Nach dem Mannheimer Mord: Die absolute Mehrheit der Muslime steht für eine konsequente Verfolgung und Ahndung dieses Verbrechens.
(iz). Nach der brutalen Wahnsinnstat eines Muslims in Mannheim mit mehreren Schwerverletzten ist nun bedauerlicherweise ein bei ihr lebensgefährlich verletzter Beamter verstorben. Die Tat erschüttert auch die muslimische Gemeinschaft.
Den Angriff auf Michael #Stürzenberger und die Polizisten in #Mannheim verurteilen wir auf das Schärfste. Nichts kann eine solche Gewalt rechtfertigen. Gewalt ist keine Meinung!
— Islamrat für die BRD (@Islamratbrd) May 31, 2024
Nach Mannheim: „Erschüttert bis ins Mark“
Ministerpräsident Kretschmann formuliert stellvertretend für die ganze Bevölkerung der Bundesrepublik: „Die Nachricht erschüttert mich bis ins Mark. Alle unsere Gedanken sind bei der Familie, den Angehörigen und den Kolleginnen und Kollegen. Der Schmerz eines so grausamen Verlusts aus dem Nichts ist kaum zu ermessen. Uns allen führt diese fürchterliche Tat schmerzhaft vor Augen, welchem oft unkalkulierbaren Risiko Polizeibeamte tagtäglich ausgesetzt sind.“ Diesen Sätzen ist nichts hinzuzufügen.
Auf X sind inzwischen zahlreiche Trauerbekundungen aus Politik und Gesellschaft zu lesen. Ebenso zeigen sich die VertreterInnen von den Religionsgemeinschaften schockiert. Finanzminister Christian Lindner schreibt zu dem Verbrechen: „Gegen den islamistischen Terrorismus müssen wir uns zur Wehr setzen. Die Sicherheitsbehörden werden wir dafür finanziell weiter stärken.“
Soweit so gut. Nur fügt er etwas missverständlich hinzu: „Schluss mit falscher Toleranz.“ Der Zusatz klingt merkwürdig. Wer bitte toleriert schwerste Straftaten in diesem Land? Fakt ist, dass die absolute Mehrheit der Muslime im Land nicht nur die Polizei im Kampf gegen Terrorismus unterstützt, sondern auch derartige Verbrechen aus schärfste verurteilt.
— Zentralrat der Muslime in Deutschland (@der_zmd) June 2, 2024
Blätterwald fordert „Kampf gegen den Islamismus“
Aus dem Blätterwald erschallen die Rufe nach einem Kampf gegen den „Islamismus“. Man muss nicht sonderlich argwöhnisch sein, um zu befürchten, dass es hier nicht nur um die verständliche Forderung nach konsequenter Anwendung des Strafrechts geht.
Sorgen macht die Unbestimmtheit der Kernbegriffe des Slogans: Was meint „Kampf“ genau? Und wo verläuft die Grenze zwischen dem Vorwurf der Ideologie und der grundgesetzlich geschützten Religionsausübung? Hier gilt es zu unterscheiden zwischen berechtigter Sorge um das Gemeinwohl und dem bewusst undifferenzierten Schüren von Stimmungen gegen Muslime.
Notwendige Unterscheidungen verschwimmen
Je mehr man nach rechts blickt, desto unklarer werden leider diese Unterscheidungen. Verbreitet ist der Solastalgiker, der nicht leidet, dass er seine Heimat verlassen hat, sondern die Heimat ihn.
Wichtig ist es für diesen Typus, täglich auf die Binsenweisheit hinzuweisen, dass sich das Land im 21. Jahrhundert – natürlich grundsätzlich zum Schlechteren – verändert. In der Mischung aus Nostalgie und Feindbildern vermisst man die konkreten Antworten auf die realen Probleme dieser Gesellschaft.
Die Gesellschaft braucht keine Einheizer, sondern einen schlichten Konsens: Regierung und Behörden sind bei der konsequenten Umsetzung des Strafrechts zu unterstützen.
Ein Meilenstein der menschlichen Geschichte und Versuch der Zivilisierung. Auch Muslime hatten Anteil am modernen Völkerrecht.
(Renovatio Magazine). Im 16. Jahrhundert trug der spanische Jurist Francisco de Vitoria zur Entwicklung des Prinzips der Unverletzlichkeit von Nichtkämpfern in Europa bei, das heute zu einem Markenzeichen des modernen internationalen Rechts geworden ist. Von Asma Asfaruddin
Dieser Grundsatz ist in den Genfer Konventionen und ihren 1949 verabschiedeten Zusatzprotokollen, die den Kern des humanitären Völkerrechts bilden, sowie in der Nürnberger Charta von 1943, die sich mit Kriegsverbrechen befasst, verankert. In seinem juristischen Werk nannte de Vitoria ausdrücklich diejenigen, die als Nichtkombattanten gelten und während militärischer Kämpfe geschützt werden sollten: Frauen und Kinder, Landarbeiter, Reisende und die Zivilbevölkerung im Allgemeinen.
Der spanische Jurist Bartolomé de las Casas betonte in seiner Konzeption eines universellen Rechts in ähnlicher Weise die Notwendigkeit, Frauen und Kinder, religiöse Funktionäre, Leibeigene und andere Nichtkombattanten im Krieg zu schützen. Interessanterweise war die Forderung, dass diese Kategorien von Nichtkombattanten während eines bewaffneten Kampfes geschützt werden sollten, bereits im islamischen Völkerrecht (im Arabischen als siyar bekannt) verankert, das sich im achten Jahrhundert herausgebildet hatte.
Muslimische Juristen arbeiteten schon lange vorher an der Einhegung von Gewalt
Diese Rechtsgrundsätze spiegeln die Grundprinzipien der islamischen Ethik- und Rechtstradition wider, die bereits in den Schriften des frühen irakischen Rechtsgelehrten Abu ‘Abdallah Muhammad Asch-Schaybani (gest. 805) formuliert wurden, der als Begründer des islamischen Völkerrechts im achten Jahrhundert gilt.
Nach ihm haben Generationen von muslimischen Rechtsgelehrten diese Grundsätze weiterentwickelt und insbesondere die Anforderungen an ein faires Verhalten während militärischer Kampagnen aufrechterhalten.
Können wir also davon ausgehen, dass das frühere islamische Völkerrecht letztlich die Formulierung des modernen humanitären Völkerrechts beeinflusst hat? Es gibt gute Gründe für diese Annahme. Sowohl De Vitoria als auch Sas Casas entstammten der Schule von Salamanca in Südspanien, die wichtige Beiträge zur Entwicklung des Völkerrechts in Europa leistete.
Foto: Wikimedia Commons, gemeinfrei
Es ist bezeichnend, dass große Teile Südspaniens bis ins 15. Jahrhundert unter muslimischer Herrschaft standen. Im Mittelalter wurde das islamische Recht sowohl in Spanien als auch in Süditalien gelehrt, das kulturell im islamischen Einflussbereich lag.
De Vitoria und Las Casas hatten zusammen mit Francisco Suárez, der ebenfalls aus der Schule von Salamanca stammte, großen Einfluss auf den niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius (gest. 1645), der später die Regeln des gerechten Verhaltens (lat. jus in bello) im europäischen Recht vollständig formulierte.
Der Krieg muss rechtlichen Maßstäben folgen
Das jus in bello verlangt von den Befürwortern eines gerechten Krieges die Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung; letzteres schützt insbesondere die Rechte von Nichtkombattanten während des Krieges.
Grotius, der im Westen als Begründer des modernen Völkerrechts gilt, hat diese Grundsätze in seinem Werk „Über das Recht des Krieges und des Friedens“ (lateinisch „De Jure Belli Ac Pacis“) niedergelegt, das die Grundlage des modernen westlichen Völkerrechts bildet.
Damit soll nicht gesagt werden, dass es das Konzept des gerechten Krieges im christlichen Europa vor Grotius und der Entstehung der Schule von Salamanca nicht gegeben hätte. Augustinus (gest. 430), Bischof von Hippo im fünften Jahrhundert, formulierte ebenfalls Gedanken, wobei er zumindest teilweise von den Werken des römischen Staatsmannes Cicero (gest. 43 v. Chr.) beeinflusst war.
Er vertrat die Ansicht, dass ein gerechter Krieg geführt werden könne, um eine tatsächliche Verletzung durch einen äußeren Feind zu rächen, und dass er von der rechtmäßigen Autorität erklärt werden müsse, die allein über die Rechtmäßigkeit der Sache entscheide.
Screenshot: YouTube
Früchte des geistigen Austausches
Im Hinblick auf das gerechte Verhalten im Krieg erlaubte er die Tötung von Nichtkombattanten, wenn dies notwendig war. Jahrhunderte später baute der berühmte italienische katholische Priester und Philosoph Thomas von Aquin (gest. 1274) auf den Ideen des Augustinus auf. Wie dieser unterschied er jedoch nicht zwischen Verteidigungs- und Angriffskrieg und befasste sich ebenso wenig mit dem Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg.
Da in Europa im Vergleich zur islamischen Welt erst viel später umfassende Regeln für ein gerechtes Verhalten in Feindseligkeiten entstanden und Südspanien eine wichtige Rolle bei der Verbreitung islamischen Wissens in Europa spielte, ist der islamische Ursprung solcher Ideen plausibel.
Wir wissen, dass die große Übersetzungsbewegung, die im 12. und 13. Jahrhundert in Toledo ihren Anfang nahm, der europäischen Intelligenz arabische wissenschaftliche und philosophische Werke in lateinischer Übersetzung zugänglich machte.
Grotius kannte sicherlich das islamische Recht, obwohl er selbst in seinen Texten nur kurz darauf eingeht. Aber zu seiner Zeit war es nicht ungewöhnlich, seine Quellen zu zitieren, wie es heute bei verantwortungsbewussten Wissenschaftlern üblich ist.
In der westlichen Diskussion über das jus in bello wird der spanische Beitrag zur Entwicklung dieses Konzepts ohne weiteres anerkannt, aber seine wahrscheinliche, frühere islamische Abstammung wird nur sporadisch erwähnt und in der Regel bestritten.
Welche Rechte haben Nonkombattanten?
Muslimische Moraltheologen und Rechtsgelehrte leiteten ihre Sorge um ein gerechtes und humanitäres Verhalten im Krieg in erster Linie aus den islamischen Schriften ab. Dies veranlasste sie, die eigene Militärethik mit dem Konzept der Gerechtigkeit zu verknüpfen, einem der Grundprinzipien des Islam, das das menschliche Denken, die Ethik, die Moral und das Handeln leiten soll. Mit der Gerechtigkeit kann man auch das Prinzip des Nichtangriffs verbinden. Beide Prinzipien sind im qur’anischen Milieu eng miteinander verknüpft.
Im Allgemeinen haben die klassischen Rechtsgelehrten der Frage der Nichtkombattanten und ihrer verschiedenen Kategorien große Aufmerksamkeit geschenkt. Unter Berufung auf Hadithe, die spezifische Anweisungen gegen die Verletzung von Zivilisten und die mutwillige Zerstörung von Ackerland und Vieh enthalten, haben muslimische Rechtsgelehrte im Laufe der Zeit immer wieder betont, wie wichtig es ist, diese Einschränkungen zu beachten.
So verbot Malik ibn Anas kategorisch die Tötung von Frauen, Kindern, alten Männern sowie Mönchen und Einsiedlern in ihren Zellen. Er riet auch, ihr Eigentum nicht anzutasten, da es ihre einzige Lebensgrundlage sei.
Er zitiert auch den Hadith, in dem der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, seinen Truppen den Verrat und die Verstümmelung von Leichnamen verbietet. Und er berichtet von anderen Überlieferungen, die in ähnlicher Weise die Tötung von Nichtkombattanten, insbesondere von Frauen und Kindern, verbieten.
Foto: United Nations Photos | UNRWA
Der bekannte schafiitische Rechtsgelehrte Al-Mawardi (gest. 1058) aus dem elften Jahrhundert erörtert in seinem Rechtskompendium „Al-Hawi Al-Kabir“ ausführlich, wer als Nichtkämpfer gilt. Er beschreibt echte Nichtkämpfer als diejenigen, die weder physisch kämpfen noch an den Kriegsvorbereitungen teilnehmen, wie chronisch Kranke, behinderte ältere Menschen und Mönche und Einsiedler, die in Klöstern und Zellen leben, ob jung oder alt. Abu Hanifa (gest. 767), der Namensgeber der hanafitischen Rechtsschule, war der festen Überzeugung, dass solche Nichtkämpfer niemals getötet werden dürfen.
Auch der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Qudama vertritt in Übereinstimmung mit der Mehrheit seiner Vorgänger eine generelle Immunität von Nichtkombattanten. Tiere dürfen nicht wahllos geschlachtet, Pflanzen und Bäume nicht abgeholzt und Ernten grundsätzlich nicht verbrannt werden. Frauen und alte Menschen (asch-schuyukh) dürften niemals getötet werden.
Dies war insbesondere die Auffassung von Malik, den Hanafis und Ibn ‘Abbas, der auch Kinder in dieses allgemeine und unantastbare Verbot einbezog. Weitere Personengruppen, die Ibn Qudama als Nichtkombattanten ansah, waren chronisch Kranke, Blinde, Einsiedler und Mönche sowie Versklavte.
Auch die hanafitischen Rechtsgelehrten führen diese Einschränkungen gegen das Zielen auf Nichtkombattanten an. Mubammad ibn Ahmad Abu Bakr As-Sarakhsi (gest. 1090) führt an, dass nur tatsächliche Kombattanten während eines Kampfes ins Visier genommen werden dürfen, und zitiert den viel zitierten Hadith, in dem Muhammad (s) die Tötung einer Frau am Tag des Falls von Mekka beklagt, weil sie eine Nichtkombattantin war. Weitere verbotene Handlungen sind Betrug und Verrat, der Bruch von Gelübden und die Verstümmelung des Körpers (al-muthla).
Unter einem breiten Spektrum muslimischer Gelehrter – Qur’anexegeten, Moraltheologen und Rechtsgelehrten – kristallisierte sich daher ein allgemeiner Konsens heraus, dass die Missachtung dieser fest verankerten Protokolle der Kriegsführung tödliche Gewalt illegitim und unmoralisch macht.
Sowohl das islamische Recht als auch das moderne Völkerrecht bieten wichtige Garantien, um das Leben von Zivilisten zu schützen und die mutwillige Zerstörung von Eigentum zu verhindern. Sie funktionieren jedoch nur, wenn Nationen und andere Gruppen diese rechtlichen und moralischen Grenzen respektieren (oder dazu gebracht werden, sie zu respektieren) und ein unerschütterliches Engagement für Gerechtigkeit an den Tag legen – über nationale, ethnische, religiöse und Stammesgrenzen hinweg.
Wie geht die Mehrheit mit der Minderheit um? KONSTANZ (uni-konstanz.de). Auf internationaler Ebene besteht heute weitgehend Konsens darüber, dass die Anerkennung und Realisierung indigener Rechte zwingend notwendig sind, um Ungleichheiten […]
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Eine neue Gewaltwelle hält Nigeria in Atem. Die Ursachen sind vielfältig: Konflikte zwischen Bevölkerungsgruppen, Streit um Land und Ressourcen
Abuja (KNA). Mittlerweile ist die Gewalt selbst in Nigerias Hauptstadt Abuja angekommen. Ignatius Kaigama, Erzbischof von Abuja, findet deutliche Worte.
Ende Januar kritisierte er in einer Predigt, dass selbst die Straßen der Hauptstadt unsicher werden, von anderen Regionen ganz zu schweigen. Täglich würden Dörfer angegriffen, Eigentum zerstört sowie Menschen entführt und ermordet.
Nigeria erlebt seit Wochen eine neue Welle der Gewalt
An Weihnachten wurden im Bundesstaat Plateau im Zentrum des Landes mehr als 150 Menschen getötet, Dutzende Häuser zerstört. Seitdem kommt die Region nicht zur Ruhe: Vier Wochen später ermordeten Bewaffnete erneut 30 Personen, dieses Mal im Landkreis Mangu.
Seit Jahrzehnten kommt es in dem Bundesstaat mit fruchtbaren Böden und einem angenehmen Klima zu Gewaltausbrüchen. Die Interpretationen sind unterschiedlich.
Nach Einschätzung von Timothy Daluk, lokaler Vorsitzender der Christlichen Vereinigung Nigerias, handelt es sich um einen Angriff auf Christen. Muslime würde gezielt versuchen, Christen, die stets in der Region gelebt hätten, zu vertreiben, sagte er lokalen Medien.
Es geht allerdings auch um den Zugang zu wertvollem Land. Vor allem durch den Middle Belt, das Zentrum des Landes, ziehen bis heute Hirten mit ihrem Vieh. Sie gehören der Ethnie der Fulani an und sind fast ausschließlich Muslime. Häufig werden sie für Überfälle verantwortlich gemacht und als Terroristen bezeichnet. Zu einer Untersuchung von Überfällen bis hin zu Gerichtsprozessen kommt es allerdings so gut wie nie.
Auch verstärkt der Klimawandel die Spannungen. Da der Staat oft abwesend ist und weder ausreichend in Infrastruktur investiert, noch für Sicherheit sorgt, identifizieren sich Menschen weitaus mehr über ihre ethnische Zugehörigkeit und Religion und grenzen sich bewusst von anderen ab.
Foto: EC/ECHO/Wim Fransen
Nicht auf eine Region beschränkt
Die Entwicklung in Plateau ist extrem. Gewalt ist aber längst nicht mehr nur auf eine Region beschränkt, betont die nigerianische Denkfabrik, Centre for Democracy and Development, in einer Ende Januar veröffentlichten Untersuchung.
Konflikte haben sich mittlerweile in den bisher als einigermaßen friedlich geltenden Südwesten ausgebreitet. Vor allem ein Risiko gibt es überall: Entführungen. Verschiedene nichtstaatliche Organisationen wie die Sicherheitsfirma SBM Intelligence zählen jährlich mehr als 4.000. Da viele nicht angezeigt werden, wird die Dunkelziffer deutlich höher geschätzt.
Foto: Staff Sgt. Edward Braly, USAF, via Wikimedia Commons | Lizenz: Public Domain
Banden gefährlich wie Terroristen – Wirtschaft schwächet
Damit, so die Lesart verschiedener Beobachter, überschattet die Gewalt durch bewaffnete Banden mittlerweile auch die von terroristischen Gruppierungen wie Boko Haram und vor allem dem „Islamischen Staat in der Westafrikanischen Provinz“. Beide sind weiterhin vor allem im Nordosten aktiv.
Mit der anhaltenden Gewalt geht die desolate wirtschaftliche Entwicklung einher. Die Inflationsrate steigt seit Jahren und liegt mittlerweile bei fast 30 Prozent, während es vor einem Jahr noch knapp 22 Prozent waren.
Nach Informationen der Zentralbank ist auch der Naira schwach wie nie zuvor. Der Wechselkurs lag Ende Januar bei 1 Euro zu 1.475 Naira. Dabei ist das Land stark von Wareneinfuhren abhängig. Neben Autos und Baumaterialien gehören auch Nahrungsmittel dazu.
Als besonderer Einschnitt galt vergangenes Jahr die Abschaffung der Treibstoffsubventionen. Vor der seit Jahren diskutierten Umsetzung Mitte 2023 kostete der Liter offiziell 370 Naira. Nach Angaben des Welternährungsprogramms lag er in den Bundesstaaten Borno und Yobe im Nordosten im Dezember bei 1.300 bis 1.700 Naira, wodurch sich auch Lebensmittelpreise verteuern.
Anfang der Woche warnte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International im Kurznachrichtendienst X: „Millionen Menschen in Nigeria sind immer weniger in der Lage, die Kosten für Bildung, Ernährung und Gesundheitsversorgung zu decken.“
Fast zeitgleich gab der Internationale Währungsfonds bekannt, die Wachstumsprognosen für Nigeria für dieses Jahr von 3,1 auf 3 Prozent nach unten zu korrigieren.
Gewalt trifft auch Medienarbeiter: Im aktuellen Krieg wurden bisher mindestens 31 Journalisten getötet.
Gaza/Tel Aviv (dpa, iz). Im gegenwärtigen Krieg zwischen Hamas und der israelischen Armee (IDF) sind nach Angaben einer Nichtregierungsorganisation (NGO) bisher 31 Journalisten getötet worden.
Unter ihnen seien 26 Palästinenser und vier Israelis sowie ein Libanese, teilte das in den USA ansässige Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) am Dienstag mit.
„Neben der Gefahr für Leib und Leben leiden Medienschaffende im Gazastreifen unter den allgemeinen Anti-Terror-Maßnahmen der israelischen Streitkräfte wie der verschärften Blockade und der Forderung an alle Zivilistinnen und Zivilisten, den Norden des Gebiets zu verlassen. Von außen kommen derzeit keine Journalistin und kein Reporter in den Gazastreifen hinein“, heißt es auf der Webseite von Reporter ohne Grenze (RSF).
Der Krieg fordere von Journalisten einen hohen Tribut. In Gaza seien Journalisten „angesichts einer Bodenoffensive (…), verheerenden Luftangriffen Israels, unterbrochener Kommunikation und ausgedehnten Stromausfällen“ besonders hohen Risiken ausgesetzt.
Bisher wurden dem CPJ zufolge acht Journalisten verletzt, neun weitere gelten als vermisst oder festgenommen. Zudem gebe ist nicht bestätigte Berichte über weitere Todesfälle, Fälle von Verschwinden sowie Bedrohungen gegen und Schäden an Büros von Medienhäusern und Wohnstätten von Journalisten.
„Journalisten in der Region erbringen große Opfer, um über diesen herzzerreißenden Konflikt zu berichten“, hieß es. Vor allem diejenigen im Gazastreifen würden einen „beispiellosen Tribut“ zahlen und seien „außerordentlichen Bedrohungen“ ausgesetzt.
„Das zuletzt verifizierte Opfer ist Ruschdi Sarradsch, der am 22. Oktober bei einem israelischen Luftangriff auf sein Wohnhaus starb. Sarradsch arbeitete zuletzt als freier lokaler Mitarbeiter für Radio France und ist Mitgründer der Filmproduktionsfirma Ain Media“, berichtete die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF).
Die Organisation veröffentlichte eine Liste der bisher bestätigten Todesopfer und Verletzten. Darunter sind Mitarbeiter von Nachrichtenseiten und -agenturen, von Radio- und Fernsehsendern.
Das israelische Militär hatte den Nachrichtenagenturen Reuters und Agence France Press (AFP) zuvor mitgeteilt, die Sicherheit von deren Mitarbeitern im Gazastreifen nicht garantieren zu können. Beide Häuser hatten vorher um Zusagen gebeten, dass ihre Journalisten nicht Ziel israelischer Angriffe werden.
„Wir können die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nicht garantieren und raten Ihnen, alle nötigen Schritte für deren Sicherheit zu unternehmen“, zitierte die Agentur Reuters aus einem Brief des israelischen Militärs.
As of November 1st, at least 33 journalists were killed in Israel, Palestine and Lebanon since the conflict there began on October 7. Of the victims, 28 were Palestinian, 4 were Israeli and 1 was Lebanese.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) bezeichnet den Gazastreifen als ein besonders feindliches Gebiet mit Blick auf die Pressefreiheit.
Die dort herrschende Hamas sowie die militante Palästinenserorganisation Islamischer Dschihad würden Journalisten, die der Zusammenarbeit mit Israel verdächtigt werden, schikanieren und behindern.
Israel wiederum habe die Berichtersatttung über den Gazastreifen seit Kriegsbeginn „stetig unterdrückt“, teilte RSF mit. Das israelische Militär würde „alles nur mögliche tun, um die Verbreitung von Bildern zu verhindern“, erklärte RSF-Generalsekretär Christophe Deloire etwa zwei Wochen nach Kriegsbeginn.
Ender Çetin – der Berliner Imam und Erzieher über einen Aufruf zum Thema Gewalt und Debatten unter Berliner MuslimInnen. (iz). Am 11. Oktober schalteten sich Mitglieder des Rates Berliner Imame […]
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Im westafrikanischen Niger ist die Sicherheitslage auch nach dem Coup der Militärs weiterhin kritisch. (KNA). Im Juli putschte im Niger die Armee – angeblich um die grassierende Gewalt im Land […]
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Zentralafrika: Der Präsident galt als Hoffnungsträger – bis er den russischen Wagner-Söldnern die Tür öffnete und selbst zunehmend autoritär wurde. Bangui/Pretoria (KNA). Weil das Grundgesetz nicht mehr die „Sehnsüchte der […]
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Das Auswärtige Amt hat am 22. Juni auf Twitter die jüngste Gewalt von Siedlern in palästinensischen Gebieten verurteilt.
Berlin/Ramallah (dpa, iz). In einem Beitrag auf Twitter hat das Auswärtige Amt am 22. Juni die jüngste Gewalt von Siedlern in den palästinensischen Gebieten verurteilt. Es gäbe keine Rechtfertigung dafür, „Unschuldige in Angst & Schrecken zu versetzen, Dörfer & Schulen anzugreifen“. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen und die Zivilbevölkerung geschützt werden.
Am Mittwoch griffen israelischer Siedler Palästinenser an. Hunderte Israelis setzten allein in der palästinensischen Ortschaft Turmus Aya Dutzende Fahrzeuge und Gebäude in Brand, wie die israelische Armee bestätigte.
Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums wurde dort anschließend bei Konfrontationen mit Sicherheitskräften ein junger Palästinenser erschossen. Weitere Menschen seien durch scharfe Munition zum Teil schwer verletzt worden.
Die israelische Armee verurteilte das Vorgehen der Siedler. „Solche Vorfälle hindern die Armee und Sicherheitskräfte daran, sich auf ihre Hauptaufgabe zu konzentrieren – die Sicherheit des Staates Israel zu gewährleisten und Terror zu verhindern.“
Foto: Saeschie Wagner, Shutterstock
Bisher drei Verdächtige festgenommen
Nach den Ausschreitungen der Siedler gegen Palästinenser hat Israels Inlandsgeheimdienst Schin Bet nach Medienberichten drei Tatverdächtige festgenommen.
Der US-Botschafter in Israel, Tom Nides, kritisierte die Siedler, die Dutzende Fahrzeuge und Häuser in Brand gesetzt hatten. Die USA sähen solcher Gewalt nicht tatenlos zu.
Bei einem Treffen im März in Ägypten hatten sich Israelis und Palästinenser verpflichtet, „einseitige Maßnahmen“ für drei bis sechs Monate auszusetzen. Israel verpflichtete sich nach Angaben des ägyptischen Außenministeriums, vier Monate lang keine Diskussionen über den Bau neuer Siedlungen im Westjordanland zu führen und sechs Monate lang keine neuen Außenposten zu genehmigen.
Gewalt in Cuxhaven: Lehrer beklagen „Täter-Opfer-Umkehr“ aufseiten der Polizei.
Berlin/Cuxhaven (dpa). Nach dem Angriff in Cuxhaven mit einem Motorradhelm auf einen Schüler einer Berliner Schule ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Tatverdächtig ist ein 62-Jähriger. Für ein rassistisches Motiv gebe es keinerlei Hinweise, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch.
Cuxhaven: 16-jähriger erleidet Kieferbruch
Der 16-Jährige hatte bei dem am Dienstag bekanntgewordenen Vorfall vom 12. Juni einen Kieferbruch erlitten. Die Berliner Ferdinand-Freiligrath-Schule hat laut „Tagesspiegel“ einen großen Teil muslimischer Schüler. Die Polizei ermittelt nach einer Anzeige des 62-Jährigen wegen versuchten Diebstahls auch gegen mehrere Jugendliche.
Nach Darstellung der Schule hatten sich vier Achtklässler auf der Klassenfahrt einem abgestellten Elektroroller genähert, an dessen Lenker ein Smartphone steckte. Nach Angaben der Polizei gingen der 62-jährige Besitzer und sein Sohn davon aus, dass die vier einen Diebstahl begehen wollten. Als die Jugendlichen wegrannten, seien die zwei hinterher gelaufen.
Mit Helm ins Gesicht geschlagen
Laut einer Polizeimitteilung vom Dienstag soll der Mann den 16-Jährigen mit einem Motorradhelm niedergeschlagen haben. Nach Angaben der Schule riss der 62-Jährige den Jugendlichen zu Boden und schlug ihm mit dem Helm ins Gesicht.
Eine Lehrerin beschwerte sich einen Tag später bei der Polizei über deren Verhalten den Jugendlichen gegenüber. Dem Vorwurf der „Täter-Opfer-Umkehr“ widersprach der Polizeisprecher.
Wegen der vorliegenden Anzeige hätten die Jugendlichen „belehrt“ werden müssen. Dabei gehe es unter anderem darum, dass sie nicht verpflichtet seien, Angaben zu machen. Der Vorgang sei von den Lehrkräften „falsch interpretiert“ worden.
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