meinungen äußern) oder um interessierte Politikerinnen, die Privatfatawa zum Fasten in Sommermo­naten von sich geben: Es sind vor allem Meinungen. Gleichzeitig werden diese, wenn unbequem, auch schon einmal dadurch relativiert, dass es sich bei ihnen „nur um eine private Meinung“ handle.

Die Fatwa

Eine Fatwa bezieht sich im Allgemeinen auf ein neues Urteil, das von einer geeigneten Person durch eine Entscheidung gefunden wird – oder auch nicht. Es sollte, so der Gelehrte Dr. Asadullah Yate, „von einem anerkannten Mufti innerhalb einer existierenden Gemeinschaft kommen“ und durch eine akzeptierte Autorität bestätigt werden. ­Unabhängig davon, ob sich ein Richter (arab. Qadi) danach richtet oder nicht, könne es von Leuten als Richtlinie für ihr Verhalten genutzt werden.

Das grundlegende Verständnis einer Fatwa erläutert Malik del Pozo: „Die Notwendigkeit für eine Fatwa ergibt sich aus der Existenz einer Frage, die beantwortet werden muss.“ Der Fakt, dass sich diese Antwort nicht im Qur’an, in den Hadithen oder in den anderen Rechtsquellen finde, impliziere einen Mufti oder mehrere. Diese träfen in Folge eine Entscheidung, „die falsch oder richtig sein kann“.

Es handle sich hier um eine Frage ­großer Verantwortung. Es sei nicht ­selten gewesen, Imam Malik „ich weiß es nicht“ sagen zu hören. Selbst, wenn eine Entscheidung durch einen Mufti notwendig werde, müsse sie immer auf „Qur’an, Hadith und den Rechtsschulen basieren“. Daher brauche ein Mufti ein vertieftes Wissen auf diesen Gebieten. „Eine Fatwa kann sich niemals gegen die Scharia selbst richten.“ Im Falle von Muslimen, die in einem nichtmuslimischen Land leben, könne eine solche Rechtsmeinung auch nicht den dortigen Geset­zen zuwiderlaufen. „In der Scharia gibt es zwei große Oberkategorien für Fatawa: Die erste betrifft die gesamte Umma und ihre Antwort beruht auf Qur’an und Hadith. Die zweite richtet sich nach den Regeln einer bestimmten Rechtsschule (Madh­hab), die dieser eigen sind. Auch wenn dies früher nicht der Fall war, sollten ­allgemeine Fatawa heute von mehreren Muftis oder Gelehrten geschrieben ­werden.“


Foto: Der Mufti von Belarus (2019) in der Moschee von Minsk. (Foto: Santos1992, Shutterstock)

Der Mufti

„Was heute gerne in der Internet-Realität unter dem rechtlichen Begriff des ‘Muftis’ verstanden wird, unterscheidet sich von der historischen Realität des Dar Al-Islam“, meint Dr. Yate. Mit anderen Worten, in jeder funktionierenden, realen muslimischen Gesellschaft, die selbstständig war und sich an Richtlinien des Mittleren Weges orientierte, habe der Mufti bestimmten Bedingungen unterlegen: „Der Mufti ist ein Mudschtahid. Das heißt, er hat den Rang eines Rechtsgelehrten (arab. Faqih) inne, der in der Lage ist, in einer Sache zu einem Urteil zu kommen, die bisher noch nicht entschieden wurde.“ Seine absolute Mindestanforderung bestehe darin, dass er sein Wissen von Angesicht zu Angesicht von anerkannten ‘Ulama genommen habe und, dass er „die ‘Bidaya’ von Ibn Ruschd Al-Hadidh gemeistert hat“.

Ein Mufti gehöre zu einer spezifischen Gemeinschaft und stehe im Verbund mit ihrer Führung; „mit dem Ergebnis, dass seine Entscheidung einen gemeinschaftlichen und sozialen Kontext hat. Auch wenn er unabhängig in seiner Entscheidungsfindung ist, sollte er natürlich zu einem Urteil kommen, dass zum ­Nutzen der Gemeinschaft ist“.
Malik del Pozo beschreibt die Eigenschaften, die jemand haben muss, der eine Fatwa gibt: „Er oder sie braucht tiefes Wissen vom Qur’an, der Hadithwissenschaft, der arabischen Sprache und den Rechtsschulen. Charakterlich muss er gerecht sein, verantwortungsbewusst handeln, vertrauenswürdig sein, intelligent und sich um eine Antwort bemühen. Der entsprechende Mufti muss die Lebensbedingungen des oder der Fragen­den kennen, die in der Suche nach Antwort zu ihm kommen. Das beinhaltet ihre Zeit, ihren Ort und die Frage, ob sie in der Lage sein wird, die Fatwa auch umzusetzen.“ Vielleicht etwas überraschend für Nichtkenner der Materie ist, dass laut Del Pozo auch Frauen Fatwas erstellen können.

Im Gegensatz zu anderen, westlichen Rechtssystemen bereitet eine Fatwa nicht den Boden für ähnliche zukünftige oder verwandte Fragen. Fragen zur gleichen Sache von unterschiedlichen Leuten können zu vollkommenen anderen Fatawa führen. Das heißt, diese Kategorie der Urteile betrifft nicht alle Muslime, sondern ist „persönlich oder optional“.

Das Urteil des Qadis

Im Gegensatz zur „Fatwa“, die in ­aller Munde ist, kommt dem Qadi, der fester Bestandteil der deutschen Sprache ist, und seinem Urteil (Qada oder Hukm) ein klar verbindlicher Rang zu. Der Qadi sei, so Dr. Asadullah Yate, in seiner Entscheidung nicht an die Meinung eines Muftis gebunden.

Die Entscheidung eines Qadi, Hukm, bezieht sich im Allgemeinen auf die klaren rechtlichen Vorschriften, die im Qur’an enthalten sind, oder die durch den Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, ausgedrückt wurden.

„Es gibt weitere Rechtsquellen für das Urteil eines Qadi“, so der Gelehrte: Vorschriften, die nicht unmit­telbar klar werden, solche, die durch erweiterte Bedeutungen unterstützt ­werden und die durch das Mittel des Analogieschlusses (arab. Qijas) aus Passagen im Qur’an oder vom Propheten abgeleitet werden können, der Gesamtkörper aller Regelungen, die von den ersten vier Khalifen und den frühen Generationen des Islam stammen, Vorschriften aus der Zeit nach den ersten drei Generationen, über die Einigkeit besteht, anerkannte Bräuche sowie neue Fatawa, die im Laufe der Zeit zu einem festen und anerkann­ten Bestandteil des islamischen Rechts wurden.

Laut Malik del Pozo stellt das Urteil eines Qadis – ebenso wie eine Fatwa – eine gemeinschaftliche Verpflichtung (Fard kifaja) für die gesamte muslimische Gemeinschaft dar. Kommt ihr ein Teil der Muslime nach, dann ist das nicht länger die Verantwortung des Restes. Wird diese Pflicht von niemandem erfüllt, dann hat die gesamte Gemeinschaft einen schwerwiegenden Fehler begangen.

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