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Natürlich dürfen Muslime zum Gebet rufen

Seit der Ankündigung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker wird über den Gebetsruf gestritten. Juristisch sei die Frage eindeutig, denn die Religionsfreiheit nach Art. 4 des Grundgesetzes umfasse auch öffentliche Gebetsrufe.