
Trotz des, sich abzeichnenden militärischen Niedergangs der USA ist die Welt gewaltsamer geworden. (IPS). Die Welt erlebt einen Anstieg der Gewalt, wie er ab Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr […]
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Trotz des, sich abzeichnenden militärischen Niedergangs der USA ist die Welt gewaltsamer geworden. (IPS). Die Welt erlebt einen Anstieg der Gewalt, wie er ab Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr […]
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Ulrich Schmitz stellt „Georgien zwischen Eigenstaatlichkeit und russischer Okkupation“ vor. (iz). Ammon skizziert die georgische Geschichte seit dem Mittelalter – Wussten Sie um die Bemühungen Kaiser Barbarossas, seinen Sohn mit […]
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Straßburg (KNA) Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in der besetzten Krim begangen.
In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung stellte die Große Kammer in Straßburg Verstöße unter anderem gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, faire Gerichtsverfahren, Religions- und Medienfreiheit sowie gegen das Verbot von Misshandlung, willkürlicher Bestrafung und Diskriminierung fest. Nach den vorliegenden Beweisen stehe es außer Zweifel, dass „ein Muster oder System von Verstößen“ vorliege, sagten die Richter.
Foto: Adam Jones, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY 2.0
Russland hatte die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol im Frühjahr 2014 völkerrechtswidrig besetzt und annektiert. Der Gerichtshof betonte, die Menschenrechtsverletzungen stünden im Kontext einer vollumfänglichen Anwendung russischen Rechts in der besetzten Krim; auch dies stelle einen Bruch des Völkerrechts dar.
Weiter habe Russland das Strafrecht missbraucht, um die Opposition auf der Krim niederzuschlagen. Nach Auskunft des Gerichts weigerten sich russische Behörden, bei der Untersuchung der Vorwürfe mitzuarbeiten. Die Frage einer Entschädigung ist laut Urteil noch offen.
Hinsichtlich der Religionsfreiheit fand das Gericht Vorwürfe bestätigt, nach denen Geistliche, die nicht der Linie des Russischen Patriarchats folgten, bedrängt und eingeschüchtert wurden. Dies habe besonders ukrainisch-orthodoxe Priester und muslimische Imame betroffen.
Kirchen seien beschlagnahmt, geschlossen oder gestürmt worden, mehrere Koranschulen durchsucht, eine Moschee angezündet und ein islamischer Friedhof beschädigt. 23 türkischen Imamen und einem katholischen Priester wurde laut Gericht der Aufenthaltsstatus entzogen.
Die Beschwerden vor dem Gerichtshof in Straßburg bezogen sich auf Menschenrechtsverletzungen in der von Russland kontrollierten Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol – es ging nicht um die völkerrechtliche Frage der Annexion selbst.
Foto: Ukrainian Presidential Office
Die Ukraine hatte vor dem Gerichtshof geltend gemacht, Moskau habe im Rahmen seiner Machtausübung zahlreiche Menschenrechtsverstöße in Justiz und Verwaltung begangen und Ukrainer systematisch unterdrückt.
Konkret warf Kiew den russischen Besatzern das Verschwindenlassen von Personen, rechtswidrige Inhaftierungen und Misshandlungen vor. Ukrainische Medien und die ukrainische Sprache seien unterdrückt, Inhaftierte von der Krim in abgelegene Gefängnisse in Russland verlegt worden. Außerdem sei es seit Anfang 2014 zu rechtswidrigem Freiheitsentzug, Verfolgung und Verurteilung von Ukrainern wegen ihrer politischen Haltung gekommen.
Wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde die Russische Föderation am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Dennoch ist der Staat verpflichtet, den Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs zu solchen Menschenrechtsverstößen nachzukommen, die bis zum 16. September 2022 begangen wurden.
Seit 2023 setzte Russland keine Urteile mehr um. Ende 2023 waren 19 zwischenstaatliche Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig, acht davon betrafen Russland.
Der folgende Debattenbeitrag ist keine Relativierung des real existierenden Extremismus unter einigen Muslimen oder gar von Terrorakten, die in den letzten 20 Jahren verübt wurden. Es ist genauso im Interesse muslimischer BürgerInnen, dass Staat und Gesellschaft ein scharfes Auge auf Terror und gewaltbereite Ideologien oder Personenkreise haben. Muslime stimmen selbstverständlich zu, dass der Staat und seine Organe ein scharfes Auge auf entsprechende Entwicklungen und „Gefährder“ haben.
(iz). Spätestens mit dem 11. September 2001 fokussierte sich die öffentlich wahrnehmbare Debatte in Politik, Experten und Allgemeinheit im Themenkomplex „Sicherheit“ (aus durchaus nachvollziehbaren Gründen) – neben gelegentlichen Schüben beim Umgang mit dem Rechtsterrorismus der letzten Jahren – vor allem und hauptsächlich auf Muslime und ihre Religion.
Sukzessive und konsequent wurden in den Folgejahren die meisten Teile der stark angewachsenen „Islamdebatten“ einer „Securitisation“ oder „Versicherheitlichung“ unterzogen. Vom Kopftuch, über ein angeblich „konfrontatives“ Gebet Berliner SchülerInnen bis zum leisen, unverstärkten Gebetsruf – vieles wurde und wird durch die Linse nationaler oder gesellschaftlicher „Sicherheit“ betrachtet und entsprechend geframt. Das setzte sich dann fort bei – eigentlich rational zu diskutierenden – Vorhaben wie der fachlichen Ausbildung von Imamen, der Entwicklung einer islamischen Lehre in Deutschland sowie dem ordentlichen Religionsunterricht für muslimische SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen. Deutschsprachige Gelehrte (siehe S. 14) oder Islamunterricht für Grundschüler wurden und werden durch einflussreiche Diskursteilnehmer (wie der Union) als verlängerter Arm von Sicherheitspolitik und Gewaltprävention behandelt.
Als Folge der Angriffe vom 11. September in den USA sowie der Anschläge in Madrid und London bauten Strukturen der inneren und internationalen Sicherheit massiv ihre Expertisen in Bezug auf MuslimInnen personell und materielle Ressourcen aus. Dieser Schwerpunkt führte dazu, dass nicht nur andere ideologische Phänomene im Inland erheblich übersehen wurden (was sich bei den Taten des NSU-Komplexes, der Entwicklung rechter Strukturen in eigenen Reihen und einem stochastischen Rechtsterrorismus als fatal erweisen sollte). Die drastische Änderung der globalen und geopolitischen Gemengelage wurde – vor dem Hintergrund billiger Energie aus Russland und stabiler Absatzmärkte in Ostasien – nicht ausreichend mit einbezogen.
Während ein Großteil der sicherheitspolitischen Aufmerksamkeit MuslimInnen gewidmet wurde, haben Deutschland (und die EU) in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches dramatischere Bedrohungen unterschätzt. So wurde die deutsche Kernkompetenz – eine funktionierende Exportindustrie sowie relativ hoher Wohlstand – fundamental von zwei Staaten abhängig gemacht. Bei Energieträgern und mineralischen Rohstoffen war das Russland, bei Absatzmärkten, Investitionen, Produktion und Entwicklung China.
Der Russland-Komplex ist der deutschen Politik und Wirtschaft (die beispielsweise mit ihrem Ostausschuss kaum in den Fokus von Kritik rückt) spätestens seit dem 24.2.2022 vor die Füße gefallen. Seit Jahren schon steht auch Deutschland im Visier des Kreml, was auf einer sehr randständigen Ebene viele Russlandfahnen auf rechten Demos andeuten. Einzelne Beispiele von Hackerangriffen auf öffentliche Einrichtungen deuten an, was passieren kann. In diesem Moment erweist sich die dramatische Änderung unserer Energieversorgung nicht nur als Bedrohung für „Wirtschaft“ und „Wohlstand“, sondern für die innere Sicherheit selbst.
Dabei ist die Exportausrichtung auf und die Produktion der bundesdeutschen Wirtschaft in China gar nicht einbezogen. Dass sich Peking seit Jahren in relevante Industrien sowie rohstoffreichen Regionen des globalen Südens einkauft und sich mit großzügigen „Hilfen“ durchsetzt, war bekannt. Dass in Teilen des eigenen Landes auch Waren deutscher Produzenten mithilfe von Zwangsarbeit hergestellt werden, ebenso. Erst mit dem Streit um den Verkauf von Anteilen der Hamburger Hafengesellschaft HHLA an den chinesischen Staatskonzern Cosco (dessen Europazentrale in der Hansestadt liegt) wurde den Deutschen in breiterem Maße bewusst, welchen Einfluss Peking anstrebt und schon hat.
Momentan befindet sich ein neo-imperiales Russland in einem blutigen Krieg gegen die Ukraine. Die Supermacht China macht nicht nur ihren direkten Nachbarn Sorgen. Nationalistisch-religiöse Regime wie im Iran oder Indien (das bis 2050 das bevölkerungsreichste Land der Welt sein wird) lassen die Muskeln spielen und der Populismus sowie Nationalismus starker „Führer“ ist erfolgreich in Staaten von Brasilien bis zu den Philippinen. Selbst nahe und als gefestigt geltende Rechtsstaaten wie die USA, Großbritannien, Italien oder Schweden (jenseits des ökonomisch schwer gebeutelten Osteuropa) erleben systemische Krisen ihrer Politik, deren Ausgang ungewiss ist.
Die fortgesetzte Erzeugung künstlicher „Bedrohungslagen“ durch Kopftücher von Lehrerinnen, Gebetsrufen, Halal-Fleisch oder einer ominösen „Moscheefinanzierung“ angesichts echter Gefahren ist politisch und verantwortungsethisch unangebracht. Sie erscheint auch grotesk, wenn spätestens seit Ausbruch der Pandemie in bestimmten Regionen unseres Landes montäglich tausende/zehntausende BürgerInnen gegen „Diktatur“ und „Volksverräter“ demonstrieren und dabei Gefängnis für und Gewalt gegen gewählte Parlamentarier fordern oder vor ihren Wohnungen aufmarschieren.
Wie würde die Republik reagieren, wenn das berüchtigte Neuköllner „Kopftuchmädchen“ täten?
Debattenbeitrag: Woher kommt die gutwillige Haltung vieler Muslime und ihrer Regierungen zu den Machthabern in Russland? (iz). Der folgende Text wurde vor dem 7. Oktober verfasst. Daher sind die Folgeereignisse […]
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Der Krieg in der Ukraine wird durch soziale Medien nur noch unverständlicher. Bücher helfen beim Verständnis. (iz). Der aktuelle Krieg Russlands in und gegen die Ukraine ist ein passendes Beispiel […]
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Der Staatsstreich in Niger ist der sechste in Westafrika in nicht einmal drei Jahren. Mittlerweile stehen vier Länder ohne gewählte Regierung da. (iz/IPS/GFP.com). Am 26. Juli 2023 trat Oberst-Major Amadou […]
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Sudan: Der Machtkampf zwischen Armee und RSF-Milizen steht für ein systemisches Problem der politischen Ordnung in Afrika. (The Conversation). Im Sudan ist es trotz ausgerufener Waffenruhe anlässlich der Ramadanfeiertage erneut […]
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(iz). Robert Oppenheimer dachte an der nach der Zündung der ersten mit Plutonium gefüllten Atombombe 1945 an einen Vers aus der Überlieferung des Hinduismus: „Jetzt bin ich der Tod geworden, der Zerstörer der Welten.“ Die Möglichkeit, den Planeten mit Atombomben zu vernichten, greift fatal in die Schöpfungsgeschichte des Menschen ein.
Nach den Erfahrungen des 20. Jahrhundert droht wieder das Ungeheure, eine nukleare Konfrontation zwischen den Großmächten, nur wenig hunderte Kilometer von Berlin entfernt. Es ist zum Verzweifeln, dass der Zwist um nationale Grenzen in Europa die ganze Welt wieder ins Unglück stürzen könnte.
Wer will angesichts dieser drohenden Katastrophe nicht rebellieren und zum Protest aufrufen? Fakt ist: Die Idee, dass weltstaatliche Institutionen das Potential der Atombomben in der Welt begrenzen, hegen und verwalten ist in Weite ferne gerückt.
Die imaginär vorgestellte Selbstzerstörung trifft in diesen Tagen auf das reale Bemühen der Ukrainer frei von Fremdbestimmung zu sein und fordert nach einer Abwägung. Zwei legitime Argumentationsketten treffen aufeinander: sich drehen sich um das Recht auf Selbstverteidigung der Ukraine und um die verbreitete Angst vor Selbstzerstörung.
Dieser heikle Grat dominiert die Position der Bundesregierung, die Waffen liefert und gleichzeitig keine direkte Konfrontation mit Russland riskieren will. Die öffentliche Debatte nimmt ebenso Fahrt auf, es wird die Frage diskutiert, ob die Atommacht Russland besiegt werden kann: mit welchen Waffen und zu welchem Preis?
Der alte Gegensatz zwischen Krieg und Frieden führt zur Frage, was man in diesem Fall unter Frieden verstehen will. Wer Verhandlungen fordert, muss auch beantworten mit wem, über was und worüber er verhandeln will.
Das Faktum, dass Russland den Krieg zweifellos begonnen hat, ist eine Schlüsselinformation der letzten Monate. Naturgemäß verdrängt sie entscheidende Erzählungen, die die Entstehung des Konflikts und seine Vorgeschichte erklärt.
Hier geht es um die Machtfragen auf dem eurasischen Kontinent und das Schicksal des transatlantischen Bündnisses und langfristig um den Zugang zu wichtigen Energieressourcen. An diesen Machenschaften sind staatliche und nichtstaatliche Akteure involviert. In der Öffentlichkeit wird der Verdacht gestreut, nicht alle Beteiligten wollen den Frieden so schnell wie möglich erreichen.
Aus dieser Gemengelage heraus, muss eine freiheitliche Gesellschaft Widerspruch und – jenseits der Persönlichkeiten – den Wettstreit von Argumenten dulden. Im Umgang mit gut formulierten Kontrollfragen entscheidet sich der politische Stil und der Beweis der These, dass man in einer Demokratie seine Meinung vertreten kann, ohne verfemt zu werden. Es beweist sich zusätzlich der Charakter der SprecherInnen: Es ist schwer vorstellbar, eine Krise zu bewerten, ohne Tod, Verzweiflung und Verbrechen in der Ukraine zur Sprache zu bringen. Heldentum und Zivilcourage zeigen sich alleine in der Ukraine – nicht an den Schreibtischen, nicht in der Ferndiagnose und auch nicht auf Demonstrationen.
Muslime begrüßen sich jeden Tag mit dem Friedensgruß. Wie definiert sich unsere Position zu dem Krieg in der Ukraine, wo ist die Stimme der muslimischen Gelehrsamkeit zu dem oben beschriebenen Dilemma? Klar ist, dass die Allmachtsphantasien, die mit atomarer Zerstörung und der Drohung mit ihr einhergehen, kein gläubiger Mensch akzeptieren kann.
Zweifellos verbietet sich nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte mit dem russischen Imperialismus – von Tschetschenien, über die Krim, bis hin nach Syrien – eine Romantisierung der Rolle Moskaus. Der verbreitete anti-amerikanische Reflex in der muslimischen Weltgemeinschaft erklärt nicht, wie eine künftige Friedensordnung, mitbestimmt von Indien, China oder Russland funktionieren soll. Der Sieg über die kritisierten Doppelstandards des Westens wird kaum mit Mächten gelingen, die überhaupt keine Standards akzeptieren.
Berlin (Amnesty). „Ich möchte zu Hause leben und rausgehen können, wann ich will. Wir warten auf das Ende, aber wir wissen nicht, auf welches Ende.“ Maryna ist 75 Jahre alt und lebte mit ihrem Ehemann in der ukrainischen Stadt Charkiw. Beide mussten im März 2022 fliehen, weil die russische Armee die Stadt angriff.
Der 11-jährige Oleksandr* wurde im April 2022 gewaltsam von seiner Mutter getrennt, als russische Truppen Mariupol überfielen. Er erzählte später Amnesty: „Sie brachten meine Mutter in ein anderes Zelt. (…) Sie sagten mir, dass man mir meine Mutter wegnehmen würde (…) Ich habe seitdem nichts mehr von ihr gehört.“
Viele Menschen in der Ukraine haben ähnliches Leid erfahren. Die Bevölkerung ist seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 den zerstörerischen Angriffen russischer Truppen ausgesetzt. Millionen Menschen sind auf der Flucht.
Das russische Militär begeht wieder und wieder Kriegsverbrechen. Amnesty hat zahlreiche davon dokumentiert und in Berichten veröffentlicht. Dazu zählen Vertreibung und Folter, Verschleppungen oder außergerichtliche Hinrichtungen. Russische Luftangriffe treffen Wohnhäuser, Krankenhäuser oder Schulen und töten Zivilist*innen – auch das sind Kriegsverbrechen. Die Verantwortlichen für diese Gräueltaten müssen vor Gericht gestellt werden.
Russlands Einmarsch in die Ukraine ist ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, ein Akt der Aggression und damit ein Völkerrechtsverbrechen. Die russische Führung greift die Ukraine, aber auch die internationale Ordnung an, zu deren Grundwerten seit Ende des Zweiten Weltkrieges das Gewaltverbot und die Menschenrechte gehören. Das dürfen wir nicht zulassen.
Die russische Führung muss den Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort stoppen. Fordere mit uns weiterhin ein Ende des Angriffskrieges!
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